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IGNORED

Anhörung im Innenausschuss zu Schreckschusswaffen


Webley

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hamburg:

Antwort auf:

Der Innenausschuss wird am Dienstag Experten zu Gas- und Schreckschußwaffen hören: Kriminologen, Vertreter des Waffenhandels und Polizisten wollen vor dem Gremium der Hamburgischen Bürgerschaft ihre Einschätzung abgeben, wie gefährlich diese Waffen sind und wo mit ihnen gehandelt werden darf.


http://www.wams.de/data/2004/11/07/356646.html

Da kommt einem unwillkürlich der rechtsmedizinische "Power-Point"-Vortrag zu Schreckschusswaffen vor dem Innenausschuss des Bundestages im Novellierungsjahr 2002 in Erinnerung, die Leichenphotos kotz.gif konnten einem fast den Appetit auf die belegten Brötchen in der Pause verderben! grlaugh.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Der kleine Waffenschein sei bisher ein Flop, sagen GAL und SPD. "Gerade einmal 2136 wurden bis Mai 2004 beantragt", kritisiert Dressel. "Wir meinen daher wie die GAL-Fraktion: Die Erlaubnispflicht, mit der Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit, muß auch für den Erwerb solcher Waffen gelten."


Ich lach mich tot. crying.gif

Alle Bösewichte rennen, wenn das Gesetz rechtskräftig wird, zum Amt und beantragen einen (kleinen) Waffenschein. Klar.

WO LEBEN DIE EIGENTLICH!!!

Die späte Erkenntnis des Nachsatzes wird daran auch nichts mehr ändern, weil die Bösen die Waffen dann eben in Holland oder sonstwo kaufen....

Gruß, Ronald

Geschrieben

Na ja, Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Außerdem ist jeder Händler dazu verpflichtet, beim Verkauf auf die KW-Pflicht beim Führen hinzuweisen und dies zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG).

Problematisch ist die Überlassung privat an privat. Da wissen es bestimmt recht viele noch nicht. Über die Pflicht der sicheren Verwahrung erlaubnisfreier Waffen sprechen wir lieber erst gar nicht... crazy.gif

Geschrieben

"...Der kleine Waffenschein sei bisher ein Flop, sagen GAL und SPD. "Gerade einmal 2136 wurden bis Mai 2004 beantragt", kritisiert Dressel..."

Ich denke die wollen die Anzahl der Waffen reduzieren.

Dann sollen sie doch froh sein wenn nur 2136 Anträge gestellt wurden. 021.gif

Evtl geht denen ja bald mal ein Licht auf. Gutmensch per Gesetz klappt nicht. AZZANGEL.gif

Geschrieben

In dem Artikel wird erwähnt:

Antwort auf:

"Außerdem sollen solche Waffen künftig nicht mehr überall, beispielsweise auch
an Kiosken
, sondern nur noch in Waffengeschäften verkauft werden dürfen"


Benötigen die in Hamburg eigentlich keine Waffenhandelserlaubnis mit Fachkundeprüfung gemäß WaffG?

Ich habe in anderen Bundesländern noch nie gesehen, dass es am Kiosk Schreckschusswaffen gibt? confused.gif

Höchstens am Bahnhof neben dem Kiosk, aber die waren dann eher 9 mm Para statt 9mm P.A.K. ... grlaugh.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

Antwort auf:

Problematisch ist die Überlassung privat an privat.


Nö. Problematisch ist, dass wir in den Parlamenten in nicht unerheblicher Zahl Abgeordnete sitzen haben, die aus ihrem purem ideologiegesteurtem Aktionismus ("da muss man doch was tun!") völlig am Problem vorbei die Bevölkerung gängeln statt sich um die wirklichen Probleme zu kümmern.

Wem schadet es, wenn ein zehnjähriger mit der Luftpistole schießt? Wem nutzt es, dass Jäger ihre Waffen auf dem Weg zum Revier entladen haben müssen? Weshalb ist es ok, wenn ein Wehrpflichtiger mit dem Sturmgewehr im Häuserkampf ausgebildet wird, er für die 9mm Luger im zivilen Leben aber ein Psycho-Gutachten braucht und man bei IPSC ein riesen Trara macht, es habe Elemente vom Verteidigungsschießen? Wie viele Verbechen wurden je mit geerbten Waffen oder mit Wurfsternen begangen? Wie viele Verbechen wird der Kinderwaffenschein verhindern? Wie viele Sportschützen haben je im P*ff als Türsteher gearbeitet und selbst wenn, wem hat es denn geschadet?

Statt dessen kann man zusehen, wie der Staat nach und nach den Kampf gegen die organisierte Kriminalität aufgibt.

bye knight

Geschrieben

Antwort auf:

Na ja,
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Außerdem ist jeder Händler dazu verpflichtet, beim Verkauf auf die KW-Pflicht beim Führen hinzuweisen und dies zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG).

Problematisch ist die Überlassung privat an privat. Da wissen es bestimmt recht viele noch nicht. Über die Pflicht der sicheren Verwahrung erlaubnisfreier Waffen sprechen wir lieber erst gar nicht...
crazy.gif


Wo kein Kläger, da kein Richter.

So viele miesepetrige Ex-Partner, Feldschützmeister (Anscheinspolizisten der Ordnungsämter) und ordentliche Polizisten gibt's, den öffentlichen Budgets sei Dank, nun auch wieder nicht. grlaugh.gif

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