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IGNORED

Waffen auf Jagdschein kaufen und sportlich nutzen?


Morpheus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

darf ein Jäger eigentlich die Waffen die er auf den JJ-Schein kauft auch sportlich nutzen wenn er zusätzlich Mitglied in einem Sportschützenverband ist? Oder muss er dies beim Erwerb trennen?

Ich meine jetzt nicht OA M4 oder andere die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind sondern z.B. einen 98k oder eine Pistole.

Die Frage hört sich wahrscheinlich blöd an, aber bei unserem Waffenrecht...

Morpheus

Gast Anaconda.44
Geschrieben

Nach dem Waffenrecht darf man seine Waffen nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck verwenden. Heisst für mich, Übungsschießen ja, sportlicher Wettkampf nein, jagdlicher Wettkampf ja.

Aber wen interessierts? Wenn das Gerät einmal auf der WBK steht weiss doch keiner mehr wie Du es bekommen hast.

Geschrieben
Nach dem Waffenrecht darf man seine Waffen nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck verwenden. Heisst für mich, Übungsschießen ja, sportlicher Wettkampf nein, jagdlicher Wettkampf ja.

Genau darum ging es mir, der "vom Bedürfnis umfassten Zweck".

Aber wen interessierts? Wenn das Gerät einmal auf der WBK steht weiss doch keiner mehr wie Du es bekommen hast.

Also müsste ein Jäger und Sportschütze (theoretisch) für sein Sportwaffen ein Bedürfnis von einem Verband nachweisen obwohl er die Waffen eh kaufen könnte.

Solange der Sachbearbeiter demnach nicht nachprüft ob für die Waffe XY ein Bedürfnis von einem Verband bestätigt wurde ist alles OK.

Soweit richtig?

Morpheus

Geschrieben

Ich habe in einigen Ausführungen aus dem Forum entnommen, dass es nicht das Bedürfnis ist, mit welchem du die Waffe erworben hast, sondern deins.

Wenn du auch Sportschütze bist, dann hast du auch das Bedürfnis.

Gast Anaconda.44
Geschrieben
Genau darum ging es mir, der "vom Bedürfnis umfassten Zweck".

Also müsste ein Jäger und Sportschütze (theoretisch) für sein Sportwaffen ein Bedürfnis von einem Verband nachweisen obwohl er die Waffen eh kaufen könnte.

Solange der Sachbearbeiter demnach nicht nachprüft ob für die Waffe XY ein Bedürfnis von einem Verband bestätigt wurde ist alles OK.

Soweit richtig?

Morpheus

366710[/snapback]

Der SB "prüft" Dein Bedürfnis ja nur wenn Du eine Waffe beantragst. Das Bedürfnis must Du durch vorlage der Verbandsbescheinigung nachweisen.

Wenn alles OK ist, bekommst Du den Eintrag und kannst loslaufen und einkaufen.

Beim JS prüft der SB gar nix, hat er nämlich nicht zu tun. Du kaufst wonach Dein Herzchen lechzt, knallst dem SB Deinen JS hin und sagst, Nu trach ein die Plempe.

Solange die Waffe zur Jagd geeignet ist und als SL nur ein zwei Schuß Mag. hat, hat der Kollege nix mehr zu melden. :00000733:

Damit ist das Bedürfnis erst mal vom Tisch. Strittig ist im Moment noch, was passiert wenn Du keinen JS mehr löst oder nicht mehr im Verein bist. Dann versuchen die Kollegen in manchen Bundesländern die WBK einzuziehen weil Dein Bedürfnis nicht mehr da ist. Solange Du aber im Verein bist und den JS löst, kommt die Bedürfnisfrage nicht mehr auf den Tisch.

Im Klartext heisst das, kauf an Langwaffen was immer Du magst auf Jagdschein und mach damit was immer Du willst (im legalen Rahmen natürlich) :D . Spar Dir den finanziellen und zeitraubenden Aufwand mit dem 1. Eintänzer vom Verein und den hochherrschaftlichen Verbandsbeführwortern. Selbst wenn Du irgendwann mal darauf angesprochen wirst, wird nur Deine WBK kontrolliert und wenn Du die hast ist alles im grünen Bereich. :D

Gast Anaconda.44
Geschrieben
Ich habe in einigen Ausführungen aus dem Forum entnommen, dass es nicht das Bedürfnis ist, mit welchem du die Waffe erworben hast, sondern deins.

Wenn du auch Sportschütze bist, dann hast du auch das Bedürfnis.

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Ist so nicht ganz richtig. Wäre aber schön wenn es so wäre. Du musst ja als Sportschütze für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen. Auch für den Repetierer hast Du das getan, als Du die neue Gelbe beantragt hast, richtig?

Also ist Dein Bedürfnis das sportliche Schießen.

