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IGNORED

"zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person"


Sharps

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Geschrieben

Was genau versteht man unter einer "zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person" im Sinne des WaffG?

Konkret geht es um das Schießen mit Feuerwaffen durch Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren.

Ein ausgebildeter Jugendleiter dürfte zweifellos dafür befähigt sein. Aber gibt es noch andere Möglichkeiten?

Was ist z.B. mit einem Schießleiter (beim BDS) mit erziehungswissentschaftlichem Fachanteil im Studium (z.B. Lehramt)? Wer entscheidet, wer eine "zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person" ist? Die Behörde vor Ort?

Geschrieben

Es geht aber eher um das Schießen nach BDS oder DSU Regeln, nicht speziell für den DSB. Die Frage ist, welche Kriterien man erfüllen muss, um Jugendliche beaufsichtigen zu dürfen.

Geschrieben
... Die Frage ist, welche Kriterien man erfüllen muss, um Jugendliche beaufsichtigen zu dürfen...

Die "Eignung" ist nachzuweisen. Im DSB eben über o.g. Lizenz.

Somit sind die Eignungskriterien vom Verband definiert.

Geschrieben

(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt

an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.

Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen.

Gruß Gromit

Geschrieben

@Gromit:

Darf ich das so verstehen, dass der Verein zu überprüfen hat, ob die Voraussetzungen für Kinder- und Jugendarbeit vorliegen? Wenn ja, woran macht der Verein das fest? Gibt es dafür auch Richtlinien? Oder liegt es rein im Ermessen des Vereins? Wäre ja geradezu unglaublich, wenn man im WaffG mal etwas nicht bis zum Erbrechen geregelt hätte, sondern den Vereinen freie Hand lassen würde.

Vielleicht sollte ich doch mal bei meiner Behörde vorstellig werden und nachfragen, wie man zu dem Thema steht.

Geschrieben
Darf ich das so verstehen

so steht es geschrieben...

den Vereinen freie Hand lassen würde.

Die Verbände und Vereine haben eine Latte von neuen Aufgaben und Pflichten bekommen. Aber auch neue Rechte und Möglichkeiten...

Vielleicht ist dies noch nicht bei allen SB angekommen... vielfach sind sie nur noch zum stempeln abgestempelt... :D

und nachfragen, wie man zu dem Thema steht.

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Wozu? Schließlich bestimmt Dein Verein schließlich auch wer als "normale" Standaufsicht arbeiten darf. Auch hier schreibt das WaffG keine Meldepflicht mehr vor...

Gruß Gromit

Geschrieben
...sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen...

Damit sind wir genausoweit wie vorher - beim Überprüfen der Eignung.

Im DSB eben per Jugendbasisleiterlizenz und nicht per gefühlter Eignung.

Ich will euch nicht davon abbringen eigene Kriterien festzulegen. Relevant wird so etwas sowieso nur im Schadensfall.

Eignung ist normalerweise an Kriterien gebunden. Im Ernstfall müssen diese Kriterien der Prüfung standhalten und deren vorliegen nachprüfbar sein.

Und in unserem Lande ist der einfachste Weg nun einmal der über eine Lizenz.

Linzenz = alle fein raus weil Standard.

In einer Zeit in der selbst bei kleinsten Autounfällen die wildesten Schleudertraumata geltent gemacht werden möchte ich mein sauer Erspartes den Versicherungen nicht per Regressforderung in den Rachen werfen...

Geschrieben
Im DSB eben per Jugendbasisleiterlizenz und nicht per gefühlter Eignung.

O.k. Wenn es der Verband so bestimmt... Aber mal ehrlich... meinst Du nicht, dass es durchaus Personen gibt, die diese Qualifikation schon mitbringen oder gleichwertig erfüllen?

Im Umkehrschluß: Alleine eine "Jugendbasisleiterlizenz" ist kein Allheilmittel! Mit einer solchen Qualifikation (wie bei den meisten anderen auch) wird man nicht automatisch zum guten Trainer (für Kinder und Jugendliche)... :unsure:

Gruß Gromit

Geschrieben
O.k. Wenn  es der Verband so bestimmt... Aber mal ehrlich... meinst Du nicht, dass es durchaus Personen gibt, die diese Qualifikation schon mitbringen oder gleichwertig erfüllen?

