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IGNORED

Umzug nach Spanien mit Waffen?


Bounty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ein Freund zieht Ende August nach Spanien und will seine Kurzwaffen mitnehmen. Bisher konnte ihm die spanische Botschaft in D nicht wirklich weiterhelfen und verweist auf die Guardia Civil in Spanien. Der zuständige Amtmann des Ordungsamtes ist auch ziemlich überfordert. Hat jemand hier waffenrechtliche Erfahrungen mit Spanien?

Insbesondere interessiert:

-Welche Lagerungsvorschriften gelten in Spanien. Reicht ein B-Schrank?

-Wo ist die Munition zu lagern?

-Muß er in Spanien eine Bedürfnis nachweisen und aufrecht erhalten (durch regelmäßige Schießstandbesuche analog D)?

Btw, er behält natürlich seine D-Staatsbürgerschaft!

Gruß

Bounty

Geschrieben
Moin,

ein Freund zieht Ende August nach Spanien und will seine Kurzwaffen mitnehmen. Bisher konnte ihm die spanische Botschaft in D nicht wirklich weiterhelfen und verweist auf die Guardia Civil in Spanien. Der zuständige Amtmann des Ordungsamtes ist auch ziemlich überfordert. Hat jemand hier waffenrechtliche Erfahrungen mit Spanien?

Insbesondere interessiert:

-Welche Lagerungsvorschriften gelten in Spanien. Reicht ein B-Schrank?

-Wo ist die Munition zu lagern?

-Muß er in Spanien eine Bedürfnis nachweisen und aufrecht erhalten (durch regelmäßige Schießstandbesuche analog D)?

Btw, er behält natürlich seine D-Staatsbürgerschaft!

Gruß

Bounty

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Hallo Bounty,

Dein Freund sollte vor allem nicht vergessen in Spanien eine Verbringungserlaubnis zu beantragen. Bei der Gelegenheit muss er dann sich genauestens bei den Spaniern erkundigen.

Mit dieser Erlaubnis bekommt er dann bei seinem in Deutschland zuständigen Ordnungsamt eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG.

Ich würde ihm auf jeden Fall raten, dies selbst zu tun und sich nicht auf Ratschläge anderer zu verlassen.

Grüße und hasta la vista

Lola

Geschrieben

Btw, er behält natürlich seine D-Staatsbürgerschaft!

Gruß

Bounty

Das ist waffenrechtlich von zweitrangiger Bedeutung. Wenn er nicht auch einen Wohnsitz in D - Land behält gibt es irgendwelche Regelungen bez. WBK,Waffenbesitz etc. Da soll der Herr Amtmann sich gefälligst mal schlau machen und Deinem Freund eine fundierte Auskunft beibringen. Zum Stempelchen Aufdrücken allein bedürfte es wohl keines A 11 Gehalts - da gehört schon auch mal die sorgfältige Erledigung eines solchen,nicht alltäglichen Problems dazu :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

Habe Bounty eine PN geschickt. Ich lebe seit 2002 in Spanien und habe meine Waffen hier in Madrid. Aber nur bis Ende Juni, dann geht es zurück nach Deutschland.

Je nach Kommandantur der zuständigen Guardia Civil ist Einiges machbar. Mir hat man sogar das Wiederladen genehmigt, weil ich eine deutsche Genehmigung (die ich selbst übersetzt habe :D ) vorlegen konnte.

Viele Grüsse aus M

RK

Geschrieben

@RKausM

Wie sieht es denn in Spanien mit Halbautomaten aus? Ein Bekannter hat mir erzählt (er hat es aber auch nur "vom Freund der Schwester eines Bekannten des Schwagers seiner Freundin"... :rolleyes: ), dass Selbstlader in Militärkalibern verboten wären. Stimmt das?

