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IGNORED

Sylvesterschießen mit Flinte ?


attila

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Aus aktuellen Anlaß :rolleyes:

Auch wenn ich in der Suchfunktion einen älteren Beitrag gelesen habe, nochmals die Frage um sicher zu gehen:

Ist das verschießen von Leuchtkugel und Böllerpatronen auf eigenen großen Privat-Grundstück mittels Flinte erlaubt ?(12/70 )

Der Händler, der mir die Patronen verkauft hat ,behauptet steif und fest, es wäre nicht verboten.

Im WaffG findet sich jedoch der Passus,... daß nur aus Waffen geschossen werden darf, die nur Kartuschenmunition verschießen können.

Wenns verboten ist, zu was wird dann aber pyrotechnische Munition hergestellt und vertrieben.

Auf dem Schießstand oder im Jagdrevier macht es doch keinen Sinn mit Lichteffekten zu schießen.

Wer kennt sich aus im Gewirr des Waffenrechts ?

Geschrieben

das thema hatten wir jetzt jedes jahr, es ist eindeutig verboten. knackpunkt ist eben (wie von dir richtig erkannt) das wort "können". es spielt keine rolle, ob die munition nur signalmuni ist. wenn die waffe scharf ist, ist es verboten.

die böllerpatronen sind eigentlich zur vogelabwehr gedacht und die leuchtkugeln hätten vielleicht als notsignal für jäger einen sinn.

der händler weiss es nicht besser, oder er lügt bewusst um seinen umsatz zu sichern. :icon13:

gut, dass du auf nummer sicher gehst.

Geschrieben

Was mach ich nun mit die ganzen schönen Patrönchen ?? :rolleyes:

Auf Nummer Sicher gehen ist eine gute Idee ! :) Hab gute Nachbarn :P die gerne was trinken.....

Was die Lichteffektpatronen anbetrifft:

Das sind keine einfachen Leuchtkugeln um als Hilfesignale identifiziert zu werden, sondern echte Sylvestereffekte mit Glitzersterne und ähnlichen.

Einen Jäger ,der damit um Hilfe ruft, dürfte es ähnlich ergehen wie den Passagieren der Titanic, als man damals auch mit Feuerwerk Notsignale geben wollte.

Alle Schiffskapitäne die das sahen glaubten,die würden irgendetwas feiern.

Also ist die Munition schon für Sylvester gedacht.

Aber vielleicht hätte ich eine Schießerlaubnis einholen können ?

Geschrieben

glitzersterne? dann ist der verkauf dieser dinger in deutschland echt unsinn. vielleicht werden sie für frankreich hergestellt...

von einem schießstand aus müsstest du damit schiessen dürfen... ich würde aber einen offenen empfehlen...

Geschrieben

wie verhält es sich bspl. weise mit platzpatronen aus ner 9para,

oder der "üb-mun" in .308 ?

nett aus dem FR8,

oder mit dem SAR und MPG drauf ?

so vom balkon aus, oder im garten ?

da geht nix aus dem lauf und es steigt auch nichts auf....

Geschrieben

Leider alles boese und verboten, es sei denn, man besorgt sich ne extra Schiesserlaubnis.

§12 Waffg gibt das schiessen ausserhalb von Schiesstaenden ohne besondere Erlaubnis nur fuer ganz bestimmte Waffen (aus denen nur Kratuschenmun verschossen werden kann) frei und eben nicht fuer alle, auch wenn man damit nur Platz verschiesst.

:(

Geschrieben

na gut, dann lassen wir das heut mal fein bleiben :(

schade drum.....

aber ne andere aussage habe ich eigentlich auch nicht erwartet... B)

Geschrieben

Beim Jahreswechsel zu 2000 habe ich mir eine Schießerlaubnis geholt und offiziell mit 12-er Fline, .38er und 9mm geböllert. Die Sauerei in den Waffen hat mir aber den Spaß vermiest. Irgendwann werde ich mir eine Billigst-Flinte dafür zulegen, die kann dann ruhig versiffen. ;)

Geschrieben
Leider alles boese und verboten, es sei denn, man besorgt sich ne extra Schiesserlaubnis.

§12 Waffg gibt das schiessen ausserhalb von Schiesstaenden ohne besondere Erlaubnis nur fuer ganz bestimmte Waffen (aus denen nur Kratuschenmun verschossen werden kann) frei und eben nicht fuer alle, auch wenn man damit nur Platz verschiesst.

:(

300945[/snapback]

Ja, das war auch meine Information.

Ich habe heute vormittag noch meiner Frau erzählt, um wieviel teurer doch 9 mm P.A.K. Knallmunition (für PTB-gekennzeichnete freie Waffen) im Vergleich zu scharfer (vernünftigerweise natürlich: entschärfter..) "richtiger" Munition ist. Wiederlader könnten da anlässlich Sylvester auf Ideen kommen... Aber es war mir dabei bewusst: in D verboten, wenn Verschießen aus scharfen Waffen erfolgt.

Ob man Angst hat vor Munitions-Verwechslungen ?

Nach meinen Informationen stört sich bei Verwendung von Knall- und Signalmunition aus "richtigen" Waffen bei unserem westeuropäischen Nachbarn und natürlich in den USA kein Mensch daran.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
wie verhält es sich bspl. weise mit platzpatronen aus ner 9para,

oder der "üb-mun" in .308 ?

nett aus dem FR8,

oder mit dem SAR und MPG drauf ?

so vom balkon aus, oder im garten ?

da geht nix aus dem lauf und es steigt auch nichts auf....

300944[/snapback]

steht doch alles oben! wenn's für ne flinte zutrifft...

Geschrieben
Ich habe heute vormittag noch meiner Frau erzählt, um wieviel teurer doch 9 mm P.A.K. Knallmunition (für PTB-gekennzeichnete freie Waffen) im Vergleich zu scharfer (vernünftigerweise natürlich: entschärfter..) "richtiger" Munition ist.

Platzpatronen in 9mm Luger sind auch nicht billiger als 9mm P.A.K., das kann man nicht mit in Massen produzierter scharfer Munition vergleichen.

Geschrieben

Wie sieht die Sache eigentlich bei einem Jäger aus der in seinem Revier vor seiner Jagdhütte diese "Effektmuni" verschießt? Abgesehn davon daß ich diesen "Dreck" meinen Läufen nie zumuten würde.

Ich denke, daß das nur für Sportschützen greift.

Geschrieben

das hat nicht wirklich was mit "sportschützen" zu tun, sondern man braucht einfach eine schiesserlaubnis. die hat man als jäger im revier ebenso wie als sportschütze auf dem stand.

Geschrieben
das hat nicht wirklich was mit "sportschützen" zu tun, sondern man braucht einfach eine schiesserlaubnis. die hat man als jäger im revier ebenso wie als sportschütze auf dem stand.

301190[/snapback]

Wenn ich de WaffG §13(6) richtig deute, umfasst die Erlaubnis nicht, im Revier Feuerwerk mit Jagdwaffen zu veranstalten.

WaffG §13(6): Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
Geschrieben
hmmm... stimmt... platzpatronen könnte man ja noch rechtfertigen (zur hundeausbildung), aber feuerwerk...  :blink:

301197[/snapback]

Selbst mit den Platzpatronen wird das sehr schwierig. Bei der Hundeausbildung wird mit scharfer Munition geschossen.

Geschrieben
Selbst mit den Platzpatronen wird das sehr schwierig. Bei der Hundeausbildung wird mit scharfer Munition geschossen.

301204[/snapback]

Jennerwein,

aus eigener Erfahrung: das ist nicht immer zwingend so!

Waidmannsheil

Michael

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