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s.han

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Alle Inhalte von s.han

  1. Guten Morgen, interessanter Punkt (der erste Satz). Muss ich mal besprechen. Das zweite wird zum Glück nicht passieren :-) Dank allen für den Input!!! Ist wirklich echt eine super Hilfe gewesen!!! Merci
  2. Nach meinem Verstandnis ist der direkte Erbfall in der "gesetzlichen Erbfolge" geregelt. Indirekt wenn jmd. Drittes erbt, z.B. bester Freund des Verstorbenen. aus NRW Justiz-Online gesetzliche Erbfolge gesetzliche Erbfolge: das Gesetz bestimmt, wer im Falle des Todes eines Bürgers Rechtsnachfolger in dessen Vermögen wird. Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat. Sie geht von einer Erbfolge nach Ordnungen aus, wobei Erben erster Ordnungen die Abkömmlinge des Erblassers sind (s. §§ 1924 ff. BGB). Innerhalb der Ordnungen wird die Erbfolge nach Stämmen geregelt, wonach an die Stelle eines nicht mehr lebenden Abkömmlings die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge treten (Beispiel: an Stelle der vorverstorbenen Tochter des Erblassers treten deren Kinder also die Enkel des Erblassers). Gibt es keine Erben erster Ordnung, folgen die Erben der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) usw. Der Ehegatte und der registrierte Lebenspartner haben ein Sondererbrecht neben den Verwandten des Erblassers.
  3. Hallo Euch, vielen Dank für die Infos!!!! Das ist wirklich wissenswert. Ich habe heute bei der Behörde angerufen und das angezeigt. Die Sachbearbeiterin war sehr hilfsbereit und wirklich super. Es ist jetzt alles fristgerecht geregelt. Ich frage mich nur, was machen Personen, die keine Ahnung haben, z.B. meine Mutter? Die hätte nie daran gedacht jetzt schon das zu melden. Und sie hätte ja auch keinen Zugriff auf die Erbwaffen, da sie ja verschlossen sind. Ich bin ja nur darauf gekommen, weil ich durchs Lernen für JS darüber gestolpert bin, das das bestimmt geregelt sein muss. Vielen Dank, noch einmal !!!!
  4. Hallo, vielen Dank!!!! d.h. Munition: Übergabe an anderen Jäger. Muss der Waffen gleichen Kalibers haben? Ansonsten Einlagerung Büchsenmacher. Waffen: Ist auch klar Nun zum allgemeinen Recht: Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft Muss man das irgendwo unterschreiben oder bin ich das aufgrund des Todes automatisch Erbe? Gibt es Fristen zur Annahme? Man kann ja auch ausschlagen, oder? Könnte man also durch herauszögern der Erbannahme die Frist nach hinten verschieben? Vielen Dank und Gruß
  5. Hallo, ich bin neu hier und auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe zwar schon viel im Forum zu meiner Frage gelesen, aber es verwirrt eher und die Gesetzestexte sind auch nicht so einfach zu verstehen, vor allem wenn im Kopf 2000 andere Sachen zusätzlich herumschwirren. Mein Vater (Jäger) ist Mitte Januar verstorben und hinterlässt einige Waffen. Diese befinden sich im Waffenschrank. Der Schlüssel dazu befindet sich irgendwo. Nun habe ich gelesen, dass man innerhalb von 4 Wochen das Erbe gegenüber der Behörde anmelden muss, damit man die Waffen erbt. Ab wann gilt die Frist: ab Todestag. Was braucht man alles? WBK meines Vaters? Die liegt wohl im Waffenschrank. Was passiert wenn die Frist verstreicht? Ist die Munition abzugeben? Ist die irgendwo aufgeführt? Was gibt es noch zu bedenken? Wenn ich den Schlüssel finde, was dann, muss ich den abgeben? Ich befinde mich noch in der Jägerausbildung mit einer abgeschlossenen Waffensachkundeprüfung und dürfte eine Flinte zum Trap-Schiessen erwerben, hat das Vorteile? Können wir die Waffen und Munition einem anderen Jäger/Büchesenmacher zur Verwahrung geben, bis ich den Jagdschein bestanden habe? Oder kann ich auch alles verwahren, bis ich das nutzen kann? Wird die Munition eingezogen und vernichtet? Vielen Dank und Gruß, s.han
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