Morpheus

Geschrieben
Das ist waffenrechtlich von zweitrangiger Bedeutung. Wenn er nicht auch einen Wohnsitz in D - Land behält gibt es irgendwelche Regelungen bez. WBK,Waffenbesitz etc. Da soll der Herr Amtmann sich gefälligst mal schlau machen und Deinem Freund eine fundierte Auskunft beibringen. Zum Stempelchen Aufdrücken allein bedürfte es wohl keines A 11 Gehalts - da gehört schon auch mal die sorgfältige Erledigung eines solchen,nicht alltäglichen Problems dazu  :rolleyes:

Mouche

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Und warum sollte sich ein deutscher Beamter mit dem spanischen Waffenrecht auskennen? Frag mal einen spanischen Beamten, was er dir über das deutsche Waffenrecht sagen kann. :)

Geschrieben
@RKausM

Wie sieht es denn in Spanien mit Halbautomaten aus? Ein Bekannter hat mir erzählt (er hat es aber auch nur "vom Freund der Schwester eines Bekannten des Schwagers seiner Freundin"...  :rolleyes: ), dass Selbstlader in Militärkalibern verboten wären. Stimmt das?

Morpheus

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Verboten ist in Spanien nur .223 Rem, alles andere ist meines Wissens erlaubt.

Geschrieben
Und warum sollte sich ein deutscher Beamter mit dem spanischen Waffenrecht auskennen? Frag mal einen spanischen Beamten, was er dir über das deutsche Waffenrecht sagen kann.  :)

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Lieber Jennerwein :) - das richtige(!) Lesen eines Beitrags erspart überflüssige Rückfragen :D .

Es geht bei meinem Beitrag nicht um das spanische Waffenrecht bezüglich der Verbringung nach Spanien - sondern um die Formalitäten/ Bestimmungen hinsichtlich des Entfernens aus Deutschland, denen ein Deutscher Waffenbesitzer unterliegt,wenn er unter Beibehaltung der Staatsbürgerschaft seinen Wohnsitz vorübergehend oder für immer ins Ausland verlegt.

Nirgendwo war die Rede davon, daß er endgültig und für immer geht - und selbst dann bedürfte der Besitz einer WBK einer verwaltungsmäßigen Abwicklung /Erfassung , da es keine örtlich zuständige Waffenbehörde mehr gibt.

Als Besitzer einer deutschen WBK taucht man nicht einfach ab,ohne daß das jemanden interessiert :heuldoch:

Für all diese Dinge ist ein deutscher Beamter sehr wohl zuständig :rolleyes:

Mouche

Geschrieben
Lieber Jennerwein :)  - das richtige(!) Lesen eines Beitrags erspart überflüssige Rückfragen  :D .

Es geht bei meinem Beitrag nicht um das spanische Waffenrecht bezüglich der Verbringung nach Spanien - sondern um die Formalitäten/ Bestimmungen hinsichtlich des Entfernens aus Deutschland, denen ein Deutscher Waffenbesitzer unterliegt,wenn er unter Beibehaltung der Staatsbürgerschaft seinen Wohnsitz vorübergehend oder für immer ins Ausland verlegt.

Nirgendwo war die Rede davon, daß er endgültig und für immer geht - und selbst dann bedürfte der Besitz einer WBK einer verwaltungsmäßigen Abwicklung /Erfassung , da es keine örtlich zuständige Waffenbehörde mehr gibt.

Als Besitzer einer deutschen WBK taucht man nicht einfach ab,ohne daß das jemanden interessiert :heuldoch:

Für all diese Dinge ist ein deutscher Beamter sehr wohl zuständig  :rolleyes:

Mouche

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Die Fragen des OP bezogen sich allerdings ausschließlich auf das spanische Waffenrecht. <_<

Geschrieben
Die Fragen des OP bezogen sich allerdings ausschließlich auf das spanische Waffenrecht.  <_<

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und bei einer späteren Rücksiedlung ist das dann geltende Gesetz gültig, da braucht der Amtmann auch noch eine Kristallkugel.

