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IGNORED

Garantieausschluss bei Händlern


Gast radio

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Geschrieben

gehört zwar nicht zum Waffenrecht, aber ist aus juristischer Sicht vielleicht für alle mal einen Blick wert:

Frage an die Rechtsexperten:

darf ein Waffenhändler, der sich ehrlicherweise in einer Auktion als solcher zu erkennen gibt, seine Geschäftsbedingungen wie folgt formulieren und somit jegliche Verantwortung für seine verkauften Waffen ausschliessen?

... Verkauf erfolgt in Kommission , daher unter Ausschluß von Garantie , Gewährleistung , Rückgabe ...

Bei diesem Verkäufer sind alle Sachen immer "gebraucht" ohne weitere Angaben:

kann "neuwertig" bis fast "schrottreif" sein, da weitere Angabe generell fehlen

Geschrieben
Meines Erachtens nicht (mehr), denn nach der BGB Schuldrechtsreform 2002 ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen mindestens ein Jahr, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.

327061[/snapback]

......ein Kommissionär ist aber doch Vermittler und nicht Verkäufer ,oder :confused: ....

Geschrieben
......ein Kommissionär ist aber doch Vermittler und nicht Verkäufer ,oder  :confused: ....

327072[/snapback]

...und dies ist wohl des Pudels Kern!

IMI

Geschrieben
...die Frage ist, ob er die Gewährleistung damit umgehen kann.

327098[/snapback]

....und eben das ist vermutlich der Grund, warum er in Kommission verkauft :AZZANGEL: ....

Geschrieben
Sollte er es aber als Trick zur Umgehung der Gewährleistung machen, dann haftet er trotzdem.

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Und das dürfte im Zweifel schwierig oder kaum zu beweisen sein.

Geschrieben

Ich hatte auch schon eine Waffe beim Händler in Komission stehen, die beim Verkauf auch über ihn abgewickelt wurde (von meiner WBK zum Händler, vom Händler in die WBK des Käufers). Zu der Zeit gab es die Gewährleistung noch nicht. Die Sache war für mich kostenlos, ich erreichte durch die Vitrine des Händlers eine größere Anzahl von Interessenten und bei der Behörde machte es sich auch gut, wenn das Ding an einen Händler geht. Nicht jede Waffe, die in Komission angeboten wird, muss also ein Versuch sein, die Gewährleistung zu umgehen.

Geschrieben
Ich hatte auch schon eine Waffe beim Händler in Komission stehen, die beim Verkauf auch über ihn abgewickelt wurde (von meiner WBK zum Händler, vom Händler in die WBK des Käufers). Zu der Zeit gab es die Gewährleistung noch nicht. Die Sache war für mich kostenlos, ich erreichte durch die Vitrine des Händlers eine größere Anzahl von Interessenten und bei der Behörde machte es sich auch gut, wenn das Ding an einen Händler geht. Nicht jede Waffe, die in Komission angeboten wird, muss also ein Versuch sein, die Gewährleistung zu umgehen.

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Wenn der Händler sie in sein Buch übernimmt - ist nix mehr mit Kommission - dann ist es ein Gebrauchtverkauf des Händlers - mit den rechtlichen Folgen !

Mouche

Geschrieben
Wenn der Händler sie in sein Buch übernimmt - ist nix mehr mit Kommission - dann ist es ein Gebrauchtverkauf des Händlers - mit den rechtlichen Folgen !

Mouche

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...und wenn sich alle darauf geeinigt haben, dass es trotzdem "Kommission" sein soll, ist es ein Scheingeschäft nach § 117 BGB. :P

Geschrieben

aber: nicht wenige Händler versuchen mit dummen Tricks, sich einen Vorteil zu verschaffen.

Bei einigen wird alles generell in Kommission verkauft, warum wohl ?

Achtet mal bei den Händlern auch in deren Bewertungshistorie auf "inaktive Bieter" : diese wurden vom Webmaster von allen weiter Aktivitäten ausgeschlossen und sind häufig verbrannte , weil erkannte Zweitidentitäten des gleichen Anbieters , der so seine Preise und Auktionen wieder zu seinem Vorteil preislich nach oben manipulieren will. Die bieten nicht nur selbst mit, sondern bewerten sich auch noch selbst. Und sind dabei aufgefallen :D

Wer denn so blöd ist :gaga:

Leider führen die Auktionsplattformen keine offene "schwarze Listen" mit solchen betrügerischen Spezies

Geschrieben
Wenn der Händler sie in sein Buch übernimmt - ist nix mehr mit Kommission - dann ist es ein Gebrauchtverkauf des Händlers - mit den rechtlichen Folgen !

