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IGNORED

Voreintrag Grüne


eisenherz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn in der WBK "Sportpistole" steht, erstreckt sich die Erwerbserlaubnis nicht auf Pistolen, die für das sportliche Schießen gem. §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind.

WH

Amadeus

Geschrieben

Ich habe meinem SB gesagt, er möchte bitte das Wort Sport davor schreiben. Somit habe ich Einträge wie Sportpistole und Sportrevolver. Sollte ich meinen Jägerprüfung erfolgreich absolvieren, brauche ich kurze Waffen ohne empfindliche Visierung. Aber Herr SB, ein Sportwaffe ist für den Jäger nicht zu gebrauchen. Bitte neuen Voreintrag für...

Da brauchst Du Dir eigentlich keinen Kopf zu machen. Das hat schon der Gesetzgeber für uns getan: Er erfand den "vom Bedürfnis umfaßten Zweck".

Danach DARFST Du genaugenommen weder mit einer Sportpistole (Bedürfnis!) zur Jagd noch mit einer Fangschußwaffe (Bedürfnis!) sportlich schießen (Ausnahme wahrscheinllich der DJV).

Gruß,

André

Geschrieben

Da brauchst Du Dir eigentlich keinen Kopf zu machen. Das hat schon der Gesetzgeber für uns getan: Er erfand den "vom Bedürfnis umfaßten Zweck".

Danach DARFST Du genaugenommen weder mit einer Sportpistole (Bedürfnis!) zur Jagd noch mit einer Fangschußwaffe (Bedürfnis!) sportlich schießen (Ausnahme wahrscheinllich der DJV).

Gruß,

André

Das Bedürfnis bezieht sich auf die Person, nicht auf die Waffe. Wenn Du ein Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze hast, darfst Du alle deine Waffen für beide Zwecke einsetzen.

Geschrieben

Das Bedürfnis bezieht sich auf die Person, nicht auf die Waffe. Wenn Du ein Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze hast, darfst Du alle deine Waffen für beide Zwecke einsetzen.

Oh-Oh, da wär ich vorsichtig. Dann dürftest Du mit Sammlerwaffen an Wettkämpfen teilnehmen. Was wenige Vor-, aber einen haufen Nachteile hätte.

Geschrieben

Das Bedürfnis bezieht sich auf die Person, nicht auf die Waffe. Wenn Du ein Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze hast, darfst Du alle deine Waffen für beide Zwecke einsetzen.

Der Meinung bin ich auch!

Und selbst wenn es nicht DIREKT gehen sollte, dann doch zumindest INDIREKT:

Ich stelle mir einfach selbst eine " Vorrübergehende Überlassungsverinbarung " für Schusswaffe und Verwendungszweck meiner Wahl aus!

Aber mal abgesehen davon, dass es somit also möglich ist: Wer möchte schon den 38er Spezial Revolver mit Formgriff fürs einhändige Schiessen als Fangschusswaffe mitführen? Und andersrum sehe ich überhaupt kein Problem: Wenn ich mal wieder Lust habe, mit meinem 3" Korth Combat Revolver 20 Schuss Präzi zu schiessen, dann kann ich dies doch ohne weiteres tun; denn zum regelmässigem Training mit meinen Jagdwaffen bin ich per Gesetz verpflichtet...

IMI

Geschrieben

Also ich schieß auch immer mit meinen jagdl. Kurzwaffen als Gastschütze in einem Schützenverein

in meiner Nähe. Nur zum Spaß- bzw zur Übung. An irgendwelche sportlichen Reglemente halte ich mich nicht.

Also ist es aus meiner Sicht zweckgebunden, da jagdliche Schießfertigkeit (auch mit der Kurzwaffe) immer dem Tierschutz / Hege zugute kommt. Und da kann ja wohl der gesetzgeber nix dagegen haben, oder ?

Svenni

Geschrieben

Lass Dich durch das Geplänkel mit der Lauflänge nicht durcheinanderbringen.

Bei Revolvern wird´s da etwas "genauer" durch die Lauflänge wobei der 8-Zöller genauso ein Extrembeispiel ist wie der 1 1/2 Zöller.

Meine Frage war durchaus ernsthaft gestellt!

Was passiert, wenn ich einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses vom DSB habe und einen 8“ kaufe?

Anschließend merke ich, dass in meinem Landesverband und bei den Deutschen Meisterschaften die Waffe nicht einsetzen kann.

