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IGNORED

Waffenbesitz / Arbeitslosigkeit / ALG-II-Bezug


SL-8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hat bereits jemand damit Erfahrung?

Müssen vorhandene Waffen als Wertsachen angegeben werden?

Wenn man vorübergehend aus finanziellen Grunden nicht mehr schießen geht bzw. aus dem Verein austritt bzw. die Mitgliedschaft ruhen lässt ... muss man dann seine Waffen verkaufen (wg. fehlendem Bedürfniss)?

Geschrieben
Hat bereits jemand damit Erfahrung?

Müssen vorhandene Waffen als Wertsachen angegeben werden?

ja

Wenn man vorübergehend aus finanziellen Grunden nicht mehr schießen geht bzw. aus dem Verein austritt bzw. die Mitgliedschaft ruhen lässt ... muss man dann seine Waffen verkaufen (wg. fehlendem Bedürfniss)?

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Das dürfte von Fall zu Fall unterschiedlich ablaufen.

Karl

Geschrieben

zu Punkt 1: Hab ich mir schon gedacht!

zu Punkt 2: Der Betroffene würde ja bei erneuter Arbeitsaufnahme wieder schießen gehen ... nur ist ihm im Moment sein Hobby zu teuer. Leider ist aufgrund der momentanen Situation am Arbeitsmarkt nicht voraussehbar ob und wann wieder eine Arbeitsstelle!

Geschrieben

Ich bin zwar kein Experte in diesen Sachen, aber was sind heute schon gebrauchte Waffen wert. Versuche die doch mal beim Händler zu verkaufen. Da bekommt man doch nur noch einen Bruchteil des Neuwertes.

Wenn also normale Waffen (normale Ordonnanzgewehre, Revolver oder Pistolen) Wertgegenstände sein sollen, so ist mir das etwas unverständlich. Es sieht sicherlich anders aus, wenn ich Raceguns oder Hightech-Waffen habe.

Ansonsten ist ja mein normaler Fernseher u.ä. auch ein Wertgegenstand.

Geschrieben

Das ist er auch. Wenn du z.B. zwei Fernseher besitzt kann dir der zweite sogar gepfändet werden. Bei Waffen ist das genauso! Wenn du den Gegenstand nicht auslösen kannst wird er nach einer bestimmten Zeit versteigert. Dir wird dann nur der erzielte Erlös nach Abzug der Kosten von deinen Schulden abgezogen.

Mein Kumpel hat aber keine Schulden ... er möchte nur vermeiden das er jetzt wegen Hartz IV seine Waffen verscherbeln (der Verkaufserlös wird natürlich als Einkommen vom ALG II abgezogen) und irgendwann mal wieder teuer kaufen muss!

Und den Mitgliedsbeitrag für den Schützenverein kann er vom ALG II leider auch nicht mehr bezahlen!

Geschrieben
...

Und den Mitgliedsbeitrag für den Schützenverein kann er vom ALG II leider auch nicht mehr bezahlen!

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Klingt jetzt zwar saublöde :rolleyes: , aber falls Dein Freund sich damit anfreunden kann und es in seiner Nähe eine RK gibt, die Ihm gefällt, könnte er es mal beim VdRBw e.V. versuchen. € 24,00 p.a. Beitrag und bei Eignung, Bedarf und Glück fallen auch noch bezahlte Wehrübungen ab. :wub:

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben

Danke für den Tipp ... keine Ahnung ob er gedient hat ... geht das auch wenn er nicht gedient hat?

Naja ... ich kann ja beim nächsten Wertungsschießen mal nachfragen!

2 Euronen pro Monat sind ein fairer Preis!

Er hat schon überlegt die Waffen vorübergehend dem Verein oder einem anderen Berechtigten zu überlassen aber das wird als Schenkung angesehen und auch irgendwie angerechnet ...

Sorry ... aber die spinnen doch!

