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IGNORED

WBK "verloren" Was tun ?


threeseven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Was ist denn so schlimm, wenn der Pulverschein verloren geht?  :confused:

388589[/snapback]

Ganz einfach, du trägst die Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (oder wo wird das nochmal veröffentlicht). Und das kann ein paar Euro Kosten!

Geschrieben
Also, und das ist jetzt kein Witz, habe ich mal "Teile" meiner WBK im "Fusselnetz" meiner Trockenmaschine gefunden.

…..

388712[/snapback]

@.308,

also wo Du Deine WBK´s aufbewahrst? :gutidee:

:s75:

Ganz einfach, du trägst die Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (oder wo wird das nochmal veröffentlicht). Und das kann ein paar Euro Kosten!

389118[/snapback]

@Snoebel,

Ist das Wissen, oder Vermutung? :confused:

Geschrieben

:D

ich habe auch mal meine grüne WBK verlegt, die war aber zusammen mit allen wichtigen Unterlagen ( gelbe WBK, Führerschein, Reisepass usw. ) in einem Mäppchen.

Dachte schon, ich werde wahnsinnig, hab überall gesucht, wollte an dem Abend noch zum Training, geht ja nicht ohne.

Also das ganze Haus auf den Kopf gestellt, nix gefunden, dacht auch schon die haste verloren, malte mir schon aus was das wieder alles kosten würde für die Neuausstellungen von den WBK's dem Reisepass und dem Führerschein.

Der Abend war eigentlich schon gelaufen, da fiel mir ein, das ich ja beim letzten Rundenkampf mit meinem Käfer unterwegs war, da hatte ich noch nicht gesucht.

Na ja was soll ich sagen, die Papiere waren im Handschuhfach, dort wo ich sie das letzte Mal hingelegt hatte.

Typischer Fall von Alzheimer, und ich bin gerade erst 40 geworden. :peinlich:

Wollte damit nur sagen,das sowas wohl schon jedem von uns passiert ist.

Gruß

Michael

Geschrieben
Was ist denn so schlimm, wenn der Pulverschein verloren geht?  :confused:

388589[/snapback]

Ist mir zum Glück noch nicht passiert. Aber ich habe ihn mal eine Weile lang suchen müssen (nach dem Einkauf nicht in den Tresor gepackt und nicht mehr daran gedacht). Ein befreundeter Waffenhändler meinte, dass ich, bevor ich den Verlust melde, nochmal gründlich suchen sollte, weil ein verlorener Pulverschein sehr teuer werden könnte. Ein Kunde hätte mal das gleiche Problem gehabt und es sind Kosten von einigen hundert DM entstanden.

Geschrieben
(Snoebel @ 14.08.2005 - 21:41)

Ganz einfach, du trägst die Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (oder wo wird das nochmal veröffentlicht). Und das kann ein paar Euro Kosten!

:s75:

@Snoebel,

Ist das Wissen, oder Vermutung? :confused:

389137[/snapback]

Das kenne ich auch so aus dem Pulverlehrgang!

Edit:

Gefunden!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sp...4/anlage_9.html

3. Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene  Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20    SprengG 

100,- DM

4. Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines    Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG)

150,- DM zuzüglich der Kosten der Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Geschrieben
@Snoebel,

Ist das Wissen, oder Vermutung?

389137[/snapback]

Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Der Erlaubnis- und der Befähigungsscheininhaber haben der zuständigen Behörde den Verlust des Erlaubnisbescheides oder des Befähigungsscheines oder einer Ausfertigung unverzüglich anzuzeigen.

(2) Ist der Erlaubnisbescheid, der Befähigungsschein oder eine Ausfertigung in Verlust geraten, so sollen der Erlaubnisbescheid, der Befähigungsschein und sämtliche Ausfertigungen für ungültig erklärt werden. Die Erklärung der Ungültigkeit wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Ordnungswidrigkeiten

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

[...]

