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IGNORED

Berufsbedíngte Sachkunde ?


Rennleitung

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Geschrieben

Aber es sollte doch auch dem juristischen Laien klar sein, daß es nicht Sinn und Ziel einer dienstlichen Trageerlaubnis sein kann, Mitarbeitern das Führen von Waffen in fremden Besitztümern ohne Zustimmung der Besitzer zu gestatten.

Mann, Lobbyist, Deine Kenntnisse im Polizeirecht sind ja :rotfl2: !!!

Wirst Du dienstlich auf privatem fremdem Besitztum tätig, darfst Du auch ohne Zustimmung des Besitzers dort handeln, wenn Du vom Polizeirecht gedeckt und im Dienst bist. Die Waffe darfst Du doch dienstlich führen.

Wenn Du außer Dienst Deine Dienstwaffe mit auf den Stand nehmen solltest, begehst Du ein Dienstvergehen, Du hast Dir das Kleingedruckte Deiner Erlaubnis nicht durchgelesen. Dein Fehler, wenn Du es vorm Unterschreiben nicht gemacht hast.

Geschrieben
In Bayern kann ein Polizeibeamter auch eine private Schusswaffe auf eine sog. Ersatzbescheinigung erwerben. Diese darf dann privat mit dem, vom Dienstherrn ausgestellen, Waffenschein geführt werden. Die WBK grün stellt ebenfalls der Dienstherr aus. I.d.R. ist es kein Problem damit bei sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, zumindest wenn man mit Standart Minor zufrieden ist. Die Ersatzbescheinigung wurde, nach einigen .44 Mag und .50 AE käufen, auf bis max. .357 Mag und min. 2 Zoll Lauflänge beschränkt.

willst Du damit sagen, in Bayern bekommt jeder Polizeibeamte ohne Bedürfnis problemlos eine private Waffe und einen Waffenschein - und das WaffG interessiert keinen Menschen??

Harlekin

Geschrieben

willst Du damit sagen, in Bayern bekommt jeder Polizeibeamte ohne Bedürfnis problemlos eine private Waffe und einen Waffenschein - und das WaffG interessiert keinen Menschen??

Harlekin

Wieso bleibt das WaffG dabei auf der Strecke?

Die Polizeibehörde stellt eine Waffenschein aus und gut ist.

Das können im übrigen mehr Behörden als man gemeinhin glaubt.

Ich hatte mal einen Waffenschein in der Hand, der von der Medizinischen Hochschule Hannover für einen Rechtmediziner ausgestellt worden war.

Merke: Vor dem Gesetz sind alle gleich - aber manche sind gleicher!

Gruß

Michael

Geschrieben

Mann, Lobbyist, Deine Kenntnisse im Polizeirecht sind ja :rotfl2: !!!

Wirst Du dienstlich auf privatem fremdem Besitztum tätig, darfst Du auch ohne Zustimmung des Besitzers dort handeln, wenn Du vom Polizeirecht gedeckt und im Dienst bist. Die Waffe darfst Du doch dienstlich führen.

Wenn Du außer Dienst Deine Dienstwaffe mit auf den Stand nehmen solltest, begehst Du ein Dienstvergehen, Du hast Dir das Kleingedruckte Deiner Erlaubnis nicht durchgelesen. Dein Fehler, wenn Du es vorm Unterschreiben nicht gemacht hast.

Ganz ruhig, Brauner! Wir reden hier die ganze Zeit über das außerdienstliche Führen. Daß ein Polizist im Dienst seine Waffe im Auto lassen muß, wenn er eine Privatwohnung betritt, hat keiner behauptet.

Geschrieben

Ganz ruhig, Brauner! Wir reden hier die ganze Zeit über das außerdienstliche Führen. Daß ein Polizist im Dienst seine Waffe im Auto lassen muß, wenn er eine Privatwohnung betritt, hat keiner behauptet.

@ Lobbyist:

Dann mußt Du das Zitat in meinem Posting#26 nochmal lesen. Da stand etwas von einer "dienstlichen Trageerlaubnis" drin, d. h. , der Uniformträger darf die Waffe im Dienst führen. Nur darauf bezog sich mein Posting.

Das außerdienstliche Führen ist ein vollkommen anderer Schuh. Das kam in Deinem von mir in #26 zitiertem Posting nicht rüber.

