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IGNORED

Messerführen in d. Schweiz


optrade

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Werde in den nächsten Wochen öfters in der Schweiz unterwegs sein und eigentlich ungern ohne Messer <_<

Daher Frage an die Mitglieder aus der Schweiz: Fällt bei euch ein "Spyderco Police" unter die geächteten Einhandmesser? Klingenlänge ist ca 9cm. Die Klinge hat das typische "Spyderco-Auge"

"Spyderco Ronin"? Erlaubt? Festehend, Wharncliff - Klinge 8cm lang. Leichte Riffelung (keine Sägezahnung!) auf dem heftnahen Klingenrücken.

Servus

Uli

Geschrieben

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...hl=klingenlänge

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...hl=klingenlänge

www.messermagazin.de

www.messerforum.net

Schnelle Funde bei Bemühung der WO-Suchfunktion.

Das Führen von Messern deren Klinge über 8cm lang ist und sich einhändig hervorholen lässt, ist in CH verboten.

Das mit der Gesamt- oder Grifflänge muss man auch noch beachten!

Alle Angaben ohne Gewähr.

Geschrieben

Besonders der Link auf das Messermagazin war hilfreich !

Da ich öfter in Basel bin, kurve ich irgendwie immer in Frankreich, Schweiz und Deutschland herum.

Der Grenzübertritt findet in dem Dreiländereck auf dem Weg zur Arbeit mehrfach statt.

Da kann man nur sagen, dass ich bisher echt Glück hatte. Vor der nächsten Reise werde ich mein Auto mal filzen...

Ich glaube nicht, dass der Wunsch jederzeit einen Steinhuder Räucheral portionieren zu können als triftiger Grund akzeptiert wird. ;)

Geschrieben

Werde in den nächsten Wochen öfters in der Schweiz unterwegs sein und eigentlich ungern ohne Messer <_<

Daher Frage an die Mitglieder aus der Schweiz: Fällt bei euch ein "Spyderco Police" unter die geächteten Einhandmesser? Klingenlänge ist ca 9cm. Die Klinge hat das typische "Spyderco-Auge"

"Spyderco Ronin"? Erlaubt? Festehend, Wharncliff - Klinge 8cm lang. Leichte Riffelung (keine Sägezahnung!) auf dem heftnahen Klingenrücken.

Servus

Uli

Verboten zu tragen, weil einhändig zu öffnen und Klinge länger als 5.5 cm und Gesamtlänge grösser als 12 cm.

Hingegen ein Opinel gleicher Grösse ist erlaubt zu tragen.

Joker

Geschrieben

Wegen der damaligen Gesetzesänderung in der Schweiz, habe ich schon vor Jahren mein Applegate aus dem Auto verbannt und ein Rescue Tool von Hubertus reingeclipst.

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Ist das das rote "Glasmaster"-Tool mit Glaszertrümmerer am Ende ?

Dessen einhändig zu öffnende Klinge ist, glaube ich, auch mind. 8 cm lang ? Oder sind in CH 5,5 cm ausschlaggebend ? Oder was denn nun....

Gruß,

karlyman

(der die "Einhandmesser"-Gesetzgebung

in manchen Ländern schlichtweg für

Schwachsinn hält)

Geschrieben

Ist das das rote "Glasmaster"-Tool mit Glaszertrümmerer am Ende ?

Dessen einhändig zu öffnende Klinge ist, glaube ich, auch mind. 8 cm lang ? Oder sind in CH 5,5 cm ausschlaggebend ? Oder was denn nun....

Gruß,

karlyman

(der die "Einhandmesser"-Gesetzgebung

in manchen Ländern schlichtweg für

Schwachsinn hält)

Nochmal:

Alles was einhändig zu öffnen ist verboten zu tragen ausser wenn:

Das Messer ist aufgeklapt nicht länger als 12cm und die Klinge nicht länger als 5.0 cm. (Diese Klapmesser gelten nicht als Waffe)

Hier der Originaltext aus der Verordnung:

Messer gelten als Waffen, wenn sie:

a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen

Auslösemechanismus aufweisen; und

b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und

c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

Joker

Geschrieben

Das wird aber jetzt immer kürzer. Erst waren es 8, oben 5,5 und jetzt 5cm.

Damit kann man ja nicht mal gescheit Brotzeit machen.

Das hätte ich jetzt von der Schweiz nicht gedacht.

Wie sieht es denn dann generell, mit feststehenden Messern, über 5cm Klingenlänge aus?

Gruß, W

Geschrieben

Das hätte ich jetzt von der Schweiz nicht gedacht.

Ich auch nicht. CH, das Land ohne Schusswaffen-Bedürfnisprinzip....

So hat eben jedes Land seine Besonderheiten / Absunderlichkeiten.

Bezüglich Waffenrecht würde ich aber trotz besagter Klappmesserregelungen jederzeit gerne mit den Eidgenossen tauschen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das stimmt - zumindest, wenn es nur um Einhandmesser geht.

Ich habe zwar auch eins, aber auch genug andere Klappmesser und feststehende.

Daher auch mein Interesse, wie es mit anderen feststehenden Messern aussieht.

Insgesamt scheinen die Schweizer - auch die Bevölkerung bei Entscheiden -, ja wesentlich vernünftiger zu sein, als hier in D. Auch wenn man in letzter Zeit immer öfter hört, daß sich auch dort die Gutmenschen ausbreiten. :huh:

Gruß, W

Geschrieben

Das stimmt - zumindest, wenn es nur um Einhandmesser geht.

Ich habe zwar auch eins, aber auch genug andere Klappmesser und feststehende.

Daher auch mein Interesse, wie es mit anderen feststehenden Messern aussieht.

Insgesamt scheinen die Schweizer - auch die Bevölkerung bei Entscheiden -, ja wesentlich vernünftiger zu sein, als hier in D. Auch wenn man in letzter Zeit immer öfter hört, daß sich auch dort die Gutmenschen ausbreiten. :huh:

Gruß, W

Das Messergesetz ist eine Einzige Zumutung und wie der restliche Nonsens der im Waffg steht wie verbot von SD und Laserzielgeräten, sowie Wurfsternen nicht im geringsten geeignet sind irgendetwas an bewafneter Kriminalität zu ändern.

Um auf die Messer zurückzukommen. Klapmesser: alles was du willst aber nicht einhändig zu öfnnen. Ein 30cm Opinel kannst du führen.

Bei festehenden Messer, kannst auch beinah alles führen nur nicht Dolche:

Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange Klinge aufweisen, die:

a.

symmetrisch ist; oder

b.

asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist

Ist jetzt alles klar, die Schweiz ist geretet

Joker

Geschrieben
Messer gelten als Waffen, wenn sie:

a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen

Auslösemechanismus aufweisen; und

b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und

c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

klingenlänge bis 5cm, gesamtlänge bis 12cm

lg

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