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IGNORED

Erlaubnis nach §27, Begrenzung rechtens?


Blaze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem meine teure und langwierige Odyssee auf dem Weg zum 27er geschafft war und ich die Erlaubnis endlich in den Händen halten durfte, fiel mir auf, dass der Sachbearbeiter meine Erwerbsmenge auf 1 Kg pro Jahr beschränkt hat. Ich habe zwar 1 Kg Schwarzpulver beantragt, war aber der Auffassung, das sich das auf die Lagermenge bezieht.

Muss ich das so hinnehmen, oder besteht da Hoffnung den Passus streichen zu lassen. Mir will irgendwie nicht in den Kopf, dass man mir vorschreiben will, wieviel ich schiessen darf :kotz:

LG,

Blaze

Geschrieben

hallo kollege !

wenn du 1 kilo beantragt hast, bezieht sich das normalerweise auf die gesamte "laufzeit" deiner erwerbsberechtigung ( das wären 1 kilo in 5 jahren ! )

die beantragte menge hat mit der lagermenge nichts zu tun !

du solltest mal mit deinem sb reden, aber "piano" - der fehler lag auf deiner seite.

handgunner

Geschrieben

Hallo Handgunner,

danke für die Aufklärung! Hab ich glatt Lagermenge und beantragte Menge durcheinandergebracht :peinlich:

Werd dann mal vorsichtig anfragen, ob man das unbürokratisch (gebührenfrei) nach oben korrigieren kann.

Nochmals herzlichen Dank!

Hier werden sie wirklich geholfen. :icon14:

LG,

Blaze

Geschrieben
Werd dann mal vorsichtig anfragen, ob man das unbürokratisch (gebührenfrei) nach oben korrigieren kann.

LG,

Blaze

352048[/snapback]

Wenn nicht ist es die billigere Lösung (bei uns in Bayern zumindest werden da Unterschiede gemacht) wenn Du das Kilo kaufst und dann eine neue Pulvermenge eintragen lässt.

Ist billiger als ein neuer Schein der ja erst nach 5 Jahren fällig wird.

Geschrieben
wenn du 1 kilo beantragt hast, bezieht sich das normalerweise auf die gesamte "laufzeit" deiner erwerbsberechtigung ( das wären 1 kilo in 5 jahren ! )

352005[/snapback]

Erschreck mich doch nicht so!

Bei mir steht im Schein:

"Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf:" (Vordruck) und dann zugesetzt "jährlich" und dann kommt die Bescheidene aber für mich ausreichende Auflistung was ich denn im Jahr so kaufen darf.

Geschrieben
Werd dann mal vorsichtig anfragen, ob man das unbürokratisch (gebührenfrei) nach oben korrigieren kann.

Wenn Du die eingetragene Pulvermenge verbraucht hast, bekommst Du problemlos mehr eingetragen, allerdings gebührenpflichtig. Ich schätze mal, das Lehrgeld wirst Du wohl zahlen müssen.

Bei der Gesamtmenge habe ich mit meinem Sachbearbeiter etwas gefeilscht, 18 kg hat er mir freiwillig eingetragen, keine Ahnung warum gerade soviel.

Bela

Geschrieben
Erschreck mich doch nicht so!

Bei mir steht im Schein:

"Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf:" (Vordruck) und dann zugesetzt "jährlich" und dann kommt die Bescheidene aber für mich ausreichende Auflistung was ich denn im Jahr so kaufen darf.

352058[/snapback]

Wie du sagst. "zugesetzt".

Bei mir ist es wie bei Handgunner. Amtl. Vordruck "Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf 15 Kilo".

Und DAS gilt dann für 5 Jahre.

Dein Sachbearbeiter spielt halt gern rum :)

Geschrieben

Hallo Blaze,

meiner Meinung nach ist die Formulierung "1 kg pro Jahr" nicht rechtmäßig.

Es müsste heißen : "je Lieferung 1 kg Schwarz- oder Nitropulver".

Die Auflagen zum § 27 SprengG stehen eine seite weiter.

Transport: 1 kg Schwarz- oder Nitropulver

Lagerung : 1kg Schwarz- oder Nitropulver

Lagerung : nur Nitropulver 3 kg

Lagerung : Schwarz-und Nitropulver zusammen 1kg

bei baulichen und trasporttechnischen Gegebenheiten

können sich die Auflagen ändern (siehe Anlage SprenG)

Da ich zur Zeit mit der gleichen Problematik beschäftigt bin

habe ich das "SprenG" und die "VW" durchgearbeitet bis

zum "geht nicht mehr". Es gibt keinen Passus der die Menge Pulver

auf Zeit begrenzt.