Im Umkehrschluß: Alleine eine "Jugendbasisleiterlizenz" ist kein Allheilmittel! Mit einer solchen Qualifikation (wie bei den meisten anderen auch) wird man nicht automatisch zum guten Trainer (für Kinder und Jugendliche)... :unsure:

Gruß Gromit

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Na und. Ist doch in ALLEN Bereichen so.

Während ein Führerscheinbesitzer nicht automatisch Autofahren kann gibt es 12 Jährige Steppkes (z.b. in der Landwirtschaft) die Dir den 6-Achser auf 10 cm genau rückwärts in die Scheune fahren.

Ist doch nix neues.

Geschrieben

Unter dem Gesichtspunkt der Logik gebe ich Dir Recht.

Das Problem der heutigen Zeit ist nur, daß Logik und das Damoklesschwert der Haftung gegeneinander abgewogen werden müssen.

Wenn ich die Wahl habe zwischen einfachem Nachweis per Tageskurs und etwaiger aufwendiger Gutachten im Schadensfall, dann ziehe ich den Tageskurs vor.

Gruß eines Desillusionierten...

Geschrieben
beim BBS: Aufsichtslehrgang und Handwerksmeisterbrief der zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.

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und andere Ausbildungen in zum Ausbilden berechtigen.

Geschrieben
O.k. Wenn  es der Verband so bestimmt... Aber mal ehrlich... meinst Du nicht, dass es durchaus Personen gibt, die diese Qualifikation schon mitbringen oder gleichwertig erfüllen?

Im Umkehrschluß: Alleine eine "Jugendbasisleiterlizenz" ist kein Allheilmittel! Mit einer solchen Qualifikation (wie bei den meisten anderen auch) wird man nicht automatisch zum guten Trainer (für Kinder und Jugendliche)... :unsure:

Gruß Gromit

Moooomentmal!

Ihr sprecht hier nicht von irgendwelchen Verbandsstatuten, sondern vom Waffengesetz.

Dieses verlangt, dass die Aufsichtsperson eine "zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person" ist.

Der DSB bietet hierzu einen Lehrgang an. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten die Absolventen die genannte Jugendbasislizenz (ohne "leiter") (JuBaLi).

Darin wird hauptsächlich das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit behandelt.

Dies ist aber nur eine Art, wie man die Eignung erlangen kann.

Andere verbände bieten andere Kurse an.

Bis vor ein paar Monaten war es noch möglich, dass der Vereinsvorsitzende Mitgliedern, welche eine langjährige Erfahrung im Bereich der Kinderausbildung hatten, auch solch eine Bescheinigung ausstellen durften (den sogenannten "Persilschein").

Dieser "Persilschein" behält seine Gültigkeit.

Es ist nicht erlaubt, solche "Persilscheine" nachträglich auszustellen und das Datum zu ändern! ;)

Es gibt auch noch viele andere Möglichkeiten, diese Eignung zu erlangen.

Jeder Meister hat sie in seiner Ausbildung zum Meister erhalten und viele Berufe bringen zwangsläufig die Eignung mit (Lehrer, Ausbilder, Betreuer, aber auch Rechtskundler, Polizisten usw).

Ach und mit Trainer hat die JuBaLi nichts zu tun.

Geschrieben
Moooomentmal!

Ihr sprecht hier nicht von irgendwelchen Verbandsstatuten, sondern vom Waffengesetz.

... Du hast aber schon gesehen, dass ich die entsprechene AWaffV zitiert habe? :rolleyes:

Geschrieben
... Du hast aber schon gesehen, dass ich die entsprechene AWaffV zitiert habe?  :rolleyes:

404441[/snapback]

Ja klar.

ich habe Deinen post zitiert, weil er Gutes enthält (JuBaLi, Trainer, Umkehrschluss, andere Qualifikationnen ...). :s82:

Archiviert

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