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IGNORED

(grüne)-WBK, Anträge abgelehnt


ballerkalle

Empfohlene Beiträge

kennt jemand einen guten spam-mail verteiler? :ninja:

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Brauchst Du den Verteiler für Penisverlängerungen, für Viagra-Pillen oder den für 30-Millionen Dollar aus Nigeria weil eine komplette Familie bei einem tragischen Autounfall verunglückte und die Dussel mit dem Geld nichts anfangen können??? :021:

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Aber ich hätte Dir und Deinem LV zu mehr Sorgfalt im Vorfeld geraten.

...

Nachfragen und Skepsis provoziert man so.

Es gab hier mal eien Thread, in dem die Notwendigkeit von eigener Schießbuchführung debattiert wurde. Wie Dein Beispiel zeigt, sind die 1-2 Minuten, inkl. Ausfüllen und Stempel gut investiert.

...

Gruß Olav

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Hallo Olav,

es lief nicht alles so gut - aber verarschen wollten wir damit niemanden. Na ja, jetzt sind aufgrund dieser Erfahrungen neue Formulare mit den vom meinem SB geforderten "Normsätzen" erstellt worden.

Übrigends, am Schießbuch sollte es nicht gelegen haben: Ich habe in den letzten 12 Monaten 14 Urkunden gesammelt, an 31 Vereinsmeisterschaften, 11 Rundenwettkämpfen, 4 Kreismeisterschaften und 6 Landesmeisterschaften teilgenommen! (Zusätzlich kommt dann noch das regelmäßige Training in zwei Vereinen) :D

Ich bin ja nur mal gespannt, ob ich damit genug geschossen habe, um meine neuen Anträge durchzubekommen. :o

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Hallo Olav,

es lief nicht alles so gut - aber verarschen wollten wir damit niemanden. Na ja, jetzt sind aufgrund dieser Erfahrungen neue Formulare mit den vom meinem SB geforderten "Normsätzen" erstellt worden.

Übrigends, am Schießbuch sollte es nicht gelegen haben: Ich habe in den letzten 12 Monaten 14 Urkunden gesammelt, an 31 Vereinsmeisterschaften, 11 Rundenwettkämpfen, 4 Kreismeisterschaften und 6 Landesmeisterschaften teilgenommen! (Zusätzlich kommt dann noch das regelmäßige Training in zwei Vereinen)  :D

Ich bin ja nur mal gespannt, ob ich damit genug geschossen habe, um meine neuen Anträge durchzubekommen.  :o

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Hallo Ballerkalle,

was heißt hier lief nicht gut, mir fällt schon garnichts mehr ein. Welche Formulare man nehmen muß, sollte man ( LV ) schon wissen.

Und nicht immer bekommt man eine 2. Chance für einen ersten Eindruck.

Viel Glück

Olav

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Und nicht immer bekommt man eine 2. Chance für einen ersten Eindruck.

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Hallo Olav,

na ja, ich will den SB ja nicht heiraten :chrisgrinst: - und wir (der SB und ich) kennen uns nun auch schon einige Jahre...

Mein erneuter Antrag ist nun wieder beim BDS zur Durchsicht und Bescheinigung....

Danke für Deine Anteilnahme. Ich melde mich, wenn das Daumendrücken wieder losgeht :D

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Mir stellen sich beim Durchlesen auch ein paar Fragen, zwei würden mich in dem Zusammenhang besonders interessieren...

1. Im Gesetz ist "...von das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt..." (ist in dem Schreiben ja hier eigentlich unstrittig) die Rede.

Was bedeutet "regelmäßig" hierbei? Nun habe ich im WaffG nachgeschaut (§14 dürfte hier ja der relevante sein) aber keine Def. gefunden. Ist das in irgendeiner Durchführungsbestimmung geregelt? Wenn ja in welcher und wenn nein wie kommt es zu den Zahlen?

2. Auch wieder aufs Training bezogen. Zählt hierbei nur das Training in der Disziplin der beantragten Waffe?

Bsp. Schütze A trainiert dreimal die Woche z.b. Luftpistole und einmal im Monat SpoPi (sagen wir mal er kommt durch Urlaub und Krankheit in dem Jahr auf 10 Tage KK-Training und auf 100 Tage Luftpist.-Training )und will jetzt Frei Pistole anfangen. Zählt das Luftpistoeln Training nun mit oder nicht? (Nebenbei, der Schütze A würde nach Einschießen und Schäften der FP natürlich die Wichting des Trainings ändern, was aber die Behörde wohl kaum interessiert)

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Mir stellen sich beim Durchlesen auch ein paar Fragen, zwei würden mich in dem Zusammenhang besonders interessieren...

