Zum Inhalt springen
IGNORED

Unfähigkeit des Beamten?


profi

Empfohlene Beiträge

Also, ich hab erst heute mit dem Lesen dieses eigentlich interessanten Themas begonnen... Fazit: seit Beitrag #50 sachlich nix neues (jetziger Stand: 124 Beiträge, d.h. mehr Beiträge, die nichts beitragen... nur verquaste Grundatzdiskussionen ums Berufsbeamtentum, Bürgerabzocke etc... hoffentlich sind Eure (alte Rechtschreibung) Anträge und Diskussionen mit Euren Sachbearbeitern nicht auch so nebulös...

Heinrich

385436[/snapback]

Tja, Topic-Mutation ist eine alte und gern gepflegte Tradition bei WO :) Stört mich eigentlich auch nicht wirklich...

Trooper

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- Unkündbarkeit

- Gehalt wird auch bei Minderleistung voll weiterbezahlt

- Bessere Altersversorgung

- Geringere Abzüge vom Gehalt (keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung)

384890[/snapback]

hallo,

danke für die ausführliche und nette antwort, hier mal so aus dem handgreif und mit etwas hintergrundwissen ohne anspruch auf unfehlbarkeit:

1. falsch, eine entfernung aus dem dienst ins diziplinarisch möglich, analog zur freien wirtschaft, es können auch geringere verfehlungen geahndet werden mit zb geldbuße, beförderungssperre, versetzung dies ist so "draußen" nicht/schwer möglich.

2. was ist eine minderleistung?? wer bestimmt das??

konkretes beispiel.....

einen vorteil sehe ich in der vollen zahlung der bezüge im krankheitsfall, aber wenn der dienstherr bock hat schickt er dich zum amtsarzt und die haben "heilende" hände.

3. zz 71,5% bei 40 dienstjahren, krankenbeiträge müssen weiterbezahlt werden. eine besserstellung erkenne ich nicht.

4. dafür ist das brutto deutlich geringer als "normal" und was zählt ist ja wohl das netto und da gibt es wenig unterschiede, oder leidest du auch an der merkel-krankheit (brutto-netto :D )

ich kann die neider verstehen, aber diese "beamtenmärchen" spielen sich doch reicht weit oben auf der besoldungsliste ab (a15++++) hier aber aber geht es auch "draußen" in vergleichbaren positionen recht fett zu.

bzgl der umweltgefährdung von vollzugsbeamten haben schon genung ihre meinung geäußert das sollte reichen oder?

gruß VA

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. falsch, eine entfernung aus dem dienst ins diziplinarisch möglich, analog zur freien wirtschaft, es können auch geringere verfehlungen geahndet werden mit zb geldbuße, beförderungssperre, versetzung dies ist so "draußen" nicht/schwer möglich.

In der freien Wirtschaft kann man auch völlig ohne eigenes Verschulden gefeuert werden, dazu ist keinerlei Verfehlung nötig. Das kann einem Beamten nie passieren.

2. was ist eine minderleistung?? wer bestimmt das??

Der Chef! Wenn dem meine Leistung rein subjektiv nicht paßt, dann feuert er mich einfach. Auch da haben es Beamte wesentlich einfacher.

einen vorteil sehe ich in der vollen zahlung der bezüge im krankheitsfall, aber wenn der dienstherr bock hat schickt er dich zum amtsarzt und die haben "heilende" hände.

In der freien Wirtschaft ist langdauernde Krankheit als solche bereits ein Kündigungsgrund. Funktioniert ganz ohne Amtsarzt.

3. zz 71,5% bei 40 dienstjahren, krankenbeiträge müssen weiterbezahlt werden. eine besserstellung erkenne ich nicht.

In der freien Wirtschaft kommst Du nach 40 Jahren auf etwa 63% und die Krankenkasse mußt Du auch weiterbezahlen. Ich sehe da schon eine Besserstellung der Beamten.

... was zählt ist ja wohl das netto und da gibt es wenig unterschiede, ...

Richtig, da gibt es wenig Unterschiede beim Geld, aber die anderen Vorteile sind eben da. Außerdem mußt Du beim Arbeiter oder Angestellten ja noch den Betrag vom Netto abziehen, den er sparen muß um auf die gleiche Altersversorgung zu kommen wie der Beamte.

ich kann die neider verstehen, aber diese "beamtenmärchen" spielen sich doch reicht weit oben auf der besoldungsliste ab (a15++++) hier aber aber geht es auch "draußen" in vergleichbaren positionen recht fett zu.

Je weiter man auf der Leiter nach oben kommt, desto schlechter stellt sich der Beamte im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das Gehalt eines Staatssekretärs oder Botschafters ist lächerlich gering gegenüber Vorstandsbezügen in der freien Wirtschaft. Besser stellen sich vor allem Beamte im gehobenen und mittleren Dienst. Vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer verdienen in der freien Wirtschaft nicht gerade berauschend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der freien Wirtschaft kann man auch völlig ohne eigenes Verschulden gefeuert werden, dazu ist keinerlei Verfehlung nötig. Das kann einem Beamten nie passieren.

