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BSSB:GelbNeu: Über "Kurz" beantragen-Lang kaufen?


Wolli

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Hallo BSSB-Mitglieder,

Seit einiger Zeit (mit fließender Übergangsphase chrisgrinst.gif), muß man bei unserem Bezirks-SB des BSSB für die Beantragung von "Neu-Gelb" Übungen der Waffenart (KW/LW) nachweisen, die man beantragen möchte.

(Bei mir im Januar/Februar war es noch nicht so, da hätte noch LG oder LP gereicht).

Da man ja, zumindest in Bayern, mit der neuen Gelben keine Waffe MITBEANTRAGEN muß, ist das ja eigentlich Blödsinn.

Hat jetzt also einer von Euch schon aus diesem Grund zuerst z.B. eine FP kaufen wollen, bis er die WBK hatte, und sich dann "umentschieden" chrisgrinst.gif?

Mich würden die gemachten Erfahrungen mit dem SB der Behörde und/oder des BSSB interessieren! Gerne auch mit PN.

Wolli

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Hat jetzt also einer von Euch schon aus diesem Grund zuerst z.B. eine FP kaufen wollen, bis er die WBK hatte, und sich dann "umentschieden"


Hi Wolli,

beim HSB ist es ählich. Beim Verband legt man sich beim Beantragen einer "Neuen Gelben" zunächst auf eine betimmte Waffenart fest (bei mir UHR). Die neue Karte wird jedoch ohne Voreintrag vom Amt ausgestellt. Mein erster Erwerb war dann nicht der eigentlich beantragte UHR sondern ein Schwede, der mit montiertem Ajack-Glas einfach so beim Händler rumstand. Dem Sachbearbeiter beim Ordnungsamt war dies jedoch schnurzpiepegal.

Das Festlegen auf einen bestimmten Waffentyp ist wieder mal hausgemachter Blödsinn der Verbände.

Gruß

Manfred

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Alleinig maßgebend ist, dass der Verband ein Bedürfnis für die Waffenarten der neuen gelben WBK bescheinigt. Diesem gegenüber ist natürlich erst mal mindestens eine der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten zu definieren, damit er dies anhand der weiteren Unterlagen beurteilen kann.

Die Waffenbehörde selbst hat nicht das Recht, eine bestimmte Erwerbsreihenfolge oder gar die Beschränkung auf einzelne Waffenarten festzulegen (auch nicht als Auflage, da diese nur zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltliche Beschränkungen vornehmen darf !!!).

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beim HSB ist es ählich. Beim Verband legt man sich beim Beantragen einer "Neuen Gelben" zunächst auf eine betimmte Waffenart fest (bei mir UHR). Die neue Karte wird jedoch ohne Voreintrag vom Amt ausgestellt. Mein erster Erwerb war dann nicht der eigentlich beantragte UHR sondern ein Schwede


Hallo Manfred, bei uns wird wenigstens nur zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden, soweit mir bekannt ist.

Zudem ist der Verbansantrag bei § 14.4 gar nicht dafür vorgesehen, gleichzeitig eine Waffe einzutragen!

Wie soll das dann eigentlich gehen? Nur mündlich?

("Ich möchte dann eine FP kaufen")

Wolli

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Der bayerische LY des BDS (BBS) ist in dieser Sache völlig unkompliziert!

Die wollen lediglich vom Vereinsboss eine Bestätigung über die Sportschützeneigenschaft (bei genug Trainingsnachweisen Null Problemo). Dann ist es dem LV wurscht, ob man als erste Waffe eine KW oder LW kaufen will. Wenn man "Sportschütze" ist, gibt's die Gelbe ohne Umstände!

GRUß

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Hallo Hugo,

ich kann Deine Erfahrung mit Unserem SB nicht teilen.

Ich habe meinen Bedürfnisantrag nach drei Tagen genehmigt zurückbekommen. Es reichte auch die Angabe "Einzellader-Lang- oder -kurzwaffe. Der Sportschützennachweis (eine vom Schützenmeister bestätigte Auflistung der Trainingstage) sollte ja auch kein Problem darstellen.

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Hallo Hugo,

ich kann Deine Erfahrung mit Unserem SB nicht teilen.

Ich habe meinen Bedürfnisantrag nach drei Tagen genehmigt zurückbekommen. Es reichte auch die Angabe "Einzellader-Lang- oder -kurzwaffe. Der Sportschützennachweis (eine vom Schützenmeister bestätigte Auflistung der Trainingstage) sollte ja auch kein Problem darstellen.


Hallo josch,

vor ca. 10 Monaten war es bei uns auch noch kein Problem, wie ich schon erwähnte.

Aber wenn jetzt ein Pistolenschütze so ehrlich ist, und bei Beantragung der neuen Gelben einträgt, daß er eine Langwaffe kaufen möchte, und hat nur Kurzwaffenübungen, dann "geht nix"!

Und es gibt in den Vereinen noch (zu) viele "Götter in Lederhosen", die nichts von einer WBK halten, bei der sie nicht mehr dem Erwerb zustimmen müssen.

Hugo muß ich zustimmen, da ich seine Situation zum Teil kenne. Ich hatte bei der Beantragung keine Probleme, vermutlich auch durch seine "Vorarbeit". icon14.gif

Wolli

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