1. Im Gesetz ist "...von das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt..." (ist in dem Schreiben ja hier eigentlich unstrittig) die Rede.

Was bedeutet "regelmäßig" hierbei? Nun habe ich im WaffG nachgeschaut (§14 dürfte hier ja der relevante sein) aber keine Def. gefunden. Ist das in irgendeiner Durchführungsbestimmung geregelt? Wenn ja in welcher und wenn nein wie kommt es zu den Zahlen?

2. Auch wieder aufs Training bezogen. Zählt hierbei nur das Training in der Disziplin der beantragten Waffe?

Bsp. Schütze A trainiert dreimal die Woche z.b. Luftpistole und einmal im Monat SpoPi (sagen wir mal er kommt durch Urlaub und Krankheit in dem Jahr auf 10 Tage KK-Training und auf 100 Tage Luftpist.-Training )und will jetzt Frei Pistole anfangen. Zählt das Luftpistoeln Training nun mit oder nicht? (Nebenbei, der Schütze A würde nach Einschießen und Schäften der FP natürlich die Wichting des Trainings ändern, was aber die Behörde wohl kaum interessiert)

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Zu 1

"Regelmässig ist in den jeweiligen VErbandsregeln festgelegt. Ich kenn die Regeln vom BDS nicht.

Wenn Du hier z.b. die "Richtlinien..." ansiehst ist unter 2.2 die "Regelmässigkeit" des DSB definiert.

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...dex&cat_cour=33

zu 2. Beim DSB muss sich das Training nur auf die ART der Waffe beziehen.

ART = Kurzwaffe oder Langwaffe. Alleredings muss sie seit neuestem "erlaubnispflichtig" sein.

Sprich: Training mit LP zum beantragen von .44 Magnum geht nicht.

Training mit KK zum beantragen von .44 Magnum geht.

Das bezieht sich ALLES AUF DEN DSB. Ich weiss, hier geht es um den BDS. Aber zur Information kannst das schon verwenden bis sich BDS´ler melden :lol:

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Danke für die schnelle Antwort...

zu 1) an eine Verbandsregel hatte ich nicht gedacht, na gut...

zu 2) also auch eine Verbandsregel persönliche Meinung... na so ein Schwachsinn... Art der Waffe Kurz oder Lang ok, aber jetzt auch noch Trennung erlaubnispflichtig/frei... Na toll, mein alter Trainer würde (glaube ich) im Grab kreiseln wie ein Dynamo wenn er das hören würde...

Wenn ich mir unter dem von dir angegeben Link das Formular "Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe" anschaue wird mir schlecht, ich lasse mir immer meine Kleinkaliberschießen im Schießbuch bestätigen (GK/KK Kurz/Lang), ich hoffe bei mir in Sachsen-Anhalt reicht das, sonst muß ich Nachgang jede Vereinswaffe und jede auf dem Stand "geborgte" Waffe ja noch Nummermäßig erfassen... Hilfe, was für ein Schwachsinn...

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zu 2) also auch eine Verbandsregel persönliche Meinung... na so ein Schwachsinn...

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Na der Verband wird ja nicht aus EINER Person bestehen. Wenn schon dann wohl eine vielzahl "persönlicher" Meiningen. Gibts die überhaupt?

Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe" anschaue wird mir schlecht, ich lasse mir immer meine Kleinkaliberschießen im Schießbuch bestätigen (GK/KK Kurz/Lang), ich hoffe bei mir in Sachsen-Anhalt reicht das, sonst muß ich Nachgang jede Vereinswaffe und jede auf dem Stand "geborgte" Waffe ja noch Nummermäßig erfassen.

Also warum Dir schlecht wird kann ich von hier nciht sagen. Wo irgendwas von nummernmässiger Erfassung stehen soll entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Evtl. hast Du das Formblatt noch nicht verstanden?

ICH jedoch habe mit diesem Formblatt schon 2 Waffen bekommen. :P

Deine Scheiben will der DSB übrigens nicht sehen. Du schreibst in das Formblatt "Januar, Art KW, und kreizt an ob Training oder Wettkampf.

In die nächste Spalte schreibst Du Februar, machst Gänsefüsschen unter KW und wieder ein Kreuzchen.

Dann März, April, Mai usw.

Da du den Nachweis über EIN JAHR führen und auf das EINE Formblatt bringen musst nimmst Du nur einen Termi im Monat. Also nicht 1. Januar, 2. Januar, 3. Januar usw.

In der rechten Spalte lässt Du die jeweilige Aufsicht unterschreiben. WER das war entnimmst Du Deiner unterschriebenen Scheibe, dem SChiessbuch oder der Schiesskladde.

