Guest Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 hallo, ein Bekannter unserer Familie hat 1974 ein KK-Einzelladergewehr erworben, auf einer alten grünen WBK, die eine Gültigkeit bis 1979 aufweist. Verlängern lassen hat er sie nie. Da ist auf der Rückseite ein Feld dafür vorgesehen. Jetzt möchte er das Gewehr veräussern bzw. evtl. verschrotten lassen. Ist diese WBK jetzt überhaupt noch gültig oder hat er seit 79 ein Problem ? 1977 war doch die Reform des Waffg "uralt".
Habakuk Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 hallo, ein Bekannter unserer Familie hat 1974 ein KK-Einzelladergewehr erworben, auf einer alten grünen WBK, die eine Gültigkeit bis 1979 aufweist. Verlängern lassen hat er sie nie. Da ist auf der Rückseite ein Feld dafür vorgesehen. Jetzt möchte er das Gewehr veräussern bzw. evtl. verschrotten lassen. Ist diese WBK jetzt überhaupt noch gültig oder hat er seit 79 ein Problem ? 1977 war doch die Reform des Waffg "uralt". Hallo Schattenparker, die damaligen grünen WBK's (von 1973) waren zunächst auf fünf Jahre befristet. Dann wurde dieses Befristung aufgehoben und sie galten unbefristet. So wars jedenfalls bei mir. Vielleicht weiß jemand mehr! Gruß Habakuk im FWR
verbrenner1953 Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Das ist zwar alles etwas vor dem Beginn meiner schießsportlichen Tätigkeit aber wenn ich den alten "§ 59 Anmeldepflicht für Schusswaffen" richtig interpretiere, sollte es zu keinem Problem kommen.
Sachbearbeiter Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Hallo Schattenparker, die damaligen grünen WBK's (von 1973) waren zunächst auf fünf Jahre befristet. Dann wurde dieses Befristung aufgehoben und sie galten unbefristet. So wars jedenfalls bei mir. Vielleicht weiß jemand mehr! Gruß Habakuk im FWR Das ist richtig. Die ursprüngliche Befristung wurde zur Erleichterung für die Waffenbehörden durch die Regelüberprüfung ersetzt. Sonst hätten alle fünf Jahre sämtliche WBK zur Verlängerung vorgelegt werden müssen. Die von der Behörde beglaubigte Streichung der Befristung erfolgt(e) bei Vorlage der WBK nach Ziff. 28.13 WaffVwV automatisch und gemäß § 6 WaffKostV gebührenfrei. Insbesondere Altbesitzer und Erben haben aber ihre WBK nie mehr vorgelegt und deshalb sind noch auf vielen alten WBK die Befristungen drauf. Ob gestrichen oder nicht: alle WBK (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. WBK für Jägerprüfling) sind unbefristet bzw. bis auf Rücknahme oder Widerruf gültig.
Christian 555 Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Hallo SB! Und was ist mit dieser "WBK"? PS: Nein, ich bin nicht der Inhaber! Sehe ich schon so alt aus?
Guest Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Das ist ein Waffenschein, nicht WBK. Oder war das früher mal ein und das selbe?
Christian 555 Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Darum auch in "...". War auch zugleich eine WBK (primär), führen war reine Nebensache.
Sachbearbeiter Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Grins. Hatte neulich mal einen Waffenschein von 1937 oder so in den Pfoten. Schön mit brauner Patina und so gut wie unleserlich. Aber das Bild mit dem geilen Scheitel war erste Sahne ! Leider wollte der alte Knabe den seit kurzem abgelaufenen B) Schein nicht rausrücken.
Hermes Posted December 28, 2005 Posted December 28, 2005 Leider wollte der alte Knabe den seit kurzem abgelaufenen B) Schein nicht rausrücken. Sammelst du so etwas?
Sachbearbeiter Posted December 29, 2005 Posted December 29, 2005 Nö, aber normalerweise sind abgelaufene Scheine zur Waffenakte zu nehmen. Eine andere Möglichkeite besteht darin, dass sie nach Ungültigmachung dem ehemaligen Erlaubnisinhaber wieder ausgehändigt werden. So hammers hier au gmacht.
Guest Posted December 31, 2005 Posted December 31, 2005 Vielen Dank für die Angaben. Jetzt sehe ich klarer.
karl22 Posted December 31, 2005 Posted December 31, 2005 Grins. Hatte neulich mal einen Waffenschein von 1937 oder so in den Pfoten. Schön mit brauner Patina und so gut wie unleserlich. Aber das Bild mit dem geilen Scheitel war erste Sahne ! Leider wollte der alte Knabe den seit kurzem abgelaufenen B) Schein nicht rausrücken. Sachbearbeiter, welche waffenrechtliche Erlaubnis hat über die braune Zeitrechnung hinaus ihre Gültigkeit behalten, daß sie erst vor kurzem abgelaufen ist? Karl
Sachbearbeiter Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 Das war eigentlich ironisch gemeint, Karl. Außer Dir habens glaub alle gemerkt.
Sachbearbeiter Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 Hab mich halt für den hier B) entschieden.
de50ae Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 @Sachbearbeiter wie sieht es mit Genehmigungen aus den 50iger Jahren aus. Vor einer Weile hat mir mal jemand einen Jagdschein vom verstorbenen Opa gezeigt. In den Jagdschein waren diverse Gewehre eingetragen. Hätten die Waffen irgendwann auf grün umgemeldet werden müssen oder sind dies weiterhin legale Schusswaffen gewesen, vererbt werden können? Ich weiß nicht was aus der Sache geworden ist, was die Erben letztlich mit den Gewehren gemacht haben.
Christian 555 Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 Gute Frage. Siehe auch mein Posting weiter oben (inkl. Bildchen).
Sachbearbeiter Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 Dazu gabs doch ab 1972 die Meldepflicht für Altbesitz. Was davor an Waffen in irgendwelchen Scheinen eingetragen war, interessiert seitdem nicht mehr.
karl22 Posted January 2, 2006 Posted January 2, 2006 Das war eigentlich ironisch gemeint, Karl. Außer Dir habens glaub alle gemerkt. Die Mehrzahl der "ironischen" Beiträge im Forum scheint leider Ernst gemeint. Karl
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