Will jemand NICHT, daß auf seinem befriedeten Besitztum Waffen geführt werden, so hat er dies VOR dem Betreten desselben durch z. B. sichtbare Aushänge JEDEM kundig zu machen.

Nur: wozu gehe ich dann auf diesen Schießstand???

Geschrieben
...............JEDEM kundig zu machen................... Nur: wozu gehe ich dann auf diesen Schießstand???

@ Glock 19

Sorry, kann leider deinen Kommentaren nicht folgen. Dreht sich hier nicht alles nur um das Schießen auf genehmigten Schießstätten? Dies hat mit dem Führen von Schusswaffen wenig zu tun!

Gruß Joe

Geschrieben

@ Lobbyist:

Will jemand NICHT, daß auf seinem befriedeten Besitztum Waffen geführt werden, so hat er dies VOR dem Betreten desselben durch z. B. sichtbare Aushänge JEDEM kundig zu machen.

Umgekehrt wird ein Schuh drauß, der Inhaber des Hausrechts muss dass Führen der Waffe genehmigen.

Bei Schießständen sprechen wohl eher die Sport- und Schießstandordungen der Verbände gegen das (geladene) Führen, den z.B. "Waffen sind mit entladen mit geööfneten Verschlüssen zu transportieren und abzustellen", "Waffen müssen entladen und verpackt sein", rote Sicherheitsfähnchen, usw...

Ich habe aber auch Schießstände gesehen, wo im Eingangsberich eine Sandkiste stand.

Gruß

Erik

Geschrieben

@ joe07:

Der thread hat eigentlich ein Thema, was schon wieder abgleitet. Es ging um berufsbedingte Sachkunde. Darauf bezogen sich auch meine Posts.

Im Normalfall sorgt die Standaufsicht dafür, daß die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, auf jedem Stand sind sie halt ein bißchen anders.

Geschrieben

Irgend wie kapiere ich das ge-eiere nicht recht. Wenn der Herr Wachtmeister dank göttlicher Eingebung oder Hand-auflegen des Dienstherren SOO gescheit ist daß er Sachkunde mit der Muttermilch aufgesogen hat, dann wird er sich auch keinen Zacken aus der Krone brechen wenn er sich wie Hunderttausende Schützen und Sammler auch eben einer kurzen Prüfung (15 Minuten?) unterzieht. Oder ist es doch nicht so weit her mit dem Wissen? -> Lernen, z.B. Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung im Verein/Verband als Sportschütze! Oder Prüfungsangst vor der - typisch für SammlerWBK - Prüfung vor Behördenkollegen? -> Psychologe hilft!

Geschrieben

Hier in München wüsste ich keinen Bereich, der normal freien Zutritt bietet in dem jemanden mit Schußwaffen der Zutritt verwehrt wird.

Karl

In jedem Club, in jeder Disco und in vielen Bars und Kneipen steht es in der Hausordnung, die Du beim Betreten anerkennst. Genau das hat ja damals zu dem Hausfriedensbruch-Urteil gegen den Polizisten geführt, da er nicht noch einmal explizit darauf hingewiesen werden muß.

Aber Du hast recht: In der Regel wird das Problem wohl kooperativ gelöst werden. Man kann sich nur nicht darauf verlassen und genau das ist das, was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte. Sonst nichts.

Dann könnte ja jeder böse Bube seine eigene Hausordnung schreiben - eine Hausordnung die es Polizisten verbietet Waffen zu tragen :lol::lol::lol: .

Und jeder, der dagegen verstösst muss mit einer Strafanzeige rechnen :gutidee: .

IMI

Geschrieben

So, nach einiger Zeit wieder da,

Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es teilweise in eine nicht beabsichtigte Richtung abgedriftet ist.

Das mit dem Führen der Waffe außerhalb der Dienstzeit war so gemeint:

Auf der einen Seite hält mich mein Souverän für so sachkundig, sittlich gefestigt und rechtskundig, das er mir das Führen außerhalb des Dienstes zutraut, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind.

Ich würde niemals außerhalb meiner Dienstzeit einen Schiessstand betreten, ohne dass meine Waffe entladen, der Verschluss in hinterer Stellung und der Hausrechtsinhaber darüber informiert ist. (Das Betreten der Örtlichkeiten ist vorher abgesprochen und die Zustimmung wurde erteilt.)

