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IGNORED

Sportleiter ohne WBK


Murat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So wie die Dinge bei uns im Verein stehen sind Vorstandsposten, besonders die Arbeitsintensiven, nicht all zu leicht zu vergeben.

Nun steht bei der nächsten Wahl ein neuer Schießsportleiter an. Und Ausnahmsweise gibt es sogar einen Kandidaten der fast ohne Gewaltanwendung bereit währe sich wählen zu lassen.

:00000733:

Nun hat der betreffende sich Sportlich allerdings auf Luftdruckwaffen spezialisiert, und besitz so keine eigene WBK. Durch sein Amt und die damit verbundenen Aufgaben hätte er dann aber einen Schlüssel zur Waffenkammer. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob dies so überhaupt zulässig sei.

Weiß hier vielleicht jemand näheres?

Geschrieben

...

Nun hat der betreffende sich Sportlich allerdings auf Luftdruckwaffen spezialisiert, und besitz so keine eigene WBK. Durch sein Amt und die damit verbundenen Aufgaben hätte er dann aber einen Schlüssel zur Waffenkammer. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob dies so überhaupt zulässig sei.

...

Naja, würde mal sagen: das ist zwar unüblich, aber kaum ungesetzlich... die Vereinswaffen bedingen zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt erstmal keine WBK, solange sie auf Grund & Boden des Vereins bleiben. Und von dort wegnehmen darf sie ohnedies nur der Inhaber der WBK, auf der genau diese Waffen eingetragen sind (sofern nicht auf die "juristische Person" des Vereins eingetragen)...

Langer Rede kaum Sinn: Sachkunde sollte/muß IMHO schon vorhanden sein, und Zuverlässigkeit, sofern der Verein diese beurteilen kann, auch... der Besitz einer eigenen WBK hingegen wäre zwar sinnvoll, weil er diese beiden Punkte quasi amtlich belegt, wird aber in dieser Form nirgendwo verlangt.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

Geschrieben

Nun hat der betreffende sich Sportlich allerdings auf Luftdruckwaffen spezialisiert, und besitz so keine eigene WBK. Durch sein Amt und die damit verbundenen Aufgaben hätte er dann aber einen Schlüssel zur Waffenkammer. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob dies so überhaupt zulässig sei.

Nicht der Besitz einer WBK ist entscheidend, sondern ob der Betreffende sachkundig ist.

Eine Schießleiterausbildung beim DSB setzt die Sachkunde voraus, nicht eine WBK (wobei bei dem Besitz einer WBK die Sachkunde als gegeben angesehen wird).

Das Gesetz unterscheidet nicht, ob derjenige eine Aufgabe oder ein Amt im Verein ausübt.

Hier gelten die üblichen Voraussetzungen über das Ausüben der tatsächlichen Gewalt, die Möglichkeit darüber und das Überlassen der erlaubnispflichtigen Waffen.

Ich würde mir als Vorstand oder als Verantwortlicher der WBK diesen Schuh nicht anziehen!

Geschrieben

zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt erstmal keine WBK, solange sie auf Grund & Boden des Vereins bleiben.

Seh ich anders. Denn der erlaubnisfreie Erwerb (im Sinne des WaffG ---> Ausübung der tatsächlichen Gewalt) auf schießstätten ist eingeschränkt:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf

dieser Schießstätte erwirbt;

Tresorschüssel in der Hosentasche ist wohl kaum "vorübergehend zum Schießen." Ergo: Ohne WBK ist nicht...

Gruß Gromit

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

was ist denn in Eurer Waffenkammer alles drinnen?

Es geht um erlaubnispflichtige Waffen. KK-Büchsen und KK/GK-SpoPis. Sind auch LGs und LPs drinn, aber darum würden ich nicht fragen, Volljährig ist der Betreffende schon ein paar Jahre länger.

Zuverlässigkeit, sofern der Verein diese beurteilen kann,

Also, persönlich schon. Kommit immer Punktlich und so... :rolleyes: Ne, der Verein kann natürlich kein Führungszeugnis oder so etwas einholen. Juristisch gesehen ist die Zuverlässigkeit also nicht zu beurteilen.

Die WBKs sind auf den Verein als Juristische Person mit dem Zusatz "Vertreten Durch" Ausgestellt, wobei der Vertreter der jeweils bei Erwerb oder Änderung amtierende 1. Vorsitzende ist... mit dem Anpassen wird meist etwas geschludert.

Da das eh so ist und es, solange der dort genannte noch im Verein ist, laut Behörde auch kein Problem darstellt, und der Sportleiter bei uns zudem vollwertiges Mitglied im Vorstand ist, sind wir jetzt mit der Behörde so verbleiben das er einfach für eine der Vereins-WBKs als Vertreter des Vereins eingetragen wird. Laut unserem SB sollte das auf jeden Fall reichen, auch wenn er sich nicht 100%ig sicher war ob das wirklich nötig ist.