Die einzigen Auflagen, die man einem Sportschützen machen kann,

sind "Transport" und "Lagerung".

hoffe einen "Denkanstoß" gegeben zu haben

mit feundlichen Grüßen

G.Stone

Geschrieben
Hallo Blaze,

meiner Meinung nach ist die Formulierung "1 kg pro Jahr" nicht rechtmäßig.

Es müsste heißen : "je Lieferung 1 kg Schwarz- oder Nitropulver".

Die Auflagen zum § 27 SprengG stehen eine seite weiter.

Transport: 1 kg Schwarz- oder Nitropulver

Lagerung : 1kg Schwarz- oder Nitropulver

Lagerung : nur Nitropulver 3 kg

Lagerung : Schwarz-und Nitropulver zusammen 1kg

bei baulichen und trasporttechnischen Gegebenheiten

können sich die Auflagen ändern (siehe Anlage SprenG)

Da ich zur Zeit mit der gleichen Problematik beschäftigt bin

habe ich das "SprenG" und die "VW" durchgearbeitet bis

zum "geht nicht mehr". Es gibt keinen Passus der die Menge Pulver

auf Zeit begrenzt.

Die einzigen Auflagen, die man einem Sportschützen machen kann,

sind "Transport" und "Lagerung".

hoffe einen "Denkanstoß" gegeben zu haben

mit feundlichen Grüßen

G.Stone

352072[/snapback]

Hallo,

dein Denkanstoss in Ehren aber mit 1 Kilo pro Lieferung wär ICH wieder nicht einverstanden. Ich darf 3 Kilo lagern (Nitro) holen und das tu ich auch. Ich fahr nicht 70 Kilometer einfach für EIN KILO.

Ausserdem darf ich in geprüfter Verpackung auch mehr transportieren. Da musst nochmal nachlesen :)

Edit: Und die "Zeitbegrenzung" haben "wir" ja auch nicht. Die 5 Jahre sind die Gültigkeit der Erlaubnis.

Bei Rodney siehts natürlich anders aus.

Geschrieben

Hallo Smithy,

Du hast natürlich Recht.

Siehe mein Posting: Die Auflagen in Beziehung auf Transport,

Lagerung können abweichen.

Die Regelung kann auch anders formuliert werden.

Aber ein "Erwerb" in "Zeit" ist nicht rechtlich abgedeckt.

Wenn Du andere Erkentnisse anführen kannst, hoffe ich

auf ein Posting von Dir.

mit freundlichen Grüßen

G. Stone

Geschrieben
Bei der Gesamtmenge habe ich mit meinem Sachbearbeiter etwas gefeilscht, 18 kg hat er mir freiwillig eingetragen, keine Ahnung warum gerade soviel.

Bela

352067[/snapback]

Wir dürfen bis zu 20 Kilo Treibladungspulver im Jahr erwerben. Wenn das nicht reicht kann beim LAGETSI die Menge erhöht werden. :grlaugh:

Endlich mal ein paar SB :appl: die Verständnis für die Schützen haben.

Geschrieben
Endlich mal ein paar SB :appl:  die Verständnis für die Schützen haben.

352185[/snapback]

Also mein Sachbearbeiter hat auch Verständnis aber keine Ahnung.

Sie wollte nur 10 kg eintragen. Da ich von anderen vorbereitet war habe ich IN EINEM SATZ :chrisgrinst: gesagt

-3 mal wöchtentlich schiessen a` 150 Patronen a`0,46 Gramm mal 4 Wochen mal 12 Monate mal 5 Jahre ..........

Ganz verdutzt hat sie nur gefragt: Wieviel brauchenSie denn jetzt :chrisgrinst:

Geschrieben

Also bei meinem SB (Bayern) gibt es eine einfache Regelung:

20 kg Schwarzpulver und

10 kg NC Pulver.

Erwerbsberechtigt in 5 Jahren.

D.h. ich könnte auch auf einmal 20 kg kaufen, hätte natürlich Probleme bei der Erklärung, wenn bei einer Kontrolle gefragt wird, wie lagern sie denn das?

Aufbewahrung max. 1 kg pro Raum, dazwischen ein unbewohnter Raum dann wieder..., macht ein Häuschen mit 40 Zimmer. :lol:

Spass beiseite, die 20 Kg reichen mir für 5 Jahre und gegen Cash bekommt mann eine Erhöhung. Bei uns kostet es pro Kg ca. 10 Teuro. Aber wie gesagt: 20 Kilo sind ausreichend.