Als Jäger hast Du das Bedürfnis für unbegrenzt viele Langwaffen für die Jagd und für zwei Kurzwaffen für den Fangschuss.

Nur musst Du als Sporter jedesmal einen neuen Antrag für eine neue Waffe stellen und erneut das Bedürfnis nachweisen durch Bescheinigung des Verbandes.

Daran siehst Du schon, dass es auf den Verwenduckszweck der Waffe gerichtet ist und nicht auf Dein Bedürfnis.

Ansonsten würden die Kollegen ja sagen, ok, wir prüfen einmal das Bedürfnis des Mannes und dann kann er kaufen was immer er will.

Aber wie gesagt, alles graue Theorie. Auf der WBK steht nichts drauf von Bedürfnis, ausser bei der Gelben. Also kann es draussen auch keiner Kontrollieren.

Wenn ich als Jäger mit meiner auf Jagdschein gekauften Waffe irgendwo an einem Wettkampf teilnehmen will, dann mach ich das. Wenn ich großes Pech habe fragt mich der Veranstalter nach meiner WBK, dann hab ich halt die Arbeit und muss das Ding aus der Tasche ziehen.. :) Dann vergleicht er noch die Nummern, wenns dann ein ganz Wichtiger ist. Und? Ist doch alles Ok, im Grünen Bereich und legal.

Macht euch da mal keine Sorgen. :rolleyes:;)

Geschrieben
Auf der WBK steht nichts drauf von Bedürfnis, ausser bei der Gelben. Also kann es draussen auch keiner Kontrollieren.

Noch nicht, mein lieber Anaconda. Es ist nämlich geplant, dass die Waffenbehörden künftig den Bedürfnisgrund auf der WBK mit einem entsprechenden Buchstaben eintragen. ;)

Gast Anaconda.44
Geschrieben

Das wäre natürlich nicht so schön.. :contra:

Habe die eigentlich nichst anderes zu tun? :gaga:

Geschrieben
Noch nicht, mein lieber Anaconda. Es ist nämlich geplant, dass die Waffenbehörden künftig den Bedürfnisgrund auf der WBK mit einem entsprechenden Buchstaben eintragen.  ;)

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War da nicht für die Bedürfnisse "Jagd" und "Sportschießen" der gleiche Buchstabe vorgesehen? :bb1:

Geschrieben
wozu soll das denn gut sein das auch noch einzutragen?

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Darüber kann man streiten. Tu ich aber nicht. :)

Der Polizist auf der Straße soll prüfen können, ob das Führen der Waffe vom "zum vom Bedürfnis umfassten Zweck" erfolgt.

Geschrieben

das "zum vom Bedürfnis umfassten Zweck" taucht doch, wenn ich richtig naggeguckt habe nur in §12 auf.

Dort scheint es überhaupt nicht auf die einzelne Waffe bezogen, sondern auf die Person bezogen zu sein.

Wie also im Thread nebenan verleiht in meiner Nebenbemerkung verleiht ein Sportschütze seine Waffe an den Jäger der einen Bock schießen will.

"für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck"..."erwirbt;"

also der Zweck des Jägers, auch wenn die Waffe vom Sportschützen als Sportwaffe mit dem entsprechenden Bedürfnis erworden wurde.

richtig?

Geschrieben
Noch nicht, mein lieber Anaconda. Es ist nämlich geplant, dass die Waffenbehörden künftig den Bedürfnisgrund auf der WBK mit einem entsprechenden Buchstaben eintragen.  ;)

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Interessant! Was wäre WO ohne dich :wub: ?

Werden auch bestehende einträge um den Buchstaben ergänzt?

Geschrieben
Mal sehen....  B)

Ts Ts, immer dieser Wissensvorsprung! Macht doch keinen Spaß, wenn man immer eine Nasenlänge wissensmäßig voraus ist :rolleyes:

Wie wärs mit einer kitzekleinen Downloadmöglichkeit für den neuen Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften? :bussi:

Tut doch gar nicht weh!

Geschrieben
Ts Ts, immer dieser Wissensvorsprung! Macht doch keinen Spaß, wenn man immer eine Nasenlänge wissensmäßig voraus ist :rolleyes:

Wie wärs mit einer kitzekleinen Downloadmöglichkeit für den neuen Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften? :bussi:

Tut doch gar nicht weh!

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Hm, soll ich das jetzt als Bestechung oder Aufruf zum unlauteren Wettbewerb werten ? :)

@bullpup: das Bedürfnis geht nicht allein aus der WBK hervor.

Geschrieben
Nach dem Waffenrecht darf man seine Waffen nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck verwenden. Heisst für mich, Übungsschießen ja, sportlicher Wettkampf nein, jagdlicher Wettkampf ja.