Mouche

327231[/snapback]

Das stimmt so nicht.

Manche Bundesländer schreiben vor, das ALLE Waffen im Geschäft (auch die Reparaturen und Kommissionen) ins Handelsbuch müssen, um eine bessere Kontrolle zu haben.Die Aufnahme ins Handelsbuch macht aus der Übernahme noch keinen "Eigenankauf". Wenn der Händler die Waffe allerdings direkt dem Einlieferer bezahlt, wäre es ein finanztechnisch "unechtes Kommissionsgeschäft", was auch steuerlich anders zu behandeln wäre. Zahlt er die Waffe über Kommissionsabrechnung erst nach dem echten Verkauf, handelt er namens und im Auftrag des Erstverkäufers, als "Makler´". Ob die Waffe im Handelsbuch steht, oder nicht, spielt dabei keine Geige...

GF

Muni

Geschrieben

Entscheidend ist, daß der Händler, der in Kommission "verkauft", nicht der Vertragspartner, also nicht der Verkäufer ist. Alos muß er auch keine Gewähr leisten. Waru sollte er auch, er vermittelt das Geschäft ja nur. Ausschlaggebend ist also, welche persönlichen Eigenschaften der Verkäufer aufweist und ob dann die Bedingungen eines Verbrauchsgüterkaufs vorliegen, oder nicht.

Der Knackpunkt scheint aber zu sein, daß man den Eindruck bekommt, der Anbieter behaupte nur, er sei Komissonär, wobei er in Wirklichkeit aber der Verkäufer ist. Zwecl der Übung wäre dann, die zwingenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf zu umgehen und sich einen Gewährleistungsausschluß zu erschleichen.

Man kann ja die Frage danach stellen, wer der Verkäufer ist. Kommt keine vernünftige Antwort, bleibt nur, diesen Kerl zu meiden.

Geschrieben

es geht auch bei den seriösen Händlern fair in Auktionen zu:

Bei Nichtgefallen 14tägiges Rückgaberecht , nur 9 euro Frachtpauschale bei Langwaffen

:icon14::icon14: dazu ausführliche Produktbeschreibung

Superfair in Osterrode

oder

Verkauf erfolgt (generell und immer) in Kommission , daher unter Ausschluß von Garantie , Gewährleistung , Rückgabe , Kauf zur Ansicht !

keine Produktbeschreibung , Fracht satte 20 euro für Kurzwaffe

:icon13::icon13::icon13:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wenn also eine gebrauchte Kurzwaffe per Nachnahme mit der Post von einem Händler geschickt wurde, man das gute Stück vorher nicht in natura sah, und nur Bilder übers Internet zugeschickt wurden, dann hat man das Recht innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten und sein Geld gegen Warenrücksendung zurückzufordern?

Und ein Jahr Garantie hat man auch, wenn es eine vom Hämdler gekaufte Kurzwaffe war?

Hat jemand damit Erfahrung von Euch, wie sich die Händler verhalten, wenn man die Waffe zurückschickt und sein Geld zurückfordert?

IMI

Geschrieben

Ich kann es so beschreiben:

Normaler Kauf >> Seite des Händlers besucht, Angebot gesehen und daraufhin mit dem Händler Kontakt aufgenommen

Möglichst per Telefon, dann kann man schon viel im Telefongespräch klären und sehen, wie sichd er Händler verhält. Ich habe sehr positive Erfahrungen gemacht , nur wenige Händler zeigten sich bockig. Viele Sachen auf diesem Wege gekauft und nur eine Waffe zurückgeschickt, weil der Händler aus Dummheit oder Geldgeilheit bei der Ist-Zustandsbeschreibung etwas zwei Schulnoten zu hoch angesetzt hat. Vermutlich Dummheit , weil auf die detaillierten Fragen nach den Mängeln nur die Antwort kam "es sei ja eine Gebrauchte".

Kauf in Auktionen >> man bietet blind mit

Vorsicht xxxl empfohlen , weil hier leider gern oft der Schrott verramscht wird, den der Händler kaum Auge in Auge verkaufen würde und so seinen Ruf am Wohnort nicht zu ruinieren. Muss nicht, ist aber häufig so.

