Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Tresor im Keller erlaubt ?


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Einerseits ist es natürlich immer ein Platzproblem aber andereseits.

Es ist zwar nur ein Holzkeller aber der gesamte Keller ist weder einsehbar und mit 2 Verstärkungen und einem zusätzlichen Schloß sicherlich sicherer als die lächerliche Wohnungstür die wir hier haben.

Ausserdem hätte ich mehr Angst vor einem Wohnungseinbruch als das mir hier jemand den Keller aufbricht.

Und wer das macht klaut dann keinen 300kg Tresor.

Aber ich bin mir auch noch nicht so ganz klar wie und wo ich was hinmache.

Möchte eingentlich dann meine Schätzchen gerne in meiner Nähe haben.

Mein kleines Glöckchen :wub: Oder mein kleines liebes AR15 mach doch mal ein wenig Platz auf der Couch für Simone :rolleyes:

Zum Glück liest Freundin in den Foren nicht mit.

Geschrieben

Auch der Keller ist Bestandteil der angemieteten Wohnung. ...................

Auf jeden Fall ist der Keller kein Wohnraum. Werden auch nicht zur Berechnung der Wohnfläche hinzugezogen. ;)

So, das einzige was ich gefunden habe, ist nicht gerade viel und ebenfalls nicht überzeugend.

Zitat:

§ 13, 11 AWaffV: Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Geschrieben

Auf jeden Fall ist der Keller kein Wohnraum. Werden auch nicht zur Berechnung der Wohnfläche hinzugezogen. ;)

So, das einzige was ich gefunden habe, ist nicht gerade viel und ebenfalls nicht überzeugend.

Zitat:

§ 13, 11 AWaffV: Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Geht's noch? Warum fängst Du als altgedienter WOler jetzt auch noch an, klare Tatsachen in Frage zu stellen?

Ob der Raum, in dem die Tresore stehen, zur Wohnung, zu Deiner Wohnung oder sonstwohin gehört, hat überhaupt keine Relevanz! Lediglich die Bewohntheit des Gebäudes, in dem er sich befindet, interessiert den Gesetzgeber. Das Wort Wohnung im oben zitierten AWaffV-§ bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass der Tresor in diesem Fall fehlt, z.B. auf einer Urlaubsreise.

Und was steven oben bzgl. der Versicherungsseite schrieb: Wird mein sauteures Montainbike aus dem Bretterverschlag im Hochhaus geklaut, obwohl dieses und der Verschlag abgeschlossen sind, wird keine Hausratversicherung kneifen, vorausgesetzt, sie war ausreichend hoch abgeschlossen. Gleiches gilt für Waffen in einem Tresor, bzw. erst recht, da dieser ja wesentlich besser gegen Diebstahl sichert als ein Fahrradschloss.

Nochmals in aller Deutlichkeit: Jede Art von Wohngebäuden mit Haustür (und ggfs. noch Kellertür, Wohnungstür, Dachbodentür etc., die natürlich nicht für jeden Passanten zugänglich sein sollten) ist ausreichend für die Aufstellung eines Tresors, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Einzige Einschränkung, die ich gelten lassen würde: Je nach Lage der Dinge sollte der Tresor die magische Grenze von 200kg überschreiten oder entsprechend gegen Abriss festgeschraubt sein. Den Zugriff nicht Berechtigter auf die Waffen verhindert dann der Tresor selbst.

Aber was rede ich: Aufgrund dieser kindischen Diskussion hier werden die o.g. neuen Anforderungen sowieso in die demnächst zu erwartende Novellierung des neuen WaffG einfließen, dann habt Ihr, was Ihr Euch hier zusammenfabuliert habt, schriftlich vom Gesetzgeber... :appl:

Gruß, Ronald

Geschrieben

Geht's noch? Warum fängst Du als altgedienter WOler jetzt auch noch an, klare Tatsachen in Frage zu stellen?

.................

Gruß, Ronald

Muss ich nur deswegen (altgedient; WO`ler) nicht mehr über ein Thema nachdenken?

Ich fand die Eingangsfrage (Keller; Waffenschrank; Wohnung ...) insoweit interessant, so das ich mir erstmalig mal Gedanken darüber gemacht habe. Bisher ist niemand meiner Bekannten o. ich auf die Idee gekommen, seine guten Waffen "im Abseits aufzubewahren". ;)

Wie aber jeder oben gelesen hat, habe ich nach meiner Suche im WaffG / V keine überzeugende "Nicht-Kelleraufbewahrung" gefunden. :)

Geschrieben

Also da muss ich RonaldR recht geben. Im Gesetz und der VO steht nix von Keller. Unterschieden wird nur, ob das Gebäude (in welchem sich natürlich auch ein Keller befinden kann) dauerhaft bewohnt ist oder nicht. Sonst gelten halt höhere Anforderungen nach § 13 Abs. 6 AWaffV.

Oftmals ist der Keller sogar die einzige Möglichkeit für die Aufbewahrung und wenn er keine bzw. nur sehr kleine bzw. sicher vergitterte Fenster sowie eine stabile Normtür hat, ist dieser nicht selten sogar eine bessere Alternative !

Geschrieben

In einem eigenen Haus wäre ganz klar das ich mir einen schönen trockenen Kellerraum extra dafür einrichte. Haben ja bestimmt auch 50% der Schützen so (zumindest die ich kenne).

Nur eben Mietshaus :confused:

Klar der Keller ist nicht so gut gesichert wie die Wohnung, allerdings kann ich mit 3 zusätzlichen Bretern und einem zusätzlichen Schloß dern Keller sicherer als meine Wohnung machen.

Zumal ich auch schon von vielen Wohnungsaufbrüchen in unserer Gegend gehört habe aber nichts von Kellereinbrüchen.

Es gibt ja auch noch mehr +Punkte für den Keller.

Bin ich im Urlaub hat der evtl. Täter alles Zeit der Welt in meiner Wohnung sich an den tresor zu machen.

Im Keller muß er immer damit rechnen das einer der Nachbarn runter kommt.

Kelelreinbrüche werde ja wohl meistens von "Amateuren" verübt, ein großer guter Tresor dürfte für sie zu kompliziert sein. Bei Wohnungseinbrechern wäre ich mir da nicht so sicher.

Auch der Abtransport des Tresores aus der Wohnung wäre bei uns kein Problem, Keller wäre da schon aufwendiger (evtl.).

Geschrieben

Auch in Mietshäusern gibt es absolut sichere Kellerräume. Schon wegen meinem jahrzentelang mühsam aufgebauten und gehätschelten Weinlager lege ich größten Wert auf Sicherheit ! :D

Wenn dort der Keller nicht sicher ist, muss man halt mit dem Vermieter reden, ob er etwas gegen die Erhöhung der Sicherheit hat, wenn man es aus eigener Tasche bezahlt... :)

Geschrieben

habe einen separaten "waffenkeller ( wiederlade- und lagerungsraum)" im mietshaus. dieser ist von der kreispolizeibehörde abgenommen. es gelten die üblichen bestimmungen:

rost mit kette gesichert

vernünftige tür mit vernünfigem schloss

türe muss nach innen öffnen damit druckentlastung über kellerfenster nach aussen

feuerlöscher

waffenschränke mit entsprechendem gewicht bzw. wand/bodenbefestigung und entsprechender zulassung

alle darüber hinausgehenden massnahmen

alarmanlage ( mit/ohnen Aufschaltung auf Wachdienst)

rauchmelder

code-tür-schloss

sind optional und kein muss

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.