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IGNORED

Ersatzgriffsück


maxman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

darf ich für meine Glock 17 ein Griffsück (als Ersatz)

ohne Bedürfniss kaufen?

WBK für Glock 17 ist vorhanden und ich würde das

Griffstück nachträglich eintragen lassen (wenn nötig).

Begründung dafür : ein Griffstück bleibt Orginal

und eins wird modifiziert.

mfg

Markus

Geschrieben

Hatte das gleiche Problem, aber kein Händler wollte mir eines Verkaufen! icon13.gif

Bin dann zum Amt und habe mit meinem SB gesprochen wink.gif habe dann einen Voreintrag bekommen und alles war gut! cool3.gif

Meine Begründung war damals das ich ein Gen.1 Griffstück hatte, und das neue eines der Gen. 3 sein sollte, um daran eine Montage für ein Aimpoint zu befestigen, ohne die "dauernden, Waffen-verschleißenden Umbauarbeiten". chrisgrinst.gif021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Hallo,

habe bei Egun eins gefunden und weis nicht ob ich es kaufen darf oder nicht.

mfg

Markus


hmm, also ich würde sagen - nein .

die begründung würde ich dir per pn oder per E-Mail zukommen lassen - wenn denne gewünscht.

Gruß KLaus

Geschrieben

Moin,

Griffstücke, soweit sie für die Aufnahme des Abzugsmechanismus eingerichtet sind, für Kurzwaffen sind wesentliche Waffenteile, wie Lauf oder Verschluß.

Im Gegensatz zu Läufen und Verschlüssen gibt es aber keine Freistellung für Erwerb und Besitz bei vorhandenem Basiswaffenwbkeintrag. Daraus folgt, daß der Erwerb genehmigungspflichtig ist. Also die ganze Choose mit Antrag, Bedürfnisnachweis u.s.w erforderlich ist.

Ein (defektes) Griffstück kann von jemandem mit Waffenherstellungserlaubnis auch im Austausch gewechselt werden, ohne daß es für den Waffeninhaber einer erneuten Genehmigung bedarf. Sollte jedoch eine neue Nummer auf dem Griffstück sein, ist die WBK zur Korrektur dem Amt vorzulegen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Tach,

mir ging's vor ein paar Jahren mal genau so. Damals hatte ich eine 1911 mit einreihigem Griffstück und wollte dazu noch ein ParaOrdnance-Griffstück haben.

Das Gespräch mit meinen Sachbearbeiter damals war kurz: Er meinte, ich solle als Begründung einfach die Ergonomie angeben, ich hätte schließlich große Hände...

Der Voreintrag lautete dann "Griffstück für Sportpistole", ohne nähere Erläuterungen.

Geschrieben

Ich hatte vorher ebenfalls beim Amt nachgefragt was ich denn machen müsse um ein Griffstück zu bekommen. Antwort: Dann schicken Sie mir mal einen Antrag.

Habe ich gemacht und zwei Wochen später durfte ich die WBK vorlegen zum Eintrag eines Griffstückes.

Der Eintrag in der WBK lautet lapidar Griffstück.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo Maxman,

Ein Glock Griffstück ohne Eintrag kann ich mir gar nicht vorstellen. Nachdem nun ein Wechselsystem kleiner/gleich ohne Eintrag gekauft werden kann wäre das dann ja zusammen eine komplette Waffe ohne Eintrag......

....und das kann ichmir beim besten willen ned vorstellen. Nicht mal hier in bayern;-)

Geschrieben

Antwort auf:

Hallo,

darf ich für meine Glock 17 ein Griffsück (als Ersatz)

ohne Bedürfniss kaufen?

WBK für Glock 17 ist vorhanden und ich würde das

Griffstück nachträglich eintragen lassen (wenn nötig).

Begründung dafür : ein Griffstück bleibt Orginal

und eins wird modifiziert.

mfg

Markus


Wesentliche Waffenteile = "bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind; ..." Siehe Abschnitt 1

Fällt somit unter § 1 WaffG "Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände".

Natürlich (vorher!)erlaubnispflichtig.

Siehe auch Erlaubnispflichtige Waffen.

Geschrieben

Hallo,

also einfch ein Glock in 4mm M20 eintragen lassen, kaufen

und ich hab dann ein Ersatzgriffstück. Oder?

Da wird doch nur der Lauf geändert.

mfg

Markus

Geschrieben

Nö, du darfst auf ein 4mm M20-Griffstück auch nur 4mm M20 Oberteil drauf machen oder kleiner, wenns das gibt.

Von der technischen Seite passt es zwar, nicht aber rechtlich.

Das Ersatz-Griffstück muss zu der passenden Waffe eingetragen werden.

Mad Max

Geschrieben

hmm...irgendwie ist das doch alles recht weitläufig "gestrickt" - oder ?

bspl. passend zu besagtem glock griffstück :

G17 (lfd. nr. 1) eingetragen

WS zu dieser waffe (zu lfd. nr. 1) eingetragen

neues griffstück beantragen bzgl. modifizierung

-> wird zugehörig zu G17 (zu lfd. nr. 1) eingetragen

somit gehört auch das WS zu dem eintrag des neuen griffstücks

also theoretisch kann man das doch so auslegen, oder ?

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