Versuch´s mal. Ist gar nicht so schwer.

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Stimmt schon, hast ja recht, schlimm ist es eigentlich net, war ja nur baff...

habe aber gerade mal mit unserer Vereinsvorsitzenden telefoniert deswegen (die miemt auch noch im KSV mit, unser Landesverband akzeptiert die üblichen Schießbücher (die zum Nachweis bei der Behörde, lol), mache es also (Gottseidank) richtig hier, also Unterschiede zwischen den Landesverbänden...

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@smithy:

Nur mal zur Richtigstellung: die Definition der "Regelmässigkeit" stammt nicht von den Schießsportverbänden, sondern vom Bundesinnenministerium und findet sich im Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum WaffG:

14.2

§ 14 Abs. 2 enthält eine Regelung für Sportschützen in Vereinen anerkannter Verbände (organisierte Sportschützen). Schießsportvereine im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch Schießleistungsgruppen oder Reservistenarbeitsgemeinschaften.

14.2.1

Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe regelmäßig, also 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer 1); Ausnahmen vom regelmäßigen Betreiben in diesem Sinne sind im besonders begründeten Einzelfall möglich;

Schreibt bitte nicht immer alle fragwürdigen "Regulierungen" den Verbänden zu! :angry2:

So long, CM

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@smithy:

Nur mal zur Richtigstellung: die Definition der "Regelmässigkeit" stammt nicht von den Schießsportverbänden, sondern vom Bundesinnenministerium und findet sich im Entwurf der Verwaltungsvorschrift zum WaffG:

Schreibt bitte nicht immer alle fragwürdigen "Regulierungen" den Verbänden zu! :angry2:

So long, CM

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Ja, da es aber die Verwaltungsvorschrift noch nicht gibt und er gefragt hat WO er das nachlesen kann hab ich ihm halt was gesagt was es schon gibt :)

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Puh, dann tue ich innerlich den Verbänden Abbitte und bedanke mich halt beim Gesetzgeber für die netten Zahlen. damit habe ich aber auf alle Fälle eine begründete Definition des Begriffes "regelmäßig" wenn ich mal gefragt werde...

(P.S. aber ich hätte es auch den großen Verbänden zugetraut, bin vor über 10 Jahren von den "Verbänden" weg, wegen z.T. willkürlicher Regelungen auf... aber lassen wir das, bin ja wieder in den Schoß der Verbände zurückgekehrt <_< ...)

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zu 2. Beim DSB muss sich das Training nur auf die ART der Waffe beziehen.

ART = Kurzwaffe oder Langwaffe. Alleredings muss sie seit neuestem "erlaubnispflichtig" sein.

Sprich: Training mit LP zum beantragen von .44 Magnum geht nicht.

Training mit KK zum beantragen von .44 Magnum geht.

Dann hat sich das mit dem neuen Waffengesetz wohl verbessert! :chrisgrinst:

Als ich meine .45 ACP Pistole beantragt hatte, verlangte mein SB ich müsse regelmäßig mit einer .45 ACP Pistole trainiert haben. Damals hatte ich bereits seit Jahren einen .357 Mag. Revolver, das Training zählte nicht - ebensowenig das Training mit 9mm Para Pistole. (Von KK-Pistolen garnicht zu reden!!!)

Erst ein persönliches Gespräch (wie soll es gehen, wenn keiner im Verein so eine Pistole hat?) konnte ich Ihn überzeugen (was war eher da - Huhn oder Ei?): Ich habe meinen WBK-Voreintrag bekommen, nachdem ich schriftlich versichert hatte, daß ich auch Vereinskollegen mit meiner neuen .45ACP Pistole trainieren lasse (damit sie dann für einen eigenen Antrag Trainingstage mit einer .45er vorweisen könen) :excl:

>>> oder es lag (und liegt immer noch) an dem jeweiligen SB???? :gaga:

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Na der Verband wird ja nicht aus EINER Person bestehen...

fehlte ein Komma, sollte meine persönliche Meinung darstellen...

ACHTUNG IRONIE ! :D Das ein Verband mehr als nur die Meinung einer Person darstellt, oder besser darstellen sollte, ist mir schon klar, da ich mit Verbänden schon ein paar Jahre zu tun hatte (gerade meinen alten Schiedsrichter Ausweis des DSV d. DDR (1984) und meinen ersten (damals noch) Wettkampfpaß des DSB (1990) rausgekramt... sind ja doch schon über 20 Jahre...