Der Chef! Wenn dem meine Leistung rein subjektiv nicht paßt, dann feuert er mich einfach. Auch da haben es Beamte wesentlich einfacher.

In der freien Wirtschaft ist langdauernde Krankheit als solche bereits ein Kündigungsgrund. Funktioniert ganz ohne Amtsarzt.

In der freien Wirtschaft kommst Du nach 40 Jahren auf etwa 63% und die Krankenkasse mußt Du auch weiterbezahlen. Ich sehe da schon eine Besserstellung der Beamten.

Richtig, da gibt es wenig Unterschiede beim Geld, aber die anderen Vorteile sind eben da. Außerdem mußt Du beim Arbeiter oder Angestellten ja noch den Betrag vom Netto abziehen, den er sparen muß um auf die gleiche Altersversorgung zu kommen wie der Beamte.

Je weiter man auf der Leiter nach oben kommt, desto schlechter stellt sich der Beamte im Vergleich zur freien Wirtschaft. Das Gehalt eines Staatssekretärs oder Botschafters ist lächerlich gering gegenüber Vorstandsbezügen in der freien Wirtschaft. Besser stellen sich vor allem Beamte im gehobenen und mittleren Dienst. Vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer verdienen in der freien Wirtschaft nicht gerade berauschend.

385629[/snapback]

hallo,

sehr schöne ausführliche antwort :icon14:

man sieht jedes teil hat 2 seiten wo die vor-/nachteile liegen kann jeder selbst entscheiden.

aber bzgl der vorteile im mittleren dienst kann ich nicht so folgen, siehe mein bespiel "bauarbeiter".

aber um zum ausgangspunkt zurückzukehren, ist ja in deinem sinne, das der dienstherr in letzter zeit konseqent die bezüge senkt (seit `03 ~10%) und deine sog. vergünstigungen abbaut.

inwiefern das gut für die moral und arbeitsleistung ist, sei dahingestellt. wohlgemerkt: die großkopferen sind mal wieder ohne probs davon gekommen, das beförderungen ja weiterhin möglich sind.

in diesem sinne

gruß VA

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Jennerwein

@ vierauge

Damit ihr weiterstreiten könnt:

Als normaler Arbeitnehmer hast Du einen Vertrag. Du stehst rechtlich auf der gleichen Stufe wie Dein Arbeitgeber. Nur nutzt Dir dieses aufgrund der realen Machtverhältnisse oft wenig. Bei Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Wenn Du kündigst oder entlassen wirst, nimmst Du Deine volle öffentliche Altersversorgungsanwartschaft mit.

Beamter wirst Du aufgrund eines einseitigen Verwaltungsaktes. Wenn die Vorstellungen von Dir und Deinen Diesnstherrn auseinandergehen, wirst Du merken, dass Du Leibeigener Deines Dienstherrn bist und Dich u.U. aufgrund seines Willen sogar operieren lassen musst. Bei Streitigkeiten musst Du vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Wenn Du entlassen wirst, denn Du kannst gar nicht kündigen, sieht Deine Altersversorgungsanwartschaft ganz schön mau aus.

Euer

Mausebaer :rolleyes: ,

der sich "freikaufen" musste, um aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit ihr weiterstreiten könnt: (Schön formuliert!)

1968: Als Student Taxi gefahren; 1300 DM netto heimgebracht;

1970: Beamtenlaufbahn begonnen; Gehaltsgruppe A 9; 980 DM heimgebracht;

Dafür aber Abitur, Studium, Eltern Geld gekostet - jaaa, Studiengebühren!

Erst mit 24 Jahren das erste Geld im gewählten Beruf verdient..... :huh:

Und nicht gebummelt!

Bin gespannt, was ihr sagt bzw. schreibt!

Gruß Habakuk

im FWR

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit ihr weiterstreiten könnt: (Schön formuliert!)

1968: Als Student Taxi gefahren; 1300 DM netto heimgebracht;

1970: Beamtenlaufbahn begonnen; Gehaltsgruppe A 9; 980 DM heimgebracht;

Dafür aber Abitur, Studium, Eltern Geld gekostet - jaaa, Studiengebühren!

Erst mit 24 Jahren das erste Geld im gewählten Beruf verdient..... :huh:

Und nicht gebummelt!

Bin gespannt, was ihr sagt bzw. schreibt!

Gruß Habakuk

im FWR

385662[/snapback]

Der andere Taxifahrer von damals ist heute Minister und bekommt als Wahlbeamter die richtig fette Kohle.

Deine Berufswahl war etwas ungünstig.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.