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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Kann der Verein das Bedürfniss verweigern?


NikoX79

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Situation ist folgende: Ich bin seit 1 1/2 Jahren Mitglied in einem Verein. Dieser Verein ist allerdings erst seit 1 Jahr Mitglied in einem Dachverband. Demnach kann der Verein jetzt erstmalig Bedürfnisse beantragen.

Der Vorstand plant jetzt eine Prioritätenliste für Bedürfnisse die sich danach richtet wer wie viele Dienste übernommen hat usw. Trotz regelmäßiger Teilnahme und ausreichend langer Mitgliedschaft kann es also sein das der Verein kein Bedürfniss bewilligt. Ist ein solches Verhalten konform zu geltendem Recht?

Ja ich weiß was jetzt kommt, so schnell wie möglich austreten. ABer dann fange ich in einem neuen Verein ja wieder bei null an und die 2 1/2 Jahre waren dann ziemlich fürn Arsch. Man kann sich nämlich nicht mit Vereinswaffen unbegrenzt verbessern und ist außerdem ziemlich abhängig.

Also was meint Ihr dazu

Geschrieben

das ist nicht zulässig, was da Dein Verein mit Dir macht. :peinlich:

Natürlich kannst Du den Verein wechseln, ohne das Du "all die Jahre" verlierst.

Allerdings ist das immer so eine Sache...

Gebe meinen Vorredner recht-- neuen Vorstand wählen

Geschrieben

Wo ist das Problem?

Der Vereinsfürst muss doch nur seine Unterschrift unter Deinen Antrag setzen.

Da fällt ihm doch kein Zacken aus seiner Holzkrone; ich verstehe nicht ganz, was das mit den Prioritäten soll :confused:

IMI

Geschrieben
Wo ist das Problem?

Der Vereinsfürst muss doch nur seine Unterschrift unter Deinen Antrag setzen.

Da fällt ihm doch kein Zacken aus seiner Holzkrone; ich verstehe nicht ganz, was das mit den Prioritäten soll :confused:

IMI

353740[/snapback]

Ganz einfach.

"DER VEREIN BIN ICH" :starwars013:

Kenne ich auch von uns.

Das Einzige, was hilft, Neuwahl

Gruß Viktor

Geschrieben

naja, vielleicht hat man in dem verein probleme mit faulenzern... und will auf diese weise erreichen, dass sich die leute nicht nur zum munitiosvernichten und bedürfnisunterschreiben blicken lassen sondern auch mal zu arbeitseinsätzen.

sowas soll es ja geben.

aber dieses problem auf diese weise zu lösen halte ich für falsch.

ich kenne vereine, da wird mitgliedern ab einer bestimmten zahl von arbeitsstunden die standgebühr ermässigt/erstattet. in unserem surfclub waren 10 std arbeit pro jahr pflicht, für jede weniger zahlte man 10 mark. mit dem geld konnte dann halt ein handwerker bezahlt werden.

wenn man übrigens innerhalb des verbands den verein wechselt, dann sollte es keine probleme mit dem bedürfnis geben. niemand muss wieder bei null anfangen.

Geschrieben

nun, es ist nicht ganz einfach, jedem und immer eine befürwortung zu erteilen,

der vereins vorsitzende und sein stellvertreter, stellen die personen dar,

die als erste zur rechenschaft gezogen werden,

sollte es mal zu einer prüfung kommen.

d.h. du besitzt bspl. weise 10 langwaffen und 2 kurzwaffen.

es wird recht schwierig werden, wenn man es 100%ig genau nimmt,

mit dem bedürfnis und dem "führen" der waffen, beim/zum training.

bei vorgeschriebenen ~20x regelrechte trainingseinheiten / jahr,

kann es da mitunter schon eng werden,

jede waffe mind. 1x beim training geschossen zu haben und dann auch noch regel konform, sprich, nach der sportordnung.

gut gut...mag vielleicht bisschen überspitzt sein,

aber so kann einem das ausgelegt werden, wenn man eine weitere waffe beantragen will.....

zu dem kommt dann vielleicht noch, welche, oder wieviele waffe du in einer bestimmten voran gegangenen zeit beantragt hast.

das mit den arbeitseinsätzen steht allerdings in keiner relation, zu einem bedürfnisnachweis für eine waffe !!

