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IGNORED

fragen zu wbk´s...


look

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

bei mir ist es nun endlich so weit....

die lang ersehnte wbk rückt in greifbare nähe.

:00000733:

zur info vorab:

- ich bin mitglied im wsb

- und wohnhaft in nrw

nur eine sache ist mir noch nicht ganz klar:

ich werde in zukunft erst einmal kw schießen.

und die gehen ja nun auf eine grüne wbk.

ist es nun sinnvoll eine gelbe wbk gleich mit zu beantragen ??

:confused:

wie habt ihr das alle geregelt ???

und wenn die gelbe wbk gleich mitbeantragt wird:

- muß ich dann auch eine lw kaufen ?

danke für die (hoffentlich) eingehenden info´s.

gruß

look

Geschrieben

Keiner kann dich zwingen eine Waffe zu kaufen!

Da ich selber keine Gelbe habe weiß ich nicht wie es da geregelt ist, aber bei einem Voreintrag in der grünen hast du ein Jahr zeit die Waffe zu kaufen, dannach verfällt der eintrag und du kannst einen neuen beantragen, kostet geld und mühe

du kannst das son oft machen wie du lust hast, aber zwingen eine waffe zu kaufen wird dich keiner *g*

Geschrieben
bei mir ist es nun endlich so weit....

die lang ersehnte wbk rückt in greifbare nähe.

:00000733:

Herzlichen Glückwunsch :icon14:

zur info vorab:

- ich bin mitglied im wsb

- und wohnhaft in nrw

Nobody is perfect :D

nur eine sache ist mir noch nicht ganz klar:

ich werde in zukunft erst einmal kw schießen.

und die gehen ja nun auf eine grüne wbk.

ist es nun sinnvoll eine gelbe wbk gleich mit zu beantragen ??

:confused:

wie habt ihr das alle geregelt ???

und wenn die gelbe wbk gleich mitbeantragt wird:

- muß ich dann auch eine lw kaufen ?

danke für die (hoffentlich) eingehenden info´s.

gruß

look

365940[/snapback]

Die Frage ist, ob Du die Gelbe brauchst?

Falls Du später Ordonannzgewehr oder vielleicht einen UHR schiessen möchtest, stehen Dir mit der "neuen Gelben" alle Türen offen. Warum sollte man nicht gleich in einem Abwasch beide WBK's beantragen? Wenn Du plötzlich Interessen an einer Lw-Disziplin hast, gehst Du einfach los und holst Dir die passende Waffe. Das gleiche gilt auch für die Freie Pistole, die gibts auch auf Neu-Gelb.

Im Gegensatz zur "Grünen", hat die "Gelbe" keinen Voreintrag und "verfällt" auch nicht nach einem Jahr.

Gruß Markus

Geschrieben

Hallo Markus

Da ist mir ein Fall von einem anderen Kollegen bekannt.

Als der sich nach einem Jahr noch keine Waffe auf die neue Gelbe hat eintragen lassen, wollte das Amt die WBK wieder einziehen.

Die Begründung lautete in etwa so:

Sie sind verpflichtet innerhalb eines Jahres eine Waffe zu erwerben und eintragen zu lassen, ansonsten liegt kein Bedüfniss für eine WBK vor.

Das Amt hat sich dann doch damit zufrieden gegeben, das er einen Blitzkauf tätigte, ansonsten wäre sie weg gewesen.

Geschrieben

heißst das jetzt also das ich dem herrn vom amt jetzt einfach sage:

"guten tag, hier ist mein antrag für meine grüne wbk und die gelbe wbk packen sie mir bitte auch gleich ein" ??

:confused:

oder muß ich, genau wie bei der grünen, erst eine befürwortung meines verbandes (oder wem anderes?) haben ?

:confused::confused:

gruß

look

Geschrieben
...

:confused:

oder muß ich, genau wie bei der grünen, erst eine befürwortung meines verbandes (oder wem anderes) haben ?

:confused:  :confused:

gruß

look

366031[/snapback]

Ähm,

was hattest Du denn gedacht? :huh:

Geschrieben
oder muß ich, genau wie bei der grünen, erst eine befürwortung meines verbandes (oder wem anderes?) haben ?

366031[/snapback]

ja, das auch.

Geschrieben
Hallo Markus

Da ist mir ein Fall von einem anderen Kollegen bekannt.

Als der sich nach einem Jahr noch keine Waffe auf die neue Gelbe hat eintragen lassen, wollte das Amt die WBK wieder einziehen.

Die Begründung lautete in etwa so:

Sie sind verpflichtet innerhalb eines Jahres eine Waffe zu erwerben und eintragen zu lassen, ansonsten liegt kein Bedüfniss für eine WBK vor.

Das Amt hat sich dann doch damit zufrieden gegeben, das er einen Blitzkauf tätigte, ansonsten wäre sie weg gewesen.

365976[/snapback]

Einen netten Sachbearbeiter habt ihr :rolleyes:

Beispiel anhand meiner "alten" Gelben:

BDF gekauft am 08.12.1996

BDF verkauft am 10.12.2003

Da dies der Einzige Eintrag war, hatte ich nun eine "Leere" WBK und die habe ich nach dem austragen wieder mit nach Hause genommen, denn sie ist unbefristet erteilt worden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Da sich diesbezüglich bei der "neuen" Gelben m.W. nichts geändert hat, sollte dies auch so weiterhin funktionieren, denn auf meiner "neuen" Gelben, ist nichts ensprechendes vermerkt, bzw. gab es von Amts wegen keinen Hinweis oder eine Forderung.

