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IGNORED

Waffenschein i.S. v. § 19 WaffG


MZ1

Empfohlene Beiträge

@Sachbearbeiter

Immer noch schüttel ich den Kopf, offensichtlich ist dein Selbsterhaltungtrieb recht klein. Das soetwas 2 mal gut gegangen ist, heisst noch lange nicht das es ein 3 mal gut geht.

Allenfals zeigt es, das die Tötungshemmung beim Menschen doch höher liegt als allgemein angenommen.

Wenn jemand auf die Idee kommt sich einen Waffenschein durch Gewalt zu erzwingen indem er den entsprechenden Sachbearbeiter mit einer Waffe bedroht (egal welche), dann ist das ein klares Indiz für eine geistige Verwirrung. Niemand mit 3 funktionnierenden Gehirnzellen käme auf die Idee, das er mit dieser Methode erfolgreich sein könnte. Nicht mitgezählt das juristische Nachspiel, das Normalerweise folgen sollte.

Mit jemanden der offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähig (Situationsbedingt) zu argumentieren wenn es nicht um seine eigene Integrität geht, ist nichts anderes als Dummheit!. Wenn dich jemand auf der Strasse mit einer Waffe bedroht um Geld zu kriegen gibst du es ihm. Ich auf jeden Fall würde es tun, ob ich bewafnet wäre oder nicht. Das gleiche gilt eben für einen administrativen Akt, der sowieso ungültig ist weil erpresst worden.

Darüber hinaus, jemand der eine andere Person mit einer Waffe bedroht, dem gehöhrt augenblicklich die Waffe entzogen und er muss ein Straffverfahren über sich ergehen lassen. Eine Schusswaffe auf jemanden willentlich zu richten, bedeutet in Kauf zu nehmen, das sich ungewollt ein Schuss löst (kommt vor) und den Tod der anderen Person in Kauf zu nehmen.

Solche Leute müssen unschädlich gemacht werden indem ihnen die Waffe wegnommen wird und eventuel eine längerer Aufenthalt im Schatten, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht.

Konkret bei den Fällen die du beschrieben hast, heisst das: 1.) Wisch geben 2.) Danach Polizei benachrichtigen. Alles andere ist gefährlich für dich, und für die Allgemeinheit wenn diese Person nicht angezeigt wird. Ich Erinnere an den Fall in Zoug.

Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte richtet sich nach den D Gesetzen und nicht nach wissenschaftlichen Untersuchungen. Da das D Gesetz vorschreibt extrem restriktiv Waffentragscheine auszugeben, folgen die Richter dieser Gesetzgebung, die Frage der Gefährlichkeit des Waffentragenden ist ja in diesem Rahmen nur eine Randerscheinung. Im übrigen der Entscheid, den du in deiner Argumentation angibst zeigt dies überdeutlich. Denn es wird nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Antragsgeber eingegangen, sondern über die Möglichkeiten sich anders zu schützen.

Im übrigen eine Einheitliche Rechtsprechung bedeutet noch lange nicht, das dies der Wahrheit entspricht oder selbst recht ist. Die Rechtsprechung im 3 Reich war nämlich sehr Einheitlich, alle Richter haben brav ihren Job getan, wie so viele andere auch. Das man daraus zum Beispiel ableiten kann das die Juden eine Minderwertige Rasse sind, wird wohl niemand heute versuchen. OT: Der Prozess von Eichmann den ich mal wieder auf Arte gesehen habe ist in dieser Beziehung sehr Aufschlussreich.

Da aber der moderne Sachbearbeiter natürlich soetwas nie machen würde (er kennt ja zu gut die Geschichte) ist das natürlich ein sehr schlechtes Beispiel.

Gehen wir mal in ein modernes demokratisches Land, die USA. Dort wird die Todesstrafe gesprochen, mit dem Argument der Abschreckung. Wird durch die dortige Rechtsprechung es plötzlich war das die Todesstrafe abschreckend wird? Nein, es gibt genug Studien die beweisen das die Todestrafe übrehaupt keine abschreckende Wirkung zeigt, nicht destotrotz wird dieses Argument regelmässig angewendet.

Um Zurückzukommen zum Waffentragen. Ich wäre dankbar, eine gültige Studie zu sehen die zeigt das Waffentragen ein Sicherheitsproblem ist. Wenn unser lieber Sachberabeiter das nicht kann, solllte er die Konsequenzen ziehen.