Geschrieben

bei vorgeschriebenen ~20x regelrechte trainingseinheiten / jahr,

kann es da mitunter schon eng werden,

jede waffe mind. 1x beim training geschossen zu haben und dann auch noch regel konform, sprich, nach der sportordnung.

353762[/snapback]

sorry, aber irgendwie ist das käse.

niemand muss alle seine waffen regelmässig schiessen.

übrigens werden befürwortungen mittlerweile durch die landesverbände ausgestellt.

Geschrieben
sorry, aber irgendwie ist das käse.

niemand muss alle seine waffen regelmässig schiessen.

übrigens werden befürwortungen mittlerweile durch die landesverbände ausgestellt.

353789[/snapback]

Wobei im BSSB der 1. Vereinsvorsitzende den Antrag, der an den Veband geschickt wird zuerst unterschreiben muss.

IMI

Geschrieben

ne, das ist nicht käse,

klaro musst du deine waffen auch bewegen !

ja sicher erteilt der verband, das "letzte" okay,

aber die gehen nur nach dem, was der vorstand des vereines unterschreibt.

sicherlich fragen die nicht noch mal nach, ob und wie und wann usw...

aber wenn der verein (vorstand) dir sagt ;

ne du, jetzt ist erst mal essig mit neuer waffe,

weil..du in den letzten monaten schon xx waffen beantragt hast,

kannst du 10x zum verband rennen und sagen

"ich will..ich will" - wenn die nix schriftliches vom vorstand haben, dann gibt auch nichts.

ich möchte auch nicht gerade in der lage sein,

wenn z.b. bei einer überprüfung herraus kommt, das *hr. meier/müller/schulz*

10 langwaffen erworben hat und dann die frage kommt :

"ja und wie oft und wann führt er diese waffen beim training ?"

"wieso hat er 10x eingetragen: SL gewehr, kaliber .308, wenn die disziplin 3101 auf dem trainingsplan stand ?"

...usw..usw....

sicherlich kann / ist das hypothetisch und dezent überzogen, aber

"nichts ist unmöglich"

und gerade stehen tut dann der vorsitzende des vereins, welcher die waffenbefürwortung erteilt hat.

der verband erhält ja nur den nachweis darüber, das betreffende / beantragende person teilgenommen hat - mehr nicht !

Geschrieben
Die Situation ist folgende: Ich bin seit 1 1/2 Jahren Mitglied in einem Verein. Dieser Verein ist allerdings erst seit 1 Jahr Mitglied in einem Dachverband. Demnach kann der Verein jetzt erstmalig Bedürfnisse beantragen.

Der Vorstand plant jetzt eine Prioritätenliste für Bedürfnisse die sich danach richtet wer wie viele Dienste übernommen hat usw. Trotz regelmäßiger Teilnahme und ausreichend langer Mitgliedschaft kann es also sein das der Verein kein Bedürfniss bewilligt. Ist ein solches Verhalten konform zu geltendem Recht?

Ja ich weiß was jetzt kommt, so schnell wie möglich austreten. ABer dann fange ich in einem neuen Verein ja wieder bei null an und die 2 1/2 Jahre waren dann ziemlich fürn Arsch. Man kann sich nämlich nicht mit Vereinswaffen unbegrenzt verbessern und ist außerdem ziemlich abhängig.

Also was meint Ihr dazu

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Also, wenn ich das richtig gelesen habe, geht es um die erste Waffe, oder?

Wenn sich dann der Vorsitzende so aufführt, gehört ein Neuer her :clapping::victory::yess:

Gruß Viktor

Geschrieben

Der Vereinsvorstand, der ja den Antrag unterschreiben muß bevor er dem Verband eingereicht wird, kann eine Waffe verweigern, wenn die Schießergebnisse so schlecht sind, daß es ersteinmal weiteren Trainingsbedarf gibt (nach einem Jahr immer noch den Scheibenrahmen in Fetzen schießen) oder der Umgang mit Waffen nicht als sicher erscheint. Dies sind gerechtfertigte Gründe.