In Auktionen habe ich selbst und im Bekanntenkreis schon alles erlebt: vom raren Schnäppchen bis zum Trümmerhaufen.

Wären die meisten Kunden sachkundiger, was die Ist-Zustandsbeschreibung ist , würden sie sich nicht so viel Schrott andrehen lassen

Bei Auktionen würde ich sehr sorgfältig trennen: räumt ein Händler bei einer Auktion ein 2-Wöchiges Rückgaberecht ein, ist das für mich ein dickes Plus , was aber auch seitens der Käufer nicht schamlos ausgenutzt werden soll.

Wie mir befreundete Händer erzählen, gibt es nicht nur unseriöse Anbieter , sondern auch viel Spinner bei den Kunden. Diese kaufen (soweit erwerbstechnisch möglich) was zum Spaß , haben zwei Wochen Spaß damit und schicken es dann unterfadenscheinigen Gründen zurück.

Ich habe mal einen wirklich guten Schweden im unverpfuschten Originalzustand verschickt (Privat an Privat /Jäger ) , der sowohl Sammler als auch Schützen hätte begeistern dürfen und der mit meiner Selbstgeladenen wirklich erstklassig auch auf 300m schoss.

Versteigert, Geld erhalten, Daten ausgetauscht , verschickt. nach 10 Tagen bekam ich überraschend und ohne Vorankündigung die Waffe per Post zurück, völlig eingesifft und ohne Anschreiben. Habe den steinalten Jäger angerufen und nachgefragt und da erzählt mir den Depp-Sepp:

"er hätte mit seinen Feunden (100??) ausgiebig getestet , div alte lose Munition von einem Bekannten , aber keiner hätte was getroffen- müsste er erst mal ein Glas montieren, denn über die offene Visierung würde sie altersbedingt nicht mehr zielen können - ausserdem wäre er schon alt und ob sich das (=Waffe und Optik noch zu kaufen) noch lohnen würde...ach ja, zu viel putzen schade ja nur den Waffen, bla-bla....."

Wie im Leben halt: ich verstehe das Mistrauen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer

Auktionsanbieter mit Rückgaberecht :icon14:

Auktionsanbieter "die nur im Auftrag in Kommission unter Ausschluß von allem möglichem " anbieten verkneife ich mir und vor einigen müsste man wirklich warnen (in Ostfriesland gibt es auf dieser Basis mind 2 unabhängige Gangs = Seilschaften = Händler + Strohmänner für Auktionsschiebereien )

Leider haben die Seitenanbieter der Auktionsplattformen keine "schwarze" Liste , so können die dubiosen Anbieter darauf hoffen, gleichzeitig unter x-Namen angemeldet , ihr hinterhältiges Spiel treiben zu können , um sich so einen wirtschaftlichen Vorteil zu konstruieren.

Geschrieben
--snipp

Ich habe mal einen wirklich guten Schweden im unverpfuschten Originalzustand verschickt (Privat an Privat /Jäger ) , der sowohl Sammler als auch Schützen hätte begeistern dürfen und der mit meiner Selbstgeladenen wirklich erstklassig auch auf 300m schoss.

Versteigert, Geld erhalten, Daten ausgetauscht , verschickt. nach 10 Tagen bekam ich überraschend und ohne Vorankündigung die Waffe per Post zurück, völlig eingesifft und ohne Anschreiben. Habe den steinalten Jäger angerufen und nachgefragt und da erzählt mir den Depp-Sepp:

"er hätte mit seinen Feunden (100??) ausgiebig getestet , div alte lose Munition von einem Bekannten , aber keiner hätte was getroffen- müsste er erst mal ein Glas montieren, denn über die offene Visierung würde sie altersbedingt nicht mehr zielen können - ausserdem wäre er schon alt und ob sich das (=Waffe und Optik noch zu kaufen) noch lohnen würde...ach ja, zu viel putzen schade ja nur den Waffen,  bla-bla....."

-----snipp

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hallo,

und wie ging die sache aus??

hast du dem spezi sein geld komplett wiedergegeben, oder versand, reinigung, aus- & eintragen (wenn privat) etc in "rechnung" gestellt???

ich an deiner stelle wäre jedenfalls :pissed:

wenn ich waffen via egun verkaufe, recht selten, räume ich dem selbstabholer meist 'nen dicken bonus ein, um solchen aktionen aus dem weg zu gehen.

gruß VA :rainbow:

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