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IGNORED

Alleine auf dem Schiesstand ?


markus357mag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin !

Hab mal ne blöde Frage. Bei uns im Verein wird immer wieder erwähnt, das man nicht alleine im Schützenhaus schiessen (GK+KK) dürfte. Das wäre vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Stimmt das so, oder ist das eine Fehlinformation ? Sicher weiss ich das der Verein bestimmen kann .........usw. ! :D

Aber gibt es da überhaupt eine Regelung und wo bekomme ich sie gegebenenfalls her ?

Hoffe ihr bringt ein wenig Licht ins Dunkel ! :pro:

MfG

Markus

Geschrieben

Aber gibt es da überhaupt eine Regelung und wo bekomme ich sie gegebenenfalls her ?

Das WaffG erlaubt alleine zu schießen. Was der Standbetreiber vorschreibt ist eine andere Sache, als Hausherr darf er das.

Karl

Geschrieben

§ 11 Abs. 3 AWaffV: "Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."

Aufsichtsperson alleine - ansonsten nur mit Standaufsicht!

Geschrieben

Moin !

Hab mal ne blöde Frage. Bei uns im Verein wird immer wieder erwähnt, das man nicht alleine im Schützenhaus schiessen (GK+KK) dürfte. Das wäre vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Stimmt das so, oder ist das eine Fehlinformation ? Sicher weiss ich das der Verein bestimmen kann .........usw. ! :D

Aber gibt es da überhaupt eine Regelung und wo bekomme ich sie gegebenenfalls her ?

Hoffe ihr bringt ein wenig Licht ins Dunkel ! :pro:

MfG

Markus

Steht alles in

§ 10 (1) 1 AWaffV

§ 10 (1) 3 AWaffV

§ 11 (1) AWaffV

und, wie Borussenjoe schon sagte:

§ 11 (3) AWaffV

Geschrieben

Sollte es sich bei euch um einen DSB Stand handeln, so muß dort die Schießstandordnung

des Deutschen Schützenbundes öffentlich aushängen.

In der derzeit gültigen Fassung (November 2003) steht unter Punkt 12 in der vorletzten Reihe :

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden,

wenn sichergestellt ist, daß sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Damit sollten alle Diskussionen in eurem Schützenhaus ein Ende haben.

Geschrieben

Ergänzen sollte man noch, daß jeder Inhaber einer WBK automatisch "zur Aufsicht befähigt" ist!

Befähigt ja, aber noch nicht befugt. Laut AWaffV §10(3) braucht er vom Verband/Verein noch ein Ausweisdokument.

( :gaga: , ich weiss.)

Geschrieben

Na dann danke ich euch allen mal kräftig für die zahlreichen Antworten und verbleibe mit einem dicken :00000733::eclipsee_gold_cup::bb1:

Unsere Oberen haben ja nichts dagegen, waren halt der Meinung dies dürfe nicht sein ! Aber ich werde sie jetzt eines besseren belehren können ! :D

MfG

Markus

Geschrieben

Befähigt ja, aber noch nicht befugt. Laut AWaffV §10(3) braucht er vom Verband/Verein noch ein Ausweisdokument.

( :gaga: , ich weiss.)

Der Schrieb ist nur nötig, wenn man tatsächlich Aufsicht führen will. Um alleine zu schießen reicht die Befähigung dazu (§11.3 AWaffV). :D

Verhindert werden soll lediglich, daß nicht sachkundige Personen unbeaufsichtigt mit Schußwaffen hantieren.

Geschrieben

Alles schön und gut.

Aber in meinem Bekanntenkreis gibt es auch Leute, die WBK-Inhaber sind, regelmäßig am Training und an Wettkämpfen teilnehmen und trotzdem von ihrem Verein keinen Schlüssel für die Anlage bekommen, um auch mal alleine zu schiessen. Sind halt terminlich nicht immer zu den Trainingszeiten vor Ort. Aber das ist wohl eine interne Reglung der jeweiligen Vereine. :icon13:

Geschrieben

Befähigt ja, aber noch nicht befugt. Laut AWaffV §10(3) braucht er vom Verband/Verein noch ein Ausweisdokument.

( :gaga: , ich weiss.)

Im WaffG steht auch "befähigt", und eben nicht "befugt", und das ist bei Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Bild immer noch ein gewaltiger Unterschied. :)

Wird sicher nicht nur bei uns so gehandhabt, daß man mit Sachkunde allein schießen darf, sobald ein zweiter Schütze dazukommt, nur mit Aufsicht.

Das macht auch aus logischer Sicht irgendwie Sinn, wenn ich sachkundig und allein auf dem Stand bin, kann ich niemanden gefährden, bei mehreren Personen auf dem Stand muß jemand die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überwachen.

mfg

Ralf

Alles schön und gut.

Aber in meinem Bekanntenkreis gibt es auch Leute, die WBK-Inhaber sind, regelmäßig am Training und an Wettkämpfen teilnehmen und trotzdem von ihrem Verein keinen Schlüssel für die Anlage bekommen, um auch mal alleine zu schiessen. Sind halt terminlich nicht immer zu den Trainingszeiten vor Ort. Aber das ist wohl eine interne Reglung der jeweiligen Vereine. :icon13:

Unsere Antworten haben sich jetzt zeitlich etwas überschnitten, aber es ist doch immer noch ein Unterschied, ob man Dich auf dem Stand allein schießen läßt und inzwischen Kaffe trinken geht oder Dir den Schlüssel aushändigt nach dem Motto "Mach, was Du willst".

mfg

Ralf

Geschrieben

Befähigt ja, aber noch nicht befugt. Laut AWaffV §10(3) braucht er vom Verband/Verein noch ein Ausweisdokument.

