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IGNORED

Zum Training nach der Arbeit?


Trooper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

Ich hoffe doch das Schließfach hat mindestens Klasse B!
blush.gif

Gruß Usta


selbstverständlich keine Klasse B sondern Typ Heringsdose.

Nun jammern wir wieder kräftig über die Privilegien der Beamten.

Karl

Geschrieben

Sowie meine Behörde endlich mal dazu kommt, mir meinen Dienstausweis auszustellen, liegt das Ding eh bei mir zuhause in meinem eigenen B-Schrank.

Trooper

Geschrieben

Antwort auf:

Da liegen die Knarren überall in der Kantine rum.


@Sachbearbeiter:

Fast!

Eher noch auf dem Fußboden! crying.gif

Selbst gesehen:

Vor der Türe zum Zellentrakt lagen 5 Dienstwaffen rum. eek2.gif

"Nur" weil kein "Blechschrank" da war. gaga.gif

Geschrieben

Hm interessante Frage der Thread...

Da fällt mir was ähnliches zu ein was mich in naher Zukunft betreffen könnte.

Da ich momentan noch keine WBK besitze und die Waffe mir vom Verein "gestellt" wird, wird diese auch im Verein gelagert.

Wenn ich nun auf einen Wettkampf muss , brauch ich ja schliesslich meine Waffe.. (einleuchtend irgentwie).

Da aber nur Vorstandsmitglieder einen Schlüssel des Vereins besitzen , ist es für mich nicht immer möglich auf dem Weg zum Wettkampf im SV vorbeizufahren und mir dort die Waffe zu holen, geschweigedenn NACH dem Wettkampf sie auch wieder im Verein zu deponieren...

Natürlich wäre es möglich das Vereinskollegen mir die Waffe zum Wettkampf mitbringen, aber es ist nicht immer gesagt das auch diese Leute genau auf diesen Wettkampf fahren... alles etwas schwierig.

Ist es in irgenteiner Form rechtlich erlaubt, das ich mir "meine" Waffe für den anstehenden Wettkampf mit nach Hause nehmen darf , dort sicher verwahre, zum Wettkampf mitnehmen, und sie danach wieder nach sicherer Verwahrung daheim, zum SV zurück bringe?

Ich werde Anfang nächsten Jahres die WBK machen, allerdings bin ich dann noch nicht berechtigt GK Waffen zu "erwerben".

Ich bin mir zwar sicher das es irgentwie immer eine Möglichkeit gibt die Sache auch ohne mitnahme der Waffe zu regeln, aber mich würde interressieren ob das ganze auch so, wie es um einiges einfacher zu Regeln wäre, erlaubt ist?

Gruß

ElFunghi

Geschrieben

Tja, schon eine intressante Frage. Ich hatte grade das selbe Problem. Guck mal hier:

FWR

Ich habe jedoch einen Kollegen gebeten die Waf.. ähhh... das Sportgerät zu transportieren. Sicher ist sicher. Auch wenn ich dem FWR viel Kompetenz zuspreche... Das war mir zu gewagt.

Gruß Gromit

Geschrieben

"Grundsätzlich gilt mit dem neuen Waffenrecht: erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen zwar vorübergehend verliehen werden, jedoch nur an Inhaber einer Waffenbesitzkarte. "

Hm...da ich diese ja sowieso machen werde, dürfte ja eigentlich niemand was dagegen sagen?

Zwar darf ich keine GK Waffen "erwerben" aber vorübergehend bei mir deponieren.

Gruß

ElFunghi

Geschrieben

Hi Leute,

für den Fall gilt:

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

B) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,

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