Karl

Geschrieben

Meine Empfehlung:

Erst mal versuchen eine Verbringungsgenehmigung der spanischen Behörde in den europäischen Feuerwaffenpass rein gestempelt zu bekommen. Die wäre dann für ein Jahr gültig und berechtigt zur temporären Mitnahme der Waffen. Dazu müsste aber um in der Legalität zu bleiben, ein deutscher Wohnsitz aufrecht erhalten bleiben. Für die Durchreise durch Frankreich wird aber auch noch ein Stempel einer französischen Präfektur (am besten eine in der Nähe der Grenze) gebraucht.

In den lateinischen Ländern ist es auch immer so eine Sache mit verschiedenen Militärkalibern. Mal ist dies oder das verboten oder wird strenger reguliert, daher auch das abklären. Denke in Spanien hat man so einen anti 223 Paragraphen, weiß aber nicht genau wie das dort läuft.

Falls du die Waffen dann mit der EU Verbringungsgenehmigung verbringst, klar machen, dass das nur vorübergehend sein soll, sonst bis du auch noch deine deutsche WBK los.

Wenn einer mal eine Abhandlung über das Spanische Waffengesetz machen könnte, wäre das sehr nett. Ich habe zwar schon einige spanische Sportschützen und Jäger gefragt, so richtig ausgekannt hat sich aber keiner.

Gruß

Makalu

Geschrieben

bevor noch mehr gemunkelt,vermutet und angedacht wird:

Die richtige Stelle in Spanien ist dafür die...Gestoria!

Dies sind Rechtshilfebüros die für Immobilien,Kaufverträge und Behördenlaufereien zuständig sind.Die kennen die Zuständigen Menschen und sprechen nicht nur die Sprachen sondern auch das Amtsschimmelwiehern.

Gibts zuhauf in jedem Kaff

Die kriegen ihr Geld und machen die Arbeit.

In diesem Falle die Anmeldung und das Genehmigungsverfahren bei der GC vor ORT.denn die sind zuständig!

Militärkaliber sind nicht erlaubt,ausser bei Sonderfällen...das ist Spanien!!

Unterbringung ist auch grob geregelt ,ausser bei Ausnahmen...richtig es ist Spanien!

Zeitliche Begrenzung und Mengenbegrenzung gibt es ebenfalls...außer bei....na kommen wir drauf? OLE!

Solche Dinge werden am besten mit Hilfe eines Gestore und perönlich vor Ort gelöst. Warum? weil es Spanien ist und es zwar Gesetze und Vorschriften gibt, aber die Menschen dort nicht Sklaven von Paragrafen sein wollen und so ein wenig Unberechenbarkeit mit in Kauf nehmen.

Der ganze Quatsch ,mit Verbringungsgenehmigung etc. kommt auch noch ,hat aber nix mit dem span.Waffenrecht sondern mit den Eur.regelungen zu tun.

Die normale einfuhr auf EFP ist einfach und kostet 12.76Euro außer man...aber das sagte ich schon.

Viel Spass

Geschrieben

Das klingt ja ganz nett und lustig,wie Du das darstellst :) - tatsächlich aber läuft es doch darauf hinaus,daß man noch mehr als bei manchen unserer "interpretationsfreudigen"-ja, manchmal sogar geradezu "fantasiebegabten" Sachbearbeiter :rotfl2: von der Willkür eines spanischen Behördenfuzzi abhängig ist - und noch weniger Chancen hat, sein "Recht" zu erstreiten - weil es nicht mal richtig definiert ist :angry2: .

Ganz offen gesagt - als Auswanderungsanreiz dient das nicht :D .

Anderst als bei uns ist es wohl schon - besser aber auch wieder nicht :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

[Ganz offen gesagt - als Auswanderungsanreiz dient das nicht :D .

Anderst als bei uns ist es wohl schon - besser aber auch wieder nicht :rolleyes:

Mouche

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1.O :D k wer nicht auswandert nimmt mir keinen Platz weg!

2.Richtig! es ist anders: espana es differente ...so what? für den einen ist das menschlicher für den anderen...was auch immer.

Fakt ist: es bestehen feste Gesetze die jeder einsehen kann.Siehe link

Klagen kann er auch, wenn er sichs mit seinem Chefe verscherzt.

