Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Gilt die 12 Monatsfrist für WBK-Befürwortung immer?


Fotograf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

an die Experten.

Ein Schütze mit WBK grün und gelb(alt) und Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz möchte nach längerer Pause in der immer in einem Verein war und auch am Training teilgenommen wieder aktiver als Wettkampschütze werden.

Nun aber in einem anderen Verein und Verband .

Gilt jetzt die 12 Monatsfrist für die Bewilligung auch oder darf der neue Verein schon füher eine Beführwortung erteilen

Geschrieben

Ich würde sagen, Du musst 12 Monate warten.

Hast Du denn in Deinem laten Verein gar nicht mehr geschossen, und führt kein Weg zu einer Befürwortung von dort?

Das ist nämlich normalerweise einfacher und schneller.

IMI

Geschrieben

Ich würde sagen, Du musst 12 Monate warten.

Hast Du denn in Deinem laten Verein gar nicht mehr geschossen, und führt kein Weg zu einer Befürwortung von dort?

Das ist nämlich normalerweise einfacher und schneller.

IMI

Die Mitgliedschaft im alten Verein besteht noch immer und geschossen wurde dort auch aber die Neue Waffe soll für den neuen Verein(Verband)sein.

Die 12 Monatsregelung geht doch dahin das mann den Umgang mit der Waffe lernt ,die Sachkenntnis oder Sachkunde bekommt und nicht schnell mal Mitglied wird um schnell an eine "Wumme" kommt oder?

Geschrieben

Im Gesetz steht:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und [...]

Die Frage ist, ob Dir der neue Verband das bescheinigt.

Geschrieben

Die Mitgliedschaft im alten Verein besteht noch immer und geschossen wurde dort auch aber die Neue Waffe soll für den neuen Verein(Verband)sein.

Die 12 Monatsregelung geht doch dahin das mann den Umgang mit der Waffe lernt ,die Sachkenntnis oder Sachkunde bekommt und nicht schnell mal Mitglied wird um schnell an eine "Wumme" kommt oder?

Schau doch einfach mal ins Gesetz - dort steht, daß du in den letzten 12 Monaten regelmäßig am Training teilgenommen haben mußt - d.h. mindestens 18 Termin - aber eben innerhalb von 12 Monaten - wenn Du vorher in einem anderen Verein trainiert hast läuft die Zeit schon.

Ist doch eindeutig, oder?? Es gibt keine Abkürzungen.

Abakus :bud:

Geschrieben

Hi

an die Experten.

Ein Schütze mit WBK grün und gelb(alt) und Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz möchte nach längerer Pause in der immer in einem Verein war und auch am Training teilgenommen wieder aktiver als Wettkampschütze werden.

Nun aber in einem anderen Verein und Verband .

Gilt jetzt die 12 Monatsfrist für die Bewilligung auch oder darf der neue Verein schon füher eine Beführwortung erteilen

Im BDMP must du 2 Monate Mitglied sein bevor du eine neue Bewilligung bekommst, Voraussetzung du bist bereits länger als 12 Monate Mitglied in einem anderem Verein/Verband und hast die nötige Anzahl an Schiessnachweisen.

Wie es sich beim BDS verhält kann ich dir nicht sagen.

Geschrieben

Schau doch einfach mal ins Gesetz - dort steht, daß du in den letzten 12 Monaten regelmäßig am Training teilgenommen haben mußt - d.h. mindestens 18 Termin - aber eben innerhalb von 12 Monaten - wenn Du vorher in einem anderen Verein trainiert hast läuft die Zeit schon.

Ist doch eindeutig, oder?? Es gibt keine Abkürzungen.

Abakus :bud:

Die Befürwortungen stellt aber der jeweilige Verband aus und der hat seine Satzung. Die Satzung gibt der Verband sich selber und die kann selbstverständlich strenger sein als das Gesetz. Weniger streng geht nicht.

Ein Verband kann also hergehen und eine zwölfmonatige Mitgliedschaft und Training verlangen obwohl diese bereits in einem anderen Verein/Verband vorhanden ist. Er kann aber auch die Mitgliedschaft in einem anderen Verein/Verband anerkennen, wie es der BDMP nach zwei Monaten laut Blaster ja tut. Der Verband kann nur nicht darauf verzichten, dass überhaupt die 12 Monate(18 Einheiten innerhalb von 12 Monaten) vorliegen. Ein wenig Privatautonomie geht sogar im Bereich des Waffenrechts noch.

Peti

Geschrieben

Wie es sich beim BDS verhält kann ich dir nicht sagen.

Im BDS muss man 4 Monate warten, um als Neumitglied eine Befürwortung zu bekommen, sofern man vorher 12 Monate in einem anderen anerkannten Verband Mitglied war.

Geschrieben

Hi

Danke für die Informationen.

Dank auch von mir, da werde ich doch glatt mal schnell BDMP Mitglied in nächster Zeit und kann mir dann nach 2 Monaten was schönes zulegen...