Geschrieben

Nötig vielleicht nicht, aber ich hätte trozdem ein ungutes Gefühl. Beim BSB-1874 müssen die Aufsichten ausser dem Schiessleiter-Lehrgang auch eine WBK haben um Aufsicht machen zu dürfen! Und dann noch Sportleiter? Wer macht bei Euch die Ausschreibungen? Da gibt es bei uns im Verband schon einige Diskussionen über diese und jene Ausschreibung weil etwas nicht genau formuliert war oder sich widerspricht. Wenn die restlichen Sportschützen des Vereines dies akzeptieren und Ihn unterstützen ok.

Geschrieben

Also zur reinen Trainingsaufsicht reicht bei uns seit jeher der Sachkundenachweiß. Schiesssportleiter werden da nur bei Wettkämpfen eingesetzt.

Was das mit den Ausschreibungen zu tun hat, ist mir jetzt nicht so ganz klar. Natürlich macht die der 1. Sportleiter, aber welch "Magisches Wissen" (sorry lese grade Harry Potter 6) erhält man da durch eine WBK das man nach etwa 15 Jahren Mitgliedschaft, Zahlreichen LG-Wettkämpfen bis hin zur Deutschen Meisterschaft und natürliche Sachkunde, Schießsportleiter und Trainer C Ausbildung nicht hat? :confused:

Ich dachte die WBK ist eher eine Behörden- als eine Wissenssache, mal vom Sachkundekurs abgesehen.

Geschrieben

Also ich sehe es wie Gromit, allerdings sehe ich eine Möglichkeit wie es trotzdem geht.

Wenn der Inhaber der Vereins-WBK dem Schießsportleiter ohne WBK entsprechende Weisungen erteilt, wie der Besitz über die Vereinswaffen auszüben ist, kann dieser gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3b WaffG auch ohne WBK operieren. :rolleyes:

Geschrieben
Also zur reinen Trainingsaufsicht reicht bei uns seit jeher der Sachkundenachweiß. Schiesssportleiter werden da nur bei Wettkämpfen eingesetzt.

Was das mit den Ausschreibungen zu tun hat, ist mir jetzt nicht so ganz klar. Natürlich macht die der 1. Sportleiter, aber welch "Magisches Wissen" (sorry lese grade Harry Potter 6) erhält man da durch eine WBK das man nach etwa 15 Jahren Mitgliedschaft, Zahlreichen LG-Wettkämpfen bis hin zur Deutschen Meisterschaft und natürliche Sachkunde, Schießsportleiter und Trainer C Ausbildung nicht hat? :confused:

Ich dachte die WBK ist eher eine Behörden- als eine Wissenssache, mal vom Sachkundekurs abgesehen.

Na gut, bei den Reservistenverbänden ist halt die Tatsache, das die Lehrgänge ohne WBK nur theorie sind und deshalb ist dies gefordert. Wenn der Mann diese Voraussetzungen hat: :icon14::pro:

Aus Erfahrung ist es halt gut, wenn der Sporleiter selbst die Disziplin schiesst für die er eine Ausschreibung macht. Da der Sportleiter i.d.R. auch bei Einsprüchen im Wettkampfgericht ist. Aber wie schreibt immer unser Landesschiesswart: Wem die Ausschreibung missfällt oder er Einwände dagegen hat, ist ihm die Teilnahme am Schiessen freigestellt!

Geschrieben

Tach auch

Das zum Thema rechtsfreier Raum. Ist schon lustig hier, die Schießausbilder des BGS haben nichts anderes, als eine Schießleiterausbildung des DSB, die Ausbildung als Vollzugsbeamter selber gilt nicht als Sachkundprüfung, sie haben keine eigene WBK und dürfen dennoch andere (sachunkundige) Beamte beaufsichtigen und Munition zum Training abgeben :P

So ist das in unserem Land

Werner

Geschrieben

sie haben keine eigene WBK und dürfen dennoch andere (sachunkundige) Beamte beaufsichtigen und Munition zum Training abgeben

Werner,

und wo siehst Du da das Problem?

Karl

Geschrieben

Irgendwie erinnert mich das an einen Verkehrsrichter, der noch nie einen Führerschein besessen hat......

Gruß Habakuk

im FWR

oder Strafrichter der noch keinen umgebracht hat?

oder finden sich die Regeln für behördliche Waffenträger vielleicht nicht alle im Waffengesetz?

Karl

Geschrieben

Werner,

und wo siehst Du da das Problem?

Karl

Hi, ich sehe überhaupt kein Problem darin, sollte nur zum Thema als Vergleich angesehen werden. Ich kenne die meisten Ausbilder und sie geben ihr bestes. Sind wissbegierig, kollegial und wir tauschen uns oft aus.

Ich habe alle schießsportlichen Seminare der Verwaltungs Berufsgenossenschaft absolviert und festgestellt, daß die anderen (netten) Teilnehmer sich oft aus den Vorständen großer Schützenvereine rekrutieren, die fast alle nicht mehr aktiv schießen, trotzdem für einen Verein unentbehrlich sind. Ebenso ist ein Sportwart ohne WBK kein Problem für einen Verein. Da gibt es das schöne Wort *deligieren*, will heißen, er sucht Personen des Vertrauens aus den Reihen der Aktiven einzelner Fachdisziplinen (GK, LW, KK usw) und setzt sie als Trainingsleiter ein. Außerdem kann man eine Sachkundeprüfung ja nachträglich machen.

Schöne Woche noch,

Werner

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