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IGNORED

Mal wieder 2/6-Regelung ...


flifla

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Entwarnung ! Keine Frage wer was wo wie regelt ... nur eine kleine (traurige) Geschichte ...

Letztens wollte ich einen Großkaliber-Einzellader auf meine "alte Gelbe" eintragen lassen. Der erste Satz der Sachbearbeiterin nach kurzem Blick auf die WBK: 'Ja sie sind ja garnicht erwerbsberechtigt, das wäre ja schon die fünfte Waffe in einem Jahr' :o

... ähem ... soviel zu dem Thema 2/6 Regelung auch bei "alter Gelben" ! Ärgerlich nur, daß ein Eintrag auf die "Grüne" da mitgezählt wird. Daran hatte ich garnicht gedacht ! Lustig auch, daß die Damen aufm Amt, immer auf das ganze Jahr zählen und bei der zweiten waffe pro Halbjahr einen nicht "vorwarnen". Soll heißen, ich könnte innerhalb einer Woche vier Waffen eintragen lassen, dann aber ein ganzes Jahr keine mehr - aus Erfahrung wird man klug ! Ich geb's zu !!! :peinlich:

Ich parke die Kifte jetzt bei einem Kollegen auf der WBK und in dessen Schrank ! So ein Ärger ...

Grüße von einem "gebeutelten" flifla

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Wenn du eine Rechtschutzversicherung über das FWR, dann gehe doch dagegen vor! Habe jetzt eine abgeschlossen, vielleicht lasse ich es mal darauf ankommen.

Hallo,

Entwarnung ! Keine Frage wer was wo wie regelt ... nur eine kleine (traurige) Geschichte ...

Letztens wollte ich einen Großkaliber-Einzellader auf meine "alte Gelbe" eintragen lassen. Der erste Satz der Sachbearbeiterin nach kurzem Blick auf die WBK: 'Ja sie sind ja garnicht erwerbsberechtigt, das wäre ja schon die fünfte Waffe in einem Jahr' :o

... ähem ... soviel zu dem Thema 2/6 Regelung auch bei "alter Gelben" ! Ärgerlich nur, daß ein Eintrag auf die "Grüne" da mitgezählt wird. Daran hatte ich garnicht gedacht ! Lustig auch, daß die Damen aufm Amt, immer auf das ganze Jahr zählen und bei der zweiten waffe pro Halbjahr einen nicht "vorwarnen". Soll heißen, ich könnte innerhalb einer Woche vier Waffen eintragen lassen, dann aber ein ganzes Jahr keine mehr - aus Erfahrung wird man klug ! Ich geb's zu !!! :peinlich:

Ich parke die Kifte jetzt bei einem Kollegen auf der WBK und in dessen Schrank ! So ein Ärger ...

Grüße von einem "gebeutelten" flifla

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Wenn der zuletzt bekannt gewordene Entwurf der VwV durchgewunken wird,

herrscht zumindest zum Thema "alte Gelbe" Klarheit. :icon14:

s. Seite 137

wie sb schon sagte, dafür reicht das gesetz.

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wie sb schon sagte, dafür reicht das gesetz.

Daytona,

UNS ist das klar, bloss manchen Behörden nicht.

NRW, irgendwo im Ländle, Frankfurt......

Es dauert dann leider auch noch ekelhaft lange, bis die

Sache durchgefochten ist.

Mein letzter Akt in Sachen "Neugelb" zog sich vom 20.6.

bis 22.12. 2005. :gaga: obwohl der Behörde von vorneherein

klar sein musste, wie das ausgeht.

Jetzt kennen die wenigstens den Unterschied zwischen

Erlaubnis und Urkunde. :icon14:

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Hallo,

@Sachbearbeiter

Ich habe mir den §58 mal angeschaut/durchgelesen. Ich finde da nichts, das das Erwerbsstreckungsgebot "ausschaltet". Zugegeben bin ich kein "Profi" was das Paragraphendeuten angeht ... <_<

@alle

Kann mir das jemand mal erklären ? Oder besser genau den Satz nennen, der mein Problem mit der 2/6-Regelung betrifft ? :confused:

Danke !

Grüße flifla

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Ich habe am Montag bei meinem SB die Anträge für die neue Gelbe abgegeben (Lob an den Mann, alles ausgefüllt und sofort mitbekommen).

Er hat sich beim überreichen der WBK noch entschuldigt, das er die 2/6 Regel mit drauf schreiben mußte, so ganz sieht er das bei den nicht-deliktsrelevanten Waffen halt auch net ein. Im Gespräch meinte er dann, wenn Not am Mann ist, soll ich mich melden er sieht kein Problem, wenn ich es vorher bei ihm "melde" mir auch über die 2/6 Regel eine Waffe einzutragen und zu genehmigen. Begründung im Gesetzt heißt es "in der Regel" und er kann bei entsprechender Begründung hier Ausnahmen genehmigen.

Es gibt halt auch SB's die uns aufgeschlossen gegenüberstehen...

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Hallo,

@Sachbearbeiter

Ich habe mir den §58 mal angeschaut/durchgelesen. Ich finde da nichts, das das Erwerbsstreckungsgebot "ausschaltet". Zugegeben bin ich kein "Profi" was das Paragraphendeuten angeht ... <_<

Dort steht, dass die nach altem WaffG ausgestellten Erlaubnisse fortgelten, soweit nachfolgend nichts abweichendes bestimmt wird - was hier der Fall ist. Ergo gelten die alten gelben WBK im genehmigten Umfang fort und zwar unbeschränkt für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition.

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...wenn Not am Mann ist, soll ich mich melden er sieht kein Problem, wenn ich es vorher bei ihm "melde" mir auch über die 2/6 Regel eine Waffe einzutragen und zu genehmigen. Begründung im Gesetzt heißt es "in der Regel" und er kann bei entsprechender Begründung hier Ausnahmen genehmigen.

Es gibt halt auch SB's die uns aufgeschlossen gegenüberstehen...

:icon14: SO solls sein! :icon14:

Gratulation zu Deinem vernünftgen SB.

IMI

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§58 wird aber immer noch ergänzt, durch den alten steegmann beschluss !

daran halten vielee behörden zusätzlich feste !

obwohl mir mein SB sagte, das ich ab sofort (vor 4 monaten ca.)

KEINE waffe (EL) auf alt gelb mehr erwerben dürfe, ohne vorherige verbandsbescheinigung und

man lese richtig : mit voreintrag !!!!

habe ich mich dieses jahr einfach mal darüber hinweg gesetzt und mir trotz alledem eine weitere EL

waffe gekauft :bud:

und wollte es darauf ankommen lassen !

parallel dazu, bzw. einige tage vorher haben die auch meinen antrag auf neugelb bekommen.

und...ende vom lied :

1. eintrag in alt gelb zum erwerb der EL waffe

2. neuausstellung einer wbk, gem. §14 abs. 4

wurde mir zugeschickt - ohne vermerk, ohne anruf, ohne mecker.

das ganze dann noch ohne voreintrag zum erwerb der ersten waffe auf neugelb, wie er es eigentlich wollte und die kurzgeschichte in sachen 2/6 - wie es viele auf der rückseite stehen haben,

ist bei mir ebenfalls in den tiefen des amtes verloren gegangen

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