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Tritiumvisier in Deutschland


Kaimi72

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

IMHO muß die Strahlenschutzverordnung eingehalten werden.

Tritium hat übrigens eine Halbwertzeit von 12 Jahren.

Auszug aus der StrlSchV:

Anlage III

(zu § 4 Abs. 2)

Genehmigungs- und anzeigefreier Umgang

Teil A: Genehmigungs- und anzeigefrei nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ist

der Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren spezifische Aktivität weniger als 100 Becquerel je Gramm beträgt;

der Umgang mit festen Stoffen, deren spezifische Aktivität an radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs weniger als 500 Becquerel je Gramm beträgt;

die Lagerung von radioaktiven Bodenschätzen aus natürlichem Vorkommen, wenn der Gehalt an natürlichem Uran oder natürlichem Thorium jeweils das Zehnfache der Freigrenzen nach Anlage IV Tabelle IV 1 Spalte 4 nicht überschreitet;

die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Arzneimitteln, die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über radioaktive Arzneimittel oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) in den Verkehr gebracht worden sind;

die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Geräten, die Skalen oder Anzeigemittel mit fest haftenden radioaktiven Leuchtfarben enthalten, wenn

5.1 die Freigrenze der verwendeten radioaktiven Stoffe mindestens 5 x 105 Becquerel beträgt,

5.2 das einzelne Gerät nicht mehr als das Zehnfache, im Falle von Tritium nicht mehr als das Fünfzigfache der Freigrenze nach Anlage IV Tabelle IV 1 Spalte 4 enthält und

5.3 die Leuchtfarbe üblicherweise berührungssicher abgedeckt ist und die Ortsdosisleistung in 0,1 Meter Abstand von der Leuchtfarbe bei einer Abdeckung mit einer flächenbezogenen Masse von 50 Milligramm je Quadratzentimeter 1 Mikrosievert durch Stunde nicht überschreitet;

Quelle:

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Anlagen zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Geschrieben
Hallo NG!

Sind Tritiumvisiere in Deutschland zulässig oder nicht? Gibt es diesbezüglich Rechtsvorschriften?

Gruß

Kai

337589[/snapback]

hallo,

die suchfunktion ist hier sehr hilfreich....

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=297357

die herren waren der meinung, das die teile böse pfui sind.

der kauf dieser teile ist aber problemlos möglich (glock, sphinx oder oberland arms). auch in uhren wird das zeug ja verbaut (5.11, luminox, h3)

konkrete frage an den verkäufer könnte helfen um böse folgen zu vermeiden.

gruß VA :rainbow:

Geschrieben
Das Tritium-Visier auf meiner Glock (von einem deutschen Büchsenmacher montiert) ist jedenfalls super.

337616[/snapback]

hallo,

me ist das glockvisier in punkt preis/leistung unschlagbar und das visierbild ist auch super (für seinen zweck!!)

gruß VA :rainbow:

Geschrieben

sagt mal... sind solche emissionsverordnungen mittlerweile nicht alle europäisiert? und kann es dann überhaupt sein, dass so eine visierung nur in deutschland verboten ist, aber in österreich und frankreich erlaubt ist? wäre das dann nicht wieder ein handelshemmnis (wie bei den softairs), das gegen euro-recht verstossen würde?

Geschrieben
sagt mal... sind solche emissionsverordnungen mittlerweile nicht alle europäisiert? und kann es dann überhaupt sein, dass so eine visierung nur in deutschland verboten ist, aber in österreich und frankreich erlaubt ist? wäre das dann nicht wieder ein handelshemmnis (wie bei den softairs), das gegen euro-recht verstossen würde?

337619[/snapback]

hallo,

um es mal deutlich zu sagen:

ICH kann mir nicht vorstellen, das solche teile von bekannten firmen hier in deutschland verkauft werden. nicht nur der käufer, sondern auch der verkäufer würde sich strafbar machen. nicht zu vergessen der ärger den der kunde machen würde.

gruß VA :rainbow:

Geschrieben
hallo,

um es mal deutlich zu sagen:

ICH kann mir nicht vorstellen, das solche teile von bekannten firmen hier in deutschland verkauft werden. nicht nur der käufer, sondern auch der verkäufer würde sich strafbar machen. nicht zu vergessen der ärger den der kunde machen würde.

gruß VA :rainbow:

337626[/snapback]

Worauf bitte beruht die Annahme, solche Visiere seien verboten? :confused:

Geschrieben

Wenn ich mich nicht total irre, ist Tritium ein alpha-Strahler also ein Teilchenstrahler. Das bedeutet, daß selbst ein einfaches Blatt Papier die Strahlung fast komplett aufhält. In den Visieren und Uhren ist das Tritium in Leuchtelementen verbaut. Diese sind komplett geschlossen. Die Strahlung des Tritium regt eine "Leuchtfarbe" zum Leuchten an. Nur das Licht, nicht aber die Strahlung, verläßt das Leuchtelement. Die einzigen Probleme, die ich sehe, können eine mögliche Entsorgung oder eine Beschädigung der Leuchtelemente sein.