Dauert und dauert und dauert.Aber Recht bekommt er, wenn er Recht hat.Oder auch nicht... :) anders als bei uns?

Die superklugen Pseudojuristen allerdings ,die tricksen und biegen und beugen und interpretieren das es eine Freud ist, die habens bei Spaniers immer noch schwieriger...noch.... weil auch dort passt man sich Europa an und die Sesselpuper erobern auch diese stolze Bastion denkender Menschen.

Kein Land hat Europa und dessen grenzübergreifenden Freiheiten so begeistert umgesetzt wie die Spanier. Das gilt gerade für das Waffenrecht! :appl:

Wer viel aus und einreist(mit Waffen), dort lebt oder gelebt hat (vor und nach EUbeitritt),dort jagd ,der wird das bestätigen können.

Muß es besser sein? oder kann mans als besser empfinden?

IMHO letzteres ja ersteres nein.

Aber da mache sich jeder sein eigenes Bild.

Und wenn schon dann vergesse nman nicht:" When in Rome,do as the romans do!"

B

Geschrieben
1.O k wer nicht auswandert nimmt mir keinen Platz weg!

Ich hab mich erst letztes Jahr endgültig DAGEGEN entschieden - also, nur zu :)

2.Richtig! es ist anders: espana es differente ...so what? für den einen ist das menschlicher für den anderen...was auch immer

Anderst - ja,aber - seit EU partiell etwas weniger - wobei die Angleichungen oft trotzdem nicht gefallen - andere wiederum vermißt werden oder auf sich warten lassen ......

Die superklugen Pseudojuristen allerdings ,die tricksen und biegen und beugen und interpretieren das es eine Freud ist, die habens bei Spaniers immer noch schwieriger...noch.... weil auch dort passt man sich Europa an

Hast Du Dich jemals mit Immobiliengeschäften in Spanien beschäftigt ? Deiner Anmerkung nach vermutlich nicht ,denn da findest Du all das Aufgezählte reichlich - da wäre eine Anpassung an "Europa" (obwohl es DAS EUROPA nicht gibt-ist eben leider NICHT einheitlich) recht wünschenswert :rolleyes:

Kein Land hat Europa und dessen grenzübergreifenden Freiheiten so begeistert umgesetzt wie die Spanier.

Grenzüberschreitende Freiheit ? Das bezieht sich eher auf die

Bevölkerung ansich - diese hat in Europa einen weiteren Garanten ihrer demokratischen Freiheiten gesehen - der zumindest anfänglich noch sehr "hoheitlich" denkende "Staat" tut sich terilweise heute mit diesen Freiheiten noch schwer - und bewacht zumindest die Grenze intensiv .

Übereinstimmende Begeisterung i.S. Europa von Volk und Staat hat sicher die Rolle des größten Netto-Zahlungsempfängers ausgelöst :D

Wer viel aus und einreist(mit Waffen), dort lebt oder gelebt hat (vor und nach EUbeitritt),dort jagd ,der wird das bestätigen können.

Muß es besser sein? oder kann mans als besser empfinden?

IMHO letzteres ja ersteres nein.

Aber da mache sich jeder sein eigenes Bild.

Eben das sollte man dann auch objektiv tun . Ich bin immer noch viel und gerne dort - nicht als Schütze oder Jäger - hatte früher mal in "Catalunya" so eine Art "zweite Heimat"und mag es trotz - manchmal sogar wegen der auch dort zu findenden Nachteile und Eigenarten :rolleyes: .Man muß es nicht mal besser empfinden - anderst genügt doch schon, denn nur das macht die unterschiedlichen Vorteile HIER und DORT bewußter.

Und wenn schon dann vergesse nman nicht:" When in Rome,do  as the romans do!"

B

Ja - aber immer mit Maß und Ziel - schließlich muß man sich auch nicht zum Affen machen,wenn man in den Zoo geht - und nichts wirkt in meinen Augen lächerlicher , als diese Zuwanderer die meinen, sie müßten sich der Totalanpassung hingeben , so a la Japaner in Lederhose :rotfl2:

Mouche

Geschrieben

Ja so ist das in den südlichen Länder. Man freut sich über die teilweise lockerere Art, aber wenn es ernst wird, ist die auch schnell weg.

