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IGNORED

Anwendung der 2/6-Regelung auf die "alte Gelbe"


627 PC

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Geschrieben

@ all

Wie schon in einigen anderen Themen gepostet, versuche ich, mit Hilfe einer hier wohl allgemein bekannten Anwaltskanzlei, die Frage zu klären ob das Erwerbsstrckungsgebot im Falle von weitergehenden Erlaubnissen gem. § 58 Abs. 1 WaffG (Alte Gelbe) und ggf. Erlaubnissen gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Neue Gelbe) angewendet werden muß. Ich möchte den Anwalt noch mit etwas "Futter" ausstatten und benötige dazu eure Hilfe.

Wie wird diese Frage von euren Ornungsbehörden behandelt?

Hier in Hessen (Reg. Bezirk Wiesbaden und Darmstadt) wird z.B. die Erwebsstreckung sowohl auf die "Neue" als auch auf die "Alte Gelbe" angewendet, obwohl hier - bei beiden Erlaubnissen - ein entsprechender Vermerk nicht auf der WBK steht.

Wie sieht das bei euch aus?

Über entsprechende Hinweise mit Angabe des Bundeslandes und ggf. des Regierungsbezirkes würde ich mich freuen.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Landkreis und RP Giessen:

- 2/6 auf Alte Gelbe wird hier weder eingetragen noch praktiziert

- 2/6 auf Neue Gelbe wird nicht eingetragen, aber -angebl.

auf Weisung des Hess. IM- praktiziert

Geschrieben

@ all

Wie schon in einigen anderen Themen gepostet, versuche ich, mit Hilfe einer hier wohl allgemein bekannten Anwaltskanzlei, die Frage zu klären ob das Erwerbsstrckungsgebot im Falle von weitergehenden Erlaubnissen gem. § 58 Abs. 1 WaffG (Alte Gelbe) und ggf. Erlaubnissen gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Neue Gelbe) angewendet werden muß.

1. Das Verwaltungsgericht interessiert nicht ob das Erwerbsstreckungsverbot angewendet werden muß, sondern nur ob es angewendet werden darf.

2. Bis das Urteil der letzten Instanz rechtskräftig ist kannst Du Dir trotz Erwerbsstreckungsverbot mehrere Dutzend Waffen anschaffen.

Geschrieben

Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt die unveränderte und uneingeschränkte Gültigkeit der Alten Gelben - und hält die Anwendung von 2/6 auf dieselbe gleichzeitig für richtig.

Vermutlich muß man höherer Beamter sein um diese Logik zu verstehen :rolleyes: .......................

Geschrieben
Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt die unveränderte und uneingeschränkte Gültigkeit der Alten Gelben - und hält die Anwendung von 2/6 auf dieselbe gleichzeitig für nichtig.

Vermutlich muß man höherer Beamter sein um diese Logik zu verstehen :rolleyes: .......................

So besser ? ;)

Geschrieben

Bis jetzt steht es

2 : 2

Ich bin mal gespannt was noch so kommt.

@ Jennerwein

Das will ich doch nicht hoffen. Igendwie interessiert mich eine allemein gültige Regelung noch in diesem Jahrhundert.

Gruß

Manfred

Geschrieben

So besser ? ;)

Ich hab Dir schon öfter gesagt , daß mein Humor angesichts von willkürlicher Ungleichbehandlung ordentlicher und gesetzestreuer Bürger ÄUSSERST begrenzt ist :angry2::angry2::angry2:

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