Vielleicht hilft dir das als Gedanke, wenn du bei deinem SB vorsprichst.

Grüße Hunnnter, der seine SB´lerinn liebt (weil sie nett, allwissend und die heißeste Braut in Bayern ist) :wub:

Geschrieben

Bei uns gibts bei der Erstausstellung erstmal 25 kg Schwarz- und Nitropulver. Bei der Verlängerung wird dann geschaut, wieviel der Schütze verbraucht hat und die Menge angepasst.

Geschrieben
Hallo zusammen,

nachdem meine teure und langwierige Odyssee auf dem Weg zum 27er geschafft war und ich die Erlaubnis endlich in den Händen halten durfte, fiel mir auf, dass der Sachbearbeiter meine Erwerbsmenge auf 1 Kg pro Jahr beschränkt hat. Ich habe zwar 1 Kg Schwarzpulver beantragt, war aber der Auffassung, das sich das auf die Lagermenge bezieht.

Muss ich das so hinnehmen, oder besteht da Hoffnung den Passus streichen zu lassen. Mir will irgendwie nicht in den Kopf, dass man mir vorschreiben will, wieviel ich schiessen darf  :kotz:

LG,

Blaze

352001[/snapback]

Hallo Blaze,

auch aus unserer Sicht gibt das Sprengstoffgesetz und im übrigen auch unsere Verfassung derartige willkürliche Mengenbegrenzungen im Verbrauch nicht her.

Derzeit wird die Aufhebung der Mengenbegrenzung durch das BMI mit der Terrorismusgefahr begründet, die von legalen Inhabern einer Erlaubnis anch §27 ausgeht - siehe WaffVwV Entwurf vom 25.02.2005. . Die üblichen bösen Verdächtigungen eben...

Da die einschlägigen Bestimmungen bereits die Lagermenge begrenzen geht es den Staat gar nichts an, was ein Bürger dieses Staates mit einer gültigen Erlaubnis anch §27 - in welcher Zeiteinheit auch immer - konkret an Pulver verbraucht - Hauptsache er überschreitet im privaten Berecih die zulässige Lagermenge nicht!!

Wir werden sicherlich eines Tages ein SPI-Mitglied finden, das diese Bevormundung nicht mitmacht und das über die Mitgliedschaft im VDW oder FWR über eine Verwaltungsrechtschutzversicherung verfügt! Dann werden wir notfalls durch alle Instanzen (wenn es sein muss bis zum Europäischen (Verwaltungs-)Gerichtshof!) gegen solche Bevormundungen durch den deustcehn Staat prozessieren - spätestens wenn es um die Verlängerung meines persönlichen Pulverscheines geht. Ich hab darin derzeit die Baden-Würrtttembergische Lösung eingetragen, die keine Mengenbegrenzung vorsieht sondern in etwa so lautet" Je nach Bedarf aber nicht mehr als 3 kg pro Bezug!" Aber inzwischen wohne ich ja bekanntlich in Bayern und der für mich zuständige Sachbearbeiter im LRA Pfaffenhofen (Herr Koch) ist auch der Meinung, dass die innere Sicherheit gefährdet ist, wenn er die Mengenbegrenzung innerhalb seines Verantwortungsbereiches aufhebt!

Laut Herrn Zapf vom Bayerischen Minsiterium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist die Baden-Württembergsiche Lösung verfassungswidrig. In Bayern muss die Menge jedenfalls begrenzt werden, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass bei Aufhebung der Mengenberenzung Mißbrauch betrieben wird - seine Originalen Worte - und das, wo man gleich nebenan in Österreich (im Übrigen in jedem NAchbarland von Deustchland!!) ab 18 Jahren unbegrenzt Schwarzpulver erwerben kann.

Ich glaube, dass alle Bundesländer, die die Menge begrenzen verfassungswidrig handeln und lediglich BadenWürrttemberg eine bürgerfreundliche und verfassungskonforme Lösung fährt!

Gruß

Helmut

nur so zur allgemeinen Kenntnisnahme:

Ich habe seinerzeit, als es um den Entwurf des 3. Sprengänderungsegsetzes ging nachweislich alle vom Sprengstoffrecht betroffenen schießsportlichen Verbände angeschrieben und in der Sache um Unterstützung gebeten: Abgesehen vom AKNB (=Arbeitskreis der nordbayerischen Böllerschützen) hat außer uns (SPI) kein einziger Verband uns in diesen Bemühungen (Aufhebung der Mengenbegrenzung und Wegfall der 5-Jahresbefristung im 3. SprengÄndG ) gegenüber dem BMI unterstützt. Ich frage mich schon seit längerem, wo die angeblichen Vertreter unserer Interessen hier Ihren Job für uns machen. Vielen Funktionären scheint der persönliche Machterhalt inkl. Machfestigung wichtiger zu sein, als eine konsequente Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder.