Die Auslegung von Gesetzen kann wirklich sehr persönlich sein, aber auch gegen einen.

Wenn man dann mal vor hat gegen etwas zu Gericht zu ziehen, kann man auch sein Wunder erleben und bis man mal einen kennt, der sich mit dem Gesetz auskennt und es auch umsetzen will, ist man auch beschäftigt.

Ich hatte, was Waffen betrifft in Frankreich auf meiner Präfektur nur beste Erfahrungen gesammelt. Hatte aber auch einen Sachbearbeiter, der ist als Kind auf einer deutschen Flak rumgeturnt, das hat ihn positiv geprägt. Ich kenne aber auch Schützen in anderen Landkreisen, die würden sich über deutsche Verhältnisse freuen. Vor Gericht ziehen? Ja kein Problem, meisten ziehen dann zumindest in Frankreich die Sachbearbeiter den Schwanz ein, jedenfalls wenn der Gerichtstermin mal ansteht und das kann Jahre dauern. Außerdem setzt es voraus, dass man mal weiß gegen was man überhaupt klagen möchte, dazu muss man wieder das Gesetz kennen und solche Leute findet man nun doch zumindest hier fast nicht. Allerdings beschäftigt man sich mit dem Käse auch nicht so und es frägt auch kaum einer richtig danach. Zum Glück kommt man aber mit den meisten Menschen auf den Behörden gut klar, jedenfalls so lange es nicht kompliziert wird. Aber sicherlich etwas, was man in Deutschland auch noch lernen wird; die EU hilft dabei.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Am 30. Juni endet mein dann dreijähriger Einsatz in Madrid. Dann ziehe ich nach Norddeutschland zurück.

Meine Erfahrungen mit der für die Waffenverwaltung zuständigen Guardia Civil sind recht positiv. Ich habe mich allerdings dem Verantwortlichen vorsichtig genähert, um ihn um Rat und Hilfe zu fragen. Darüberhinaus bin ich dem hiesigen Schützenverband beigetreten.

Das Ergebnis war ok:

Man hat mir den Besitz meiner 10 Sportwaffen (u.a. 4 Revolver + 4 Unterhebelrepetierer) für ein Jahr gestattet und diese Erlaubnis um 1 Jahr verlängert. Der Hammer war, dass man mir im letzten Jahr sogar das Wiederladen erlaubte. :00000733:

Als Auflagen hatte ich

- Eine Beschränkung der Nutzung der Waffen auf den Schiessstand in Cantoblanco

- Die Verwahrung in einem Waffenschrank der Euronorm wattweissich (in Deutschland eher ein A-Schrank)

- Die Nutzung einer Einstationenpresse

- Höchstens 100 Patronen oder 100 Zündhütchen oder 100 gezünderte Hülsen im Hause haben zu dürfen

- Maximal 1 kg Pulver im Waffenschrank lagern

Die Versorgung mit Pulver ist schlecht. Zunächst konnte ich ein Pfund BA9 kaufen. Damit habe ich mässige Erfahrungen in den Kalibern 38 spez + 357 mag (beide mit Bleigeschossen) gemacht. Die Präzision ging, allerdings verdreckten die Waffen sehr. Ladungen in 45/70 Govt in Verbindung mit einem Filzpropfen waren ok. Für die 44/40 scheint das Zeugs ideal zu sein. Naja irgendwann war es alle und es gab in ganz Zentralspanien nur noch spanisches Pulver, für das keine Ladeanweisungen zu kriegen sind. Der Verkäufer sagte mir, ich solle es so laden wie BA9. Leider fallen die Scheibchen so unregelmässig aus dem Pulverdosierer, das ich zu Silvester ein Freudenfeuer damit gemacht habe. Zwischendurch habe ich mir in Deutschland je eine Dose Unique und N320 mitgebracht (und durch Frankreich geschmuggelt). Den Rest Unique habe ich einem Schüten versprochen, der jetzt gar nicht abwarten kann, bis ich endlich gehe, damit er es in die Finger kriegt.