Joker

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*gähn*

Viel blabla und (bis auf den Vergleich mit dem 3. Reich !  :o ) nichts Neues im Westen...  :rolleyes:

395918[/snapback]

Ja warum auch Antworten, wenn einem die Argumente fehlen. :peinlich:

Joker

PS: Das 3 Reich sollte kein Vergleich sein, sondern eine gewisse Beamtenhaltung darstellen, die nichts hinterfragt und sehr Obrigskeithörig ist. Halt typisch deutsche Tugend, ich bin stolz ein Beamter zu sein und meine Aufgabe fleissig und gewissentlich zu tun so wie es mir befohlen wird und die Rechtssprechung es einem Vorgibt.

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Herumhacken  ???

Was doch alles nicht persönlich. Außerdem - wenn das schon "Hacken" war, was soll dann Attila erst sagen.

395975[/snapback]

Ich lieb Euch ja auch alle. :wub:

Hab aber gerade nicht so viel Zeit, weil hier noch ein paar wichtige Dinge (Versagung eines Waffenscheins :D - nein, war nur ein Spaß :) ) auf dem Tisch liegen.

Ganz kurz zur Studie: eine solche (möglichst neutrale) wäre vielleicht auch für die Behörden ganz interessant, wobei man bei Studien immer sehr vorsichtig sein muss, wer diese zu welchem Zweck und für wen durchführt. :huh: Außerdem muss die Behörde ja im Einzelfall und nicht nach Schema X entscheiden. Problem: würde eine Studie am Ende alle möglichen Aspekte der Gefährdung beinhalten, müsste man regional unterscheiden etc. ?

Was ich aus der Praxis sonst noch zum Thema sagen kann: Bewachungsunternehmer sind recht häufig in Strafverfahren verwickelt. Diese haben oft große Probleme, vor Gericht die Sache zurechtzurücken und falsche Behauptungen von sich zu weisen.

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Ich lieb Euch ja auch alle. :wub:
Hach! :blush:
Bewachungsunternehmer sind recht häufig in Strafverfahren verwickelt. Diese haben oft große Probleme, vor Gericht die Sache zurechtzurücken und falsche Behauptungen von sich zu weisen.

395993[/snapback]

Der war richtig klasse! So mega schenkelklopfermäßig.

Bist du darüber überrascht? Bewachungsunternehmen beauftragt man auf eigene Kosten. Wer täte das ohne Grund? Es hat schon seinen inneren Zusammenhang, warum sich die Anzahl der verbeamteten Ordnungshüter in den vergangenen zwei Dekaden um ein Drittel reduziert hat, es aber heute schon doppelt so viele Mitarbeiter (wie Polizisten) in privaten Sicherheitsunternehmen gibt.

Liebe Grüße

fa

P.S. Auch Polizisten sind schon mal öfters wegen Strafverfahren vor Gericht. Nach Aussagen einiger Bekannter haben verschiedene Richter auch bei unserer grünen Exekutive Ihrer Verständnisprobleme. Sie glauben einfach, es würde ständig übertrieben und Menschen wären eigentlich nicht so schlimm wie dargestellt.

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... Nein, es gibt genug Studien die beweisen das die Todestrafe übrehaupt keine abschreckende Wirkung zeigt, nicht destotrotz wird dieses Argument regelmässig angewendet. ...

Joker

Das ist korrekt.

Nicht die Strafe schreckt ab, sondern das Risiko erwischt zu werden.

(Ist aber eine andere Geschichte.)

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Ganz kurz zur Studie: eine solche (möglichst neutrale) wäre vielleicht auch für die Behörden ganz interessant, wobei man bei Studien immer sehr vorsichtig sein muss, wer diese zu welchem Zweck und für wen durchführt.  :huh:  Außerdem muss die Behörde ja im Einzelfall und nicht nach Schema X entscheiden. Problem: würde eine Studie am Ende alle möglichen Aspekte der Gefährdung beinhalten,

395993[/snapback]

Gibts schon, man müsste eben nur bereit sein, es zur Kenntnis zu nehmen.

Übrigens würde ich mich für einen hessischen Modellversuch gerne freiwillig melden... :D

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