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IGNORED

Bedürfsnisantrag und 2/6


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann man eine Bedürfsnis bekommen, auch wenn die 2/6 "Sperre" noch gültig ist? Wann würde der Voreintrag erfolgen können?

Geschrieben

Ich hatte letztes Jahr einen Voreintrag vom Verband bekommen, musste aber warten, bis die 2/6-Frist abgelaufen ist. Vorher wollte man mir den Voreintrag nicht in die WBK eintragen.

War mir damals aber recht egal, da ich es alles andere als eilig hatte. :)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

Also mir ist das Bedürfnis ebenfalls kurz vor Ablauf der Frist (es ging um etwa 14 Tage) vom BDMP abgelehnt worden, obwohl ich das Okay von meinem zuständigen Sachbearbeiter hatte (mein SB wies mich jedoch klar darauf hin, dass ich erst nach Ablauf der Frist "Einkaufen" dürfe).

Zunächst war ich deswegen maßlos enttäuscht und auch etwas sauer, da ich nun den Antrag erneut stellen muss - ich dachte, dass er im schlimmsten Fall bis Ablauf der Frist beim BDMP "auf Eis liegt".

Später fand ich dann tatsächlich auf der Internetpräsenz des BDMP die Info, dass auf die Einhaltung der 2/6 Frist penibel gachtet wird: Denn schließlich könne ja jeder der das Bedürfnis habe sich eine Waffe kaufen - naja, vorher muss es immerhin noch über den SB gehen und wer will es sich schon mit seinem SB wegen ein paar Tagen hin oder her verscherzen?

Jedenfalls liegt meine Sachlage so:

ich hatte einen Waffenerwerb auf WBK grün am 07.10.05, den letzten am 25.10.05

--> Beginnt nun das halbe Jahr am 07.10.05 und endet am 07.04.06? Somit könnte ich am 07.04. gleich zwei Anträge stellen (wäre super, da ich bereits zwei Bestellungen avisiert habe).

Oder kann ich am 07.04. den ersten Antrag und dann am 25.04. den zweiten Antrag stellen?

Beste Grüsse

PieroS

Geschrieben

Kann man eine Bedürfsnis bekommen, auch wenn die 2/6 "Sperre" noch gültig ist? Wann würde der Voreintrag erfolgen können?

Mit dem Voreintrag kannst Du die Waffe innerhalb eines Jahres erwerben. Da die 2/6 Reegel den Erwerb (!)berschränkt und nicht das Bedürfnis, kannst Du natürlich den Voreintrag vor Ablauf des Halbjahres haben. Nach meiner Erfahrung geht nichts über eine persönliches Gespräch. Rede mit Deinem SB, in 99.9% findet sich immer ein akzeptabeler Weg.

Geschrieben

Habe eben das in der WaffV gefunden:

14.2.2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in

seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro

Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze

(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten

Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt

durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Somit sollte ich am 07.04. - Ende der Halbjahresfrist die nächsten zwei Waffen beantragen können, oder?

hatte einen Waffenerwerb auf WBK grün am 07.10.05, den letzten am 25.10.05

--> Beginnt nun das halbe Jahr am 07.10.05 und endet am 07.04.06? Somit könnte ich am 07.04. gleich zwei Anträge stellen (wäre super, da ich bereits zwei Bestellungen avisiert habe).

Oder kann ich am 07.04. den ersten Antrag und dann am 25.04. den zweiten Antrag stellen?

Geschrieben

Hallo nochmal,

hat nicht zufällig jemand zu der Thematik und wie diese beim BDMP gehandhabt wird Infos? Muss bald meine Bedürfnisanträge stellen...

Vielen Dank & Gruss

Habe eben das in der WaffV gefunden:

14.2.2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in

seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro

Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze

(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten

Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt

durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Somit sollte ich am 07.04. - Ende der Halbjahresfrist die nächsten zwei Waffen beantragen können, oder?

Geschrieben

Hallo nochmal,

hat nicht zufällig jemand zu der Thematik und wie diese beim BDMP gehandhabt wird Infos? Muss bald meine Bedürfnisanträge stellen...

Vielen Dank & Gruss

Bald werd ich es ganz genau wissen.....hab vorgestern einen Schwung bedrucktes Papier zu unserem königlich bayerischen Referenten des BDMP geschickt.

Letzte telefonische Auskunft seinerseits hörte sich an sich recht vernünftig an, v.A. wenn man zum Beispiel einen SL auf grün, noch ne Pistole und einen....sagen wir mal: 98er für die neue Gelbe haben will, sollte das keine Probleme geben, auch nicht mit 2/6 zumal die ganze Geschichte ja wie schon eingangs erwähnt durch den SB leicht zu überwachen bzw. zu steuern ist.

Soweit zur Theorie.

