walli Posted November 5, 2004 Share Posted November 5, 2004 Hallo Leute, demnächst ziehe ich in das Elterliche Haus meiner Freundin, natürlich werde ich da meinen Erstwohnsitz nehmen. Wie sieht es da aus mit der Verwahrung von Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver ? Muss ich mit dem Vater einen Mietvertrag machen, damit ich dem Sprengstoff-Recht genüge, da ich nur in meinen eigenen „Wänden“ Wiederladen, bzw. Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver verwahren darf ? Darf ich in meinem Geschäft (angemietet in einem Mehrfamilienhaus) Kurzwaffen und Nitro-Schwarz –Pulver verwahren (natürlich in geignetten B-Schrank und Stahlkassette?) ohne dieses dem Vermieter mitzuteilen ? Gruß Walli Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted November 6, 2004 Share Posted November 6, 2004 Moin, die Waffen kannst Du sowohl beim Schwiegervater als auch in Deinem Geschäft lagern. Das Pulver kannst Du ebenso genehmigungsfrei im Rahmen der Kleinmengenfreistellung lagern (überaall dort, wo Du das "Hausrecht" hast, ansonnsten mußt Du dir das vom Inhaber des "Hausrechtes" genehmigen lassen). Vorsicht: Ich kenne viele §27 Genehmigungen, die die Kleinmengenfreistellung aushebeln, indem ein bestimmtes Lager vorgeschrieben wird (so auch in meiner). Hier müßte man sich das neue Lager behördlich absegnen lassen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted November 8, 2004 Share Posted November 8, 2004 Antwort auf: , natürlich werde ich da meinen Erstwohnsitz nehmen. Hauptwohnsitz ist am besseren Ordnungsamt. Vorher fragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
walli Posted November 9, 2004 Author Share Posted November 9, 2004 hi reini, ich dachte dass da wo ich diese Dinge lagere, mein Hauptwohnsitz sein muss! gruss walli Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Antwort auf: hi reini, ich dachte dass da wo ich diese Dinge lagere, mein Hauptwohnsitz sein muss! gruss walli Der Hauptwohnsitz liegt am "Mittelpunkt" des "Lebensinteresse", das kann beim Schützen natürlich nur der Lagerort der Waffen sein. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Dein Hauptwohnsitz ist an jenem Ort, an welchem Du Dich den Grossteil des Jahres aufhältst. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Also doch am Lagerort der Waffen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.