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IGNORED

Alte Sachkunde noch gültig ?


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Immer ruhig bleiben, Brauner. Brrrr..... :D

Ich meine halt, dass man erworbene Kenntnisse im Lauf der Jahre wieder vergisst, wenn man sie nicht anwendet. Wer in der Schule französisch gehabt hat und 10 Jahre kein Wort mehr in dieser Sprache spricht, hats auch verlernt und muss erst wieder Vokabeln pauken, deklinieren und sich mit der Grammatik beschäftigen. Man lernt es zwar dann schneller wieder, aber eine Auffrischung ist absolut notwendig.

Deshalb war mein Gedanke, dass - wie im Sprengstoffrecht - nach Ablauf einer gewissen "Sachkundenichtnutzungsphase" (geiles Wort ! :) ) diese so nicht mehr anerkannt wird. Man könnte dabei ja an eine Art Wiederholungslehrgang denken.

In der Praxis zeigt sich auf jeden Fall sehr deutlich, dass diverse Altsachkundler ohne Praxis wenig bis gar keine Kenntnisse mehr von den grundlegenden Bestimmungen des aktuellen Waffenrechts haben. Wie es bei denen mit der Waffenhandhabung und Aufbewahrungssituation aussieht, möchte ich erst gar nicht wissen... :o

Hallo, ich bin der Meinung wenn du aktiv am Schießsport teilnimmst musst du immer auf dem Laufenden sein sei es Waffenhandhabung, Aufbewahrung usw. Es spiel bestimmt auch keine Rolle ob du die Sachkunde vor 20 oder 10 oder 5 Jahren gemacht hast es kommt immer was neues dazu!!! Und wenn dass so handhaben würde wie du es schreibst müsste man nach jeder Änderung eine neue Sachkundenprüfung machen !? :peinlich:

Kurt

Geschrieben

Ich meine halt, dass man erworbene Kenntnisse im Lauf der Jahre wieder vergisst, wenn man sie nicht anwendet. Wer in der Schule französisch gehabt hat und 10 Jahre kein Wort mehr in dieser Sprache spricht, hats auch verlernt und muss erst wieder Vokabeln pauken, deklinieren und sich mit der Grammatik beschäftigen. Man lernt es zwar dann schneller wieder, aber eine Auffrischung ist absolut notwendig.

Daraus folgere ich: Auch die Schulabschluesse mussen alle X-Jahre wiederholt werden. Wenn Dir das Spass macht, bitte, aber das ist halt Quatsch.

Geschrieben

Ach nee, bitte nicht wieder alles durcheinanderwürfeln ! :o

Es ging hier doch um Waffenbesitzer, die vor etlichen Jahren einen Sachkundekurs absoliviert haben und die sich dann nie mehr mit Waffen oder dem Recht dazu beschäftigt haben. Wie die Erfahrung deutlich zeigt, ist es in solchen Fällen durchaus angebracht, etwas genauer hinzuschauen. Und die neuen Kurse sind nun mal anspruchsvoller (mit dem verbindlichen Fragenkatalog wird man sich sogar darauf vorbereiten müssen). Letztendlich geht es auch um die Betroffenen selbst, die sich mangels Kenntnis der Rechtslage schnell strafbar machen und hinterher sind die Krokodilstränen dann groß, wenn es heißt:"Mein Gott, wenn ich das vorher gewusst hätte..."

Wer seine Sachkunde "einsetzt" soll natürlich nicht bei jeder Gesetzesänderung einen neuen Kurs machen müssen. Das hab ich auch nie so dargestellt. Wer sich mit Waffen beschäftigt, liest auch diverse Fachzeitschriften oder hier bei WO mit und ist deshalb immer auf der Höhe.

@juppzupp: wer mich kennt, der weiß, dass ich unter Beachtung der unumstößlichen Vorschriften immer einen Mittelweg suche, der sowohl für den Waffenbesitzer als auch für die Behörde annehmbar ist. Ein Kollege hat dazu einen tolles Motto: So wenig wie möglich und so viel wie nötig fordern.

Grüssle und Prost !

SBine :s75:

Geschrieben

Vielleicht sollte man sich auch mal in Anlehnung an das Sprengstoffrecht Gedanken machen, ob die erworbene Sachkunde ohne folgende WBK-Ausstellung bzw. ohne "Umsetzung der erworbenen Kenntnisse" lediglich befristet anerkannt wird.

Das geht doch nicht, wir sind ein Volk von Besitzstandwahrern. Das kannst Du als Beamter/-in doch nicht einfach ändern wollen!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Such dir einen netten Verein, 12 Monate Spass haben, fleissig Glanzbilder sammeln, dem Vorsitzenden das Köfferchen tragen und schwupp gibt es die Sachkundeprüfung; Gelbe WBK & Grüne dazu.

Hi Astanase -- ist das bei Euch so üblich , das man für Koffertragen die

Sachkundeprüfung bekommt :confused:

und bekomme ich die gelbe und grüne WBk auch bei Euch

:00000733:

Shooterfjb

Geschrieben

Hi Astanase -- ist das bei Euch so üblich , das man für Koffertragen die

Sachkundeprüfung bekommt :confused:

und bekomme ich die gelbe und grüne WBk auch bei Euch

:00000733:

Shooterfjb

Sicherlich gibt es in Mainz und Umgebung ausreichend Möglichkeiten bei denen du mitmachen kannst.

DU :D musst aber auch noch ein paar Kleinigkeiten ausser Koffertragen erfüllen können. Siehe hier und hier.