Das Schiessen in Cantoblaco ist täglich von 10:00 – 19:45 Uhr (im Winter bis 17:45 Uhr) möglich. Es gibt Stände für 25 und 50 Meter ohne Scheibenzuganlagen. Das Personal wechselt die Scheiben von Gräben aus. Kapazitäten sind ausreichend vorhanden. Allerdings wird die Aufsicht unruhig, wenn man zu schnell schiesst. “Mach hier nicht so einen Druck, da können sich doch die anderen gar nicht konzentrieren” :o . Wenn ich also fürs Westernschiessen einigermassen üben wollte, musste ich in den Randzeiten (samstags+sonntags um 15:00 Uhr essen die Madrileños Mittag) trainieren.

Vom spanischen Waffengesetz habe ich folgendes gelernt:

Eine Flinte oder Büchse kann man erwerben, wenn man zur Jagd gehen will. Dazu muss man eine Jagdlizenz kaufen. Die Guardia Civil stellt dann eine befristete Genehmigung aus. Jägerprüfung, etc. gibt es nicht. Nur der Arzt muss die körperliche und geistige Gesundheit bescheinigen :17: . Schrotpatronen sind frei verhäuflich (ab 18).

Sportschützen müssen einen Lehrgang machen. Dann muss man an einem von der Guardia Civil festgelegten Termin (2 Mal im Jahr) anrücken und in einer offiziellen Disziplin schiessen. Das Ergebnis führt zu einer Einteilung des Schützens in A-, B- oder C-Klasse. A-Schüten dürfen zunächst einespäter bis zu drei Waffe erwerben, C-Schützen bis zu 10. Luftdruckwaffen und Vorderlader werden auf das Kontingent angerechnet. Vor dem OK muss man ein medizinisches Gutachten beibringen (egal wie alt man ist). Der Schützenverband bestätigt dann noch, dass man an Wettkämpfen teilnimmt. Die Waffenlizenzen gelten dann 5 Jahre. Danach muss man wieder zum Arzt, die Bescheinigung vom Verband holen und zur Guardia Civil (oder in der anderen Antwort genannten Gestionaría).

Auf dem Schiessstand habe ich alle möglichen Langwaffen gesehen, bis hin zu einigen A15 (oder wie die Dinger mit dem Tragegriff heissen). Bei den Kurzwaffen hat mir auch schon einer einen ultrakurzen S+W-Revolver unter die Nase gehalten.

Was bin ich froh, dass ich Waffen nach deutschem Recht erwerben darf! :)

Die Guradia Civil ist wohl nicht überall so entspannt. Im Süden von Madrid (Valdemoro) gibt es ein Schützenparadies gelegen in einem alten Steinbruch. Dort gibt es mindestens 12 IPSC Ranges, ca. 30 25-Meter-Bahnen und 15 100-Meter-Bahnen. An einer Wurftauben-Anlage wird gearbeitet. Leider hat die zuständige Comandatura in Toledo vor zwei Jahren die Nutzungslizenz nicht verlängert. Jetzt dürfen nur noch die bis zu diesem Zeitpunkt dem dortigen Verband beigetretenen Schützen dort schiessen. Ich hatte einmal das Vergnügen über einen Verein der dort ein altes Nutzungsrecht hat an einem Westernschiessen teilzunehmen. Cowboys sind überall. :icon14:

Das macht aber den Spanier aus: Man sagte mir, ich werde auf diesem Stand nie schiessen dürfen und drei Wochen später stannt ich gestiefelt und gespornt vor den Scheiben.

Mit dem Kumpel von Bounty habe ich gestern telefoniert und ihm die notwendigen Informationen gegeben.

Obwohl ich mich einigermassen angepasst habe, freue ich mich doch “schiesstechnisch” auf Deutschland. Ansonsten ist das Leben in Spanien schon eine überlegenswerte Alternative…..