Geschrieben

Wenn man seine Vereinsmitgliedschaft ruhen läßt, bzw. sich mit dem Vorstand einigt, für die Zeit des ALG-II-Bezuges beitragsfrei gesetzt zu werden, dann ist man noch Mitglied im Verein und das Bedürfnis entfällt nicht.

Ob Waffen im allgemeinen als Wertgegenstände angesehen werden, wage ich zu bezweifeln. Sollte es sich um eine normale Anzahl an Gebrauchswaffen handeln (für die entsprechende DSB-Disziplin beispielsweise) so würde ich davon ausgehen, daß man die Waffen behalten darf. Die Mitgliedschaft in einem Verein hat ja schließlich auch eine soziale Komponente. Die Ausgrenzung aus dem sozialen Umfeld dürfte bei entsprechender Argumentation ziemlich schwierig sein.

Kommt aber auch auf die sonsitgen Umstände an. Ein "Vereinsmeier", der auch noch in einem Kegelclub, einem Skatverein und sonstnoch irgendwo Mitglied ist, dürfte es da schwerer haben, als derjenige, der lediglich den Schießsport als sein Hobby ausübt. Auch ein Jäger mit einem Waffenkontingent, daß auch schonmal das zweite Dutzend übersteigt, wird es sehr schwer haben, seine Waffen zu behalten. Ist aber nur meine Meinung. A bissl was geht halt alleweil.

Gruß

Klaus

Geschrieben
Danke für den Tipp ... keine Ahnung ob er gedient hat ... geht das auch wenn er nicht gedient hat?

...

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das geht auch, wenn er nicht gedient hat ==> nennt sich Förderndes Mitglied, die sind jedoch auf ~30% pro Reservisten Kameradschaft beschränkt. :unsure: Wenn die Wunsch-RK voll ist, andere RK ausprobieren oder einfach zwei gediente Kumpels mitbringen :rolleyes: .

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben

Für mich ist es schon komisch, wenn ein normler Fernseher oder auch ein ev. 2 Jahre alter Computer o.ä. ein Wertgegenstand sein soll. Dann hat das Arbeitsamt bald ein Lagerhaus voller wertloser Sachen rumstehen, die sie nicht loswerden.

Mal ehrlich: was bekommt man heute noch für einen gebrauchten Fernseher, Computer oder auch - um nocheinmal auf unseren Sport zurückzukommen - ein Ordonnanzgewehr oder einen gebrauchten S&W? Schaut doch mal bei Egun rein oder geht mal zum Waffenhändler und versucht da mal was an den Mann zu bringen.

Geschrieben
Für mich ist es schon komisch, wenn ein normler Fernseher oder auch ein ev. 2 Jahre alter Computer o.ä. ein Wertgegenstand sein soll. Dann hat das Arbeitsamt bald ein Lagerhaus voller wertloser Sachen rumstehen, die sie nicht loswerden.

Mal ehrlich: was bekommt man heute noch für einen gebrauchten Fernseher, Computer oder auch - um nocheinmal auf unseren Sport zurückzukommen - ein Ordonnanzgewehr oder einen gebrauchten S&W? Schaut doch mal bei Egun rein oder geht  mal zum Waffenhändler und versucht da mal was an den Mann zu bringen.

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Ganz einfach. Der Staat versucht jeden einzelnen Cent zu erwirtschaften, und wenn einen Kanone auch nur 50 Piepen bringt, hat der Staat sein Ziel erreicht. Das das manchmal in keinem Verhältniss im Zusammenhang von Wert zu Aufwand steht, ist ein anderes Kapitel, aber bei unseren Volksvertretern wundert mich eh nichts mehr. Aber rechne mal 20.000 Waffen x 50€ gibt auch 1 Mio. Und wenns so weitergeht stehen die Chancen staatlicherseits gut, das die, die noch Jobs haben, in Zukunft ganz billig Gebrauchtwaffen kaufen können.