Was Euer Vorstand da macht, ist einfach Sch...e und gehört sich nicht. Faulenzer gibt es in jedem Verein, das muß man nicht über Waffenbefürwortungen regeln.

Gesetzlich kann man sicherlich nicht dagegen vorgehen, weil der Verein es auch so drehen kann, daß im Streitfall andere Gründe herangezogen werden. Das Thema Sicherheit ist da wahrscheinlich hoch im Kurs (ist aber nur eine Vermutung).

Bei der nächsten Hauptversammlung sollte der Vorstand die Quittung für diesen Unsinn bekommen.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Bei der nächsten Hauptversammlung sollte der Vorstand die Quittung für diesen Unsinn bekommen.

Gruß

Klaus

353809[/snapback]

klaro, wenn / falls jemand da ist, der den vorstand machen will.....

Geschrieben

Das auch so ein Problem, was anscheinend alle Vereine betrifft. Schießen wollen Sie alle - dafür arbeiten keiner. Und Arbeit ist es allemal.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Ja ich weiß was jetzt kommt, so schnell wie möglich austreten. ABer dann fange ich in einem neuen Verein ja wieder bei null an und die 2 1/2 Jahre waren dann ziemlich fürn Arsch.

Nicht zwangsläufig. Das Bedürfnis stellt nicht der Verein aus, sondern der Landesverband. Wenn der neue Verein Mitglied desselben LV ist, kannst Du Dein Bedürfniss prsktisch sofort beantragen, wenn Du regelmäßig Dein Schießbuch geführt hast.

Bela

Geschrieben
Nicht zwangsläufig. Das Bedürfnis stellt nicht der Verein aus, sondern der Landesverband. Wenn der neue Verein Mitglied desselben LV ist, kannst Du Dein Bedürfniss prsktisch sofort  beantragen, wenn Du regelmäßig Dein Schießbuch geführt hast.

Bela

353814[/snapback]

Nicht überall und nicht in jedem Verband.

Siehe "unser" Formblatt Ziff. 2a

...mindestens seit 12 Monaten in unserem Verein.

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342

Geschrieben
nun, es ist nicht ganz einfach, jedem und immer eine befürwortung zu erteilen,

Deshalb gibt es im Waffenrecht auch keine "Befürwortungen". Falsche Sprache zeigt falsche Denke.

der vereins vorsitzende und sein stellvertreter, stellen die personen dar,

die als erste zur rechenschaft gezogen werden,

sollte es mal zu einer prüfung kommen.

Niemand von denen wird "zur Rechenschaft gezogen". Nie. Du kennt die Realität nicht. Komische Knechtsmentalität.

Der ganze Rest ist eh' Quatsch. Schau ins Gesetz, bevor Du solchen Unsinn verzapfst.

Carcano

Geschrieben
ne, das ist nicht käse,

klaro musst du deine waffen auch bewegen !

sagt wer?

353837[/snapback]

Würde mich auch mal interessieren, woraus das hervorgeht.

The Hun

Geschrieben
klaro, wenn / falls jemand da ist, der den vorstand machen will.....

"Seien Sie nett zu unserem Schießleiter - Schießleiter sind schwerer zu finden als Schützen!"

Spruch an der Türe zum Schießstand

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Ich gebe hier mal zu bedenken, daß mit dem "Neuen Vorstand wählen" ist meiner Meinung nach leichter gesagt als getan. Wenn ich da an meinen Verein denke, da wäre glaube ich schlichtweg keiner da der den alten ersetzten könnte. Schon zeitlich nicht (Vereinsvorsitzender ist Frührentner...), und dann die ganzen Kontakte zu den Behörden. Je größer der Verein ist und um so zahlreicher die Mitglieder desto betonierter sind die Strukturen wohl.

Geschrieben

Fallbeispiel:

Ein Mitglied wird vom Vorstand nicht in der Lage gehalten, die tatsächliche Gewalt über eine Sportwaffe außerhalb des Schießstandes auszuüben.

Der Vorstand verweigert also das Bedürfnis.

Oder bekommt es das Mitglied automatisch , nur weil es die formellen Vorraussetzungen erbracht hat ?

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