Geschrieben

Ja stimmt. Mein Fehler. Aber so lange es kein Gamma-Strahler ist, ist die Welt doch in Ordnung. :)

Geschrieben
Worauf bitte beruht die Annahme, solche Visiere seien verboten?  :confused:

337633[/snapback]

hallo,

lies die doch einfach mal das von mir verlinkte thema durch..........

das thema geistert hier nicht zum ersten male herum, eine eindeutige antwort wurde noch nie erbracht.

für glock etc ist eine lieferung kein problem, walther erklärte mir vor 2-3 jahren, das die teile hier verboten seien....... wie gesagt ich kann es mir nicht vorstellen.

wie gesagt, lies den verlinkten beitrag und du wirst sehen/lesen :grin: das noch andere walthers einstellung teilen.

gruß VA :rainbow:

Geschrieben
hallo,

lies die doch einfach mal das von mir verlinkte thema durch..........

das thema geistert hier nicht zum ersten male herum, eine eindeutige antwort wurde noch nie erbracht.

für glock etc ist eine lieferung kein problem, walther erklärte mir vor 2-3 jahren, das die teile hier verboten seien....... wie gesagt ich kann es mir nicht vorstellen.

wie gesagt, lies den verlinkten beitrag und du wirst sehen/lesen :grin:  das noch andere walthers einstellung teilen.

gruß VA :rainbow:

337834[/snapback]

Der Thread ist mir durchaus bekannt.

Die Tritiumröhrchen in den Visieren strahlen so schwach, daß der Umgang damit nach der Strahlenschutzverordnung keiner Genehmigung bedarf. Schwierig kann es nur für Hersteller und (teilweise) den Handel werden, da viele solche Visiere auf dem Haufen evtl. die Grenzwerte überschreiten könnten.

Ein solches Visier gibt nicht mehr als 0,001 mSv p.a. ab.

Diese Beurteilung stammt übrigens nicht von mir, sondern vom Bundesamt für Strahlenschutz. Denen machen jedes Handy und jede Sonnenbank wesentlich größere Sorgen.

btw: Vorrichtungen mit Bauartzulassung sind keine Konsumgüter im Sinne der Strahlenschutzverordung.

Geschrieben
...ist ein ß-Strahler

und hier noch ein LINK

Gruß Gromit

337724[/snapback]

Beim Zerfall von Tritium entsteht ß-minus Strahlung. Diese Strahlung regt eine spezielle Farbe, mit der die Glaskugeln bzw. Glasröhrchen - innen - beschichtet sind zum Leuchten an. Tritium ist gasförmig (schwerer Wasserstoff - H3) in Glaskugeln oder Glasröhrchen verschlossen.

Die 2001 in Deutschland novellierte StrlSchV beruht auf die deutsche Umsetzung einer Euratom-Richtlinie!

Gruß Joe

Geschrieben
IMHO muß die Strahlenschutzverordnung eingehalten werden.

Tritium hat übrigens eine Halbwertzeit von 12 Jahren.

Auszug aus der StrlSchV:

Quelle:

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Anlagen zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

337595[/snapback]

@Völker!

Sorry, deine genannten Rechtsquellen zur StrlSchV sind überholt. Es gibt keine Tritium-Vorrichtungen mit Bauartzulassung. Die von dir genannten Vorschriften sind - einschließlich der Anlagen - 2001 novelliert worden.

Gruß Joe

Geschrieben
Die Tritiumröhrchen in den Visieren strahlen so schwach, daß der Umgang damit nach der Strahlenschutzverordnung keiner Genehmigung bedarf.

Umgang ist O.K.!

Schwierig kann es nur für Hersteller und (teilweise) den Handel werden, da viele solche Visiere auf dem Haufen evtl. die Grenzwerte überschreiten könnten.

Wer so´n Teil EINFÜHREN will, aus dem Nicht-EU-Ausland, der braucht 1. eine Einfuhrgenehmigung (oder Ausnahmegenehmigung oder so ähnlich) wg. Überschreitung des festgelegten Grenzwertes der enthaltenen Gesamtaktivität und 2. einen Strahlenschutzverantwortlichen der die entsprechende Sach- und Fachkunde im Strahlenschutz hat.

BEIDES kostet ...

Grüße

Iggy

Geschrieben
Hallo allerseits,

hat eigentlich jemand von Euch eine Ahnung, ob die DDR-Nachtzielhilfen für die AK47 strahlen ?

Sind die frei verkäuflich oder hat sich da nur noch nie jemand drum gekümmert ?

Die gibt's ja überall für'n Appel und 'n Ei :

eGun-Auktion AK-Nachtzielhilfe

Danke & Gruß

Hamster

339383[/snapback]

hallo,

me ist dort nur "phosphor" verwendet worden, dh das zeug leuchtet nur, wenn du es vorher mit licht -taschenlampe etc- "auflädst" wie bei alten uhren.

gruß VA :rainbow:

Geschrieben

Hallo,

in der Caliber 02/2004 (S.54) war wohl ein Bericht über Tritium-Visierungen.

Hat den jemand von Euch zufälligerweise noch? Ich bin nämlich verzweifelt auf der Suche danach... falls ja würde ich mich über eine kurze Nachricht freuen ...

Vielen Dank im voraus und viele Grüße...

der CluelessOne

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