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IGNORED

Gelbe WBK?


Krawumm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hi!

Heute wollte ich meine P17, im Kaliber 30-06, anmelden, in die neue Gelbe mit Voreintrag für Kaliber 8x57IS, und Ihr werdets nicht glauben, Sie haben es mir verweigert.

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Ja so läuft das wohl nur noch in NRW :mad1:

Ich verstehe das auch nicht mehr. Das ist ganz klar Rechtsbeugung. Aber was soll man machen :angry2:

Ich bin jetzt auch sofort ind FWR und habe die Örag Versicherung abgeschlossen.

Aber das stört die Behörde auch nicht weiter.

Geschrieben
Hi!

Heute wollte ich meine P17, im Kaliber 30-06, anmelden, in die neue Gelbe mit Voreintrag für Kaliber 8x57IS, und Ihr werdets nicht glauben, Sie haben es mir verweigert. Den Eintrag könne man nur vornehmen wenn ich für diese Waffe ein erneutes Bedürfnis und den dazugehörigen Voreintrag hätte. Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ist das nicht der Hammer.

Frage ist nur was kann ich jetzt dagegen machen?

Werde mich in jedem Fall morgen mal ans Forum Waffenrecht wenden, mal sehen was die dazu sagen.

Ciao,

Hunter67

328437[/snapback]

RS (Örag) schon abgeschlossen?

Waffe nur zur Vorsicht beim Händler (o. Sammler) einlagern.

Anmeldung erneut schriftlich durchziehen.

Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.

Aus welcher Ecke von NRW kommst Du?

Geschrieben
Hi!

. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ist das nicht der Hammer.

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Du solltest mal mit deinem Händler reden. Der hat bestimmt auch ein Interresse daran, dass man Ihn nicht einer Straftat beschuldigt. Denn im Augenblick macht die Behörde damit nichts anderes. :gaga:

Geschrieben
Du solltest mal mit deinem Händler reden. Der hat bestimmt auch ein Interresse daran, dass man Ihn nicht einer Straftat beschuldigt. Denn im Augenblick macht die Behörde damit nichts anderes.  :gaga:

328494[/snapback]

Unglaublich ! :icon13:

Geschrieben

Hi!

Komme aus Duisburg.

Habe mich schon telefonisch beim fwr gemeldet und denen geschildert was vorgefallen ist. Die prüfen jetzt erstmal ob meine rechtsschutz der Örag schon aktiv ist, da ich sie erst lezte woche beantragt habe, der gute Herr meinte aber das man normalerweise schon ein Tag nach Beantragung versichert ist.

Und der gute Mann wollte vorab schon mal mit der Behörde telefonieren.

Werde auch nochmal den Landesvorsitzenden des BDMP kontaktieren.

Mal sehen was dabei rumkommt.

Ciao,

Hunter67

Geschrieben
Hi!

Komme aus Duisburg.

Habe mich schon telefonisch beim fwr gemeldet und denen geschildert was vorgefallen ist. Die prüfen jetzt erstmal ob meine rechtsschutz der Örag schon aktiv ist, da ich sie erst lezte woche beantragt habe, der gute Herr meinte aber das man normalerweise schon ein Tag nach Beantragung versichert ist.

Und der gute Mann wollte vorab schon mal mit der Behörde telefonieren.

Werde auch nochmal den Landesvorsitzenden des BDMP kontaktieren.

Mal sehen was dabei rumkommt.

Ciao,

Hunter67

328760[/snapback]

Viel Erfolg ! :icon14:

Geschrieben

@ Hunter67

Da wirst Du vom Regen in die Traufe kommen,das ist genau die Vorgehensweise die der BDMP wünscht. :gaga:

In der aktuellen DWJ ist ein Interview mit dem Präsidenten des BDMP,Dr.Volkmar Schilling drin ("restriktionen sind sinvoll") :gaga::gaga::gaga: indem dieser Ar.... genau in dieses Horn bläst.