Ich weiß jetzt sagen wieder alle ist Schwarzmalerei, aber bei mir werden in wenigen Wochen 200 Leute keinen Job mehr haben, auch ein paar Sportschützen....

Geschrieben
Ganz einfach. Der Staat versucht jeden einzelnen Cent zu erwirtschaften, und  wenn einen Kanone auch nur 50 Piepen bringt, hat der Staat sein Ziel erreicht. Das das manchmal in keinem Verhältniss im Zusammenhang von Wert zu Aufwand steht, ist ein anderes Kapitel, aber bei unseren Volksvertretern wundert mich eh nichts mehr. Aber rechne mal 20.000 Waffen x 50€ gibt auch 1 Mio. Und wenns so weitergeht stehen die Chancen staatlicherseits gut, das die, die noch Jobs haben, in Zukunft ganz billig Gebrauchtwaffen kaufen können.

Ich weiß jetzt sagen wieder alle ist Schwarzmalerei, aber bei mir werden in wenigen Wochen 200 Leute keinen Job mehr haben, auch ein paar Sportschützen....

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Bei allem Gejammer, liegen eigentlich schon Erkenntnisse vor, daß irgend ein Schütze eine Waffe verkaufen musste? (Teure Sammlerstücke oder Prunkwaffen ausgenommen)

Karl

Geschrieben
Bei allem Gejammer, liegen eigentlich schon Erkenntnisse vor, daß irgend ein Schütze eine Waffe verkaufen musste? (Teure Sammlerstücke oder Prunkwaffen ausgenommen)

Karl

325369[/snapback]

Aber wo sollen diese Waffen verkauft werden: Mir ist nicht bekannt, daß z. B. in D von Gerichtsvollziehern oder der Polizei eingezogene Waffen verkauft werden. In NRW verkaufte mal die Abteilung "ZPD" solche Sachen, aber das ist lange vorbei :mad: - wie sieht das in anderen Bundesländern aus???

Geschrieben
Aber wo sollen diese Waffen verkauft werden: Mir ist nicht bekannt, daß z. B. in D von Gerichtsvollziehern oder der Polizei eingezogene Waffen verkauft werden. In NRW verkaufte mal die Abteilung "ZPD" solche Sachen, aber das ist lange vorbei  :mad: - wie sieht das in anderen Bundesländern aus???

325378[/snapback]

Ich hab wohl mit ALG und Hartz und was es da so gibt nichts zu tun - zum Glück :rolleyes: -

aber ich glaube, Du verwechselst da etwas ! Da geht es nicht um Einziehung und Verwertung irgendwelcher Gegenstände-wie bei einem Schuldner- sondern um Anrechnung auf das vorhandene Vermögen .

Der Verkauf ist Sache des Eigentümers - letztlich auch die Frage, ob er nicht auf anderes verzichtet und die Sachen behält - denn angerechnet werden darf jedes Vermögen(steil) nur einmal.

Mouche

Geschrieben
Der Verkauf ist Sache des Eigentümers - letztlich auch die Frage, ob er nicht auf anderes verzichtet und die Sachen behält - denn angerechnet werden darf jedes Vermögen(steil) nur einmal.

Es ist nur die Frage ob das KK oder die LP im unteren dreistelligen Wert verwertet

werden muß, oder wie bei anderen Sachen auch auf eine Verwertung verzichtet wird. Ich kenne nur die Situation von einigen Jägern/Förstern bei denen auf die Verwertung der gebrauchten Waffen verzichtet wurde. (Hier wegen Umzug in Pflegeheime und nicht ausreichender Rente/Pension)

Karl

Geschrieben
Es ist nur die Frage ob das KK oder die LP im unteren dreistelligen Wert verwertet

werden muß, oder wie bei anderen Sachen auch auf eine Verwertung  verzichtet wird. Ich kenne nur die Situation von einigen Jägern/Förstern bei denen auf die Verwertung der gebrauchten Waffen verzichtet wurde. (Hier wegen Umzug in Pflegeheime und nicht ausreichender Rente/Pension)