Viele Grüsse aus M

RK

Geschrieben
Was bin ich froh, dass ich Waffen nach deutschem Recht erwerben darf! :)

Hoffentlich lesen das alle, die hier immer jammern Deutschland hätte das schlimmste Waffenrecht auf dem ganzen Planeten. :peinlich:

Geschrieben

Ouote"Meine Erfahrungen mit der für die Waffenverwaltung zuständigen Guardia Civil sind recht positiv. Ich habe mich allerdings dem Verantwortlichen vorsichtig genähert, um ihn um Rat und Hilfe zu fragen. Darüberhinaus bin ich dem hiesigen Schützenverband beigetreten."

:appl: besser kann mans nicht zusammenfassen! :eclipsee_gold_cup:

Man muß bloss reden mit die Leut...

Bunduki

Geschrieben
@RKausM:

Ein sehr schöner Bericht :icon14:

Wirklich ausführlich und interessant :appl:

IMI

358049[/snapback]

Dem möchte ich mich anschließen :icon14: -

aber Jennerweins Anmerkung verdient es mindestens genau so, nochmals erwähnt zu werden

Hoffentlich lesen das alle, die hier immer jammern Deutschland hätte das schlimmste Waffenrecht auf dem ganzen Planeten

Man sollte sich verschiedene Einzelheiten dieses Berichts wirklich nochmals durch den Kopf gehen lassen und in aller Ruhe mit unserer Situation hier vergleichen :gutidee: .

Damit rechtfertigt man nicht die vielen handwerklichen Fehler unseres WaffG - aber das Gefühl der "schlechten Behandlung und Bevormundung durch den Staat" als Sportschütze , relativiert sich dann doch erheblich :rolleyes:

Gruß Mouche

Geschrieben
Damit rechtfertigt man nicht die vielen handwerklichen Fehler unseres WaffG - aber das Gefühl der "schlechten Behandlung und Bevormundung durch den Staat" als Sportschütze , relativiert sich dann doch erheblich  :rolleyes:

Gruß Mouche

Wem sagst Du das? leider kann man Dir nicht widersprechen.

Karl

Geschrieben

Erst mal versuchen eine Verbringungsgenehmigung der spanischen Behörde in den europäischen Feuerwaffenpass rein gestempelt zu bekommen. Die wäre dann für ein Jahr gültig und berechtigt zur temporären Mitnahme der Waffen.

Hallo Makalu,

Wenn Du Empfehlungen aussprichst, dann doch bitte nur, wenn Du die rechtlichen Grundlagen sicher kennst.

Eine Verbringungsgenehmigung nach § 31 WaffG wird niemals in einen EFP reingestempelt.

Was Du empfiehlst ist eine Mitnahmegenehmigung nach § 32 Abs. 6 WaffG. Das ist aber der falsche Rat. Und verwechsele die Genehmigung nicht mit der nach §32 Abs. 3 Nr. 1 WaffG für die Mitnahme in und durch den Geltungsbereich des Gesetzes.

Richtig wäre eine Verbringungsgenehmigung nach § 31 Abs. 1 WaffG.

Grüße Lola

Geschrieben

Wie die jetzt genau heißt, will ich nicht nachschauen.

Aber du kannst von jedem EU Land die Genehmigung zur Mitnahme deiner Waffen in den FW-Pass gestempelt bekommen. Dieser Stempel ist max. 1 Jahr gültig und auch ich mache das regelmäßig. Ich hatte diesen Stempel schon von französischen Behörden, wie auch von deutschen bekommen. Je nach dem, wo ich gerade wohne.

Es ist nicht ganz der richtige Weg, wenn man dort seinen einzigen Wohnsitz hat, falls man seinen Wohnsitz in D aber beibehält, ist nichts dagegen zu sagen. Ich kenne mehrere Deutsche, die einen solchen Stempel von einem anderen EU Land in ihren Pass haben und dort damit die Waffen mit hinnehmen. Die Grundlage dafür ist in jedem Land anders, aber auch in D gegeben.

Gruß

Makalu

Archiviert

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