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IGNORED

Erleichterung für priv. Munitionstransport


Dusty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wieso reden die von 20 Kg auf 50 Kg :confused: War da nicht bis jetzt 5 Kg ?

Wieso reden die im Zusammenhang mit "Munition" von Böllerschützen :confused:

Ich glaub erst mal gar nix und hab sowieso einen 12 Kilo Löscher im Auto :chrisgrinst:

Mouche

Geschrieben
Wieso reden die von 20 Kg auf 50 Kg  :confused:  War da nicht bis jetzt 5 Kg ?

Wieso reden die im Zusammenhang mit "Munition" von Böllerschützen  :confused:

Ich hab beim Herstellerverband nachgehakt (und die VISIER-Meldung ergänzt):

Die bisherige Grenze von 5 kg (für Klasse 1.4) sollte im Entwurf des Verkehrsministeriums an den Bundesrat auf 20 kg angehoben werden (nach einer Einschätzung der Bundesanstalt für Materialprüfung). Der Bundesrat war aber der Meinung, daß man es bedenkenlos (danke, Bundesrat!) auf 50 kg anheben könnte. Daher steht im Entwurf an den BR noch 20 kg und im Beschluß sowie in der geänderten GGSVE schon 50 kg. Das gleiche Verfahren traf auf die Pulver-Mengen zu (von 1 auf nunmehr 5 kg angehoben).

Geschrieben
Der Bundesrat war aber der Meinung, daß man es bedenkenlos (danke, Bundesrat!) auf 50 kg anheben könnte.

Erstaunlich...........seeeehr erstaunlich........ :o

Schätze aber mal, daß es sich bei diesem erfreulichen Sinneswandel um eine Eintagsfliege handelt. :wacko:

GRUß

Geschrieben
Erstaunlich...........seeeehr erstaunlich........  :o

Schätze aber mal, daß es sich bei diesem erfreulichen Sinneswandel um eine Eintagsfliege handelt.  :wacko:

GRUß

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So lange die höchst zulässige Zuladung beim PKW beachtet wird, bestehen meines Erachtens keine Bedenken. Bei Mausebär könnten da 50 KG schon zu viel sein. :D

Geschrieben
Ich hab beim Herstellerverband nachgehakt (und die VISIER-Meldung ergänzt):

Die bisherige Grenze von 5 kg (für Klasse 1.4) sollte im Entwurf des Verkehrsministeriums an den Bundesrat auf 20 kg angehoben werden (nach einer Einschätzung der Bundesanstalt für Materialprüfung). Der Bundesrat war aber der Meinung, daß man es bedenkenlos (danke, Bundesrat!) auf 50 kg anheben könnte. Daher steht im Entwurf an den BR noch 20 kg und im Beschluß sowie in der geänderten GGSVE schon 50 kg. Das gleiche Verfahren traf auf die Pulver-Mengen zu (von 1 auf nunmehr 5 kg angehoben).

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Da drängt sich glatt die Frage auf,warum diese Hirnis überhaupt eine Begrenzung auf 5kg eingeführt haben. :gaga:

Gruß André

Geschrieben
So steht es aber im blaettchen!

Es sind im handel erworbene munitionsbehaeltnisse gemeint.

ich kann da nix fuer.

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und ich widerspreche hiermit dem blättchen. ist ja nicht gegen dich gemeint.

ein patronenguürtel oder -etui ist genausowenig eine handelsverpackung wie ein zigarettenetui oder ein weinglas.

eine handelsverpackung ist die verpackung, in (und mit) der ein produkt verkauft wird.

eine handelsverpackung ist NICHT irgendein behälter, den man im handel leer kaufen kann.

Geschrieben
So lange die höchst zulässige Zuladung beim PKW beachtet wird, bestehen meines Erachtens keine Bedenken. Bei Mausebär könnten da 50 KG schon zu viel sein. :D

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Solange ich Dich nicht zum Wettkampf abhole, geht's scho... :AZZANGEL:

Nur für's Einkaufen beim Mun.-Discounter könnt's ä bissle mehr sein. :rolleyes:

Dein

Mausebaer ;)

Geschrieben
Ich hab beim Herstellerverband nachgehakt (und die VISIER-Meldung ergänzt):

Die bisherige Grenze von 5 kg (für Klasse 1.4) sollte im Entwurf des Verkehrsministeriums an den Bundesrat auf 20 kg angehoben werden (nach einer Einschätzung der Bundesanstalt für Materialprüfung). Der Bundesrat war aber der Meinung, daß man es bedenkenlos (danke, Bundesrat!) auf 50 kg anheben könnte. Daher steht im Entwurf an den BR noch 20 kg und im Beschluß sowie in der geänderten GGSVE schon 50 kg. Das gleiche Verfahren traf auf die Pulver-Mengen zu (von 1 auf nunmehr 5 kg angehoben).

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Danke für Deine Information und Bemühung :icon14::icon14: .

Jetzt ist mir die Sache klar :)

Mouche

Geschrieben
Erst wer über diese Mengen transportiert, muß besondere Auflagen beachten (Transport im verschlossenen baumustergeprüften Behältnis, orange Gefahrgutklassifizierung, Kennzeichnung mit UN-Nummer, Mitführen eines 2kg-Feuerlöschers und Warnweste)."

