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IGNORED

WBK und Munitioserwerb?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe heute meinen beiden WBK's bekommen. Nun habe ich in der grünen 2 Voreinträge mit abgestempeltem Munitioserwerb. Dürfte ich damit schon Munition erwerben auch wenn die Waffe noch nicht eingetragen ist?

Geschrieben

Ich habe heute meinen beiden WBK's bekommen. Nun habe ich in der grünen 2 Voreinträge mit abgestempeltem Munitioserwerb. Dürfte ich damit schon Munition erwerben auch wenn die Waffe noch nicht eingetragen ist?

Manche werden Dir trotzdem nix geben wollen - aber die Munitionserwerbserlaubnis ist wohl ein eigener Verwaltungsakt und steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwernb der entspr. Waffe.

Ob ich die exakten termini technici verwendet habe = ???

SO hat es mit ein RA mit Interessenschwerpunkt Waffenrecht erklärt.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Manche werden Dir trotzdem nix geben wollen - aber die Munitionserwerbserlaubnis ist wohl ein eigener Verwaltungsakt und steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwernb der entspr. Waffe.

Ob ich die exakten termini technici verwendet habe = ???

SO hat es mit ein RA mit Interessenschwerpunkt Waffenrecht erklärt.

Grüße

Iggy

Schliesse mich IGGY an:

Eigener Verwaltungsakt, eigene Gebühr, eigene Rechte = ja, kauf Dir Muni.

Die ANDERE Argumentation ist dass Du den Voreintrag ja verfallen lassen könntest und die Munitionserlaubnis FÜR DIE Waffe (genehmigt ist). Dann hättest Du keine Waffe = Keine Mun-Erlaubnis.

Geschrieben

Schliesse mich IGGY an:

Eigener Verwaltungsakt, eigene Gebühr, eigene Rechte = ja, kauf Dir Muni.

Die ANDERE Argumentation ist dass Du den Voreintrag ja verfallen lassen könntest und die Munitionserlaubnis FÜR DIE Waffe (genehmigt ist). Dann hättest Du keine Waffe = Keine Mun-Erlaubnis.

Da ein Bedürfnis für Waffe und Munition vorlag, kann beides erworben werden. In welcher Reihenfolge spielt meines Erachtens keine Rolle.

Geschrieben

Danke allen.

Ist eh' eine rhetorische Frage. Ich werde natürlich die Voreinträge baldigst erfüllen. Aber im Zusammenhang mit dem eigentlichen Waffenkauf ist es vielleicht wichtig, ob ich gleichzeitig die passende Mun erwerben darf. Zu diesem Zeitpunkt kann die Waffe ja noch nicht eingetragen sein.

Geschrieben
mit abgestempeltem Munitioserwerb.

... ganau das ist mir auch passiert. Ein Eintrag ein Voreintrag und zwei mal MEB. Ich frage den SB dann ganz direkt... er runzelte die Stirn und meinte: "jaaaaa.... hab ich ja so gestempelt. Dann muß es ja seine Richtigkeit haben..." :rotfl2:

Viel spannender find ich die Frage: Was passiert, wenn der Voreintrag verfällt?!

Geschrieben

Viel spannender find ich die Frage: Was passiert, wenn der Voreintrag verfällt?!

Wieso spannend ? Solang Du ein Bedürfnis hast, darfst Du die Munition behalten. Für die Waffe musst Du dann halt irgendwann eine neue Erwerbserlaubnis beantragen...

Geschrieben

Viel spannender find ich die Frage: Was passiert, wenn der Voreintrag verfällt?!

DAS wird mir mit Sicherheit nicht passieren. :)

Geschrieben

Solang Du ein Bedürfnis hast, darfst Du die Munition behalten. Für die Waffe musst Du dann halt irgendwann eine neue Erwerbserlaubnis beantragen...

... nun; das Bedürfnis entfallt ja dann eigentlich; oder?

Geschrieben

... nun; das Bedürfnis entfallt ja dann eigentlich; oder?

Nö, Dein Bedürfnis als Sportschütze verfällt erst bei Vereinsaustritt. Es kann Dir ja niemand verbieten, nur Munition zu erwerben wenn Du es Dir z.B. anders überlegt hast und doch keine eigene Waffe haben möchtest, die Munition aber irgendwo anders günstiger besorgen kannst.

@Muni: der war gut ! :lol::D:eclipsee_gold_cup::00000733:

Geschrieben

Nö, Dein Bedürfnis als Sportschütze verfällt erst bei Vereinsaustritt.

ich würde ja eher sagen, dass die Erlaubnis nicht hätte erteilt werden dürfen :blush:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.
Geschrieben

Ihr macht euch das Leben selber schwer, oder ?!?

Ich les in diesem Forum nicht mehr oft mit aber hier sind mit Abstand die übelsten Pedanten vertreten, die ich jemals im Internet irgendwo gesehen habe.

Diskussionen die die Welt nicht braucht.

Geschrieben

Ich les in diesem Forum nicht mehr oft mit aber hier sind mit Abstand die übelsten Pedanten vertreten, die ich jemals im Internet irgendwo gesehen habe.

Dann hast du noch nicht viel gesehen! :heuldoch:

Geschrieben

Dann hast du noch nicht viel gesehen! :heuldoch:

Bestimmt hat er ganz viel gelesen. Immerhin hat er seit 2001 schon 558 Beiträge geschrieben.

(Qualität vor Quantität) ??

Ich denke, das "Heul doch" ist damit etwas deplatziert.

Zumindest wenn das von einem User kommt, der selbst erst "ein paar Tage" dabei ist.

Der Inhalt reflektiert nicht unbedingt meine Meinung.

Doch sollte auch ein derartiger Beitrag ernsthaft gelesen werden.

Geschrieben

Bestimmt hat er ganz viel gelesen. Immerhin hat er seit 2001 schon 558 Beiträge geschrieben.

Welch eine Leistung! Schnell eine Orden! :heuldoch:

Zumindest wenn das von einem User kommt, der selbst erst "ein paar Tage" dabei ist.

Suuuuuper Argument! Noch einen Orden! :heuldoch::heuldoch::rotfl2:

Geschrieben

Offensichtlich verwechselst Du WO mit einem anderen Forum.

Immerhin gibst Du dort ja auch Deine "Weisheiten" preis....

... und jetzt haben wir uns wieder alle lieb?! :wub:

Ich les in diesem Forum nicht mehr oft mit aber hier sind mit Abstand die übelsten Pedanten vertreten, die ich jemals im Internet irgendwo gesehen habe.

Diskussionen die die Welt nicht braucht.

1. wenn´s Dich nicht interessiert, les es eben nicht

2. wenn Dich meine Beiträge langweilen, dann drück einfach auf ignorieren...

3. und falls Du mal wieder einen „üblen Pedanten" brauchst, weil Du ärger mit deiner Behörde hast, schau einfach mal wieder rein :hi:

Doch - die Erwerbserlaubnis für Schusswaffen (z.B. Pistole, Kal.: 9mm para). Ist das etwa nix ? rolleyes.gif

steht aber im WaffG anders, oder?

Gruß Gromit

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