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IGNORED

Teleskopschlagstock verbotener Gegenstand


Trooper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

es dreht sich wieder mal um das Thema Teleskopschlagstöcke. Bekanntlich sind die Dinger ja im Gegensatz zu Schlagruten und Totschlägern grundsätzlich nicht verboten, sondern werden als erlaubnisfreie Waffen betrachtet.

Nun bin ich vor einiger Zeit in einem anderen Forum mal über ein Urteil des LG Hamburg aus dem letzten Herbst (Geschäfts-Nr. 603 Kls 15/04 und 6500 Js 85/04) gestolpert, in dem eine deutlich andere Meinung vertreten wurde.

In dem besagten Urteil sah das Gericht einen Teleskopschlagstock mit einer Länge von 16 cm in zusammengeschobenem Zustand als verbotenen Gegenstand gemäß § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.3.1 an. Zur Erinnerung: diese Vorschrift verbietet Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind.

Weiterhin liegt mir ein polizeiinternes Schreiben des Hamburger LKA 361 vor, in dem darauf hingewiesen wird, daß Teleskopschlagstöcke unter 19 cm in zusammengeschobenem Zustand als verbotene Gegenstände zu betrachten und ggf. sicherzustellen sind. Es wird darauf hingewiesen, daß das o.g. Urteil eine Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des LG Hamburg aus dem Jahr 1996 (Geschäfts-Nr. 606 Qs 83/96) sein soll. Im weiteren wird angesprochen, daß dieses Urteil einer anderslautenden Formulierung in der geplanten WaffVwV, die Teleskopschlagstöcke grundsätzlich als erlaubt einstufen soll, entgegensteht.

Ich frage mich allerdings, wie das sein kann... ein zusammengeschobener ASP, der bloß einige Zentimeter kleiner als sein erlaubter Vetter ist, täuscht für mich keinen anderen Gegenstand vor, und ist auch nicht irgendwie leichter mit Gebrauchsgegenständen verwechselbar. Ist euch (womöglich dem einen oder anderen Rechtsverdreher unter euch) diese Rechtslage bekannt? Gibt es abweichende gerichtliche Entscheidungen? Hat irgendjemand nähere Infos zu der Sache?

(Oder ist die Debatte hier schon geführt worden und ich habe sie bloß verpaßt? :) :))

Grüße,

Trooper

Geschrieben

Soweit ich weiß, basiert das Urteil auf einem Gutachten des BKA, das noch zu Zeiten des alten Waffenrechts erstellt wurde. Für "seriöse" Hersteller von Schlagstöcken sind die 16 cm seither die untere Grenze. Da - soweit ich weiß - ein höchstrichterliches Unteil zu dem Thema noch aussteht, könnte man das LG-Urteil natürlich entsprechend nutzen.

Interessant könnte in dem Zusammenhang deshalb die Frage sein, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil im konkreten Fall ergeben haben. Es ist ja möglich, daß die Einziehung des Gegenstandes mit seiner Eigenschaft als verbotenem Gegenstand begründet wurde, das Verfahren aber eingestellt wurde, so daß es für den Beklagten keine Motivation gab, den weiteren Rechtsweg zu gehen. Hast Du das Urteil komplett vorliegen?

Geschrieben

Ich habe auf einer Waffenbörse (noch altes WaffG) mal mitgekriegt wie Peter Hofmann jemanden auf dessen frage nach kleinerem Teleskopstock sagte, dass das BKA da was gegen hätte. Vielleicht hat der ja was zum Thema, kannst ja mal fragen.

Geschrieben

was macht man mit so nem ding ?

ich meine, okay "drauf prügeln" *fgg - schon klar,

aber schleppt ihr echt son ding mit euch rum ??

Geschrieben
was macht man mit so nem ding ?

ich meine, okay "drauf prügeln" *fgg - schon klar,

aber schleppt ihr echt son ding mit euch rum ??