Während meines Dienstes (Unterwegs im Auftrag des Herrn) gibt es darüber keine Diskussion, sobald ich den Hausrechtsbereich eines anderen betrete. Schiessstand, Grundstück, Haus etc.

Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen

Irgend wie kapiere ich das ge-eiere nicht recht. Wenn der Herr Wachtmeister dank göttlicher Eingebung oder Hand-auflegen des Dienstherren SOO gescheit ist daß er Sachkunde mit der Muttermilch aufgesogen hat, dann wird er sich auch keinen Zacken aus der Krone brechen wenn er sich wie Hunderttausende Schützen und Sammler auch eben einer kurzen Prüfung (15 Minuten?) unterzieht. Oder ist es doch nicht so weit her mit dem Wissen? -> Lernen, z.B. Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung im Verein/Verband als Sportschütze! Oder Prüfungsangst vor der - typisch für SammlerWBK - Prüfung vor Behördenkollegen? -> Psychologe hilft!

IRONIEMODUS AN

Soweit meine Mutter mir versichert, enthielt meine Muttermilch keine Sachkunde. Ich glaub ihr mal.

Und das mit dem Handauflegen war recht einfach.

Ich musste nur den kompletten Waffen-Schmitt kurz runterbeten, ca. 20 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor der ersten Schussabgabe hinter mich bringen. Mich kurzfristig erfolgreich durch die PDV 211 hangeln, und siehe da, da war sie, die Sachkunde. Und das mit dem ganzen rechtlichen Gelumpe wie StGB (Notwehr/Nothilfe), StPO, Polizeirecht einschließlich UZwG (gestrecktes und beschleunigtes Verfahren) haben wir auch nur gaaaaaanz kurz abgehandelt.

IRONIEMODUS AUS

Ich will hier keinen Streit von Zaun brechen wegen bevorzugter Behandlung etc.

Als DGL bin ich, was unter anderem die rechtliche und sachliche Beurteilung von waffenrechtlichen Sachverhalten angeht, der Entscheider im täglichen Streifendienst. Dazu gibts dann auch den einen oder anderen Fortbildingslehrgang, um mich fit zu halten.

Ich habe auch keine Angst mich einer Sachkundeprüfung zu unterziehen. Aber der Mensch hats gerne einfach. Und wenn ich Zeit und Kosten sparen kann, frag ich halt mal.

Aber wenn die Behörde es denn will: "Wenn Sie meinen Herr Oberförster, dann Nageln wir den Ast halt wieder dran"

Jedenfalls vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. WO macht einfach Spass

Gruß und Schuss

Rennleitung

P.S.: Rechtschreibfehler dienen nur dazu die Aufmerksamkeit des Lesers zu trainieren

Geschrieben

............. Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen ................

Ausbildungs- und Prüfungs(ver)ordnung für den Vorbereitungsdienst im Polizeidienst (da muss was zur Waffenausbildung drin stehen) und Prüfungszeugnis zur Laufbahnprüfung. Fertig ist der Sachkundenachweis!

Gruß Joe

Geschrieben

@Rennleitung: Das mit der Anerkennung der Sachkunde ist wohl mehr oder weniger ein Willkürakt der Behörde.

Bei uns haben z.B. Feldjäger mit Personenschutzaufgaben die Sachkundeprüfung machen müssen, obwohl bei denen das Septrum der eingesetzten Waffen größer ist als bei unseren Polizisten (soweit ich weiß nur noch Pistole und MP).

Ich kenne aber auch das umgekehrte Verfahren (Polizist=sachkundig), obwohl ich mich frage, ob ein Durchschnittspolizist z.B. mit einer Kipplaufwaffe oder einer Repetierbüchse umgehen kann (ich hab aber auch schon Leute mit "Sachkundeprüfung" erlebt, bei denen das ein Graus war).

Letztendlich hilft nur ausprobieren, zur Not Widerspruch einlegen, ...

Vielleicht gehts dann mit Prüfung doch schneller.