Und zur Anerkennung regelmäßiges Training nur gültig wenn mit genehmigungspflichtiger Waffe, dann ist das für mich trotzdem irgendwie unlogisch, ich unterstelle mal, der Gesetzgeber wollte erreichen, daß nicht jeder der mal im Verein auftaucht eine Waffe erwerben kann, aber daß man dies mehr oder weniger über den "scharfen Schuß" regulieren will verwirrt mich doch stark.

Aber was solls, es ist ja wie es ist, muß man halt mit leben...

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Dann hat sich das mit dem neuen Waffengesetz wohl verbessert!

Als ich meine .45 ACP Pistole beantragt hatte, verlangte mein SB ich müsse regelmäßig mit einer .45 ACP Pistole trainiert haben. Damals hatte ich bereits seit Jahren einen .357 Mag. Revolver, das Training zählte nicht - ebensowenig das Training mit 9mm Para Pistole. (Von KK-Pistolen garnicht zu reden!!!)

Erst ein persönliches Gespräch (wie soll es gehen, wenn keiner im Verein so eine Pistole hat?) konnte ich Ihn überzeugen (was war eher da - Huhn oder Ei?): Ich habe meinen WBK-Voreintrag bekommen, nachdem ich schriftlich versichert hatte, daß ich auch Vereinskollegen mit meiner neuen .45ACP Pistole trainieren lasse (damit sie dann für einen eigenen Antrag Trainingstage mit einer .45er vorweisen könen) 

>>> oder es lag (und liegt immer noch) an dem jeweiligen SB????  :gaga:

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hallo,

was für eine -sorry- schwachsinnige regelung, wie sollst du mit einer waffe trainieren, die du garnicht hast :016: .

auch die auflage deines sb's, DEINE waffe anderen zum training zur verfügung stellen ZU MÜSSEN, halte ich für -gelinde gesagt- bedenklich.

was sagt das fwr zu solcher "behördenwillkür"??

viel glück beim neuen anlauf.....

gruß VA :rainbow:

-dessen sb recht nett ist, obwohl "nur" angestellter :gr1: -

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>>> oder es lag (und liegt immer noch) an dem jeweiligen SB????  :gaga:

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Es ist zwar so dass manche Vereinsvorstände oder Bezirkssachbearbeiter es anfangs so gesehen haben wie Du es oben schreibst. Aber der DSB hat es (sogar mit Fussnote) im November 2003!!!! dahingehend präzisiert dass ART nur KW oder LW ist.

Es liegt also weniger am SB als daran dass keiner die Veröffentlichungen liest.

Schau mal hier

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...genschaften.pdf

Und wir meinen jetzt nicht den Sachbearbeiter vom Amt sondern den vom Verband :grlaugh:

was sagt das fwr zu solcher "behördenwillkür"??

Mensch Leute. Wir reden doch hier nicht von der Behörde sondern vom VERBAND. Haben wir nicht schon festgestellt dass die "Bedürfnisse" auf den Verband übertragen wurden?. Einmal so, einmal so. Darum "streiten" wir auch immer :chrisgrinst::crying:

Und jetzt kommt dann wieder einer der sagt dass der BDS sowas nicht hat.

Ja mei, deswegen gibt es ja auch in einigen VErbänden Probleme und in anderen nicht. :P

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Mensch Leute. Wir reden doch hier nicht von der Behörde sondern vom VERBAND. Haben wir nicht schon festgestellt dass die "Bedürfnisse" auf den Verband übertragen wurden?. Einmal so, einmal so. Darum "streiten" wir auch immer :chrisgrinst:  :crying:

Na ganz toll!

Der Verband kann Dir (z.Z. jedenfalls) alles bescheinigen! Am Ende trabst Du damit (Antrag, Bescheinigungen vom Verein, verbrieftes Bedürfnis vom Verband) zu Deinem SB! Und der hustet auf Deine Bescheinigungen und verlangt, as er meint noch bekommen zu müssen! Oder er sagt einfach: Sie schießen schon soo viele Disziplinen, das reicht jetzt erst mal! In Abwägung zur öffentlichen Sicherheit genehmige ich Ihnen keine weitere Waffe! Lassen Sie einfach einige Disziplinen weg, verkaufen die entsprechenden Waffen und kommen dann wieder! :016:

Dann kannst Du verkaufen oder verklagen (beides ist unangenehm).

(Und kommt mir jetzt BITTE NICHT wieder mit dem Spruch: das steht so nicht im Gesetz)

Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, meine Anträge erneut zu stellen (nun mit korrekten Bescheinigungen) und keine Waffen aufgrund irgendwelcher Eingebungen meines SBs zu verkaufen! :chrisgrinst:

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Na ganz toll!