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Was ist denn das für eine komische Frage? Es gibt nun mal Leute, die - aus welchen Gründen auch immer - Schlagstöcke führen, z.B. weil sie es dienstlich tun (Sicherheitspersonal, Polizei), oder weil sie es aus irgendwelchen persönlichen Gründen möchten. Für die ist es sehr wohl wichtig, ob Telekope unterhalb von 16cm als verbotener Gegenstand gelten.

Wo ist jetzt Dein Problem? :confused:

Geschrieben

wenn dienstlich, dann wird auch angeordnet, was zu "führen" ist.

und dementsprechend, wir entweder eine ausnahmeregelung für den dienstgebrauch eingerichtet, oder aber die ges. konformen "utensilien" werden ausgegeben.

ein *streifenbulle* führt ja auch keine 1911er,

wenn die P225 angeordnet ist ;-)

Geschrieben
wenn dienstlich, dann wird auch angeordnet, was zu "führen" ist.

und dementsprechend, wir entweder eine ausnahmeregelung für den dienstgebrauch eingerichtet, oder aber die ges. konformen "utensilien" werden ausgegeben.

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Das ist ja mal eine ganz intelligente Einstellung: "Mein Chef wird schon wissen, was er tut. Zur Not macht er mal schnell ne Ausnahmegenehmigung vom WaffG". Aber was mach ich nur, wenn ich selbst der Chef bin? Achso, klar: WaffG, ändern, ich darf das ja dann...

:s82:

Dann schau Dir halt noch mal das OP an; da geht es genau um die Frage, was denn nun "ges. konform" ist.

Geschrieben

Das WaffG gilt für Polizeibeamte im Rahmen ihrer innerdienstlichen Vorschriften komplett nicht. Das aber nur nebenbei.

Ich habe neulich übrigens mal gehört, daß in Rheinland-Pfalz gerade Pilotprojekte für eine dienstliche Einführung des Teleskopschlagstocks bei der Polizei laufen. Hier in Niedersachsen bekommen wir ja gerade erst den neuen EMS-leicht, deshalb wird das für uns wohl nicht kommen.

Das Urteil habe ich übrigens leider nicht komplett vorliegen, kenne nur die Begründung in groben Umrissen. Um was für eine Sache es genau ging, weiß ich leider auch nicht.

Mich interessiert die Sache insofern, als daß ich im Moment auch einen Kauf erwäge, weil ich neben meinem Pfefferspray irgendwas haben möchte, was ich privat in den Fällen führen kann, wenn die Schußwaffe aus rechtlichen oder Komfortgründen ausscheidet. Da das natürlich auf verdecktes Führen hinausliefe, ist die Größenfrage für mich durchaus nicht unerheblich.

Grüße,

Trooper

Geschrieben
Das WaffG gilt für Polizeibeamte im Rahmen ihrer innerdienstlichen Vorschriften komplett nicht. Das aber nur nebenbei.

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Das weiß ich. Aber es ging ja auch nicht nur um Polizisten im Dienst. Und selbst die werden von ihrem Dienstherren kaum mit verbotenen Gegenständen ausgerüstet werden. Oder benötigt man zur Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben z.B. Hieb- und Stoßwaffen, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs getarnt sind? :lol:

Geschrieben
Das weiß ich. Aber es ging ja auch nicht nur um Polizisten im Dienst. Und selbst die werden von ihrem Dienstherren kaum mit verbotenen Gegenständen ausgerüstet werden. Oder benötigt man zur Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben z.B. Hieb- und Stoßwaffen, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs getarnt sind?  :lol:

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Na ja, ein Haufen Dinger in den Waffenkammern der Polizei ist für Zivilisten im Regelfall illegal. Das fängt bei vollautomatischen Waffen an und geht bis zu Fallmessern (ungelogen, hab sowas mal als Mannausstattung dienstlich ausgegeben gekriegt... frag mich nicht, wofür :))

Sollte die Polizei RLP (oder sonst eine Behörde) auf die Idee kommen, ein Teleskopschlagstock wäre eine gute Sache für den Dienst, wäre die Länge (oder Kürze) jedenfalls kein Beschaffungshindernis.