Wenn ich bereits eine Mark I Desert Eagle in .44 Mag ( als Jäger )habe, ist es dann noch möglich, sich eine weitere desert über den BDMP zu kaufen und welche Modell sind erlaubt? Bitte keine Listen, sondern konkrete Erfahrungswerte.

Danke

IMI

Geschrieben

Es sollte eigentlich möglich sein, da du deine jetzige DE auf Jagdschein erworben hast und das wird nicht auf das Sportschützenkontingent angerechnet. Ich schreibe eigentlich, da manche Behörden das trotzdem tun, damit weniger Waffen genehmigt werden müssen -> klagen. Bem BDMP kannst du alle verfügbaren Kaliber der DE schießen, also .357 Mag, .44 Mag und .50AE, sofern du einen Stand mit entsprechender Zulassung nachweisen kannst.

Geschrieben

Dank auch von mir, da werde ich doch glatt mal schnell BDMP Mitglied in nächster Zeit und kann mir dann nach 2 Monaten was schönes zulegen...

Wenn ich bereits eine Mark I Desert Eagle in .44 Mag ( als Jäger )habe, ist es dann noch möglich, sich eine weitere desert über den BDMP zu kaufen und welche Modell sind erlaubt? Bitte keine Listen, sondern konkrete Erfahrungswerte.

Danke

IMI

Da beim LKA deine gesamten Waffen eingetragen sind, wirst Du auch über die Mitgliedschaft in einem Verein nicht mehr erlangen können. Für die Befürwortung mußt du deine bisherigen Waffen angeben und wofür sie erworben wurden. Zwei Waffen sind das Grundbedürfnis - das geht klar. Die dritte und weitere wird nur bei Bedürfnis der Leistungssteigerung anerkannt. D.H. Wettbewerbe mit dieser Waffe schießen - es gibt immer noch genauere Edeleisen. :gutidee:

Sorry, daß ich Dir die Hoffnungen trüben muß, aber aus meiner Erfahrung kenne ich keinen anderen Weg. - wäre auch zu einfach - :s82:

- Sportordnung vom BdMP kannst Du unter www.bdmp.de einsehen. :gutidee:

:gutidee:

Viel Glück, Abakus :bud:

Geschrieben

Da beim LKA deine gesamten Waffen eingetragen sind, wirst Du auch über die Mitgliedschaft in einem Verein nicht mehr erlangen können. ...

Viel Glück, Abakus :bud:

Also Abakus, da muss ich Dir aber wiedersprechen:

Meine Sachbearbeiterin sagte mir mal, dass meine Jagdwaffen nichts mit den Waffen für meinen BSSB Verein zu tun haben und auch nicht wegen evtl. entsprechender Eignung in Betracht kommen.

Meine Frage bezog sich darauf, wie das beim BDMP gehandhabt wird.

Wäre es so, wie Du sagst, dann hätte ich mir wohl auch kaum zu meinem 357 Jagdrevolver noch einen 357er Sportrevolver kaufen können.

Und auch das Prinzip der Leistungssteigerung kennt zumindest der BSSB nicht. Man kann soviele Waffen bekommen, wie die Sportordnung Disziplinen hergibt.

IMI

Geschrieben

Und auch das Prinzip der Leistungssteigerung kennt zumindest der BSSB nicht. Man kann soviele Waffen bekommen, wie die Sportordnung Disziplinen hergibt.

Das Prinzip der Leistungssteigerung kommt dann zum Tragen wenn eine entsprechende Waffe für die Disziplin schon vorhanden ist.

Die Waffen sind natürlich nicht beim (Bayer.) LKA gespeichert.

Karl

Geschrieben
......Meine Sachbearbeiterin sagte mir mal, dass meine Jagdwaffen nichts mit den Waffen für meinen BSSB Verein zu tun haben und auch nicht wegen evtl. entsprechender Eignung in Betracht kommen......
:appl:

Du musst sie zwar angeben, da auf Grün Aber auf dem Formblatt (BBS) ist eine Spalte für die Disziplin für die Du sie hast. Da kommt dann keine Disziplinnummer rein, sondern nur Jagdschein und gut ist.

Geschrieben

Also Abakus, da muss ich Dir aber wiedersprechen:

Meine Sachbearbeiterin sagte mir mal, dass meine Jagdwaffen nichts mit den Waffen für meinen BSSB Verein zu tun haben und auch nicht wegen evtl. entsprechender Eignung in Betracht kommen.

Meine Frage bezog sich darauf, wie das beim BDMP gehandhabt wird.

Wäre es so, wie Du sagst, dann hätte ich mir wohl auch kaum zu meinem 357 Jagdrevolver noch einen 357er Sportrevolver kaufen können.

Und auch das Prinzip der Leistungssteigerung kennt zumindest der BSSB nicht. Man kann soviele Waffen bekommen, wie die Sportordnung Disziplinen hergibt.

IMI

Im Prinzip..... - aber bei mehr als zwei Kurzwaffen hört der Sapß auf. Da werden die Voraussetzungen stärker geprüft. Langwaffen für die Jagd kannste Stapeln, das interessiert nicht. Schützen können dies genauso mit Repetierern handhaben. Da ist nur die fachgerechte Lagerung gefragt.

