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IGNORED

Zusammenzug: Haus der Freundin / Kurzwaffe/Pulver?


walli

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Hallo Leute,

demnächst ziehe ich in das Elterliche Haus meiner Freundin,

natürlich werde ich da meinen Erstwohnsitz nehmen.

Wie sieht es da aus mit der Verwahrung von Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver ?

Muss ich mit dem Vater einen Mietvertrag machen, damit ich dem Sprengstoff-Recht genüge, da ich nur in meinen eigenen „Wänden“ Wiederladen, bzw. Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver verwahren darf ?

Darf ich in meinem Geschäft (angemietet in einem Mehrfamilienhaus) Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver verwahren (natürlich in geignetten B-Schrank und Stahlkassette?) ohne dieses dem Vermieter mitzuteilen ?

Gruß Walli

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Moin,

die Waffen kannst Du sowohl beim Schwiegervater als auch in Deinem Geschäft lagern.

Das Pulver kannst Du ebenso genehmigungsfrei im Rahmen der Kleinmengenfreistellung lagern (überaall dort, wo Du das "Hausrecht" hast, ansonnsten mußt Du dir das vom Inhaber des "Hausrechtes" genehmigen lassen).

Vorsicht: Ich kenne viele §27 Genehmigungen, die die Kleinmengenfreistellung aushebeln, indem ein bestimmtes Lager vorgeschrieben wird (so auch in meiner). Hier müßte man sich das neue Lager behördlich absegnen lassen.

Gruß,

frogger

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Antwort auf:

hi reini,

ich dachte dass da wo ich diese Dinge lagere, mein Hauptwohnsitz sein muss!

gruss walli


Der Hauptwohnsitz liegt am "Mittelpunkt" des "Lebensinteresse", das kann beim Schützen natürlich nur der Lagerort der Waffen sein.

Karl

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