Wie das Ganze in der Praxis aussieht, werde ich dem geneigten Publikum gerne beizeiten mitteilen.

Hoffe mal, daß das kein Fall von Realsatire wird, im Moment bin ich (noch) recht zuversichtlich- schließlich sind wir hier in Bayern.

Eines Besseren kann ich mich ja immer noch belehren lassen, wenn es soweit ist.

Solltest du allerdings in München selbst sitzen, und nicht wie ich in einem der umliegenden Landkreise, hast Du zusätzlich noch das Gezeter am Hals, das das KVR an sich verursacht. Weniger schön....denn das ist dann nicht doppelter, sondern x-facher Stress.

Geschrieben

Wohne glücklicherweise in einem der umliegenden Landkreise :D !

Somit alles in Ordnung und wir können uns glücklich schätzen einen überaus korrekten Sachbearbeiter zu haben, der geltendes Recht anwendet und nicht noch seinen Teil dazudichtet bzw. das Recht beugt!

Solltest du allerdings in München selbst sitzen, und nicht wie ich in einem der umliegenden Landkreise, hast Du zusätzlich noch das Gezeter am Hals, das das KVR an sich verursacht. Weniger schön....denn das ist dann nicht doppelter, sondern x-facher Stress.

Geschrieben

Das ist nicht nur ein BDMP Problem (ausnahmsweise :s82: )- ich kenne es auch von anderen Verbänden , daß sie sich schwertun mit einer Befürwortung , wenn gerade noch die "2/6 Frist" läuft :rolleyes: .

Bei einem vernünftigen SB - "meinen" zähle ich dazu :icon14: kommt man mit der Argumentation , daß der Voreintrag 12 Monate Gültigkeit hat , kein Erwerb ist - aber nötig , bzw. hilfreich bei der Suche und ggf. Vorbestellung einer Waffe , durchaus weiter :gutidee: .

Also ist das Problem mit Hilfe eines Kalenders und etwas organanisatorischer Befähigung lösbar , denn wie es der Zufall will , kann man ja seinen Bedürfnisantrag zwischen 2/6 Ablauf und Neuerwerb stellen - im Extremfall genügen da 24 Stunden , denn maßgebend für die Unterschrift des Antragstellers ist das Antragsdatum B)

Mouche

Geschrieben

... zum Beispiel einen SL auf grün, noch ne Pistole und einen....sagen wir mal: 98er für die neue Gelbe haben will, sollte das keine Probleme geben, auch nicht mit 2/6 ...

Ich wage zu behaupten, daß Du damit auf die Sch... fällst, wenn sich Dein SB an den letzten Entwurf der Verwaltungsvorschrift hält, die ja wohl die aktuelle, zum Beschluß vorgelegte Version sein soll.

mfg

Ralf

Geschrieben

Selbstverständlich kann man so viele waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen und auch Waffen voreingetragen bekommen, wie man möchte.

Die 2/6-Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb und nicht auf den Antrag oder den Voreintrag.

Geschrieben

Die 2/6-Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb und nicht auf den Antrag oder den Voreintrag.

So ist es, habe 2 Voreinträge im Februar reinmeiseln lassen obwohl die erste Frist erst im Mai vorbei währe, bei der Gelegenheit eine kurze Frage an den SB, - die nächste ausnahmweise ca. 8 Wo. vorziehen wg. Teilnahme an Landesmeisterschaften - Antwort "kein Problem, kurze schriftliche Begründung, Zettel in die Akte fertig.

keep your Powder dry

SBT

Geschrieben

So ist es, habe 2 Voreinträge im Februar reinmeiseln lassen obwohl die erste Frist erst im Mai vorbei währe, bei der Gelegenheit eine kurze Frage an den SB, - die nächste ausnahmweise ca. 8 Wo. vorziehen wg. Teilnahme an Landesmeisterschaften - Antwort "kein Problem, kurze schriftliche Begründung, Zettel in die Akte fertig.

Kommt wie immer auf den Sachbearbeiter an und wie sklavisch er sich an die Vorgaben aus dem Ministerium hält (in NRW gewünscht: Restriktiv!).

Nach meiner Erfahrung und der einiger Kollegen aus anderen Bezirken, wird durchaus die jetzt auch im Entwurf der Verwaltungsvorschrift niedergelegte Auslegung praktiziert, allerdings auch der Erwerb auf (neue) gelbe WBK erfasst und nachträglicher!!! Bedürfnisnachweis verlangt :gaga: , sonst keine Eintragung.

Gut, wenn dann der Verband, anders als der WSB :angry2: , dafür nicht auch noch Kohle sehen will.

Geschrieben

Gut, wenn dann der Verband, anders als der WSB, dafür nicht auch noch Kohle sehen will.

Da sollte man nicht auf den Verband schimpfen, sondern den Unsinn wegklagen.

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