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IGNORED

Anmeldung bei gelber WBK kostenpflichtig?


Specialist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe vorletzte Woche ein Gewehr auf meine neue gelbe WBK erworben. Letzte Woche war ich dann auf dem Amt und habe die Waffe angemeldet. Leider war meine SB krank und ich habe meinen Stempel von einer Vertretung erhalten. Jetzt quält mich allerdings die Fraqe, ob der Stempel, bzw. das anmelden der Waffe nicht etwas gekostet hätte, habe nämlich nichts bezahlt. :confused:

danke schon mal, Frank

Geschrieben

Hi

Ist bei uns nicht drin mit Rechnung.....nur Sofortkasse. :traurig_16:

Gruß Norbert

Geschrieben

Hmm...ich geh auch immer gleich. Das Anstehen an der Kasse muss ich nicht haben. Allerdings weiss meine SB, dass ich Online zahle und bekomme dann auch immer die Rechnung geschickt.

Kommt vielleicht noch. Soetwas vergisst doch ein Amt NICHT...es geht schließlich um GELD. :D

MfG Tigr :bb1:

Geschrieben

Ich schätz mal, Deine eigentliche SB wird Dir die Rechnung schicken, wenn sie wieder gesund ist. Hab sie schon in Kenntnis gesetzt. ;) (ne, war nur Spaß...)

Ich dachte SBinen machen keinen Spass, stechen gleich zu und saugen das Geld aus der Brieftasche devoter, unschuldiger Bittsteller :ninja: .

IMI

Geschrieben

Dem Smiley zufolge hat man dich älter gemacht...?

Heinrich

So ist es, aber nur 2 Monate! :-)

Habe heute übrigens mit der SB telefoniert. Die Aussage war:

* nur Stempel (Anmelden) kostet nix!

* wenn Sie die Waffe noch eintragen muß kostet das halt die 12,78EUR!

* falls der Händler den Eintrag (bei der gelben) schon macht kostet es nix.

kommt mir zwar ein bisschen komisch vor, aber mir solls recht sei. :)

Kann mir nicht vorstellen, daß ich vom Händler mit einer Waffe aus dem Laden gehen, die nirgendwo eingetragen ist. Damit hätte ich ja keinen Nachweis (außer der Rechnung), daß ich die Waffe legal gekauft habe. Außerdem hätte ich dann keine Munitionserwerbsberechtigung etc.

Was solls...

Geschrieben

...kommt mir zwar ein bisschen komisch vor, aber mir solls recht sei. :)

Kann mir nicht vorstellen, daß ich vom Händler mit einer Waffe aus dem Laden gehen, die nirgendwo eingetragen ist. Damit hätte ich ja keinen Nachweis (außer der Rechnung), daß ich die Waffe legal gekauft habe. Außerdem hätte ich dann keine Munitionserwerbsberechtigung etc.

Was solls...

Wieso komisch?

Bei einem Privatkauf ist es doch auch so, dass man die Waffe zwar kauft, aber erst später im Amt in die WBK eintragen lässt.

Ich habe auch schon bei Händlern gekauft, denen ich nur meine WBK zufaxte, diese mir dann die Kurzwaffe mit Rechnung schickten und ich dann erst am Amt die Waffe in die WBK eintragen liess. Mein Amt hats nicht gestört. Wobei man erwähnen sollte, dass sich Händler und meine SBine telefonisch im Vorfeld kontaktierten.

IMI

Geschrieben

kommt mir zwar ein bisschen komisch vor, aber mir solls recht sei. :)

Kann mir nicht vorstellen, daß ich vom Händler mit einer Waffe aus dem Laden gehen, die nirgendwo eingetragen ist. Damit hätte ich ja keinen Nachweis (außer der Rechnung), daß ich die Waffe legal gekauft habe. Außerdem hätte ich dann keine Munitionserwerbsberechtigung etc.

Nicht ganz richtig bzw. vollständig.

Wer eine Waffe beim Händler kauft, sendet der eine Mitteilung an die Behörde. Die Behörde wartet nun auf Deinen Besuch um die Waffe in Deine WBK einzutragen. Somit ist sicher gestellt, dass eine über den Handel verkaufte Waffe auch irgendwo einteragen ist. Ist der Kauf privat getätigt worden, werden die beiden beteiligten Behörden sich untereinander verständigen.

Anm: Als ich zum Eintragen meiner Waffen zum Ordnungsamt war, lagen die Händlermeldungen bereits auf dem Tisch des SB.

Munitionserwerb: Auf grün gibt es nur was mit Voreintrag. Mir zumindest wurde gleich beim Voreintrag auch gleich der Munerwerb abgestempelt. Auf gelb erübrigt sich das. Denn für alle dort eingetragenen Waffen gilt automatisch der Munerwerb. Außnahme Jäger. Der darf Aufgrund seines Jagdscheines generell alle Langwaffenmunition erwerben, selbst, wenn er noch keine Waffe hat (und sich diese leiht).

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