Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Alte Gelbe Waffenbesitzkarte / Unklarheit bei den Behörden


STAR9mm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Schützenfreunde!

Das ist heute mein erster Beitrag in diesem tollen Forum!

Ich bin echt begeistert über die vielen kompetenten Beiträge und hoffe,

dass ich auch positiv dazu beitragen kann.

Ganz kurze Vorstellung:

Ich selbst bin männlich, über 40 und seit ca. 25 Jahren aktiver Sportschütze.

Ich habe die grüne und die alte gelbe WBK und besitze einen umfangreichen

"Fuhrpark" mit dem ich <<Unser>> Hobby begeistert ausführe.

....nochmal zum Thema WBK gelb alt.....

ich weiss es gibt hier schon einiges dazu :-(

sollte man mal auf den Punkt bringen - habe aber noch weitere Fragen zum Thema GELB.

Erstmal mein Problem:

Vorhanden: WBK gelb (alt) 8 Einträge sind drin... also voll

Erster Anruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin:

Meine Frage: "Hallo, ich bin Sportschütze, habe die alte gelbe WBK, diese ist mit 8

Eintragungen vollgeschrieben. Ich möchte mir eine neue Sportwaffe zulegen, und

würde gerne vorbeikommen damit Sie mir eine Folgegelbewaffenbesitzkarte ausstellen."

Antwort: "Dazu müsste ich ein neues Bedürfnis nachweisen und diese WBK neu beantragen!"

Ich: "Auf Grund, von Informationen darüber (WaffG, Info DSB, BMI) ist die Sachlage aber anders,

da diese Erlaubnis ja unbegrenzt bewilligt wurde.... blablabla also kein Problem..."

Antwort: "So, dass muss ich erst prüfen, mein Kenntnisstand sei anders"

Ich: "Vielen Dank, wir sollten das im Vorfeld abklären, ich rufe Sie gerne zurück!"

2 Tage später......

Erneuter Anruf

Ich: "Hallo, haben Sie die Situation klären können?"

Antwort: "Ja, auf Nachfrage beim RP sei mitgeteilt worden, dass Erwerb mengenmäßig unbegrenzt sei!"

....... ich also recht hätte....... wusste ich bereits......hätte aber bei einem Besuch vor Abklärung dieses Sachverhalts ja eh zu nix geführt.... hab ich mir schon gedacht.... deshalb sei schlau und regel das vorher....

Ich: "Wie handhabe ich das jetzt? Komme ich zu Ihnen und bekomme eine neue alte Gelbe :) augefertigt....

oder gehe ich in den Laden mit der vollgeschrieben Karte????????"

Antwort: "Vorab stelle ich keine neue Karte aus, d.h. Sie gehen mit der vollgeschriebenen Karte zu Händler, kaufen das, was Sie wünschen (was die Karte erlaubt) und kommen mit der Rechnung des Händlers zu mir. Ihnen wird dann die neu Waffe in eine neue (alte) WBK eingetragen.

Wissen das auch die einzelnen Händler, oder bekomme ich da nur Stress???

Warum sind so viele halb oder falsch informiert???

Habt Ihr Erfahrung, oder Tipps zu dieser Situation???

Wie ist es wenn man sogenannte Repetiereinzellader (AK47 Verschnitt) haben möchte, Probleme???

Ich bin aus Esslingen (bitte keine Beitler Diskussionen:-)

Bekommt Ihr von Eurer Behörde eine neue gelbe WBK ausgestellt wenn die alte voll ist???

..................................

Neue Gelbe WBK

= Tolle Sache

....wie hat ein lter Schützenvorstand mal gesagt: "Seh die gelbe WBK doch auch als Mini-Sammelwaffenbesitzkarte an....." - Rote WBK für Arme!

Ist es wahr, dass man auf Neue Gelbe auch Derringer (2- läufig=EL) erweben kann???

Ist es wahr, dass man Leuchtpistolen Kal. 4 erwerben kann.

Vielen Dank für Eure Bemühungen im Voraus und freundliche Grüße

.....

Geschrieben

mit inkrafttreten des neuen gesetzes dürfte es die alte wbk gelb eigentlich gar nicht mehr geben... im normalfall muss sie in eine neue wbk gelb umgeschrieben werden...

aber irgendwie kann man sich darauf auch nicht verlassen...

was das andere angeht, erst die wbk, dann der erwerb, da die wbk ja die erwerbsberechtigung ist... ich hab die auch vorher, quasi proforma, geholt... und dann nach nem jahr erst was gekauft...

aber, jede behörde macht das wohl anders...

Geschrieben

Was iost peinlich?

Dass es Leute gibt, die

(1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort.

nicht verstehen?

Stimmt.

Geschrieben

Was iost peinlich?

Dass es Leute gibt, die

nicht verstehen?

Stimmt.