Trooper

Geschrieben
und geht bis zu Fallmessern (ungelogen, hab sowas mal als Mannausstattung dienstlich ausgegeben gekriegt... frag mich nicht, wofür :))

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Das war bestimmt, um Castorgegner von den Eisenbahngleisen loszuschneiden, an die sie sich mit Bioseilen gebunden hatte, denn da war die Öffnungsrichtung des Messers ja gleich in Richtung polizeiliches Gegenüber... :rotfl2:

Teleskopschlagstöcke sind ne prima Sache (der Autolock von Monadnock ist IMHO da wirklich genial) aber, sie eignen sich doch oft eher für sichtbares Tragen an einer Koppel oder einem breiten Gürtel und diese 16 cm-Begrenzung geistert auchschon seit einer Weile rum, wobei ich bisher auch noch keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden habe. Nun, wenn`s doch was kleines unauffälliges sein soll, würd ich gern mal wieder auf meinen alten Kumpel, den Kubotan zu sprechen kommen wollen... ähh ;) Jedenfalls hab ich den meistens auf der anderen Seite meiner 226 im Gürtel stecken (wenn er noch neu ist, ist der gewöhnliche Kubotan übrigens oft schweineglatt und rutscht dann gerne mal raus, deshalb schmirgel ich neue immer bisschen rau ) und für meine Zwecke ist er sowohl von Gebrauchsfähigkeit (man kann auch prima Kronkorken mit aufmachen) bis zur rechtlichen Würdigung ( "Herr Richter, ich wiege 135 kg, das kleine Winzteil nur 135 Gramm, also war das doch eine bewusste Minderung meines Angriffsgewichtes rein zum Zwecke des Täterschutzes..." Spässle gmacht ;) ) näherungsweise optimal. Und vor allem: er nervt nicht mal dann, wenn ich damit nen ganzen Tag rumschleiche. :)

Gruß

BigBlock

Geschrieben
... ( "Herr Richter, ich wiege 135 kg, das kleine Winzteil nur 135 Gramm, ...

Gruß

BigBlock

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Sich BigBlock nennen aber 'nen Fliegenschiss von nur 135kg klein sein. :gaga:

Euer

Mausebaer B)

Nein, keine Ahnung wie viele kg ich groß bin. Die Waagen enden immer schon bei 150 kg. :P

Geschrieben
Das weiß ich. Aber es ging ja auch nicht nur um Polizisten im Dienst. Und selbst die werden von ihrem Dienstherren kaum mit verbotenen Gegenständen ausgerüstet werden. Oder benötigt man zur Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben z.B. Hieb- und Stoßwaffen, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs getarnt sind?  :lol:

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und dann gibt es für mich als bürger noch den aspekt, dass ein polizist wissen sollte, was erlaubt und was verboten ist, damit er mir (oder anderen) keine unnötigen scherereien macht.

Geschrieben
und dann gibt es für mich als bürger noch den aspekt, dass ein polizist wissen sollte, was erlaubt und was verboten ist, damit er mir (oder anderen) keine unnötigen scherereien macht.

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Hä?

Mann,

ich dachte, Du seist schon aufgeklärt. :huh:

Geschrieben

Nach meinem Kenntnisstand gibt es zur Zeit in dieser Sache eine Länderumfrage des BKA. Der Trent geht dazu, dass ein Teleskop-Schlagstock eine Hieb- und Stichwaffe i.S.d.WaffG ist. Unabhängig von seiner Länge. Wenn der Feststellungsbescheid (-10) so erfolgt, kann sich HH sein Urteil in .......... schmieren.

Geschrieben
aber schleppt ihr echt son ding mit euch rum ??

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Hi Folks,

ja leider. :traurig_16:

Es gibt Gegenden, wo ich ohne so einen kleinen Nothelfer ungern unterwegs wäre.

Sage nur: Wien Favoriten, wenn ich dort zu Besuch bin und am späten Abend mit dem Hund eine Runde um den Block muss...

Varminter

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