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Wechselsystem ohne Voreintrag in die WBK???


Ron77

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Hallo!

Kann ich bei einer Kurzwaffe ein Wechselsystem ohne Voreintrag bekommen, wenn es in einem kleineren Kaliber ist?

Beispiel:

Kurzwaffe in 9x19, Wechselsystem in .223 Rem!!!

Bevor Fragen aufkommen:

- Bin kein Sportschütze

- Es geht um diese Waffe: "XR15 Compact"

von www.waffenschumacher.com

Was muss ich beachten?

Vielen Dank für die Hilfe!

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1. Sieht mir das nicht nach einer Kurzwaffe aus, sondern mehr nach Halbautomat, was aber in Bezug auf die Frage keine Rolle spielt.

2. Such dir doch einen der Endlosthreads zu diesem Thema im Bereich Waffenrecht. Da wurde das Thema schon mehr als bis ins kleinste Detail und bis zum letzten wenn und aber diskutiert.

MFG

Markus

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Das Teil gibt es sowohl als Langwaffe (mit Mündungsdämpfer, Gesamtlänge 60,5 cm) und als Kurzwaffe (ohne Mündungsdämpfer, Gesamtlänge 57,5 cm). Damit können alle potentiellen Käufergruppen beliefert werden:

1. Jäger kaufen die längere Ausführung einfach auf Jagdschein.

2. Sportschützen kaufen die kürzere Version mit Voreintrag für eine Kurzwaffe.

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moin,

die frage hier ist doch:

org. waffekaliber ist 9para, ws soll .223 sein!!!

ist .223 wirklich "kleiner" als 9para???

das eine ist kw mun, das andere lw mun!!!

welcher büma würde da mitspielen wenn die waffe als kw eingetragen ist und demjenigen ein ws in lw verkauft!??

hab ich damit dann nicht eine lw produziert? lauflänge des ws?

gilt "kleineres" kaliber nur auf durchmesser der "pille"???

oder hat hier energie und leistung was mit zu tun um "kleiner" zu sein???

wäre mir da nicht sooo sicher ob in diesem fall .223 "kleiner" ist!!!

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Antwort auf:

Das Teil gibt es sowohl als Langwaffe (mit Mündungsdämpfer, Gesamtlänge 60,5 cm) und als Kurzwaffe (ohne Mündungsdämpfer, Gesamtlänge 57,5 cm). Damit können alle potentiellen Käufergruppen beliefert werden:

1. Jäger kaufen die längere Ausführung einfach auf Jagdschein.

2. Sportschützen kaufen die kürzere Version mit Voreintrag für eine Kurzwaffe.


GENIAL laugh.gif

oder doch eher

GENIAL DANEBEN confused.gif ?

Die Frage stellt sich mir unter der Rubrik "Man kann gesetzliche Maßnahmen ggf. auch provozieren" cool.gif

Mouche

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Nun hier hat einer ein .308er WS(E-Lader) zur ner 1911er, 45er Grundkaliber, ob man das brauch sei mal dahingestellt.

ICH möchte aber keine .223rem aus nem 7,5" Lauf verschießen, gibt doch nur babarisches Feuerwerk!

Wer sowas will, der soll sich ne TT33 oder CZ52 kaufen, die 7,62x25 macht auch viel Bum und Licht!

MfG

AWO425

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Brandneu aus dem Hause Izhmash.

Halbautomatische Selbstladebüchse Saiga MK-1 im Kaliber 7,62x39.

Technische Daten:

314mm Lauflänge Gesamtlänge nur 60,5 cm wenn Schaft eingeklappt, sonst ca. 82,5 cm. Gewicht: 3,6 kg Magazin: Lieferung mit 10-Schuß Magazin. (30er Magazine lieferbar) Schiene für ZF-Montage. Entgegen der Abbildung wird die Waffe mit einem etwas längeren Mündungsfeuerdämpfer geliefert, da es sich sonst um eine Kurzwaffe handeln würde.

Zitat von www.wagners-gunshop.de

blush.gif

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Also bei Oberlandarms bekommst du auf ein OA-9 (9mm Para HA) kein WS in .223 Rem - jedenfalls nicht ohne neuen Voreintrag. Ich zitiere mal diesen Thread :

Mariachi schrieb:

Antwort auf:

Es zählt leider nicht nur das Kal. sondern auch der

Gasdruck - 9mm P kaufen und WS .223 Rem dazu ist also nicht.


Knight schrieb:

Antwort auf:

Wo steht das im Gesetz?


Mariachi schrieb:

Antwort auf:

Das fragt Ihr am Besten mal beim BKA nach -

oder eben der Stelle die sich i.M. dafür zuständig fühlt.

Man bekommt die unterschiedlichsten Aussagen zu hören -

ich weiß .
gaga.gif
Leider müssen wir uns aber am "Worst-Case" orientieren, hoffe das versteht jeder.
confused.gif


knight schrieb:

Antwort auf:

Ja, das verstehe ich schon. Aber dann stell' das auch bitte so in deinen Aussagen hier im Forum dar. Das vorherige Posting von dir erweckte denn Anschein, dass die gesetzliche Regelung immer den Gasdruck einbezieht. Jetzt wissen wir hingegen, dass euch dies widerrechtlich von selbesternannten Zuständigen aufoktruiert wird

mad1.gif


Das fasst die Lage zu deiner Frage eigentlich gut zusammen.

Was ich lustig finde: Der Gesetzgeber schriebt nur was von "Kaliber kleiner oder gleich". Ein WS in 9mm Para bekommst du auf dein .223 System natürlich auch nicht. Wenn aber .223 < 9mm gilt, dann geht nach strenger Logik nicht zugleich 9mm > .223. Sonst würde die WS-Regelung ad absurdum geführt.

Grüsse,

Schwarzwälder

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  • 2 years later...
Hallo, ich hatte mir mal ein Ws in .308 für meine 1911er gekauft. Ohne Probleme oder nachfragen.

Kein Mensch interessiert sich für den Gasdruck.......

Hat bei uns im Verein kürzlich auch jemand gemacht. Für eine .45er Kimber ein WS in .308, natürlich ohne Voreintrag.

Also ich seh da (außer der Sinnhaftigkeit) überhaupt kein Problem.

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