Wolli Posted November 28, 2004 Share Posted November 28, 2004 Hallo BSSB-Mitglieder, Seit einiger Zeit (mit fließender Übergangsphase ), muß man bei unserem Bezirks-SB des BSSB für die Beantragung von "Neu-Gelb" Übungen der Waffenart (KW/LW) nachweisen, die man beantragen möchte. (Bei mir im Januar/Februar war es noch nicht so, da hätte noch LG oder LP gereicht). Da man ja, zumindest in Bayern, mit der neuen Gelben keine Waffe MITBEANTRAGEN muß, ist das ja eigentlich Blödsinn. Hat jetzt also einer von Euch schon aus diesem Grund zuerst z.B. eine FP kaufen wollen, bis er die WBK hatte, und sich dann "umentschieden" ? Mich würden die gemachten Erfahrungen mit dem SB der Behörde und/oder des BSSB interessieren! Gerne auch mit PN. Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted November 28, 2004 Share Posted November 28, 2004 Antwort auf: Hat jetzt also einer von Euch schon aus diesem Grund zuerst z.B. eine FP kaufen wollen, bis er die WBK hatte, und sich dann "umentschieden" Hi Wolli, beim HSB ist es ählich. Beim Verband legt man sich beim Beantragen einer "Neuen Gelben" zunächst auf eine betimmte Waffenart fest (bei mir UHR). Die neue Karte wird jedoch ohne Voreintrag vom Amt ausgestellt. Mein erster Erwerb war dann nicht der eigentlich beantragte UHR sondern ein Schwede, der mit montiertem Ajack-Glas einfach so beim Händler rumstand. Dem Sachbearbeiter beim Ordnungsamt war dies jedoch schnurzpiepegal. Das Festlegen auf einen bestimmten Waffentyp ist wieder mal hausgemachter Blödsinn der Verbände. Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hugo Schröder Posted November 28, 2004 Share Posted November 28, 2004 Also wir haben Erfahrungen mit dem Bearbeiter des BSSB, und zwar genau der gleiche wie bei dir! Kurzes Fazit, was meine persönliche Meinung darstellt: Schlecht, bis noch schlechter! Unser Verein tritt komplett aus dem BSSB aus! Tja, so kann es gehen. Gruß HUGO Link to comment Share on other sites More sharing options...
viper_biss Posted November 28, 2004 Share Posted November 28, 2004 hi, die verbände vergessen manchmal: der verband ist für die mitglieder da und nicht die mitglieder für den verband! gruß viper p.s.: ICH bin sehr unzufrieden mit dem bdmp präsidum! der dr. schilling macht nur misst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 28, 2004 Share Posted November 28, 2004 Der LV4 /NRW - BDS macht es ebenfalls so: mit der ersten Gelben muss eine Waffenart inkl. Kaliber genannt werden. Ansonsten wird der Antrag nicht bearbeitet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Alleinig maßgebend ist, dass der Verband ein Bedürfnis für die Waffenarten der neuen gelben WBK bescheinigt. Diesem gegenüber ist natürlich erst mal mindestens eine der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten zu definieren, damit er dies anhand der weiteren Unterlagen beurteilen kann. Die Waffenbehörde selbst hat nicht das Recht, eine bestimmte Erwerbsreihenfolge oder gar die Beschränkung auf einzelne Waffenarten festzulegen (auch nicht als Auflage, da diese nur zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltliche Beschränkungen vornehmen darf !!!). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted November 29, 2004 Author Share Posted November 29, 2004 Antwort auf: beim HSB ist es ählich. Beim Verband legt man sich beim Beantragen einer "Neuen Gelben" zunächst auf eine betimmte Waffenart fest (bei mir UHR). Die neue Karte wird jedoch ohne Voreintrag vom Amt ausgestellt. Mein erster Erwerb war dann nicht der eigentlich beantragte UHR sondern ein Schwede Hallo Manfred, bei uns wird wenigstens nur zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden, soweit mir bekannt ist. Zudem ist der Verbansantrag bei § 14.4 gar nicht dafür vorgesehen, gleichzeitig eine Waffe einzutragen! Wie soll das dann eigentlich gehen? Nur mündlich? ("Ich möchte dann eine FP kaufen") Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Der bayerische LY des BDS (BBS) ist in dieser Sache völlig unkompliziert! Die wollen lediglich vom Vereinsboss eine Bestätigung über die Sportschützeneigenschaft (bei genug Trainingsnachweisen Null Problemo). Dann ist es dem LV wurscht, ob man als erste Waffe eine KW oder LW kaufen will. Wenn man "Sportschütze" ist, gibt's die Gelbe ohne Umstände! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
josch Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Hallo Hugo, ich kann Deine Erfahrung mit Unserem SB nicht teilen. Ich habe meinen Bedürfnisantrag nach drei Tagen genehmigt zurückbekommen. Es reichte auch die Angabe "Einzellader-Lang- oder -kurzwaffe. Der Sportschützennachweis (eine vom Schützenmeister bestätigte Auflistung der Trainingstage) sollte ja auch kein Problem darstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted November 29, 2004 Author Share Posted November 29, 2004 Antwort auf: Hallo Hugo, ich kann Deine Erfahrung mit Unserem SB nicht teilen. Ich habe meinen Bedürfnisantrag nach drei Tagen genehmigt zurückbekommen. Es reichte auch die Angabe "Einzellader-Lang- oder -kurzwaffe. Der Sportschützennachweis (eine vom Schützenmeister bestätigte Auflistung der Trainingstage) sollte ja auch kein Problem darstellen. Hallo josch, vor ca. 10 Monaten war es bei uns auch noch kein Problem, wie ich schon erwähnte. Aber wenn jetzt ein Pistolenschütze so ehrlich ist, und bei Beantragung der neuen Gelben einträgt, daß er eine Langwaffe kaufen möchte, und hat nur Kurzwaffenübungen, dann "geht nix"! Und es gibt in den Vereinen noch (zu) viele "Götter in Lederhosen", die nichts von einer WBK halten, bei der sie nicht mehr dem Erwerb zustimmen müssen. Hugo muß ich zustimmen, da ich seine Situation zum Teil kenne. Ich hatte bei der Beantragung keine Probleme, vermutlich auch durch seine "Vorarbeit". Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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