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WaffVwV


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http://www.parlamentsspiegel.de/portal/Par...entspapiere.htm

Bundesrat wählen,

81/06 eingeben.

13,4MB

edit: allerdings keine Textsuche, da alles als Grafik

Noch ein Edit:

Zusatz:

(quelle: Tagesordnung

der

716. Ausschusssitzung

am Montag, 20. Februar 2006, 11.00 Uhr

in Bonn, Bundeshaus, Nordflügel, Saal 314 http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/2_2...ty=Dokument.pdf )

Tagesordnung, 716. A, 20.02.2006 - 5 -

19. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Drucksache: 81/06

Beteiligung: In - A - FJ - R

20. Verschiedenes

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Begriffsstutzmodus an:

War's das nu und wird die VwV nach der Verkündung (wann issen die) für die Behörden rechtskräftig oder geht das Ganze noch einmal duch die Länder zum erneuten "drinrumschmieren" ???

Begriffsstutzmodus aus.

Gruß

Manfred

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Ist das jetzt der endgültige Entwurf?

Beim ersten Überfliegen fiel mir auf:

1. Die 2/6-Regelung soll also generell für alle als Sportschützen erworbene Waffen gelten - auch für WBK gelb (neu). Weiter hinten unter Punkt 58 wird dann nur gesagt, dass die alte WBK gelb vom Umfang etc. her weitergilt. Schade, dass hier nicht nochmal glasklar gesagt wurde, dass Erwerbe auf WBK gelb (alt) NICHT unter die 2/6-Regelung fallen.

2. BKA-Ausnahmegenehmigungen sind anscheinend nur denkbar für wissenschaftl./technische Zwecke? Ich dachte im Rahmen des Bestandsvermehrungsverbots aber auch für z.B. sonstige Sammler?

3. Festgestellt wird, dass das Bundeswirtschaftsamt "ausnahmslos" alle Gesuche um Mitnahme halbautomat. Kriegswaffen (von z.B. ausländischen Sportschützen) ablehnt. Warum muss man diese Verfahrenspraxis in den Verwaltungsvorschriften zementieren?? :confused:

4. Leider ist auch im neuen, wohl endgültigen Entwurf nicht mehr wie früher vermerkt, dass Sportschützen, die als zusätzliche Berechtigte bei anderen (z.B. Ehepartner) eingetragen sind, diese Eintragungen nicht auf ihr Sportschützenkontingent anrechnen lassen brauchen (2 Kurzwaffen+3 halbautomat. Langwaffen). Schade. :(

5. Beim Transport im Kombi des PKW muss wegen des sonst zugriffsbereiten Transports tatsächlich ein verschlossenes Behältnis her. M.E. schade, denn die Skisackdurchlade ermöglicht auch den Zugriff auf die Pistole im Kofferraum in einem normalen PKW. So entstehen nur neue Fallen für Legalwaffenbesitzer...

Grüße,

Schwarzwälder

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Macht doch was Tom gebeten hatte und lasst alle Diskussionen zu diesem !"§$%&/()=.

Es ist vergebene Liebesmüh.

Allerdings sieht es so aus als ob in der nach-Schilly-Zeit wieder einige aus der Deckung hervorgekrochen sind und Sluggys Testament zu Papier gebracht haben.

MaWo

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4. Leider ist auch im neuen, wohl endgültigen Entwurf nicht mehr wie früher vermerkt, dass Sportschützen, die als zusätzliche Berechtigte bei anderen (z.B. Ehepartner) eingetragen sind, diese Eintragungen nicht auf ihr Sportschützenkontingent anrechnen lassen brauchen (2 Kurzwaffen+3 halbautomat. Langwaffen). Schade. :(

So - und siehst Du jetzt ein , warum ich schon früher hinsichtlich genau diesen Themas sagte , daß man so etwas besser bleiben läßt und lieber die kleine Mühe der notwedigen Papier-Ausstellung für eine "interfamiliäre" Leihe auf sich nimmt :rolleyes: . MIR hat man das sogar schon im Vorgriff angeboten - sogar unter Hinweis auf Gebührenersparnis für zusätzliche WBK :s82: - hab aber gerne darauf verzichtet :P .......................................

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Anl.I-A1-UA1-2.3

Gattlings sind keine vollautomatischen Schusswaffen...

Somit Erwerb auf Gelb möglich??? :confused:

Wann gibt es die ersten Gattling-Disziplinen? :s75:

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.....

5. Beim Transport im Kombi des PKW muss wegen des sonst zugriffsbereiten Transports tatsächlich ein verschlossenes Behältnis her. M.E. schade, denn die Skisackdurchlade ermöglicht auch den Zugriff auf die Pistole im Kofferraum in einem normalen PKW. So entstehen nur neue Fallen für Legalwaffenbesitzer...

Grüße,

Schwarzwälder

Tja damit wenn das so durch kommt ist es dann geregelt das der Koffer / Rangebag etc. abgeschlossen zu sein hat. Aber warum wieder ein Unterschied Limusine Kombi gemacht wird? Das wird nur wieder zu verständnis Problemen führen: Sie müssen ihre Tasche im Kofferraum haben bla bla bla ...... . Für mich heißt das jetzt aber im Klartext (was so auch gewollt wird in der WaffVwV wenn Ich nicht total doof bin) dass das Transportbehältnis mit einem Schloss verschlossen sein muss. Ob Ich jetzt Fußgänger Radfahrer oder Autofahrer bin und es total egal ist wo dieses Transportbehältnis ist In meiner Hand auf dem Rücken oder im Innenraum meines PKW und nicht im Kofferraum!

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Hi,

das liest sich ja gar nicht gut...

Trotz allem ein Frage:

Ist das jetzt ein weiterer Vorschlag oder ist die WaffVwV somit final? Falls sie final ist, ab wann ist sie gültig bzw. rechtskräftig ?

Danke und Gruß

Micha

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Ja und?

^_^

Die VwV kann ausserdem gerne versuchen, Wörtern der deutschen Sprache eine neue Bedeutung zu geben, maßgeblich ist aber nach wie vor das Gesetz. Die VwV sind nur 'ne Anleitung.

Arrgh :rolleyes: ja wieder vergessen die 10 Sätze zur erklährung zu bringen das die WaffVwV das eingentliche Gesetz nicht richtig wieder gibt. Aber sich wohl einige Staatsorgane danach richten werden und man sein Recht wieder sehr kompliziert erstreiten muss. Hoffen wir mal das die endgültige Version sich wieder am Gesetz orientieren wird.

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Hoffen wir mal das die endgültige Version sich wieder am Gesetz orientieren wird.

Nochmal meine Frage: Ist das ein weiterer Entwurf oder ist das Final? Im Text steht absolut nichts von Entwurf o.ä.

Und falls final, ab wann gültig?

Danke

Micha

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