Am 21.05.2005 habe ich mir nun einen KK-EL geholt und ihn eintragen lassen, Fertig. Das ist eine Differenz von knapp 1,5 Jahren, ohne das ich aufgefordert wurde, mir etwas zu "gönnen" :D

Wie gesagt, einen "netten" SB habt ihr da.

Gruß Markus

Geschrieben
Einen netten Sachbearbeiter habt ihr  :rolleyes:

Gruß Markus

366086[/snapback]

Hallo Markus

Es ist nicht mein Sachbearbeiter, der macht solche Sachen nicht. ;)

Der Typ wohnt in einem anderen Landkreis.

Aber es ist nicht der erste Fall dieser Art, man hört hier und da davon, leider.

Geschrieben
Der Typ wohnt in einem anderen Landkreis.

366114[/snapback]

Seit es die "Region" Hannover gibt, machen einige Städte ihre Waffenrechtssachen selbst. Daher haben einige Vereinskameraden das eine oder andere Problem, welches ich nicht mehr habe. Ungerecht denen gegenüber, für mich aber gut.

Dabei gibt es je OA schon Unterschiede und verschiedene Auslegungen des Waffenrechts.

Ich bin mit meiner SB auf jeden Fall voll zufrieden :icon14:

Gruß Markus

Geschrieben
Hallo Markus

Da ist mir ein Fall von einem anderen Kollegen bekannt.

Als der sich nach einem Jahr noch keine Waffe auf die neue Gelbe hat eintragen lassen, wollte das Amt die WBK wieder einziehen.

Die Begründung lautete in etwa so:

Sie sind verpflichtet innerhalb eines Jahres eine Waffe zu erwerben und eintragen zu lassen, ansonsten liegt kein Bedüfniss für eine WBK vor.

Das Amt hat sich dann doch damit zufrieden gegeben, das er einen Blitzkauf tätigte, ansonsten wäre sie weg gewesen.

365976[/snapback]

Da es für die gelbe WBK keine Erwerbserlaubnis gibt, ist dieser Behördenwunsch unzulässig ! :icon13:

Geschrieben

Auf jeden Fall mit Deinem Verband sprechen und eine gelbe WBK mitbeantragen, such Dir eine Disziplin aus, die Du vielleicht in Zukunft schiessen willst und die in der Sportordnung steht. Dann spartst Du Dir Zeit und Wege und auch Gebühren! :gutidee:

Ich hab einfach eine KK-Disziplin angegeben und mir einen Einzellader gekauft, fertig! Die kosten doch nicht viel!

Geschrieben

Was man hat,das hat man...

Und ne Spatzenflinte(22 LR) gibts schon für 40-50 Euronen und macht auch Spass.

Heinz

Geschrieben
Was man hat,das hat man...

Und ne Spatzenflinte(22 LR) gibts schon für 40-50 Euronen und macht auch Spass.

Heinz

366385[/snapback]

Wo schießt man sowas sinnvoll?

Geschrieben

@ Reinhard und Hermes:

Ich (mit neuer gelber WBK, die noch "jungfräulich" ist...) habe auf die Frage nach dem "Verfall" dieser WBK, wenn nichts darauf gekauft wird, beim LRA eine Antwort erhalten, die so ungefähr zwischen den von euch dargestellten Positionen liegt. Der SB teilte mit, dass selbstverständlich die ein-Jahres-Begrenzung der "Grünen" nicht gelte (wer hätte das auch gedacht..); andererseits solle man aber auch nicht jahrelang auf jeglichen Kauf und Eintrag verzichten, denn irgendwann (so nach 5 oder mehr Jahren) könne die Waffenbehörde sonst auf die Idee kommen, es liege gar kein Bedürfnis für die von der Gelben umfassten Waffen vor.

Also eine freundlichen Aufforderung zur Ergänzung des Arsenals. Ich finde, es gibt größere Sorgen auf der Welt....

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Also eine freundlichen Aufforderung zur Ergänzung des Arsenals. Ich finde, es gibt größere Sorgen auf der Welt....

Gruß,

karlyman

366423[/snapback]

Kicher, also das ist ja echt lustig ! :) Wo kämen wir da auch hin. Eine zuverlässige Person ohne Waffen. Das geht ja nun gar nicht. :ninja:

Geschrieben
Also eine freundlichen Aufforderung zur Ergänzung des Arsenals. Ich finde, es gibt größere Sorgen auf der Welt....

366423[/snapback]

Richtig.

Also, wer 5 Jahre braucht, um sich für ein paar Euro nen EL zu holen, hat natürlich kein "richtiges" Bedürfnis und somit halte ich den "Verfall" der WBK nach so langer Zeit auch für gerechtfertigt.

Wenn man aber insgesamt bedenkt, das ein Großteil der Waffen, für die man in D eine "Gelbe" braucht, in anderen Ländern relativ frei zu erwerben sind, ist es doch etwas kindisch :)

Gruß Markus

Geschrieben
Ich finde, es gibt größere Sorgen auf der Welt....

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Stimmt! Dennoch:

Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 (Anm. genannter Satz: Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres (...)) eine unbefristete Erlaubnis erteilt (...)

Was kann eine Behörde da falsch verstehen? :gaga:

Gruß Gromit

Geschrieben
Da es für die gelbe WBK keine Erwerbserlaubnis gibt, ist dieser Behördenwunsch unzulässig !  :icon13:

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Ja SB, sehe ich ja auch so das es für die gelbe keine Erwerbserlaubniss gibt, aber für dieses Amt wohl eine Art Verfallsdatum. ;)

Geschrieben
Ja SB, sehe ich ja auch so das es für die gelbe keine Erwerbserlaubniss gibt, aber für dieses Amt wohl eine Art Verfallsdatum. ;)

366491[/snapback]

Vielleicht liegt das Amt selbst nahe am Verfallsdatum. :ninja:

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