Bezüglich Revolver hast du es gesagt. Zwei Stück - mehr ist der Grundbedarf nicht.

Geschrieben

...Man kann soviele Waffen bekommen, wie die Sportordnung Disziplinen hergibt.

IMI

Hallo Abakus!

Da liegst Du falsch! Wie oben im Zitat bereits geschrieben, wiederhole ich mich gerne nochmal:

Nur zwei Kurzwaffen und danach "erschwertes Bedürfnis" ist eine Käse, zumindest bei mir im BSSB.

Da musst Du nur pro Jahr 18 Trainingseinheiten haben und Du kannst Dir alle 6 Monante 2 Kurzwafffen beantragen. Ich glaube ab der siebten KW wird es dann schwerer...

Ich habe mir letztes Jahr auch 4 Kurzwaffen über den BSSB genehmigt bekommen ( zwischen dem 18.3. und 31.10 2006).

Und das OHNE Nachweis der Leistungssteigerung.

IMI

Geschrieben

Da beim LKA deine gesamten Waffen eingetragen sind, wirst Du auch über die Mitgliedschaft in einem Verein nicht mehr erlangen können. Für die Befürwortung mußt du deine bisherigen Waffen angeben und wofür sie erworben wurden. Zwei Waffen sind das Grundbedürfnis - das geht klar. Die dritte und weitere wird nur bei Bedürfnis der Leistungssteigerung anerkannt. D.H. Wettbewerbe mit dieser Waffe schießen - es gibt immer noch genauere Edeleisen. :gutidee:

Sorry, daß ich Dir die Hoffnungen trüben muß, aber aus meiner Erfahrung kenne ich keinen anderen Weg. - wäre auch zu einfach - :s82:

- Sportordnung vom BdMP kannst Du unter www.bdmp.de einsehen. :gutidee:

:gutidee:

Viel Glück, Abakus :bud:

Sorry, aber so einen Käse sonntag früh lesen zu müssen...

Der Gesetzgeber hat den Begriff des vom Zweck bestimmten Bedürfnisses geschaffen. Daraus resultiert, das Waffen auf Jagdschein oder Sammler-WBK für den sportlichen Zweck nicht angerechnet werden können.

Gruß,

André

Geschrieben

Hallo Abakus!

Da liegst Du falsch! Wie oben im Zitat bereits geschrieben, wiederhole ich mich gerne nochmal:

Nur zwei Kurzwaffen und danach "erschwertes Bedürfnis" ist eine Käse, zumindest bei mir im BSSB.

Da musst Du nur pro Jahr 18 Trainingseinheiten haben und Du kannst Dir alle 6 Monante 2 Kurzwafffen beantragen. Ich glaube ab der siebten KW wird es dann schwerer...

Ich habe mir letztes Jahr auch 4 Kurzwaffen über den BSSB genehmigt bekommen ( zwischen dem 18.3. und 31.10 2006).

Und das OHNE Nachweis der Leistungssteigerung.

IMI

Hallo Imi - Ich glaube ich bin im falschen Verband - meiner behandelt das richtig restriktiv. Er möchte auch gerne bei der gelben freiwillig Beschränkungen eingehen. Ich erkundige mich mal nach BSSB. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit zum wechseln.

Danke für den Tip. :s75:

Geschrieben

Sorry, aber so einen Käse sonntag früh lesen zu müssen...

Der Gesetzgeber hat den Begriff des vom Zweck bestimmten Bedürfnisses geschaffen. Daraus resultiert, das Waffen auf Jagdschein oder Sammler-WBK für den sportlichen Zweck nicht angerechnet werden können.

Gruß,

André

Stimmt - ist Käse. Da ich als Sportschütze immer über den § 13 hinweggelesen habe - ich habs nachgeholt und kann es bestätigen. - Man lernt immer mal was dazu. Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr zur Verwirrung beigetragen.

:peinlich: Danke für die Aufklärung - Abakus

Geschrieben

Im BDS muss man 4 Monate warten, um als Neumitglied eine Befürwortung zu bekommen, sofern man vorher 12 Monate in einem anderen anerkannten Verband Mitglied war.

Hallo Sonet,

wo kann ich das denn nachlesen? Gilt das für den BDS bundesweit oder ist diese Regelung auf einzelne Bundesländer bezogen (beim bayrischen Landesverband des BDS habe ich diese Regelung nämlich auch gefunden; bin aber nicht aus Bayern).

Gruß Blackhawk

Geschrieben

Wir handhaben es in unserer SLG (BDMP) übrigens in einem aktuellen Fall so. Ein bisher mit einer KW im DSB aktiver Schütze ist bei uns eingetreten, hat seine Schießpraxis (ca. 2 Jahre) auch in seinem DSB-Schießbuch dokumentiert und kann jetzt (von der SLG abgesegnet) nach zwei Monaten im BDMP seinen Bedürfnis-Befürwortungsantrag an den Landesverband auf den Weg bringen. Kein Problem.

Gruß,

karlyman

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.