Der Verband kann Dir (z.Z. jedenfalls) alles bescheinigen! Am Ende trabst Du damit (Antrag, Bescheinigungen vom Verein, verbrieftes Bedürfnis vom Verband) zu Deinem SB! Und der hustet auf Deine Bescheinigungen und verlangt, as er meint noch bekommen zu müssen! Oder er sagt einfach: Sie schießen schon soo viele Disziplinen, das reicht jetzt erst mal! In Abwägung zur öffentlichen Sicherheit genehmige ich Ihnen keine weitere Waffe! Lassen Sie einfach einige Disziplinen weg, verkaufen die entsprechenden Waffen und kommen dann wieder!  :016:

Dann kannst Du verkaufen oder verklagen (beides ist unangenehm).

(Und kommt mir jetzt BITTE NICHT wieder mit dem Spruch: das steht so nicht im Gesetz)

Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, meine Anträge erneut zu stellen (nun mit korrekten Bescheinigungen) und keine Waffen aufgrund irgendwelcher Eingebungen meines SBs zu verkaufen!  :chrisgrinst:

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Hallo Ballerkalle,

besonders der erste Teil des letzten Satzes hat mir gefallen. Warum nicht gleich so.

Ich hätte diese fehler jedenfalls nicht veröffentlicht.

Gruß Olav

Vor Inbetriebnahme des Schreibgerätes...............

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Ich hätte diese fehler jedenfalls nicht veröffentlicht.

316729[/snapback]

Hallo Olav,

ich bin bei der Veröffentlichung von fehlerfrei ausgefüllten, korrekten Formblättern ausgegangen. Die Fehler sind leider erst später (also NACH der erfolgten Ablehnung durch den zuständigen Sachbearbeiter (SB) bekannt geworden. :crying:

Zu seinen Fehlern muß man aber auch stehen! Darum habe ich die Seiten im Web gelassen! Und aufgrund dieser gemachten Fehler wurden:

a.) neue Formblätter entwickelt

b.) wurde ein speziell für mich geschriebenes BDS-Schreiben beigelegt

c.) wurde mein neuer Antrag (JA - es gibt einen neuen Antrag :chrisgrinst: ) nun VOR der Einreichung bei der Behörde von einem Rechtsanwalt, dem Landes- und dem Bundesverband geprüft :excl:

Seit heute liegt dieser Antrag der Behörde vor.

Nachzulesen bei

http://www.Ballerkalle.de

Auswahl: "(un)rechtliches, Anträge, Gesetzte...."

und dann unter: "2 neue WBK-Anträge..."

So, und nun bitte wieder Daumendrücken... :icon14:

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Als letztes möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich die jeweiligen Anträge auf

Munitionserwerb nur unter der Bedingung stelle, dass der entsprechende Antrag auf eine

WBK-Voreintragung für die jeweilige Waffe stattgegeben wird.

Ihre bisherige Praxis, Gebühren für einen Munitionserwerbsantrag zu nehmen, wenn der

zugrunde liegende Antrag auf Erteilung eines WBK-Voreintrages abgelehnt wurde, halte ich

für behördliche Abzockerei!

Mit freundlichen Grüßen

....-..... ....

<unterschrift>

Ist ja ein Hammer! :gaga:

Das DAS deine waffenrechtl. Behörde tatsächlich gemacht hat.

Danke übrigens ballerkalle, das du deinen Vorgang publizierst. Ist schon informativ.

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Ist ja ein Hammer!  :gaga:

Das DAS deine waffenrechtl. Behörde tatsächlich gemacht hat.

Danke übrigens ballerkalle, das du deinen Vorgang publizierst. Ist schon informativ.

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Hallo nr.5

ich zitiere aus dem Ablehnungsbescheid vom 20.01.2005:

... "Nach dem Gebührenverzeichnis zur WaffKostV ist für die Ablehnung der Erlaubnisse eine Gebühr bis zu 75 vom Hundert des Betrages festzusetzen, der als Gebühr für die beantragte Amtshandlung vorgesehen ist. Für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse wäre nach der aktuellen WaffKostV jeweils eine Verwaltungsgebühr nach Abschnitt II Nr. 1 (56,24 €) und 12 (25,56 €) des Kostentarifs zu erheben, also insgesamt 163,60 €." ...

Abschnitt II Nr. 1 (56,24 €) >>> Kosten für WBK-Antrag

Abschnitt II Nr. 12 (25,56 €) >>> Kosten für Munitionserwerb

Zusammen: 81,80 € mal 2 Anträge = 163,60 € --> davon 75% >>>>> 122,70 €

Wenn das nun keine Abzocke ist - was dann??? :gaga:

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