Für mich wäre alleine schon diese Haltung gegenüber seiner (zahlenden)Mitglieder ein Grund zum Austritt. :P

Grüsse

Geschrieben

@ to_mas

Wie alt bist Du? Hängt das evtl. mit den Sonderbestimmungen betr. Kaliber für Schützen unter 25 Jahren zusammen? 6,5 x 55 ist kein olympisch geschossenes Kaliber.

Geschrieben
@ to_mas

Wie alt bist Du? Hängt das evtl. mit den Sonderbestimmungen betr. Kaliber für Schützen unter 25 Jahren zusammen? 6,5 x 55 ist kein olympisch geschossenes Kaliber.

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Hallo,

leider nicht, ich werde im September 27, von da her sollte es kein Problem geben.

Aber bei einem Telefonat mit dem FWR habe ich gehört, dass hier im Augenblick viele Städte so eine Nummer abziehen.

Geschrieben
Hallo,

leider nicht, ich werde im September 27, von da her sollte es kein Problem geben.

Aber bei einem Telefonat mit dem FWR habe ich gehört, dass hier im Augenblick viele Städte so eine Nummer abziehen.

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Lass mich mal raten. Alle Städt liegen in NRW, oder nicht?

In Paderborn (NRW) wird sogar bei der alte Gelben die Sache mit dem "Voreintrag" praktiziert.

Den bekommst Du aber erst, wenn Du eine Bescheinigung Deines Vereins (nicht Verbandes) vorlegst, daß Du noch regelmäßig am Training teilnimmst und die Waffe brauchst, usw.. :gaga:

Wahrscheinlich muß ich demnächst auch für jede Waffe, die ich auf meine rote WBK kaufe, erst einmal ein "neues" Bedürfnis nachweisen.

Wundern würd es mich nicht! :pissed:

Geschrieben
Und? Was haben die vom FWR dazu gesagt?  :glare:

329491[/snapback]

Hallo,

das FWR hat mir gesagt, dass sie schon einige Klagen untertützen, meine auch nichts besonderes sei, und ich deshalb wohl die Örag bemühen muß.

Also mir sind jetzt schon lustige Fälle :pissed: aus Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal, Recklinghausen, Köln bekannt. Schade eigentlich.

Geschrieben
Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ich frage mich, ob man nicht in diesen Fällen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sollte.

Hab ich vor kurzem bei einem Mitarbeiter beim Finanzamt praktiziert, der eindeutig gegen geltendes Recht bewußt verstoßen hat.- Hat Wunder gewirkt.- Schriftliche Beantwortung vom Amtsvorsteher, dass besagter Mitarbeiter von der Fallbearbeitung ab sofort entbunden ist.- Meine Devise: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Natürlich sollte man sich sicher sein, dass man die Gesetzeslage auf seiner Seite hat!

Geschrieben
Ich frage mich, ob man nicht in diesen Fällen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sollte.

Hab ich vor kurzem bei einem Mitarbeiter beim Finanzamt praktiziert, der eindeutig gegen geltendes Recht bewußt verstoßen hat.-

Was Du meinst ist die Verfolgung unschuldiger.

Geschrieben
Hallo,

das selbe Spiel habe ich in Dortmund gehabt. KK EL beantragt, Neue Gelbe mit Voreintrag bekommen.

Dann einen 6,5x55 gekauft. Natürlich wurde die Eintragung verweigert und ich musste die Waffe zurückgeben.  :wacko:

328359[/snapback]

Hallo Leute,

bei uns gibt es das Problem zum Glück nicht. Als ich Gelb-Neu beantragt habe für eine Anschütz-KK, habe ich mich erkundigt, wie der Ablauf ist bei weiteren Waffen, z.B. Unterhebelrepetierer oder andere GK (auch Mehrlader), habe ich die Auskunft bekommen: eigentlich egal was, Erwerbsmengenbegrenzung beachten, kaufen, eintragen lassen!