...Danke, du warst nicht gemeint :-)

....aber das kapiere ich echt nicht :D

...Danke, du warst nicht gemeint :-)

....aber das manchmal ist vieles echt umständlich formuliert :D

Geschrieben

Achso.

:)

Ausserdem, das WaffG verstehen vermutlich nicht mal die, die es ausgeheckt haben. Wie solls dann draussen verstanden werden?

Also keine Panik, das meiste koennen wir hier ja irgendwie aufdroeseln.

Und fuer den Notfall gibts ja noch das FWR und die Oerag mit 30% WO-Sonst Rabatt.

;):gutidee:

Geschrieben

Achso.

:)

Ausserdem, das WaffG verstehen vermutlich nicht mal die, die es ausgeheckt haben. Wie solls dann draussen verstanden werden?

Also keine Panik, das meiste koennen wir hier ja irgendwie aufdroeseln.

Und fuer den Notfall gibts ja noch das FWR und die Oerag mit 30% WO-Sonst Rabatt.

;):gutidee:

... und grade Anruf bei Frankonia Stuttgart......

Nein mit ner vollgeschrieben Gelben brauch ich gar nicht kommen, da verkaufe die mir nix

das ist doch zum davonlaufen

Geschrieben

... und grade Anruf bei Frankonia Stuttgart......

Nein mit ner vollgeschrieben Gelben brauch ich gar nicht kommen, da verkaufe die mir nix

das ist doch zum davonlaufen

Nur nicht verzweifeln :)

Geh zu Frankonia oder sonst wem, such Dir eine Waffe aus und mach mit denen einen Kaufvertrag. Auf den Lieferschein läßt Du den Satz "Waffe verbleibt in Filiale bis Vorlage gültiger WBK" schreiben (Frankonia Hannover hat das bei mir so gemacht).

Damit gehst Du zu Deinem SB, holst Dir eine neue "alte Gelbe" und holst dann die Waffe ab.

Wenn Dein SB freundlich ist, trägt er gleich Waffenbezeichnung und -nummer vom Lieferschein ein und stempelt alles ab (hat meiner nicht gemacht, ist aber lt. Frankonia durchaus üblich).

Sollte sich der Händler darauf nicht einlassen wollen, geh zu 'nem anderen. Es gibt genug :D

Gruß

Michael

Geschrieben

Nur nicht verzweifeln :)

Geh zu Frankonia oder sonst wem, such Dir eine Waffe aus und mach mit denen einen Kaufvertrag. Auf den Lieferschein läßt Du den Satz "Waffe verbleibt in Filiale bis Vorlage gültiger WBK" schreiben (Frankonia Hannover hat das bei mir so gemacht).

Damit gehst Du zu Deinem SB, holst Dir eine neue "alte Gelbe" und holst dann die Waffe ab.

Wenn Dein SB freundlich ist, trägt er gleich Waffenbezeichnung und -nummer vom Lieferschein ein und stempelt alles ab (hat meiner nicht gemacht, ist aber lt. Frankonia durchaus üblich).

Sollte sich der Händler darauf nicht einlassen wollen, geh zu 'nem anderen. Es gibt genug :D

Gruß

Michael

... Super! Danke... das wird wohl die beste Lösung sein!

Geschrieben

Sollte ein Fachhändler aber eigentlich wissen, dass eine volle gelbe WBK ihn nicht betrifft, zumindest bei der alten gelben WBK ist die Sache unstrittig. Bei der neuen gelben wäre ich in NRW vorsichtiger, da verbiegt man geltendes Recht mit Vorliebe und trägt es auf dem Rücken der WBK Inhaber dann vor Gericht aus.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Habe bei einem Händler was bestellt, mir den Lieferschein schicken lassen und mit dem bin

ich dann zu meiner Sachbearbeiterin, die hatte sich zwischenzeitlich schlau gemacht.

Eine Folge- Alte Gelbe stellt sie mir keine aus, da keine mehr von denen ausgestellt würden.

Ich bekäme also ne Neue Neue Gelbe (zu Glück gibts keine uralten Gelben, sonst wäre die

Verwirrung perfekt)

Aber so gleich wollte Sie keine rausrücken.

Ich habe dort nen Antrag ausgefüllt, sie hat ein aktuelles pol. Führungszeugnis beantragt.

Nach 2 Wochen konnte ich meine Neue Gelbe in den Händen halten.

So einfach geht das???!!! ....oder kann es gehen.

Geschrieben

....obwohl in meiner Neuen Gelben der Eintrag mehrschüssige Repetierer vergessen wurde -(

...eingetragen hat Sie bereits 2 Stück....

werde das mal irgendwann ändern lassen.

FRAGE??????????????????????????????

Gibts eigentlich 4mm M20er Pistolen auf die Neue Gelbe????????

Geschrieben

....obwohl in meiner Neuen Gelben der Eintrag mehrschüssige Repetierer vergessen wurde -(

Dann hat sie vielleicht keine neue gelbe ausgestellt sondern nur das Formular verwendet, um die alte gelbe zu erweitern?