Vieles von dem, was wir uns derzeit an staatlicher Entmündigung und Bevormundung gefallen lassen müssen, ist das Ergebnis von 30 Jahren Verbandsarbeit unserer angeblichen Interessensvertreter. Zumindest vereinzelte von denen betreiben mit dem Gesetzgeber schon seit Jahrzehnten einen Kuhhandel, bei dem großkalibrige Disziplinen zugunsten von Erleichterungen im Umfeld der Kleinkaliberdisziplinen auf die Schlachtbank geführt werden. Die Aktivitäten eines Präsidenten eines bereits anerkannten Großkaliberverbandes, die hier im Forum in einem anderen Thread bereits ausführlich erörtert wurden, sind bezeichnend für diese beunruhigende Entwicklung.

Geschrieben
Wie bei Hilli ist es auch bei uns! 25 KG Erstantrag danach gucken wieviel verbraucht!

Denke das ist auch OK so!

Gruss Björn

353662[/snapback]

Hallo Björn,

Ihr habt da eine ganz gute Lösung. Das mit den 25 kg dürfte für 98 % aller Fälle ausreichend sein.

Trotzdem:

Warum überhaupt die Mengen kontingentieren, wo doch die einschlägigen Bestimmungen zur Aufbewahrungsmenge schon vorgeben, was man maximal zu Hause lagern darf!

Würdest Du Dir es auch gefallen lassen, wenn man Dir ab morgen nur noch 20 Liter Benzin im Monat zugesteht, oder Du nur noch 2 Kilowatt Strom oder 100 Liter Trinkwasser pro Woche verbrauchen dürftest?

Es ist bequem, die Kontingentierung zu akzeptieren, aber weder erhöht dieses die innere Sicherheit noch ist es ein Zeichen von großem Vertrauen des Staates in seine loyalen und gesetzestreuen Bürger.

Björn, es geht doch auch um das Prinzip, selbst wenn man mit der bei Euch in der Region praktizierten Lösung in der Praxis ganz gut zurechtkommen würde.

Gruß

Helmut

Geschrieben

Moin,

hier im hohen Norden sind die Genehmigungsbehörden angewiesen, die genehmigten Bezugs- und Lagermengen niedrig zu halten.

Niedrigster Standard, was ohne Nachfrage genehmigt wird sind 3kg NC /1kg SP pro Jahr.

Weiterhin werden häufig Auflagen hinsichtlich der Lagerhaltung gemacht, die deutlich schärfer sind, als die Freimengenregelung im nichtgewerblichen Bereich.

Zur Erinnerung die genehmigungsfreien Lagermengen im nichtgewerblichen Bereich:

Unbewohnter Nebenraum in einem bewohnten Haus:

3kg NC oder 1kg SP

Unbewohntes Nebengebäude

5kg NC oder 3kg SP

Bei gemischter Lagerung darf nur bis zur zulässigen Menge des Stoffes mit der höchsten Gefahrenklasse gelagert werden (hier die Schwarzpulvermenge)

Wer größere Mengen lagern will -das geht auch nichtgewerblich-, muß ein genehmigtes Explosivstofflager beantragen.

Einer meiner Bekannen hat einen Betonmülleimercontainer nochmals ummauert und mit feuerfester Sicherheitsstahltür und separat verschießbaren Innenfächern versehen und das als nichtgewerbliches Lager für 25kg NC und 10kg SP als genehmigtes Explosivstofflager durchbekommen. Das Ganze ist auch noch durch einen Zaun gesichert und er hat auch viel Platz auf seinem Grundstück.

Ich denke aber, daß dies die Ausnahme bildet.

Einer meiner anderen Bekannten hat eine nichtgewerbliche Sprengerlaubnis. Da wirds schon deutlich heikler. Insbesondere mit der Haftpflicht ist das garnicht witzig. Aber hin und wieder gehts dann zum Bauern auf den Acker Steine sprengen. Den Stoff muß er sich aber von einem gewerblichen Sprengmeister zum sofortigen Verbrauch (max 24 h Zwischen-Lagerung) holen. Jede Menge Aufwand für ein wenig Spaß.

Sein größtes Ding war mal eine in die Landschaft gesprengte Entenkuhle, aber das ist schon Jahrzehnte her und wird jetzt nicht mehr genehmigt...

Gruß,

frogger

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