Geschrieben

Selbstverständlich besitzt eine nach altem Recht abgelegte Waffensachkundeprüfung weiterhin ihre Gültigkeit. Es sei denn, jemand hat die Prüfung nicht allumfassend, sondern nur für bestimmte Waffen (z.B. Sicherheitsfirmen) abgelegt und möchte nun eine waffenrechtliche Erlaubnis für eine Waffe, die in seiner Waffensachkundeprüfung nicht beinhaltet gewesen ist.

Wenn es sich so verhalten würde, dass wegen einer Änderung des Waffenrechts eine neue Sachkundeprüfung abgelegt werden müsste, dann müsste man bei jeder Änderung der Straßenverkehrsordnung eine neue Führerscheinprüfung ablegen.

Dem ist nicht so!!! :icon13:

Übrigens sind auch nach dem alten Waffenrecht mind. 16 Unterrichtsstunden vorgeschrieben gewesen.

Geschrieben

Also wenn ich mir die neue WaffVwV durchlese sehe ich das auch so.

Auch wenn ich die Fragen sehe oder den Onlinetest mache komme ich locker auf 90% richtig. Und das jetzt ohne üben und gerade weider neu im Verein.

In einem Jahr :eclipsee_gold_cup:

Nur was wenn dein SB sagt Ne, brauchst ne neue ? Bei uns scheint das im Moment noch so zu sein.

Wie gesagt den 16 Std. und 100€ könnte man schön ins Training oder sonstwas investieren.

Und klagen für so nen Mist ?? Dann krieg ich ja die WBK noch ein Jahr später.

Wir müssen sehen wie es so in 8-10 Monaten ausschaut. Evtl. schonmal ein freundliches Gespräch mit der SBin (die auf dem selben Stand wie ich trainiert aber wohl zickig sein soll )

Und dann ...... :confused:

Geschrieben

Darf ich mal zusammenfassen; soweit ich es nun verstanden habe und sehe.

- wenn jemand eine alte Sachkundeprüfung vor 15 Jahren (Beispiel) abgelegt hat und seine WBK(s) bis zum heutigen Tage in seinen Händen hat, vebleibt es natürlich bei der Gültigkeit der damals abgelegten Sachkundeprüfung

- wenn jemand eine alte Sachkundeprüfung vor 15 Jahren abgelegt hat und NIE eine WBK daraufhin beantragt u. erhalten hat, dessen Sachkundeprüfung ist natürlich heutzutage, nach aktuellem WaffG, nicht gültig

- jeder der Punkt 2 anders sieht, ist ein Phantast :bud:

Geschrieben

@ verbrenner

Punkt 2 bei dir. Warum und wo steht das ?

Ich antworte mal darauf:

Wer jetzt eine EWB beantragen möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem derzeitig aktuellen WaffG erbringen. Wie die Sachkundeprüfungen zu erfolgen haben, ist dort recht genau vorgeschrieben und die "Uralt-Sachkundeprüfungen" haben nicht annähernd diese Vorgaben erfüllt. Mussten sie in diesem Umfang auch nicht! Mehr möchte ich dazu hier nicht sagen. Nur, diejenigen die seit Jahren im Geschäft sind und einige Bürgerschützenvereine kennengelernt haben, wissen ......

Geschrieben

Aber in der hier letztens geposteten aktuellen Fassung WaffVwV steht ganz klar drin auch alte Sachkundenachweise sind anzuerkennen.

Auch der Verein sagt heb deinen Nachweis gut auf der ist noch gültig.

Und wenn der Vorstand des Polizeisportvereins welcher teilweise noch selber bei der Polizei/Kripo ist das sagt :gutidee:

Es ärgert mich nur 16 Std. und 100€ für nichts auszugeben.

Ich könnte auch so jetzt zur Prüfung gehen und würde bestehen. Nur kann ich ja auch nicht. Ist ja nicht so das ich in der Zwischenzeit mich mit dem Thema nicht beschäftigt habe oder alles verlernt habe.

Naja wir werden sehen wie die Rechtsauffassung in ein paar Monaten ist.

Und dann entsprechend :00000733: oder :heuldoch:

Geschrieben

Nein, weil das Wissen für eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nach dem Neuen Waffengesetz sehr viel umfangreicher geworden ist. Soweit mir das bekannt ist, werden jetzt zwei Schulungstage angesetzt mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung.

Bitte korrigeirt mich, wenn ich falsch liege.

.38 werner

Hi

die Sachkunde ist sehr viel umfangreicher geworden.

war letzten Samstag im Prüfungsausschuß einer Sachkundeprüfung.(Raum Mainz)

Insgesamt haben wir 3 Samstage gebraucht.

Es gibt einen Fragenkatalog von ca. 150 Fragen. Davon werden 30 Fragen abgefragt. Diese Fragen müssen schriftlich beantwortet werden und es müssen wenigstens 25 Fragen richtig beantwortet sein.

Anschließend folgt noch eine praktische Prüfung Handhabung der Waffen und ähnliches.

:appl: ja alle 21 Teilnehmer haben bestanden! :appl:

Aber auch ich kann im neuen Waffengesetz keinen Punkt finden, wo beschrieben ist , wie alt die sachkundeprüfung sein darf :confused:

Shooterfjb

Geschrieben

Also praktischen Teil hatten wir damals auch schon.

Wohl waren die Fragen nur mündlich. Bestanden hatten trotzdem alle bei uns.

Aber es hat sich ja auch nicht SO viel getan. Bei den Onlinetests liege ich auch bei ca 90%. Also könnte ich auch direkt den Test machen. Hab mich ja auch in die Änderungen schon reingelesen (gerade weil mich die Sachen mit HA, KWKG und verbotene Gegenstände interessieren) und hab ne Menge behalten.

Wie gesagt auch hier gibt es ja keine einhellige Meinung, genauso wie bei den Behörden.

Wir werden sehen was sich in der Zeit tut und was unsere SB dann sagen oder fordern.

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