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UHR auf "gelbe WBK" gibts nicht.......


emmi2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir hatten im Dezember bei uns im Gau (Bayern) eine Sportleitersitzung über das neue Waffenrecht und die neue Sportordnung. Unser Gausportleiter erklärte uns das auf dem LRA keine Chance bestünde einen UHR auf die neue gelbe WBK eingetragen zu bekommen, da dafür kein Bedürfnis bestünde. Als Begründung hieß es, das der DSB die Disziplin UHR nicht anbietet und der Bayerische Sportschützenbund (BSSB, in bayern wird UHR geschossen+ in der Sportordnung) alleine nicht die Anerkennung als schießsportliche Vereinigung besitzt da über den DSB angeschlossen. Meiner Meinung ist das doch Schwachsinn, da ich doch keine Einzelbedürfnisprüfung mehr habe wenn ich die gelbe schon besitze. Wird es bei Euch auch so gehandhabt oder hat jemand (in Bayern) schon einen UHR vom LRA genehmigt bekommen?????

gruß emmi

Geschrieben

Hi Emmi,

Das der DSB keine UHR-Disziplin anbietet ist falsch. Nach der aktuellen Sportordnung (ab 2005) tut er das nämlich. Da hat wohl einer seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Ein UHR auf "Neugelb" ist daher nicht nur möglich sondern selbstverständlich.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Außerdem:

Auf die neue gelbe WBK kannst du dir ohne Probleme einen UHR kaufen, ist ja schließlich eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

Wenn jetzt das LRA noch regelmäßiges Training verlangen sollte, dann kannst du das ja ganz einfach ableisten, schließlich bietet der BSSB diese Disziplin auch an.

Ich sehe also überhaupt kein Problem in dieser Hinsicht. Die neue gelbe ist ja nicht an deine Sportordnung(en) gebunden. Zumindest bei mir nicht.

Geschrieben
........ oder hat jemand (in Bayern) schon einen UHR vom LRA genehmigt bekommen?????

gruß emmi

305641[/snapback]

Wir haben mittlerweile bestimmt 15 (oder schon mehr) neue Gelbe im Verein.

Und mir persönlich sind 5 davon persönlich bekannt, die mindestens 6 UHR darauf eingetragen haben.(nicht jeder, zusammen :chrisgrinst: )

Ich bin auch dabei. Und es hatte niemand Probleme.

Anfangs musste man auch nicht "Übungen mit der Waffenart, die man erwerben will" (kurz/lang) nachweisen. Das macht jetzt gerade einem Probleme.

Mir ist aber nicht bekannt, wie da der Stand ist.

Wolli

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