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IGNORED

Waffenschrank und Pulver


Agip

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Fachmänner,

hab mal ne Frage. Darf ich in meinem Waffenschrank VdS Klasse 3, Pulver mit den Waffen und der Munition zusammen Lagern :confused:

im vorraus schon mal Danke Agip

Was ich gerade gemerkt habe 1 Jahr dabei und die 100 Frage. :lol:

Geschrieben
Hallo Fachmänner,

hab mal ne Frage. Darf ich in meinem Waffenschrank VdS Klasse 3, Pulver mit den Waffen und der Munition zusammen Lagern :confused:

Du darfst das Pulver im Waffenschrank aufbewahren aber nicht zusammen mit der Munition in einem Fach. Wenn das Fach groß genug ist, kannst Du ein Holzinnenfach mit mindestens 20mm Wandstärke einbauen oder eine Wertkasette aus Stahl verwenden, die Du in den Waffenschrak einstellst.

Bela

Geschrieben
hab mal ne Frage. Darf ich in meinem Waffenschrank VdS Klasse 3, Pulver mit den Waffen und der Munition zusammen Lagern :confused:

332863[/snapback]

Ja darfst du, auch zusammen mit der Munition. Du darfst nur keine sogenannten Brandbeschleuniger mit lagern, die würden die Gefahrgutklasse erhöhen und entweder die Lagermenge drastisch erniedrigen oder ganz ausschließen.

Klassischerweise erfolgt die Lagerung nach neuem Waffengesetz in einem abgeschlossenen Behälter der den Zugriff durch Unbefugte verhindert. Ich lagere mein Pulver in einem separaten kleinen Schranktresor.

Beste Grüße

Miwi

Geschrieben
Darf der Waffenschrank dann noch in der Wohnung stehen?

Karl

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Hallo,

da gehört das Pulver auch ohne Munition und Waffen nicht hin,

normalerweise darf Pulver nur in unbewohnten Nebenräumen oder in unbewohnten Nebengebäuden gelagert werden.

Gruss

Cooper

Geschrieben
Hallo,

da gehört das Pulver auch ohne Munition und Waffen nicht hin,

normalerweise darf Pulver nur in unbewohnten Nebenräumen oder in unbewohnten Nebengebäuden gelagert werden.

Gruss

Cooper

332888[/snapback]

Und wo soll jemand, der nicht über den Luxus eines Einfamilienhauses verfügt, dann sein Pulver lagern? Bad, Küche, Flur, oder Balkon mehr bleibt dir in einer Durchschnittswohnung gar nicht übrig. Der Raum sollte bloß nicht dauerhaft bewohnt sein, sprich Schlaf- oder Wohnzimmer.

Gruß

Stefan

Geschrieben
da gehört das Pulver auch ohne Munition und Waffen nicht hin,

normalerweise darf Pulver nur in unbewohnten Nebenräumen oder in unbewohnten Nebengebäuden gelagert werden.

Gruss

Cooper

332888[/snapback]

Ich muß teilweise wiedersprechen.

Waffen dürfen auf jeden Fall in bewohnten Räumen sein.

Munition ist da auch kein Problem.

Nur Pulver darf nicht in ständig bewohnten Räumen gelagert werden.

Keller oder Dachboden ist kein Problem. (Bad gilt auch)

Bei bewohnten Gebäuden ist nur die max. Lagermenge reduziert.

Dies ist bei unbewohnten Nebengebäuden nicht der Fall.

Geschrieben
Und wo soll jemand, der nicht über den Luxus eines Einfamilienhauses verfügt, dann sein Pulver lagern? Bad, Küche, Flur, oder Balkon mehr bleibt dir in einer Durchschnittswohnung gar nicht übrig.  Der Raum sollte bloß nicht dauerhaft bewohnt sein, sprich Schlaf- oder Wohnzimmer.

Gruß

Stefan

332909[/snapback]

Na nun überleg mal Stefan.

Deinem Profil ist zu entnehmen, dass Dein Hobby u.a. auch das Widerladen ist.

Ich nehme mal an dass Du die Sache legal betreibst, dann müsstest Du auch die Ausbildung dazu durchlaufen haben. Ich nehme weiter an, dass die Anforderungen in Bayern so ähnlich sind wie bei uns in BaWü.

Und mal aufgepasst im Unterricht? Da gibt es nämlich die Lagerrichtlinie 410 für Treibladungspulver usw. da sind Menge und Ort klar und deutlich definiert.

U.a. heisst es da, dass der Raum nicht ständig bewohnt sein darf, und kein offenes Licht, Feuer etc vorhanden ist. D.h. im Klartext, unbewohntes Nebengebäude oder Keller, Dachboden (ja auch BAD.... :P ).

Bevor jetzt gleich wieder die Grundsatzdiskussion stattfindet, ich rede von den Vorraussetzungen des lagerraums und nicht von dem zusätzlichen Aufbewahrungsbehältnissen.

Gruß

Geschrieben

Für alle die noch einmal nachlesen wollen, hier der Link zur aktuellen Version der Lagerrichtlinie 410:

Quelle: Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Spreng/5_410.pdf

Da steht auch das mit dem Bad drinn.

Gruß

Geschrieben
Na nun überleg mal Stefan.

Deinem Profil ist zu entnehmen, dass Dein Hobby u.a. auch das Widerladen ist.