Muss ich sie dann verkaufen?

Reicht das ausgestellte Bedürfnis für eine Ersatzwaffe oder eine zusätzliche?

Geschrieben

Oh-Oh, da wär ich vorsichtig. Dann dürftest Du mit Sammlerwaffen an Wettkämpfen teilnehmen. Was wenige Vor-, aber einen haufen Nachteile hätte.

Muß mich mal selber zitieren.

Training habe ich nicht gemeint.

Geschrieben

Meine Frage war durchaus ernsthaft gestellt!

Was passiert, wenn ich einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses vom DSB habe und einen 8“ kaufe?

Anschließend merke ich, dass in meinem Landesverband und bei den Deutschen Meisterschaften die Waffe nicht einsetzen kann.

Muss ich sie dann verkaufen?

Reicht das ausgestellte Bedürfnis für eine Ersatzwaffe oder eine zusätzliche?

Möglicherweise genehmigt Dir der eine oder andere Sachbearbeiter das. Du brauchst aber auf jeden Fall eine neue Bedürfnisbescheinigung, wenn Du die alte Waffe behalten willst.

Ich denke, dass "meine" Behörde

1.) keine zweite Waffe gleichen Kalibers für die gleiche Disziplin genehmigen würde und

2.) die Ernsthaftigkeit meines Anliegens hinterfragt würde, wenn ich nichtmal weiß, welche Waffen ich für eine Disziplin nutzen darf.

Ich glaube nicht, dass es Schwierigkeiten gibt, eine zweite Bedürfnisbescheinigung und einen Voreintrag zu bekommen, wenn Du die erste Waffe verkauft hast.

Geschrieben
Meine Frage war durchaus ernsthaft gestellt!

Was passiert, wenn ich einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses vom DSB habe und einen 8“ kaufe?

Anschließend merke ich, dass in meinem Landesverband und bei den Deutschen Meisterschaften die Waffe nicht einsetzen kann.

Muss ich sie dann verkaufen?

Reicht das ausgestellte Bedürfnis für eine Ersatzwaffe oder eine zusätzliche?

Schliesse mich Rodney an:

1. Ob Du sie verkaufen "musst" richtet sich wohl nach dem SB. Eine Unterstützung vom DSB (2. Bedürfnis) bekommst Du (hoffentlich) NICHT nachdem der merkt dass Du sie

a) entweder ABSICHTLICH gelinkt hast oder

b ) so mit Deiner Disziplin verwurzelt bist dass Du nicht mal weisst welche Waffe Du dazu brauchst ;)

Reicht das Bedürfnis für eine ERSATZwaffe:

Mit Sicherheit NEIN. Du brauchst ein zweites Bedürfnis welches im Hinblick auf Absatz 1 sehr sehr fraglich ist.

Und bevor die Hetzjagd auf den DSB wieder losgeht: Die Reservisten haben einem Verwandten der ein Bedürfnis für eine .45er hatte das Bedürfnis für das (ab Werk gelieferte) 9 Para WS VERWEIGERT. Er hätte es für den Munitionserwerb gebraucht, ist eine andere Geschichte.

Was Dir bleibt ist Dich bei IMI einzumieten und DOCH BSSB-Kombi zu schiessen :s75: oder bei Verband und Amt eine schööööne Geschichte vorzutragen und auf milde zu hoffen.

Geschrieben

...Was Dir bleibt ist Dich bei IMI einzumieten und DOCH BSSB-Kombi zu schiessen :s75: oder bei Verband und Amt eine schööööne Geschichte vorzutragen und auf milde zu hoffen.

Eben; dann gehen wir unter anderem in Miesbach schiessen, und Obiwan lernt die bayrische Bräuche und BSSB Disziplinen kennen :icon14: .

Meine Frage war durchaus ernsthaft gestellt!

Was passiert, wenn ich einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses vom DSB habe und einen 8“ kaufe?...

Siehe oben ;) .

DANN passiert Dir nix.

IMI

Geschrieben

Oh-Oh, da wär ich vorsichtig. Dann dürftest Du mit Sammlerwaffen an Wettkämpfen teilnehmen. Was wenige Vor-, aber einen haufen Nachteile hätte.

Das darfst Du, wenn die Waffe beschossen und nicht für den Schießsport ungeeignet ist.

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