4.  eine Anzeige nach § 12 Abs. 1 Satz 3, § 14, § 21 Abs. 4 Satz 1 oder 2, §    26 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

[...]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 1b, 4, 6 oder 12 sowie 16, soweit sich die Rechtsverordnung auf Auskunfts-, Mitteilungs- oder Anzeigepflichten bezieht, mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Geschrieben

DANKE!

@Völker + Rodney,

jetzt ist es Wissen. :appl:

Eine WBK ging bei mir/meinem LAR (konnte nicht geklärt werden) auch mal verloren.

War ein Riesenproblem. ;)

Der Sachbearbeiter (übrigens der Beste der Welt :wub: ) sagte "da stellen wir mal eine Neue aus". Das wars. :pro:

Aber die Kosten bei einem verlorenen Pulverschein.......... :17:

Geschrieben

Die Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger betragen - wenn ich das richtig verstanden habe - 0,94 EUR je Spaltenmillimeter + MWSt. (gemessen zwischen den Trennlinien). 5 cm kosten also knapp 55,- Euronen, länger kann ich mir so eine Verlustmeldung nicht vorstellen.

Quelle: http://www.bundesanzeiger.de/pdf/agb/agb-d.pdf

Edit: Also Gesamtkosten

51,13 EUR - Ungültigerklären

55,00 EUR Veröffentlichung im Bundesanzeiger (angenommen)

76.69 EUR für Neuausstellung

------------------------------------------------------------------------

182,82 EUR zzgl. Ärger etc.

Geschrieben
51,13 EUR - Ungültigerklären

55,00 EUR Veröffentlichung im Bundesanzeiger (angenommen)

76.69 EUR für Neuausstellung

------------------------------------------------------------------------

182,82 EUR zzgl. Ärger etc.

389200[/snapback]

Verdammt, da kommt dann aber einiges zusammen. :o Also gut auf die Erlaubnis aufpassen.

Geschrieben
Verdammt, da kommt dann aber einiges zusammen.  :o  Also gut auf die Erlaubnis aufpassen.

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Früher wurden auch mal verlorene WBK im Bundesanzeiger ausgeschrieben. Aber das ist schon lange her... <_<

Geschrieben
Früher wurden auch mal verlorene WBK im Bundesanzeiger ausgeschrieben. Aber das ist schon lange her...  <_<

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Sag mal, SB :wub: - wie nah dran an der Wahrheit ist eigentlich meine Annahme mit den 5 cm?

Geschrieben
Früher wurden auch mal verlorene WBK im Bundesanzeiger ausgeschrieben. Aber das ist schon lange her...  <_<

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Da war ja dann der halbe Bundesanzeiger vollgeschrieben nur mit verlorenen WBK's :D

Geschrieben
Sag mal, SB  :wub:  - wie nah dran an der Wahrheit ist eigentlich meine Annahme mit den 5 cm?

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Hm, 5cm Spaltenhöhe sind etwas knapp bemessen. Ich hab so ca. 7 bis 8cm in Erinnerung, die zu einer Veröffentlichungsgebühr von ca. 75 bis 80 Euro geführt haben. Ist aber nur geschätzt, weil die Fälle recht selten sind.

Im Bundesanzeiger ausgeschrieben wird ein Verlust nur dann, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Erlaubnisurkunde in unberechtigte Hände gelangen kann. Wer also die Urkunde nachweislich im Häcksler oder der Waschmaschine verarbeitet hat (die Reststücke sehen dann immer ganz toll aus :D ), muss lediglich die Gebühr für die Ersatzfertigung berappen... <_<

Geschrieben
Wer also die Urkunde nachweislich im Häcksler oder der Waschmaschine verarbeitet hat (die Reststücke sehen dann immer ganz toll aus  :D ), muss lediglich die Gebühr für die Ersatzfertigung berappen...  <_<

389296[/snapback]

Na damit kann man zúr Note leben. :icon14:

Geschrieben
der 15.08. ist in BW kein Feiertag. :confused:

389329[/snapback]

Richtig. Außerdem bin ich ja als Beamtin immer im Dienst ! :D

(war übrigens am Sonntag auch mal kurz online wegen der Unterhaltsgeschichte meiner Freundin).

So long.

SB

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