Dusty

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Hallo Dusty,

ich hatte die Info schon beim letzten Pulver-Kauf beim großen Hannoverschen Waffenhändler F........ - und habe extra Nachgefragt: den 2 Kg-Pulverlöscher, den mir die Firma F........ damals (zur Einführung der Beschränkung) gegeben hatte darf ich trotzdem behalten! :wub:

Geschrieben

Sorry, wir haben die Meldung in Absprache mit dem FWR nochmals aktualisiert. War ja damit zu rechnen, daß die Bürokraten nichts vollständig Logisches hinbekommen.

Man darf bis 5 kg Pulver transportieren, wenn man welches ergattert, das nicht im Verhältnis 1:1 auch "Gesamtnettoexplosivmasse" ist (also mit Sägespänen versetztes oder mit Styroporkugeln oder so, was immer man sich Unsinniges da ausdenken könnte). Denn an Nettomasse liegt das Limit nun mal bei drei statt fünf Kilo.

Dafür sind es definitiv 50 kg Patronen, Zündhütchen oder Knallpatronen, denn seit 2003 zählen die als "Gegenstände", bei denen man das innewohnende Pulver nicht gesondert berechnen muß.

Geschrieben
Na ja, im Sumoringen bin ich eh nicht so geübt.

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Hey! :chrisgrinst:

Bei der Tour zum Sumo-Wettkampf ist's kein Problem, mit Dir eine Fahrgemeinschaft zu bilden und Dich mitzunehmen. :icon14:

Schließlich ist alles was Sumoka beim Kampf tragen und benötigen nur ein einziger Gürtel :wub: und sonst nix. :P

Dein

Mausebaer :ninja:

duck und wech...

Geschrieben

Hm, gut, daß wir darüber geredet haben.Wenn jemand später mal anhand der Suche diesen Thread findet, kann er sich richtig entspannen, indem er stundenlang die den Threadtitel betreffenden Bits aus dem Chaos zusammensucht.

Wofür gibt's eigentlich die PN-Funktion oder den Chat?

Geschrieben

Vorschlag: die Mods filtern jeden geschlossenen Thread, bis am Schluss nur noch der Sachverhalt übrigbleibt. Der Rest wird bei Off Topic in einen Sonderthread eingefügt, der durch das Zusammenwürfeln der Bruchstücke einen ganz neuen Sinn bekommt... :021:

Geschrieben
Sorry, wir haben die Meldung in Absprache mit dem FWR nochmals aktualisiert. War ja damit zu rechnen, daß die Bürokraten nichts vollständig Logisches hinbekommen.

Man darf bis 5 kg Pulver transportieren, wenn man welches ergattert, das nicht im Verhältnis 1:1 auch "Gesamtnettoexplosivmasse" ist (also mit Sägespänen versetztes oder mit Styroporkugeln oder so, was immer man sich Unsinniges da ausdenken könnte). Denn an Nettomasse liegt das Limit nun mal bei drei statt fünf Kilo.

Dafür sind es definitiv 50 kg Patronen, Zündhütchen oder Knallpatronen, denn seit 2003 zählen die als "Gegenstände", bei denen man das innewohnende Pulver nicht gesondert berechnen muß.

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Ohne nun den Bürokraten den Rücken stärken zu wollen :wub: - meine ich doch, eine Spur von Logik entdeckt zu haben :D :

Zumindest bei SP ist doch die übliche Höchstlagermenge - und somit auch Erwerbsmenge im Einzelfall - 3 Kilo !

Damit scheint es für den SP Bereich logisch - wie es bei NC ist, ist mir nicht bekannt :unsure:

Sonderfälle wie gemeinsame Einkaufsfahrt etc. werden für solche Regelungen sicher nicht zugrundegelegt.

Mouche

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

mir ist jetzt zwar klar, welche Bedingungen ich erfüllen muss, wenn ich die Munitionsmenge überschreiten will. Was ist aber, wenn ich mehr als 3 kg Pulver transportieren will.

So abwegig ist es doch gar nicht, dass man zu zweit Pulver kauft. Jeder kauft 3 kg und wir fahren mit mit einem PKW zurück. Was nun???

Geschrieben

Macht ja nix.

Dann muß du halt nur einen 2kg-Löscher und ´ne DIN-Warnweste im Auto haben.

Ich gehe mal davon aus, daß der Händler die Mun in gekennzeichnete BAM-Kartons packt und verschließt. Bei einer solchen Menge kann man das schon verlangen.

Gruß,

Dusty

Hallo Ihr Sportskanonen...

Kleiner Hinweis zum Feuerlöscher... Wenn ich die Mengengrenze (über 5Kg Pulver / über 50Kg Patronen mit Verpackung) gem. GGVSE überschreite, brauche ich gem. ADR einen Feuerlöscher auf dem Monat und Jahr der nächsten Prüfung ersichtlich ist!! Die GGVSE (gilt für alle in Deutschland zugelassene Fz) schreibt einen Prüfrhythmus von zwei Jahren vor!!! Fazit: ist der Feuerlöscher älter als zwei Jahre, einen neuen kaufen oder prüfen lassen.

Eine Warnweste schreibt die GGVSE oder das ADR erst ab einer größeren Menge von Gefahrgut vor. Dann braucht der Fahrer auch z.B. einen Berechtigungsschein (ADR - Schein).

Also wieso eine Weste??? Kenne das mit der Weste nur bei einem gewerblichen Transport, bei dem das Fz ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t überschreitet.

Gruß

Tom

Sportschütze und Gefahrgutausbilder :D

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