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Wenn Du mich fragst: Unsinn! Warum sollte ein Jäger nicht an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen dürfen? Nenn mal einen §...

Gruß Gromit

Geschrieben
Wenn Du mich fragst: Unsinn! Warum sollte ein Jäger nicht an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen dürfen? Nenn mal einen §...

Gruß Gromit

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Da hat er gar nicht mal so unrecht, denn sportliches Übungsschießen zählt in Anlehnung an Artikel 12 Abs. 2 der Waffenrichtlinie nicht zur Teilnahme an Jagdhandlungen im Sinne der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz statuierten befugten Jagdausübung. ^_^

Geschrieben

Auch gut,

dann hat man wenigstens nen Bedürfnisgrund sich noch ein paar Püster in den Schrank zu stellen. :gaga::gaga:

.....sowenig Waffen wie möglich im Volk..... :rotfl2:

MfG

Michael

Geschrieben
sportliches Übungsschießen

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Es geht aber nicht um Übungsschießen sondern um Sportschießen! Und das kann bekanntlich jeder auf jedem (genehmigten) Schießstand... sogar ohne WBK, Schachkunde und übung!

Siehe § 12 Abs. 5 WaffG

.... auch der § 32 Abs. 3 und Abs. 5 WaffG sieht ausreichend Spielraum für den Transport zum Schießstand oder Tunier...

Wo also steht bitte: Jagdwaffen dürfen nur für die Jagt (und damit zusammhängende Tätigkeiten) verwendet werden?

Ich lerne ja gerne dazu :excl:

Gruß Gromit

Geschrieben

Ich hatte eigentlich immer gedacht, daß ein Jäger, der auf den Schießstand geht in der Absicht, dort sportlich zu schießen, dadurch zum Sportschützen wird und folgerichtig auch ein Bedürfnis dafür hat.

Soll der besagte Jäger, der aufgrund seines "grünen" Bedürfnisses sowieso den Tresor voller Eisen hat, etwa ein Jahr mit Vereinswaffen schießen, bis er offiziell Sportschütze wird? Das ist der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe.

Nur deutsche Bürokraten können auf solche verqueren Ideen kommen. Zweck des unseligen Bedürfniswesens ist doch, daß nur diejenigen Waffen erwerben können, die welche benötigen. Haaaalllooooo, der Jäger besitzt doch schon Waffen!!

Kopfschüttelnd.

Trooper

Gast Anaconda.44
Geschrieben

Tja, was ist an diesem Gesetz schon normal? Das beste wäre es, man würde ein richtiges machen und sich von Betroffenen beraten lassen. Und damit meine ich NICHT diese unseligen Verbände.

Aber das wäre wohl zu einfach und 80% der mit dem jetzigen WaffG Beschäftigten

würden ihre Existenzberechtigung verlieren. Und damit meine ich die Beamten und die Verbände. <_<

Geschrieben
Tja, was ist an diesem Gesetz schon normal?

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Ja doch... aber es ist doch nicht alles sch**ß*.... und nun zum dritten mal: Wo steht, dass Jäger nicht zum Sportschützen motieren ( :crazy: ) dürfen?? Erleuchte mich!

Gruß Gromit

Gast Anaconda.44
Geschrieben
Ja doch... aber es ist doch nicht alles sch**ß*.... und nun zum dritten mal: Wo steht, dass Jäger nicht zum Sportschützen motieren ( :crazy: ) dürfen?? Erleuchte mich!

Gruß Gromit

367206[/snapback]

Gromit, das steht nirgendwo und das habe ich auch nicht geschrieben. :gaga:

Was ich sinngemäß zitiert habe ist, dass man seine Waffe nach WaffG. nur zum Bedürfniss umfassten Zweck benutzen darf.

Da das Gesetz aber für die Jagd und für das Sportschießen jeweils einen anderen Bedürfnisgrund nennt benutze, ich meine Jagdwaffe zu einem nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck wenn ich sie zum Sportschießen nach Sportordnung benutze.

Das Bedürfnis für die Jagdwaffe ist die Ausübung der Jagd, der Jagdschutz und das jagdliche Übungs - und Wettkampfschießen.

Ausserdem habe ich versucht klarzustellen, dass das Bedürfnis an die Waffe gebunden ist und nicht an die Person.

Ich habe aber auch geschrieben, dass das ziemlich graue Theorie ist und in der Praxis unrelevant weil (noch) nicht kontrollierbar. Konnte ich Dir nun klarmachen was ich meinte? :bb1:

Geschrieben

man muss doch als Jäger auch zwangsweise zum schiessstand,um die Kniffte

auch einschiessen zu können, :awm:

kenne übrigens zwei Jäger die auch im normalen Schützenverein sind und dort

Schiessen

ob sie nun an Wettkämpfen teilnehmen kann ich euch nich sagen

mfg spredy

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