Karl

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Aha - und für WAS braucht man im Pflegeheim Waffen :confused:

Soweit mir bekannt, sind die genau dort üblicherweise sogar per Hausordnung verboten - zurecht, wie ich meine :icon14:

Mouche

Geschrieben
Aha - und für WAS braucht man im Pflegeheim Waffen  :confused:

Soweit mir bekannt, sind die genau dort üblicherweise sogar per Hausordnung verboten - zurecht, wie ich meine  :icon14:

Mouche

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Hm,

könnte die Qualität der Pflegedienstleistung erhöhen. :grlaugh:

Geschrieben
Aha - und für WAS braucht man im Pflegeheim Waffen  :confused:

Soweit mir bekannt, sind die genau dort üblicherweise sogar per Hausordnung verboten - zurecht, wie ich meine  :icon14:

Mouche

325451[/snapback]

Seit wann fragt ein richtiger Schütze ob man die Waffen noch braucht? Die Waffen sind selbstverständlich in der bisherigen Wohnung geblieben, man hat ja nicht umsonst bei der Übergabe ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.

Karl

Geschrieben

Ich persönlich halte die Frage nach Waffenverkauf wegen ALG II für überflüssig (von den Problemen wegen dem Vereinsbeitrag mal abgesehen), wie heißt es im ALG II-Antrag:

Zum Vermögen gehören - unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland vorhanden ist - insbesondere Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundeigentum sowie dingliche Rechte an Grundstücken.

Von Bedeutung sind Ihr eigenes Vermögen und das Vermögen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen.

Im Antrag selber wird nur nach...

Girokonten

Bargeld

Sparbücher

Sparbriefe / Sonstige Wertpapiere (z.B. Aktien, Fonds-Anteile usw.)

Kapitallebensversicherungen / private Rentenversicherungen

Bausparverträge

steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen

bebauter Grundstücke und/oder einer Eigentumswohnung

unbebaute Grundstücke

sonstiges Vermögen (z.B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde)

Kraftfahrzeuge

...gefragt.

Bei enger Auslegung könnten Waffen in den Bereich sonstiges Vermögen fallen, dürfte aber nur bei ganz edlen Stücken im Wert von zig tausend Euro relevant sein. Wobei hier aber noch zu beachten ist, das auch dann eine Veräußerung unangemessen wäre, wenn der Verlust durch Verkauf 10% oder mehr (bezogen auf den eigentlichen Wert der Sache, am Bsp. von Grundstücken schon dagewesen) betragen würde.

Geschrieben
Seit wann fragt ein richtiger Schütze ob man die Waffen noch braucht? Die Waffen sind selbstverständlich in der bisherigen Wohnung geblieben, man hat ja nicht umsonst bei der Übergabe ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.

Karl

325462[/snapback]

Ein richtiger Schütze ??? Ich denke, hier geht es um einen Pflegefall :AZZANGEL:

Wer ein Pflegefall ist (dürfte doch wohl endgültiger Zustand sein) aber nicht genügend Geld hat um seinen Heimaufenthalt selbst zu zahlen - der hat gefälligst zu verwerten, was verwertbar ist - auch Wohnrechte !

Wer im Pflegeheim ist , hat wohl ERKENNBAR kein Bedürfnis mehr für Waffen - am Allerwenigsten dafür , diese in einer nicht mehr genutzten Wohnung dauerhaft unbeaufsichtigt zu lassen.

Er war ja auch mal ein "richtiger" Autofahrer - also unterliegt die eventuell vorhandene S-Klasse auch dem Verwertungsverbot ?

Er war ja möglicherweise auch mal ein "richtiger" Finanzjongleur - unterliegen die Aktienpakete dann auch dem Verwertungsverbot ?