Mein persönliches Highlight hinsichtlich Sachkunde von Amtes wegen war ein Sachverständiger einer Landesbehörde, der SCHRIFTLICH geäußert hat, dass eine .38 Spez, verschossen aus einer .357Mag trommel, eine erheblich (!) höhere Mündungsgeschwindigkeit erreicht, als aus der .38er. Daher bin ich eventuell etwas negativ voreingestellt.

Gruß

Erik

Geschrieben

So, nach einiger Zeit wieder da,

Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es teilweise in eine nicht beabsichtigte Richtung abgedriftet ist.

Das mit dem Führen der Waffe außerhalb der Dienstzeit war so gemeint:

Auf der einen Seite hält mich mein Souverän für so sachkundig, sittlich gefestigt und rechtskundig, das er mir das Führen außerhalb des Dienstes zutraut, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind.

Ich würde niemals außerhalb meiner Dienstzeit einen Schiessstand betreten, ohne dass meine Waffe entladen, der Verschluss in hinterer Stellung und der Hausrechtsinhaber darüber informiert ist. (Das Betreten der Örtlichkeiten ist vorher abgesprochen und die Zustimmung wurde erteilt.)

Während meines Dienstes (Unterwegs im Auftrag des Herrn) gibt es darüber keine Diskussion, sobald ich den Hausrechtsbereich eines anderen betrete. Schiessstand, Grundstück, Haus etc.

Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen

IRONIEMODUS AN

Soweit meine Mutter mir versichert, enthielt meine Muttermilch keine Sachkunde. Ich glaub ihr mal.

Und das mit dem Handauflegen war recht einfach.

Ich musste nur den kompletten Waffen-Schmitt kurz runterbeten, ca. 20 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor der ersten Schussabgabe hinter mich bringen. Mich kurzfristig erfolgreich durch die PDV 211 hangeln, und siehe da, da war sie, die Sachkunde. Und das mit dem ganzen rechtlichen Gelumpe wie StGB (Notwehr/Nothilfe), StPO, Polizeirecht einschließlich UZwG (gestrecktes und beschleunigtes Verfahren) haben wir auch nur gaaaaaanz kurz abgehandelt.

IRONIEMODUS AUS

Ich will hier keinen Streit von Zaun brechen wegen bevorzugter Behandlung etc.

Als DGL bin ich, was unter anderem die rechtliche und sachliche Beurteilung von waffenrechtlichen Sachverhalten angeht, der Entscheider im täglichen Streifendienst. Dazu gibts dann auch den einen oder anderen Fortbildingslehrgang, um mich fit zu halten.

Ich habe auch keine Angst mich einer Sachkundeprüfung zu unterziehen. Aber der Mensch hats gerne einfach. Und wenn ich Zeit und Kosten sparen kann, frag ich halt mal.

Aber wenn die Behörde es denn will: "Wenn Sie meinen Herr Oberförster, dann Nageln wir den Ast halt wieder dran"

Jedenfalls vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. WO macht einfach Spass

Gruß und Schuss

Rennleitung

P.S.: Rechtschreibfehler dienen nur dazu die Aufmerksamkeit des Lesers zu trainieren

Für Bayern gilt:

Bei Polizeibeamten, mit dem Jagdschutz oder Forstschutz betrauten Beamten, Justizbeamten der Vollzugsanstalten, Vollzugsbeamten der Bundespolizei kann man im allgemeinen ohne weiteres davon ausgehen, dass sie kraft ihrer beruflichen Ausbildung über die erforderliche Sachkunde verfügen (Originaltext einer veröffentlichten -noch gültigen- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern).

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo zusammen !

Was nettes aus NRW:

Ich war als Saz 4 Ausbilder bei der Bundeswehr und habe unter anderem auch Waffenunterrichte gehalten. Nach meinem Austritt aus der Bundeswehr habe ich 3 Jahre in einer zivilen Verwendung gearbeitet. In dieser Zeit war ich schon Mitglied in einem Schützenverein. Nach den 3 Jahren wurde ich Justizvollzugsbeamter in einer JVA und sicherte die Anstalt mit einer MP5.

Trotz dieser Verwendungen mußte ich auch mit 8 Dienstjahren in der JVA der Kreispolizeibehörde einen Sachkundelehrgang nachweisen.

War aber nicht schlimm, hat nicht weh getan. War halt nur auch für andere Schützen überraschend.

Gruß

Abtl. zischt und knallt

schaloemche

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