( :gaga: , ich weiss.)

Hi

Ich hab eines vom LKA und das reicht mir um alleine auf den Stand zu gehen. ;)

Gruß Norbert

Geschrieben

Sollte es sich bei euch um einen DSB Stand handeln, so muß dort die Schießstandordnung

des Deutschen Schützenbundes öffentlich aushängen.

Bei uns hängt die auch, obwohl unser Stand nicht dem DSB gehört sonder halt uns, dem Verein. :rolleyes:

In der derzeit gültigen Fassung (November 2003) steht unter Punkt 12 in der vorletzten Reihe :

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden,

wenn sichergestellt ist, daß sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Damit sollten alle Diskussionen in eurem Schützenhaus ein Ende haben.

Du darfst zwar bei uns allein auf dem Stand schießen (wenn gesetzl. Auflagen erfüllt), es muß sich jedoch lt. interner Weisung des Vereins aus Sicherheitsgründen eine zweite Person auf der ges. Anlage befinden. :pro:

Gruß Usta

Geschrieben

Gruß Usta

Warum man da :pro: sein kann, ist mir schleierhaft. Meiner Meinung nach kann es doch nichts Sichereres geben, als wenn außer mir niemand auf dem Stand ist, oder? Soll die zweite Person durch ihre Anwesenheit verhindern, daß ich mir ins Knie schieße?

Geschrieben

Der Schrieb ist nur nötig, wenn man tatsächlich Aufsicht führen will. Um alleine zu schießen reicht die Befähigung dazu (§11.3 AWaffV). :D

... und wie weist man die nach, wenn nicht mit diesem Schrieb?

:gutidee:

Warum man da :pro: sein kann, ist mir schleierhaft. Meiner Meinung nach kann es doch nichts Sichereres geben, als wenn außer mir niemand auf dem Stand ist, oder? Soll die zweite Person durch ihre Anwesenheit verhindern, daß ich mir ins Knie schieße?

Er schrieb "auf der gesamten Anlage". Vielleicht geht es darum, dass jemand Deine Hilferufe hört...

Geschrieben

In meinem alten Verein habe ich Jahre lang alleine geschossen. Der Standschlüssel war in der Dorfkneipe hinterlegt. Sonnabend Nachmittag den Schlüssel geholt und los gings.

Das schöne wenn man alleine ist: man kann auch mal eine "Übung" schießen die nicht in der Sportordnung steht. :D

HE HE HE..... :aug:

Grüße

Bender

Geschrieben

Der der einen privaten Schießstand im Keller hat und Inhaber einer Schießstättengenehmigung ist schießt ja regelmäßig auch alleine ohne dass er sich vom Nachbarn einen Zettel ausstellen läßt oder gar der Nachbar anwesend sein muss.....

Befähigt ist eine sachkundige zuverlässige Person!

Geschrieben

Der der einen privaten Schießstand im Keller hat und Inhaber einer Schießstättengenehmigung ist schießt ja regelmäßig auch alleine ohne dass er sich vom Nachbarn einen Zettel ausstellen läßt oder gar der Nachbar anwesend sein muss.....

Befähigt ist eine sachkundige zuverlässige Person!

Ein Blick in die VO würde Dir manchmal auch gut tun. ;)

(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt.
Geschrieben

Ein Blick in die VO würde Dir manchmal auch gut tun. ;)

:D

ich kenn die VO - ich wollte zum Ausdruck bringen dass es unter sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten ja wohl nicht sein kann dass der eine alleine darf und der andere eben nicht

:s75:

Geschrieben

Ich mein ja nur... der Betreiber hat laut VO eindeutig eine Sonderstellung.

Das es "nicht sein kann" ist klar... das sehen wir wahrscheinlich alle so, aber ... wer übernimmt die Garantie, dass es ein Kontrollör :D genauso sieht?

Abgesehen davon ist die Diskussion müssig. Jeder Schütze macht wohl ab und zu mal Aufsicht, also sollte jeder Schütze auch diesen ollen Aufsichtsausweis vom Verein/Verband haben.

Geschrieben

Hoffe ihr bringt ein wenig Licht ins Dunkel ! :pro:

Ja. Die Standaufsicht muß 18 Jahre und sachkundig sein. Der Schießstandbetreiber muß seine Aufsichten an das zuständige Landratsamt melden (erst dann dürfen sie alleine schießen!!!!) bzw. nach dem neuen Gesetz auch an den Landesverband einer anerkannten schießssportlichen Vereinigung. Ich habe vom BDS Landesverband einen Kleber für mein Mitgliedsbuch bekommen, dass ich es darf.

Geschrieben

Ich stecke den Schlüssel ins Schloß, sperre auf, drehe das Licht auf und richte mir alles her...

seltsam... ich bin alleine... keine Standaufsicht ist zu sehen... hmmm.

Hab ich sie bei der letzten Session erschossen und im Kugelfang vergraben????

Riecht es deshalb so streng dort oder sind es alte Fürze die dort wie Schloßgeister ihre Runden ziehen????

Und dann fällt es mit wie Schuppen von den Augen... dies ist mein Keller... Chatos Land, mein Reich...

hier bin ich Herr über Leben und Tod der Weinflaschen und der Munitionspackungen...

ha... es ist mein Keller... hatte ich je eine Standaufsicht... ich kann mich nicht mehr erinnern...

streng riechen tut es aber trotzdem... keiner meiner Freunde geht mir seit einiger Zeit ab...

ich lächle zufrieden... was auch immer streng riecht, es ist niemand, der mir fehlt. :D

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