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IGNORED

Schießen auf befriedetem Besitz


Tesching

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Geschrieben

Hallo, soweit ich mich erinnern kann, durfte man mit allen unter 7,5 J sowie 22 kurz und 9mm Schrot (die letzten beiden zur Schädlingsbekämpfung) auf dem eigenen Grund schießen, solange gewährleistet wird, das das Geschoss nicht die Grundstücksgrenzen verlässt. Gilt dies immernoch?

Was mus ich alles beachten wenn ich mit meinem Luftgewehr im Garten schießen möchte?

Reicht ein Zaun und ein Kugelfang aus?

Dürfte ich mir Privat eine Schießanlage bauen, oder müsste diese abgenommen werden?

Geschrieben

.22 kurz und 9 mm Schrot ist auch erlaubt? Wußte ich gar nicht...

Ganz sicher?

Wo steht das denn?

Da werde ich ja meine Gewohnheiten zu Hause wieder ändern können... :ninja:

IMI

Geschrieben

Ganz sicher?

Wo steht das denn?

Da werde ich ja meine Gewohnheiten zu Hause wieder ändern können... :ninja:

IMI

War ja auch nur eine Frage. Ich dachte nämlich auch, daß es verboten ist. Da aber noch niemand Tesching widersprochen hat, habe ich das malö als Frage in den Raum gestellt.

Geschrieben

Das mit dem Schrot und .22 kurz ist leider NICHT mehr aktuell (Seit 1.4.2003).

Denn das hat alles ueber 7,5 Joule.

Siehe auch §12(4) WaffG.

http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgneu.htm#P12

Also bitte NUR NOCH mit dem "F"-Luftgewehr, aber keinesfalls mit Flobert und Co. Kann boese enden, wenn man sich erwischen laesst.

Geschrieben

……und Deine Nachbarn dürfen sich nicht gestört oder gar bedroht fühlen.

Also, wenn objektiv eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, dürfte es rechtlich nicht auf ein "Sich-bedroht-Fühlen" ankommen.

Und auch beim "Sich-gestört-Fühlen" durch Aktivitäten des Nachbarn kommt es auf objektiv feststellbare Tatsachen (z.B. im Bereich des Lärmschutzes) an.

Ansonsten sind Aktivitäten, die dem Nachbarn nicht passen, zwar schlecht für das gutnachbarliche Verhältnis, aber vom "Gegenüber" kaum zu verhindern.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Mit meinen Nachbarn bekomme ich keine Probleme. Die kommen dann meist mit eigenem Luftgewehr vorbei und schießen mit :D

Das mit der .22 kurz und 9mm Schrot hab ich von meienem Nachbarn gehört. Dieser hat vor Jahren eine WBK zur Schädlingsbekämpfung beantragt (war Bauer). Hat diese auch ohne Probleme bekommen (ohne Fach und Sachkunde). Er durfte damit auf seinem Grund und Boden Ratten jagen.

Mir geht es nur darum, ob ich eventuell Ärger bekommen kann wenn ich mit meinem Luftgewehr im Garten Schieße (sonst ist dann auch meine WBK futsch).

Reichen ein Zaun und ein Kugelfang aus?

Geschrieben

Es muß sichergestellt sein, daß die Kugeln das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN! Ein Zaun kann keine Luftgewehrkugeln aufhalten. Erst recht nicht, wenn Du in einem Winkel nach oben schießt...

Geschrieben

Es muß sichergestellt sein, daß die Kugeln das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN! Ein Zaun kann keine Luftgewehrkugeln aufhalten. Erst recht nicht, wenn Du in einem Winkel nach oben schießt...

daher braucht man halt ein seeehr grosses grundstück oder/und einen seeehr hohen zaun.

Geschrieben

daher braucht man halt ein seeehr grosses grundstück oder/und einen seeehr hohen zaun.

... der fein genug gewebt sein muß, um Diabolos aufzufangen ;).

Ich würde nur im Gebäude schießen. Das macht am wenigsten Streß.

Geschrieben

... der fein genug gewebt sein muß, um Diabolos aufzufangen ;).

Ich würde nur im Gebäude schießen. Das macht am wenigsten Streß.

:appl::appl::appl:

Geschrieben

Aber Gehörschutz und Mundschutz bitte nicht vergessen. :)

und ggf. schutzbrille... man staunt, wie schnell ein rückpraller ins auge gehen kann

Geschrieben

die Frage ist nur wer am Ende festlegt was „Objektiv“ ist.

Im Zweifelsfall:

- bezüglich "Bedrohung"/Sicherheit: Schießstätten-, also Waffenrecht.

- bezüglich "Belästigung"/Schieß"lärm" (bei Druckluft eher lächerlich): Immissionsschutzrecht.

In beiden Fällen dürfte es, wenn sich der gute Nachbar beschwert und zur Behörde rennt, mit einer kurzen Nachschau durch diese getan sein. Sachverständigengutachten sind - wenn nicht fachlich ein echter "Grenzfall" vorliegt - wohl kaum erforderlich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Also der Mundschutz ist das Wichtigste, wenn sich schon einer so sehnlich auf das Ballern im Keller freut. Am Ende läuft der ganze Sabber noch auf den Boden ! :D

gibt es denn auch sabbernde sachbearbeiter ? B)

Geschrieben

Auch nicht vergessen: Sicherheitsschuhe (falls die Plempe mal runterfällt) und Helm (falls man selbst mal runterfällt). Außerdem noch Arbeitshandschuhe, wie leicht kann man sich in so einer Druckluftwaffe die Finger einklemmen!

P.S.: Jetzt wirds albern... ;)

Geschrieben

Evtl sollte man auch folgendes ein wenig in Betrcaht ziehen...

TierSchG § 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen

Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung

eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf

Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger

Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn

hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf

nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Geschrieben

...

P.S.: Jetzt wirds albern... ;)

hast du was anderes erwartet ????? :rolleyes:

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt mal Schluß mit dem Blödsinn!

Bei uns im Dorf wird vom örtlichen Schützenverein alle 4 Jahre ein neuer Schützenkönig auf einem öffentlichen Platz ausgeschossen.

Jetzt wird der Pappadler an einem Mast in die Höhe gezogen und vor ein etwa 1m X 1m großes geneigtes Brett fixiert.

Jetzt stehen die Schützen direkt unter dem Adler und versuchen dem Tierchen den Gar aus zu machen.

Geschossen wird traditionell mit einem KK Gewehr welches durch eine Röhre gesteckt wird und so nur den Adler anvisieren kann.

Wie sieht es hier aus? Ist das zulässig?

Wenn ja würde ich mir gerne eine solche Vorrichtung für meinen Garten bauen.

Wer weiß bescheid?

Geschrieben

Wie sieht es hier aus? Ist das zulässig?

Wenn ja würde ich mir gerne eine solche Vorrichtung für meinen Garten bauen.

Sicher kannst Du eine solche Vorrichtung für deinen Garten bauen und dann wie der Verein auch alle 4 Jahre deinen persönlichen König ausschießen. Nur solltest Du wie der Verein auch eine behördliche Erlaubnis haben.

Karl

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