Vielleicht war er auch mal "richtiger" Segler, Sportflieger,Herrenreiter - also Yacht,Flugzeug,Rennpferd alles auch unter Verwertungsverbot :chrisgrinst: .

Ich übertreibe hier bewußt um die Logik des "richtigen" Schützen mal besser zu verdeutlichen !

Einem "richtigen" Schützen dürften im Falle der Pflegebedürftigkeit Pokale und Urkunden ein völlig hinreichendes Mittel zur Erinnerung sein !

Die Allgemeinheit für das Pflegeheim zahlen lassen - aber die Wohnung nicht richtig nutzen und die Waffen nicht zu Geld machen :rolleyes: - na toll .

Solange solche Spinnereien noch durchgehen kann die Not im Lande nicht groß sein - aber es gibt ja noch genug Dumme, die reichlich Steuern löhnen :cool3:

Mouche

Geschrieben

Wenn du dein Auto wegen ALG II abmeldest (behalten darf man es ja) wird dir z.B. das Geld das du von der Versicherung zurückbekommst als Einkommen angerechnet!

Ich denke es hilft in dem Fall (wegen den Waffen) nur Widerspruch einzulegen ... im Moment wird ja ca. der Hälfte der Widersprüche stattgegeben. Die Sachbearbeiter haben doch im Moment selbst noch keinen blassen Schimmer und sind hoffnungslos überfordert!

Geschrieben
Wenn du dein Auto wegen ALG II abmeldest (behalten darf man es ja) wird dir z.B. das Geld das du von der Versicherung zurückbekommst als Einkommen angerechnet!

Ich denke es hilft in dem Fall (wegen den Waffen) nur Widerspruch einzulegen ... im Moment wird ja ca. der Hälfte der Widersprüche stattgegeben. Die Sachbearbeiter haben doch im Moment selbst noch keinen blassen Schimmer und sind hoffnungslos überfordert!

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Nach Rücksprache mit meiner Hausratversicherung wurde mir mitgeteilt, daß diese meine Waffen nicht als Wertgegenstände einstuft, sondern als "Sportgerät".

Sollte also möglich sein auch bei der Bundesagentur in diese Richtung zu argumentieren, daß man nicht sozial abgekoppelt werden will und vom Vereinsleben ausgeschlossen werden will.

Gruß

Bounty

Geschrieben
Nach Rücksprache mit meiner Hausratversicherung wurde mir mitgeteilt, daß diese meine Waffen nicht als Wertgegenstände einstuft, sondern als "Sportgerät".

Sollte also möglich sein auch bei der Bundesagentur in diese Richtung zu argumentieren, daß man nicht sozial abgekoppelt werden will und vom Vereinsleben ausgeschlossen werden will.

Gruß

Bounty

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Gibt's dann die Mun. auf Stütze? :)

Geschrieben
Gibt's dann die Mun. auf Stütze? :)

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Ich hätte kein Problem damit, einem Vereinskameraden , der sich in dieser Notsituation befindet und sonst o.k. ist , mein Muni Päckchen beim Training oder Wettkampf zum gemeinsamen Gebrauch auf den Tisch zu stellen :) .

Jeder, der auch vorher anständige und gute Kameradschaft gepflegt hat , sollte eigentlich so viel Hilfe in angemessenem Umfang bekommen können :wub:

Mouche

Geschrieben

Das sollte ja selbstverständlich sein! :icon14:

Ich spendiere diversen "Jungfüchsen" in Verein auch immer 6-12 Schuß, die "auch mal Magnum schießen" wollen. :chrisgrinst:

Daß es sich dabei meist um sanfte LSWC-Scheibenladungen handelt, verschweige ich in der Regel. Trotzdem sind die Burschen "happy", wenn sie mal einen 629 Classic DX mit 8 3/8"-Lauf schießen dürfen. :grlaugh:

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