Winzi Posted April 27, 2006 Share Posted April 27, 2006 Hallo Gemeinde, ich überlege mir im Augenblick meinen Hauptwohnsitz innerhalb eines Bundeslandes zu wechseln. Meine bisherige Wohnung würde ich als Nebenwohnsitz behalten Meine Waffen würde ich weiterhin am Nebenwohnsitz aufbewahren, weil meine Jagdgelegenheit in der Nähe ist. Das mit der Aufbewahrung dürfte kein Problem sein. Darüber gabs ja schon mal einen Thread. Hier meine Fragen: Muss ich beim Wechsel meines Hauptwohnsitzes meine Waffen bei der dort zuständigen Behörde anmelden? Wird eine neue WBK erforderlich? Der Jagdschein bleibt ja weiterhin gültig und muss nur beim nächsten mal bei der dortigen Behörde verlängert werden. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Gruß Winzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
miwi Posted April 27, 2006 Share Posted April 27, 2006 Hallo Gemeinde, ich überlege mir im Augenblick meinen Hauptwohnsitz innerhalb eines Bundeslandes zu wechseln. Meine bisherige Wohnung würde ich als Nebenwohnsitz behalten Meine Waffen würde ich weiterhin am Nebenwohnsitz aufbewahren, weil meine Jagdgelegenheit in der Nähe ist. Das mit der Aufbewahrung dürfte kein Problem sein. Darüber gabs ja schon mal einen Thread. Hier meine Fragen: Muss ich beim Wechsel meines Hauptwohnsitzes meine Waffen bei der dort zuständigen Behörde anmelden? Wird eine neue WBK erforderlich? Der Jagdschein bleibt ja weiterhin gültig und muss nur beim nächsten mal bei der dortigen Behörde verlängert werden. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Gruß Winzi Hallo Winzi, du must garnichts machen, das Meldegesetz soll dafür sorgen, dass alles "automatisch" passiert. In der Praxis ist das häufig nicht so, ist aber nicht dein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
haraldhuegel Posted April 27, 2006 Share Posted April 27, 2006 Hallo Winzi, du must garnichts machen, das Meldegesetz soll dafür sorgen, dass alles "automatisch" passiert. In der Praxis ist das häufig nicht so, ist aber nicht dein Problem. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Aber selbst wenn die Behörde nicht reagiert, spätestens bei einem neuen Antrag wird dann ein Austausch durch das Amt vorgenommen. Eventuell wird dann nochmals nach der Aufbewahrung beim neuen Wohnsitz gefragt, denn theoretisch könnte man ja auch dort seine Waffen lagern. Gruß, Extrempulversparer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted April 27, 2006 Author Share Posted April 27, 2006 Hallo miwi und extrempulversparer, vielen Dank für die Antworten. Ich wollte vor Allem Wissen, was da an Aufwand auf mich zu kommt, von wegen Amt aufsuchen usw. Aber scheint ja relativ einfach zu sein. Gruß Winzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted April 27, 2006 Share Posted April 27, 2006 Und wie siehts aus, wenn man einfach weiterhin zu seinem alten Amt geht? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted April 28, 2006 Share Posted April 28, 2006 Und wie siehts aus, wenn man einfach weiterhin zu seinem alten Amt geht? IMI Dann schicken die dich wg. fehlender örtlicher Zuständigkeit weg! Da die waffenrechtliche Erlaubnis Bundesweit gilt und der Wohnort auf der WBK nicht eingetragen ist, ist beim Umzug waffenrechtlich nichts zu veranlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klausnr1 Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Nach meinem Umzug hatte innerhalb einer Woche das neue Amt alle Waffenunterlagen gehabt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted May 3, 2006 Author Share Posted May 3, 2006 Nach meinem Umzug hatte innerhalb einer Woche das neue Amt alle Waffenunterlagen gehabt Und dann? Hast Du gleich danach was neues eintragen lassen, oder woher weist Du das es so schnell ging? Link to comment Share on other sites More sharing options...
klausnr1 Posted May 4, 2006 Share Posted May 4, 2006 genau :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted May 6, 2006 Share Posted May 6, 2006 Mein Amtmann salbaderte irgendwas von Meldepflicht und so. Habe aber im damals geltenden WaffG nichts dazu gefunden. Er meite, ich als Waffenbesitzer hätte wohl die Pflicht, mich beim LRA umzumelden. Hab aber weder in der WaffVwV noch im WaffG was gefunden. Nun gibt er Ruhe, er kennt inzwischen meinen Anwalt & mich . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted May 7, 2006 Share Posted May 7, 2006 Hallo, gefordert ist nichts! Aber ein Gespräch als „vertrauensfördernde Maßnahme“ ist häufig der Beginn einer guten Zusammenarbeit. Der Sachbearbeiter freut sich bestimmt auch darüber, wenn einer mal nichts will und sich nur vorstellt. Sind doch auch Menschen. Kann bei einem zukünftigem Bedürfnis den Zeitablauf verkürzen. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 7, 2006 Share Posted May 7, 2006 Hallo, gefordert ist nichts! Aber ein Gespräch als „vertrauensfördernde Maßnahme“ ist häufig der Beginn einer guten Zusammenarbeit. Der Sachbearbeiter freut sich bestimmt auch darüber, wenn einer mal nichts will und sich nur vorstellt. Sind doch auch Menschen. Kann bei einem zukünftigem Bedürfnis den Zeitablauf verkürzen. Gruss Spa So ist es! Ich bin bei einem meiner diversen Wohnsitzwechsel genauso verfahren wie Du sagtest: Extra den Waffenbehörden im Vorfeld bekanntegegeben, dass ich einen neuen Wohnsitz habe... Und trotzdem waren dann, ca. 1,5 Monate später als ich mir einen Voreintrag holen wollte, meine Unterlagen nicht in der neuen Behörde vorliegend. Der SB machte sich dann einfach selbst eine kleine Notiz, schrieb per Hand den Voreintrag in meine WBK und gut wars. Wenn der SB will, gehts halt doch. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
hp35 Posted May 11, 2006 Share Posted May 11, 2006 So ist es! Ich bin bei einem meiner diversen Wohnsitzwechsel genauso verfahren wie Du sagtest: Extra den Waffenbehörden im Vorfeld bekanntegegeben, dass ich einen neuen Wohnsitz habe... Und trotzdem waren dann, ca. 1,5 Monate später als ich mir einen Voreintrag holen wollte, meine Unterlagen nicht in der neuen Behörde vorliegend. Der SB machte sich dann einfach selbst eine kleine Notiz, schrieb per Hand den Voreintrag in meine WBK und gut wars. Wenn der SB will, gehts halt doch. IMI Ich bin eine Woche nach der Meldung in meinem neuen Wohnsitz zum Amt zwecks Eintrag von Zwei Waffen. Der neue SB war "Beglückt" das die Behörde meines alten Wohnortes alles schon zum neuen Amt geschickt hatte.Da ich nichts veranlaßt hatte,sollte das also Automatisch laufen.Und wie der Kommentar des SB zeigt,geht das nicht immer so fix wie von Mülheim/Ruhr nach Unna. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted May 13, 2006 Share Posted May 13, 2006 Als ich umgezogen bin vor einigen Jahren, hat die neuzuständige Behörde von meiner alten Behörde einen Aktenordner in einem Paket bekommen und damit war alles erledigt. Bei manchen Einwohnermeldeämter hängt mittlerweile ein Aushang, daß waffenrechtliche Genehmigungen bei Zuzug anzugeben sind. Gruß XP - 100 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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