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IGNORED

Kugelsichere Weste


smoking gun

Empfohlene Beiträge

Grübel, ja, und nein.

Bei Veranstaltungen darf man keine Schützer tragen, daß gilt dann als passive Bewaffnung. Also bitte nicht auf den Rummel oder bei Großveranstaltungen.

381573[/snapback]

hä?

worauf stützt du das? hab ich ja noch nie gehört...

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"Jep, im Fußballstadion weder Tiefschutz noch Mundschutz contra.gif ,

egal auf welcher Seite.

"Jedermann ist ungeschützt, egal ob Fan oder Ordner"

Schützer hatte nur die Pol zu haben."

Ja, das kann man noch nachvollziehen! <_<

Aber sonst, kann man die Weste doch normal tragen, oder?

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...

Aber sonst, kann man die Weste doch normal tragen, oder?

381681[/snapback]

Kommt darauf an, was für Dich normal ist. :huh: Von Anzugswesten und Anorags mit Platten der Klasse 3 habe ich schon gehört. Aber normal wird das Tragen nicht sein. :rolleyes:

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also... willst du jetzt diskutieren, ob es sinnvoll ist oder ob es erlaubt ist?

zum sinn:

statistisch gesehen ist für einen durchschnittsbürger wohl eine stichhemmende weste hundertmal sinnvoller als eine schusssichere.

aber ich würde eher vorschlagen, z.b. pfefferspray zu tragen oder verteidigungstechniken zu lernen (zb krav maga).

selbst unter amerikanischen waffenträgern gilt übrigens:

wenn ich irgendwo hingehen will, wo ich ärger zu erwarten habe... dann gehe ich da nicht hin.

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aber ich würde eher vorschlagen, z.b. pfefferspray zu tragen oder verteidigungstechniken zu lernen (zb krav maga).

Was ist denn "krav maga"? Hört sich an, wie aus einem schlechten Karate Film. :D

Die Schwanentechnik, der huepfende Tiger oder vielleicht die summende Biene? :lol:

btw. Crouching Tiger, Hidden Dragon ist ein echt klasse Film. :eclipsee_gold_cup:

BoB :wos_armee_044:

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also... willst du jetzt diskutieren, ob es sinnvoll ist oder ob es erlaubt ist?

zum sinn:

statistisch gesehen ist für einen durchschnittsbürger wohl eine stichhemmende weste hundertmal sinnvoller als eine schusssichere.

381703[/snapback]

„stichhemmend“ ja, da ist was Wahres daran!

Mit der Statistik, ist so eine Sache, statistisch gesehen bräuchten wir uns über den Terror keine Sorgen zumachen, Autoverkehr ist mindestens 100000-mal gefährlicher!

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Du hast es erkannt! Deshalb mache ich mir auch keine Sorgen über Terrorismus.  :bud:

381732[/snapback]

Der Meinung bin ich auch!!! :icon14:

Allerdings, sollen unsere „hoch dotierten“ Volksvertreter nicht in Aktionismus verfallen und die Bürgerrechte auf dem „Terroraltar“ opfern! :angry2:

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Was ist denn "krav maga"? Hört sich an, wie aus einem schlechten Karate Film.  :D

Die Schwanentechnik, der huepfende Tiger oder vielleicht die summende Biene?  :lol:

btw. Crouching Tiger, Hidden Dragon ist ein echt klasse Film.  :eclipsee_gold_cup:

BoB :wos_armee_044:

381717[/snapback]

Na dann google doch mal nach "krav maga" und "israel" !!!

Glaube kaum, dass Du dann noch blöde Witze reisst.

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Bei Veranstaltungen darf man keine Schützer tragen, daß gilt dann als passive Bewaffnung. Also bitte nicht auf den Rummel oder bei Großveranstaltungen.

381573[/snapback]

Mal abgesehen vom Fußballstadion (ich denke, der Verein untersagt das dort), woher hast Du, dass ich beim Rummel oder anderen Festen keine Weste tragen darf?

Bandit_911

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Hallo,

ich habe folgende Frage:

darf ich als Privatperson eine kugelsichere Weste mit Einlagen tragen?

Sicher ist sicher!  :D

Gruss

381568[/snapback]

warum net wenns spaß macht aber bei den temperaturen jetzt @passive bewaffnung wasn das fürn Quatsch jeder hat ein recht darauf sein leben zu schützen -das geht sogar vor vor irgendwelchen pseudo-gesetzen-so gesehen wäre ja da der gepanzerte mercedes ei eingriff in den Straßenverkehr (auffahrunfall etc.) :00000733:

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Natürlich ist der gepanzerte Mercedes ein Eingriff in den Straßenverkehr! Sitzt ja auch nicht "nur" ein "Bürger" drin. Die müssen das zwar bezahlen, sollen aber selbst nicht drinsitzen! Und was ist erst mit der Ausrüstung der Begleitfahrzeuge des Politikerpacks? Ausreichend für einen Kleinkrieg! Bei Geländewagen sollen (oder sind schon) eben wegen der möglichen Gefahren bei Unfällen die Kuhfänger verboten werden.

Wer kontrolliert denn, ob jemand im Fußballstadion eine Weste oder "Eierbecher" trägt? Normalerweise kommt sowas nicht obendrüber sondern untendrunter. Wo steht denn, daß das Tragen verboten wäre??? Sind die viel umworbenen Slipeinlagen auch verboten? :D Was ist mit Ganzkörperkondomen? Ohne würde ich keinen Fußballplatz oder Ballermann o. Ä. betreten. :confused:

Wenn ich wirklich meine, mich vor irgendwas schützen zu müssen, dann mache ich das und fertig! Bin ich ein Schaf oder was!? Nur ein alter Mann, der so Vieles nicht mehr verstehen kann :confused:. Und meine maßgeschneiderten Unterhosen sind eh "kugelsicher"! :P

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Das Verbot von Schutzwaffen (Helme, Körperschutzausstattung, ballistische Westen etc. ) ergibt sich aus § 17a Versammlungsgesetz und gilt für öffentliche Versammlungen/Veranstaltungen unter freiem Himmel und Aufzüge. Somit ist das Tragen von Schutzwesten bei einem Fußballspiel unzulässig. Es wird allerdings nicht durch das Hausrecht des Vereins, sondern durch Bundesgesetz verboten.

VersammlG § 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

1.  an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den

    Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu

    verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in

    einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

2.  bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit

    sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,

    die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.

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