Hallo,
ich bin neu hier und auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe zwar schon viel im Forum zu meiner Frage gelesen, aber es verwirrt eher und die Gesetzestexte sind auch nicht so einfach zu verstehen, vor allem wenn im Kopf 2000 andere Sachen zusätzlich herumschwirren.
Mein Vater (Jäger) ist Mitte Januar verstorben und hinterlässt einige Waffen. Diese befinden sich im Waffenschrank. Der Schlüssel dazu befindet sich irgendwo.
Nun habe ich gelesen, dass man innerhalb von 4 Wochen das Erbe gegenüber der Behörde anmelden muss, damit man die Waffen erbt. Ab wann gilt die Frist: ab Todestag. Was braucht man alles? WBK meines Vaters? Die liegt wohl im Waffenschrank. Was passiert wenn die Frist verstreicht? Ist die Munition abzugeben? Ist die irgendwo aufgeführt? Was gibt es noch zu bedenken? Wenn ich den Schlüssel finde, was dann, muss ich den abgeben?
Ich befinde mich noch in der Jägerausbildung mit einer abgeschlossenen Waffensachkundeprüfung und dürfte eine Flinte zum Trap-Schiessen erwerben, hat das Vorteile?
Können wir die Waffen und Munition einem anderen Jäger/Büchesenmacher zur Verwahrung geben, bis ich den Jagdschein bestanden habe? Oder kann ich auch alles verwahren, bis ich das nutzen kann? Wird die Munition eingezogen und vernichtet?
Vielen Dank und Gruß, s.han