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IGNORED

Waffen ummelden beim Wechsel des Hauptwohnsitzes


Winzi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ich überlege mir im Augenblick meinen Hauptwohnsitz innerhalb eines Bundeslandes zu wechseln. Meine bisherige Wohnung würde ich als Nebenwohnsitz behalten Meine Waffen würde ich weiterhin am Nebenwohnsitz aufbewahren, weil meine Jagdgelegenheit in der Nähe ist. Das mit der Aufbewahrung dürfte kein Problem sein. Darüber gabs ja schon mal einen Thread.

Hier meine Fragen:

Muss ich beim Wechsel meines Hauptwohnsitzes meine Waffen bei der dort zuständigen Behörde anmelden? Wird eine neue WBK erforderlich?

Der Jagdschein bleibt ja weiterhin gültig und muss nur beim nächsten mal bei der dortigen Behörde verlängert werden.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Gruß Winzi

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ich überlege mir im Augenblick meinen Hauptwohnsitz innerhalb eines Bundeslandes zu wechseln. Meine bisherige Wohnung würde ich als Nebenwohnsitz behalten Meine Waffen würde ich weiterhin am Nebenwohnsitz aufbewahren, weil meine Jagdgelegenheit in der Nähe ist. Das mit der Aufbewahrung dürfte kein Problem sein. Darüber gabs ja schon mal einen Thread.

Hier meine Fragen:

Muss ich beim Wechsel meines Hauptwohnsitzes meine Waffen bei der dort zuständigen Behörde anmelden? Wird eine neue WBK erforderlich?

Der Jagdschein bleibt ja weiterhin gültig und muss nur beim nächsten mal bei der dortigen Behörde verlängert werden.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Gruß Winzi

Hallo Winzi,

du must garnichts machen, das Meldegesetz soll dafür sorgen, dass alles "automatisch" passiert. In der Praxis ist das häufig nicht so, ist aber nicht dein Problem.

Geschrieben

Hallo Winzi,

du must garnichts machen, das Meldegesetz soll dafür sorgen, dass alles "automatisch" passiert. In der Praxis ist das häufig nicht so, ist aber nicht dein Problem.

Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Aber selbst wenn die Behörde nicht reagiert, spätestens bei einem neuen Antrag wird dann ein Austausch durch das Amt vorgenommen. Eventuell wird dann nochmals nach der Aufbewahrung beim neuen Wohnsitz gefragt, denn theoretisch könnte man ja auch dort seine Waffen lagern.

Gruß,

Extrempulversparer

Geschrieben

Hallo miwi und extrempulversparer,

vielen Dank für die Antworten. Ich wollte vor Allem Wissen, was da an Aufwand auf mich zu kommt, von wegen Amt aufsuchen usw. Aber scheint ja relativ einfach zu sein.

Gruß Winzi

Geschrieben

Und wie siehts aus, wenn man einfach weiterhin zu seinem alten Amt geht?

IMI

Dann schicken die dich wg. fehlender örtlicher Zuständigkeit weg!

Da die waffenrechtliche Erlaubnis Bundesweit gilt und der Wohnort auf der WBK nicht eingetragen ist, ist beim Umzug waffenrechtlich nichts zu veranlassen.

Geschrieben

Nach meinem Umzug hatte innerhalb einer Woche das neue Amt alle Waffenunterlagen gehabt

Und dann? Hast Du gleich danach was neues eintragen lassen, oder woher weist Du das es so schnell ging?

Geschrieben

Mein Amtmann salbaderte irgendwas von Meldepflicht und so. Habe aber im damals geltenden WaffG nichts dazu gefunden. Er meite, ich als Waffenbesitzer hätte wohl die Pflicht, mich beim LRA umzumelden. Hab aber weder in der WaffVwV noch im WaffG was gefunden. Nun gibt er Ruhe, er kennt inzwischen meinen Anwalt & mich :D.

Geschrieben

Hallo,

gefordert ist nichts!

Aber ein Gespräch als „vertrauensfördernde Maßnahme“ ist häufig der Beginn einer guten Zusammenarbeit.

Der Sachbearbeiter freut sich bestimmt auch darüber, wenn einer mal nichts will und sich nur vorstellt. Sind doch auch Menschen. :rolleyes:

Kann bei einem zukünftigem Bedürfnis den Zeitablauf verkürzen. :D

Gruss Spa

Geschrieben

Hallo,

gefordert ist nichts!

Aber ein Gespräch als „vertrauensfördernde Maßnahme“ ist häufig der Beginn einer guten Zusammenarbeit.

Der Sachbearbeiter freut sich bestimmt auch darüber, wenn einer mal nichts will und sich nur vorstellt. Sind doch auch Menschen. :rolleyes:

Kann bei einem zukünftigem Bedürfnis den Zeitablauf verkürzen. :D

Gruss Spa

:icon14:

So ist es!

Ich bin bei einem meiner diversen Wohnsitzwechsel genauso verfahren wie Du sagtest:

Extra den Waffenbehörden im Vorfeld bekanntegegeben, dass ich einen neuen Wohnsitz habe...

Und trotzdem waren dann, ca. 1,5 Monate später als ich mir einen Voreintrag holen wollte, meine Unterlagen nicht in der neuen Behörde vorliegend. Der SB machte sich dann einfach selbst eine kleine Notiz, schrieb per Hand den Voreintrag in meine WBK und gut wars.

Wenn der SB will, gehts halt doch.

IMI

Geschrieben

:icon14:

So ist es!

Ich bin bei einem meiner diversen Wohnsitzwechsel genauso verfahren wie Du sagtest:

Extra den Waffenbehörden im Vorfeld bekanntegegeben, dass ich einen neuen Wohnsitz habe...

Und trotzdem waren dann, ca. 1,5 Monate später als ich mir einen Voreintrag holen wollte, meine Unterlagen nicht in der neuen Behörde vorliegend. Der SB machte sich dann einfach selbst eine kleine Notiz, schrieb per Hand den Voreintrag in meine WBK und gut wars.

Wenn der SB will, gehts halt doch.

IMI

Ich bin eine Woche nach der Meldung in meinem neuen Wohnsitz zum Amt zwecks Eintrag von Zwei Waffen.

Der neue SB war "Beglückt" das die Behörde meines alten Wohnortes alles schon zum neuen Amt geschickt hatte.Da ich nichts veranlaßt hatte,sollte das also Automatisch laufen.Und wie der Kommentar des SB zeigt,geht das nicht immer so fix wie von Mülheim/Ruhr nach Unna. :rolleyes:

Geschrieben

Als ich umgezogen bin vor einigen Jahren, hat die neuzuständige Behörde von meiner alten Behörde einen Aktenordner in einem Paket bekommen und damit war alles erledigt. Bei manchen Einwohnermeldeämter hängt mittlerweile ein Aushang, daß waffenrechtliche Genehmigungen bei Zuzug anzugeben sind.

Gruß

XP - 100

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