Esgibt also auch umgängliche und sachkundige Sachbearbeiter, ich komme allerdings auch nicht aus NRW. :)

Im Unterton habe ich nur etwas in der Art herausgehört, das klang wie: aber komm mir bitt nicht mit ´ner 50bmg.

mfg

Ralf

Geschrieben
Ich frage mich, ob man nicht in diesen Fällen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sollte.

Hab ich vor kurzem bei einem Mitarbeiter beim Finanzamt praktiziert, der eindeutig gegen geltendes Recht bewußt verstoßen hat.- Hat Wunder gewirkt.- Schriftliche Beantwortung vom Amtsvorsteher, dass besagter Mitarbeiter von der Fallbearbeitung ab sofort entbunden ist.- Meine Devise: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Natürlich sollte man sich sicher sein, dass man die Gesetzeslage auf seiner Seite hat!

330055[/snapback]

Es scheint nur hier ein nach zentraler Weisung gepflegter landesweiter Brauch zu sein, da hilft eine Beschwerde auch nicht weiter, es bleibt dann nur der Klageweg.

Karl

Geschrieben

Ich kann vermelden, daß zumindest das Bildungsinstitut der Polizei und das LKA Niedersachsen in weiten Teilen dieselbe waffenrechtliche Meinung vertreten (und unterrichten), wie sie im Großen und Ganzen hier bei WO gepflegt wird. Und meine Sachbearbeiterin beim Landkreis ist sehr nett und charmant... :chrisgrinst:

Geschrieben

Hunter67@

Hi Ihr,

da kann ich dem Hunter67 nur zustimmen. Ich hatte eigentlich die Absicht, in der nächsten Zeit dem Verein beizutreten, aber als ich diesen Bericht in der DWJ gelesen hatte, hatte ich mich schon entschieden.

Dieser A.... bekommt keinen Geld von mir. :angry2::pissed:

Gruß Dagobert

P.S. Es kann nur noch besser werden, packen wir´s an :chrisgrinst:

Geschrieben
Was Du meinst ist die Verfolgung unschuldiger.

Meine Aussage betrifft Zeitgenossen, die das Gesetz "bewußt" brechen, um ihren politischen Willen durchzusetzen.

Hier ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde mehr als angebracht.

Geschrieben
Hallo Leute,

bei uns gibt es das Problem zum Glück nicht. Als ich Gelb-Neu beantragt habe für eine Anschütz-KK, habe ich mich erkundigt, wie der Ablauf ist bei weiteren Waffen, z.B. Unterhebelrepetierer oder andere GK (auch Mehrlader), habe ich die Auskunft bekommen: eigentlich egal was, Erwerbsmengenbegrenzung beachten, kaufen, eintragen lassen!

Esgibt also auch umgängliche und sachkundige Sachbearbeiter, ich komme allerdings auch nicht aus NRW.  :)

Im Unterton habe ich nur etwas in der Art herausgehört, das klang wie: aber komm mir bitt nicht mit ´ner 50bmg.

mfg

Ralf

330285[/snapback]

Hallo zusammen,

daß die Handhabung der neu-gelben WBK in NRW seitens des Innenministeriums äußerst restriktiv und aus meiner Sicht fragwürdig erfolgt, ist wohl mittlerweile bekannt.

Mich würde interessieren, wie dem gegenüber konkrete Regelungen in anderen Bundesländern aussehen.

Gibt es dort auch Forderungen nach erneuter Bedürfnisbescheinigung bei Wechsel der Waffenart (z.B. Einzel-/Mehrlader) oder gar Kaliberwechsel innerhalb einer Waffenart.

Dynamite Harry - du hast über eine vergleichsweise liberale Verfahrensweise berichtet. Wo kommst du her?

MfG, Peter

Geschrieben
Hallo zusammen,

daß die Handhabung der neu-gelben WBK in NRW seitens des Innenministeriums äußerst restriktiv und aus meiner Sicht fragwürdig erfolgt, ist wohl mittlerweile bekannt.

