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IGNORED

VerwG Minden: kein Unterhalt gezahlt, keine WBK


bullpup

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kreis Gütersloh verweigerte die WBK, weil er keinen Unterhalt für sein Kind zahlte und deshalb zu 3 Monaten Haft verurteilt worden war.

Die Klage des Mannes beim Verwaltungsgericht Minden scheiterte.

> Vorsätzliche Straftat, auch wenn keinen Waffenrechtl. Bezug > Unzuverlässigkeit.

Az.: 8 K 581/05

Geschrieben
Naja, wer sein Kind ein Vierteljahr hungern lässt ist wohl kaum zuverlässig!

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Um diese Strafe zu kassieren mußte er sicher viel länger als 3 Monate keinen Unterhalt zahlen. :ninja:

Geschrieben

Wenn der gute Mann keinen Unterhalt für sein Kind zahlen kann(/will?), was wille er dann mit einer WBK, durch die weitere Kosten entstehen?

IMI

Geschrieben
Wenn der gute Mann keinen Unterhalt für sein Kind zahlen kann(/will?), was wille er dann mit einer WBK, ……

393720[/snapback]

Waffe kaufen und auf der/einer Bank Geld abheben und den fälligen Unterhalt bezahlen? :bud:

;)

Geschrieben
Kreis Gütersloh verweigerte die WBK, weil er keinen Unterhalt für sein Kind zahlte und deshalb zu 3 Monaten Haft verurteilt worden war.

Die Klage des Mannes beim Verwaltungsgericht Minden scheiterte.

> Vorsätzliche Straftat, auch wenn keinen Waffenrechtl. Bezug > Unzuverlässigkeit.

Az.: 8 K 581/05

393696[/snapback]

Super, kann ich voll unterstützen.

Wer vorsätzlich Straftaten begeht, kann wohl nicht die Zuverlässigkeit besitzen, die für eine WBK notwendig ist.

Geschrieben
Super, kann ich voll unterstützen.

Wer vorsätzlich Straftaten begeht, kann wohl nicht die Zuverlässigkeit besitzen, die für eine WBK notwendig ist.

393862[/snapback]

Vermutlich wäre auch eine Geldstrafe als Strafmaß möglich gewesen. Wenns zur Haftstrafe kommt, war die Sache also schlimmer - oder er war schon vorbestraft...

Geschrieben
Vermutlich wäre auch eine Geldstrafe als Strafmaß möglich gewesen. Wenns zur Haftstrafe kommt, war die Sache also schlimmer - oder er war schon vorbestraft...

393873[/snapback]

Bis es beim Thema "Unterhalt" zu einer Haftstrafe kommt, dauert es sehr sehr lange.

Da sind zuerst Geldstrafen und Tagessätze, Bewährungen mit Auflagen usw. angesetzt.

Was nützt denn schließlich einem Unterhaltsberechtigen (z.B. Kind), wenn der zu Unterhaltszahlungen-Verpflichtete in das Gefängnis muss? Nichts!

Deswegen wird immer zunächst darauf geschaut, dass der Unterhaltspflichtige arbeiten kann, bevor die Sicherungskasse einspringen muss.

Ist eine Haftstrafe angeordnet, dann zieht sich die Sache schon ziemlich lange hin und der Betroffene war schlichtweg unbelehrbar und unzuverlässig, hat X Chancen ungenutzt gelassen.

Dem würde ich auch keine WBK überlassen wollen.

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