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IGNORED

Verstoss gegen Das Waffengesetz


Tommily

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Wir hatten eine Diskussion über Ilegale Waffen.

Was würde Strafrechtlich dabei rauskommen, wenn sich jemand mit einer Kalaschnikow mit Munition erwischen lässt. (Nur durch einen Zufall - nicht bei einem Überfall o.Ähnlichem ;-) )

Uns geht es um die Größenordnung des Strafmases.

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@Kanonenkarlchen:

2 Jahre perfekt gesiebte Luft für einen AR15 das ist wirklich sehr hart. Bayern oder Sachsen?

Bei uns im Norden liegt der Tarif auch so bei ca 1-1,5 Jahre, wenn nix anderes dazu kommt.

Vor Jahren hat es einen abgedrehten Sammler in Neumünster erwischt. Da haben sie MP´s und MG´s en gros aus der Bude geholt. Aber leider nicht alle... Er ist dann noch einige weitere Exemplare der Polizei im Anschluß übergeben.

Er ist mit einem halben Jahr Bewährung nach hause gegangen. Keine Ahnung wie man zu diesem Strafmaß gekommen ist. Jedoch soll Vogelsang zu vernehmen gewesen sein...

Der Typ hat jedoch nicht aus der Geschichte gelernt. Völlig schmerzfrei.

Gruß,

frogger

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Vor Jahren hat es einen abgedrehten Sammler in Neumünster erwischt. Da haben sie MP´s und MG´s en gros aus der Bude geholt. Aber leider nicht alle... Er ist dann noch einige weitere Exemplare der Polizei im Anschluß übergeben.

Er ist mit einem halben Jahr Bewährung nach hause gegangen. Keine Ahnung wie man zu diesem Strafmaß gekommen ist. Jedoch soll Vogelsang zu vernehmen gewesen sein...

Der Typ hat jedoch nicht aus der Geschichte gelernt. Völlig schmerzfrei.

Gruß,

frogger

Moin,

nicht zu vergessen dabei das Urteil der 1. Instanz: 1200 DM!!

Naja, wenn er mehr gezahlt hätte, dann hätte er ja auch nicht

mehr seinen weiteren Hobbys nachgehen können: Fliegen, Segeln usw.

Zur selben Zeit wurde 20 km weiter ein bis dato unbescholtener Bürger

wegen des Besitzes eines Voere Einzelladers in 9mm Flobert zu 480 DM

verurteilt.

Schön, wenn überall mit dem gleichen Maß gemessen wird...

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@Kanonenkarlchen:

2 Jahre perfekt gesiebte Luft für einen AR15 das ist wirklich sehr hart. Bayern oder Sachsen?

Bei uns im Norden liegt der Tarif auch so bei ca 1-1,5 Jahre, wenn nix anderes dazu kommt.

Gruß,

frogger

Hi Frogger !

Weder Zwockel noch Gaffeesachse... :D

"Bei uns" heißt in diesem Fall Rheinland-Pfalz - da zieht man die Schrauben des Gesetzes ohnehin gern etwas fester als anderswo an....

ich glaube sogar daran , das der Vorsitzende Richter ( sehr bekannt ob seiner unerbittlichen Härte ! ) oft im stillen Kämmerlein bitterlöiche Tränen weint , weil er die Todesstrafe nicht mehr verhängen darf......

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Ich bedanke mich für Eure Antworten!

Es geht nicht um mich ;-))

Bin Sportschütze und würde so etwas nie tun :)

@Kanonenkarlchen:

2 Jahre perfekt gesiebte Luft für einen AR15 das ist wirklich sehr hart. Bayern oder Sachsen?

Bei uns im Norden liegt der Tarif auch so bei ca 1-1,5 Jahre, wenn nix anderes dazu kommt.

Vor Jahren hat es einen abgedrehten Sammler in Neumünster erwischt. Da haben sie MP´s und MG´s en gros aus der Bude geholt. Aber leider nicht alle... Er ist dann noch einige weitere Exemplare der Polizei im Anschluß übergeben.

Er ist mit einem halben Jahr Bewährung nach hause gegangen. Keine Ahnung wie man zu diesem Strafmaß gekommen ist. Jedoch soll Vogelsang zu vernehmen gewesen sein...

Der Typ hat jedoch nicht aus der Geschichte gelernt. Völlig schmerzfrei.

Gruß,

frogger

Es handelt sich um Baden Würtenberg!
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2 Jahre perfekt gesiebte Luft für einen AR15 das ist wirklich sehr hart. Bayern oder Sachsen?

Nur für die Waffengeschichte hätte so ein Urteil kaum Bestand vor den oberen Instanzen, Waffendelikte gelten vor Gericht eher als Kavaliersdelikte.

Da war mit Sicherheit noch was anderes mit im Spiel, oder der Kandidat war einschlägig vorbestraft. Darauf deutet auch hin, daß eine Strafe von 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowas gibt es eigentlich nur bei Wiederholungstätern.

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Nur für die Waffengeschichte hätte so ein Urteil kaum Bestand vor den oberen Instanzen, Waffendelikte gelten vor Gericht eher als Kavaliersdelikte.

Da war mit Sicherheit noch was anderes mit im Spiel, oder der Kandidat war einschlägig vorbestraft. Darauf deutet auch hin, daß eine Strafe von 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowas gibt es eigentlich nur bei Wiederholungstätern.

Das ist gut möglich, Jennewein.

Der > Kanidat< hatte mit an Sicherheit gernzender Wahrscheinlichkeit noch einige " Leichen im Keller"...

Und war bekanntermaßen undurchsichtig .

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Was hast Du vor...? Willst Du wissen, wann Du wieder draußen bist?

Bitte sehr:

WaffG

§ 51 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Du siehst, Du brauchst nicht einmal Munition, um für fünf Jahre einzufahren, reicht doch, oder?

Was steht nun also in §2 Abs. 1 oder 3?

Bitte sehr:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten

Was genau verstehst Du unter "Kalaschnikow". Die Kriegswaffe? Dann sieht's ganz düster aus....

HeinrichKlar meine ich die Kriegswaffe!

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