Mich würde interessieren, wie dem gegenüber konkrete Regelungen in anderen Bundesländern aussehen.

Gibt es dort auch Forderungen nach erneuter Bedürfnisbescheinigung bei Wechsel der Waffenart (z.B. Einzel-/Mehrlader) oder gar Kaliberwechsel innerhalb einer Waffenart.

Dynamite Harry - du hast über eine vergleichsweise liberale Verfahrensweise berichtet. Wo kommst du her?

MfG, Peter

330963[/snapback]

Ob es hessenweit so gehandhabt wird weiß ich nicht, aber in meinem Landkreis wird derzeit folgendermaßen verfahren:

Im Antrag ist zwar eine Waffe anzugeben, die muß man dann aber nicht kaufen. ( Der Leiter der Waffenbehörde empfielt generell bei den DSBlern einfach eine KK-Büchse einzutragen)Hat man dann die "nackte Gelbe" gibts nur noch die Einschränkung 2/6 und das für eine gekaufte Waffe eine Disziplin in einem anerkannten Verband vorhanden sein muß. (das letztere steht auf der Rückseite)

walter

Geschrieben
Ob es hessenweit so gehandhabt wird weiß ich nicht, aber in meinem Landkreis wird derzeit folgendermaßen verfahren:

Im Antrag ist zwar eine Waffe anzugeben, die muß man dann aber nicht kaufen. ( Der Leiter der Waffenbehörde empfielt generell bei den DSBlern einfach eine KK-Büchse einzutragen)Hat man dann  die "nackte Gelbe" gibts nur noch die Einschränkung 2/6 und das für eine gekaufte Waffe eine Disziplin in einem anerkannten Verband vorhanden sein muß. (das letztere steht auf der Rückseite)

walter

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Hallo Walter,

vielen Dank für deinen Bericht aus Hessen - (Stockstadt?).

Das paßt zu Informationen aus "gut unterrichteten Kreisen", wonach sich bei den aktuellen Verhandlungen zur Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) vor allem die Landesvertreter aus Bayern, aber auch aus Hessen und Schleswig-Holstein für eine eher liberale Auslegung einsetzen, wohingegen insbesondere NRW, aber auch Thüringen, den bekannt restriktiven Kurs verfolgt.

Es wäre schön, wenn andere Forumsmitglieder aktuelle Erfahrungen aus ihrem Bundesland berichten würden. Vielleicht läßt sich auf diese Weise die Republik entsprechend kartographieren.

Für den ein oder anderen kann das durchaus von praktischem Nutzen sein: Es steht schließlich jedermann frei, seinen Wohnsitz - und sei es auch nur vorübergehend - in ein anderes Bundesland zu verlegen. Dort kann er sich dann mit dem passenden Bedürfnis in der Tasche eine neue Gelbe ausstellen lassen oder gleich zu anderen Bedingungen einkaufen.

Sollte er später wieder an seinen alten Wohnsitz zurückkehren, wird ihm niemand die einmal genehmigten Waffen streitig machen. Soweit mir bekannt - ist es übrigens für die steuerliche Veranlagung von Ehegatten unerheblich, ob im laufenden Kalenderjahr vorübergehend getrennte Wohnsitze bestanden. Nur am Silvesterabend sollte das Paar wieder hübsch beisammen sein, sonst is' nix mit Steuervorteilen.

Dies ist gewiß keine langfristig anzustrebende Lösung und für einige von uns auch überhaupt keine praktikable Lösung. Zeitgenossen mit entsprechendem Gestaltungsspielraum können sie jedoch durchaus nutzen und das bereits kurzfristig - 'geht jedenfalls schneller als die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

MfG, Peter

Geschrieben
Was Du meinst ist die Verfolgung unschuldiger.

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Nein, ist es nicht.

Der §344 StGb (Verfolgung Unschuldiger) greift nur bei Amtsträgern, die an Strafverfahren mitwirken und nur wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht.

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