...eingetragen hat Sie bereits 2 Stück....

Repetierer?

.

FRAGE??????????????????????????????

Gibts eigentlich 4mm M20er Pistolen auf die Neue Gelbe????????

Nein.

Geschrieben

Dann hat sie vielleicht keine neue gelbe ausgestellt sondern nur das Formular verwendet, um die alte gelbe zu erweitern?

Repetierer?

Nein.

Ja Repetierer....

der ganze Quark mit mehrschüssig Perkussion, Einzellader Kurz und so steht ja drin.....

also ne Neue Gelbe mit leichtem Fehler....

is mir aber erstmal Wuscht!

Geschrieben
is mir aber erstmal Wuscht!

Sollte es Dir aber nicht.

Rein rechtlich hätte die der Händler auf dieses Unikum keine Repetier-Mehrlader verkaufen dürfen.

Der SB ist, falls es bei einer Kontrolle zu Problemen kommt, fein raus. Dann hat er Dir 2 Repetier-Einzellader eigetragen und Du hast die Pest am Hals.

Also hurtig auf's Amt.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Sollte es Dir aber nicht.

Rein rechtlich hätte die der Händler auf dieses Unikum keine Repetier-Mehrlader verkaufen dürfen.

Der SB ist, falls es bei einer Kontrolle zu Problemen kommt, fein raus. Dann hat er Dir 2 Repetier-Einzellader eigetragen und Du hast die Pest am Hals.

Also hurtig auf's Amt.

Gruß

Manfred

....naja ich sehs gelassen, was soll passieren?

Das ist definitiv ein Fehler vom Amt, den ich schlicht und einfach auch übersehen könnte.

Hat die Dame einfach vergessen, dadurch hab ich jetzt ein Unikat!

Ich lasse es gelegentlich ändern.

danke Dir!

Geschrieben

Im eigenen Interesse: nicht gelegentlich sondern hurtig.

Erst durch die Erweiterung auf der Rückseite (und zwar vollstandig) darfst Du die in $14 Abs. 4 WaffG. beschriebenen Waffentypen erwerben und besitzen. Durch dieses "vergessen" wurde Dir der Erweb von Repetier-Mehrladern versagt. Einzellader gibt die "Alte Gelbe" her.

Zur Zeit hast du zwei Kniften im Schrank stehen, für die Du keine Besitzerlaubnis nachweisen kannst.

Gruß

Manfred

Geschrieben

....und da sag mal einer die Behörden oder ich seien träge....

liest Du selbst.....

Meine Mail:

Sehr geehrte Frau xxxxxxx,

ich habe die Gelbe WBK von Ihnen nach Eintragung zurückerhalten.

Vielen Dank für die rasche Bearbeitung, den Betrag habe ich überwiesen.

Mir ist aufgefallen, dass auf der Rückseite meiner WBK die Eintragung

für Repetier-Langwaffen offenbar fehlt.

Zitat aus dem WaffG:

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Zitat Ende.

Vergleichen Sie bitte auch meine WBK und die eines Schützenkameraden im Anhang.

Darum bitte ich Sie um Nachtragung bzw. Ergänzung meiner WBK gelb neu.

Ich könnte diesen Freitag bei Ihnen vorbeikommen, da ich vorhabe mir diesen Tag für den Besuch

der Intern. Waffenbörse in Stuttgart frei zu nehmen. Zu diesem Zweck würde ich gerne eine 4mm M20

Pistole auf bestehende Grüne WBK eintragen zu lassen.

Da diese 4mm M20 Waffen ja bedürfnisfrei sind, und aktuelle erforderliche Unterlagen, wie pol.

Führungszeugnis ja vorliegen, müsste das ja problemlos möglich sein.

Falls Sie am Freitag, den 07. April für mich Zeit hätten und wir das so handhaben könnten, würde ich gerne

bei Ihnen vorbeikommen. Gerne auch nach Ihrer Terminvorgabe, falls gewünscht.

Wenn Sie mir bitte kurzfristig Antwort geben könnten wäre ich Ihnen sehr dankbar, ansonsten werde ich mir diesen Freitag nicht freinehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Sie können selbstverständlich am Freitag Vormittag zur Berichtigung der

gelben WBK und zum Eintrag der Erwerbsberechtigung bei uns vorbeikommen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. :00000733:

Mit freundlichen Grüßen

......aber schleimiger könnte mein Mail fast nicht mehr sein :rolleyes:

Geschrieben

:lol:

Du weißt ja auch noch nicht, dass die "Berichtigung" darin besteht, dass Du bei Deiner Vorsprache alle Erlaubnisse abgeben musst und danach die Akte geschlossen wird. :rotfl2:

:traurig_16:

Bist du tatsächlich Sachbearbeiter aufm Amt, Du böser???? :lol:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.