Ich nehme mal an dass Du die Sache legal betreibst, dann müsstest Du auch die Ausbildung dazu durchlaufen haben. Ich nehme weiter an, dass die Anforderungen in Bayern so ähnlich sind wie bei uns in BaWü.

Und mal aufgepasst im Unterricht? Da gibt es nämlich die Lagerrichtlinie 410 für Treibladungspulver usw. da sind Menge und Ort klar und deutlich definiert.

U.a. heisst es da, dass der Raum nicht ständig bewohnt sein darf, und kein offenes Licht, Feuer etc vorhanden ist. D.h. im Klartext, unbewohntes Nebengebäude oder Keller, Dachboden (ja auch BAD.... :P ).

Bevor jetzt gleich wieder die Grundsatzdiskussion stattfindet, ich rede von den Vorraussetzungen des lagerraums und nicht von dem zusätzlichen Aufbewahrungsbehältnissen.

Gruß

332919[/snapback]

Ach General,

wir beide haben es heute aber miteinander.

Habe ich irgendetwas anderes geschrieben, als du mir gerade versucht hast im Klartext zu erklären. Unbewohnter Nebenraum... ich zitiere mich jetzt mal selbst " ...Bad, Küche, Flur, oder Balkon mehr bleibt dir in einer Durchschnittswohnung gar nicht übrig. Der Raum sollte bloß nicht dauerhaft bewohnt sein, sprich Schlaf- oder Wohnzimmer."

Habe ich was falsches geschrieben? Gegen die "Lagerrichtlinie 410" blabla verstoßen.

Und ja, ich habe aufgepasst im Unterricht. Also lass diese unterschwelligen Bemerkungen, zumal mich das mit der Wohnung gar nicht betrifft. Ich lade seit vielen Jahren in meinem schönen Keller in einem noch schöneren EFH :P

Gruß Stefan

Geschrieben
Ach General,

wir beide haben es heute aber miteinander.

Habe ich irgendetwas anderes geschrieben, als du mir gerade versucht hast im Klartext zu erklären. Unbewohnter Nebenraum... ich zitiere mich jetzt mal selbst "  ...Bad, Küche, Flur, oder Balkon mehr bleibt dir in einer Durchschnittswohnung gar nicht übrig. Der Raum sollte bloß nicht dauerhaft bewohnt sein, sprich Schlaf- oder Wohnzimmer."

Habe ich was falsches geschrieben? Gegen die "Lagerrichtlinie 410" blabla verstoßen.

Und ja, ich habe aufgepasst im Unterricht. Also lass diese unterschwelligen Bemerkungen, zumal mich das mit der Wohnung gar nicht betrifft. Ich lade seit vielen Jahren in meinem schönen Keller in einem noch schöneren EFH :P

Gruß Stefan

332966[/snapback]

Ich kann Dich beruhigen..... :D hast Du nicht.

Da aber manche die neue Version nicht kennen, wollte ich Sie allen mit dem Link zugänglich machen, denn je nach Bundesland ist die regelung der Zuständigkeit anders, bei uns in BaWü ist es nun einmal das Gewerbeaufsichtsamt.

Gruß

Geschrieben
Ja darfst du, auch zusammen mit der Munition.

Nach meiner Kenntnis ist das nicht so, Pulver un Munition dürfen nicht zusammen aufbewahrt werden. So habe ich es beim Wiederladerlehrgang gelernt und so hat es mir auch der nette Herr von der unteren Jagdbehörde gesagt, der sich meinen Pulvertresor angeschaut hat.

Bela

Geschrieben
Du kannst aber ganz schön bösartig sein.  :AZZANGEL:

Cooper

333231[/snapback]

Also wenn er jetzt "Widder laden" geschrieben hätte, dann würde ich Dir ja recht geben. Ein gefundenes Fressen für jeden Tierschützer... :P

Geschrieben

Eine Möglichkeit, wenn auch vom Gewerbeaufsichtsamt nicht gerne gesehen:

ein Kellerlichtschacht, wo das Abdeckgitter mit Kette und Schloss gesichert ist. Darf nicht der nat. Sonneneinstarhlung ausgesetzt sein, sollte also Nordseite oder so sein. Rechtlich (zumindest Stand vor3 Jahren bei meiner Wiederladeprüfung (ätsch, richtig geschrieben...) sauber, aber wie gesagt nicht gern gesehen. Vor allem beim Thema Druck- Entlüftungsfläche kein Problem.

(Wär natürlich net schlecht, wenn eine Blondine drüber läuft mit Kleid, wo es das Kleidchen beim Bummm hochhebt. Im günstigstem Fall kannst du sehen ob es eine echte Blondine ist...)hö hö hö, träumen darf man ja noch. :chrisgrinst:

Geschrieben
(Wär natürlich net schlecht, wenn eine Blondine drüber läuft mit Kleid, wo es das Kleidchen beim Bummm hochhebt. Im günstigstem Fall kannst du sehen ob es eine echte Blondine ist...)hö hö hö, träumen darf man ja noch. :chrisgrinst:

Witzbold. Wenns ein blaues Kleid ist, handelt es sich zumeist um den Hausmeister. :P:chrisgrinst:

Geschrieben
Ist das der mit dem Dackel? :021:

333292[/snapback]

...und selbst der wäre dann rasiert! :grlaugh::021:

...an den Beinen mein ich !!! :AZZANGEL:

Seine Tochterist mir übrigens lieber :chrisgrinst:

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