werner brozio Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Liebe Freunde, wie sieht es denn eigentlich aus? Wenn ich das richtig verstanden habe, stelle ich doch den Antrag nach § 14 über den Verband. Dieser prüft, ob Schießstand ( gemietet oder eigener ) vorhanden ist, ob schon eigene Waffen usw. Wenn alles klar ist, schickt der Verband seine Befürwortung an die Behörde. Liege ich da richtig? Oder prüft die Behörde das gleiche noch einmal? Danke für die Antworten. .38 werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Die Behörde ist danach eigentlich nur noch daran interessiert wieviele Banküberfälle und Alkoholfahrten auf Dein Konto gehen. Das der Verband ein zugelassener sein muss, also nicht der CIA, YMCA oder ADAC sein kann versteht sich von selbst... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Antwort auf: Wenn alles klar ist, schickt der Verband seine Befürwortung an die Behörde. Liege ich da richtig? Bei uns in Bayern nicht. Da füllst Du einen 4-Seitigen Antrag aus (plus 1 Seite Anlage; Trainingsnachweis). Der Antrag sammelst die Unterschriften von Verein, Bezirks- Landessportleiter und kommt dann "fertig" zu Dir zurück. PRÜFEN tut die Behörde allerdings wirklich nur mehr ob alle brav unterschrieben haben plus das was mein Vorredner sagte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mr.Smith Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Kann ich mir über meine RK jetzt auch eine Verbandsbescheinigung holen? Der VdRBw ist doch jetzt auch bald anerkannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Asgard Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 in Hessen auch ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Antwort auf: Kann ich mir über meine RK jetzt auch eine Verbandsbescheinigung holen? Der VdRBw ist doch jetzt auch bald anerkannt. Weiss ich nicht ob die "Vorläufig" bescheinigen dürfen oder so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Antwort auf: PRÜFEN tut die Behörde allerdings wirklich nur mehr ob alle brav unterschrieben haben plus das was mein Vorredner sagte. Hallo, einfach weiter träumen. Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. Gruß Brummpa Link to comment Share on other sites More sharing options...
werner brozio Posted October 8, 2004 Author Share Posted October 8, 2004 Ach Brummpa, sei froh, dass du nicht in meinem Ort wohnst. Und der liegt in NRW. Hier dürfen die SB`s gar keine eigene Entscheidung treffen. Da geht alles über den Tisch des " HERRN " ( Leiters ). Von Schützen-oder Bürgerfreundlichkeit wollen wir erst gar sprechen. Alles über .22 ist dem " HERRN suspekt. " Schützen ", das sind seiner Meinung nach Leute mit grünem Hut, weißer Hose und mit einer Blume am Stock. Also gräm dich nicht. Unser SB hier im Forum hat mir auch Mut gemacht. .38 werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted October 8, 2004 Share Posted October 8, 2004 Antwort auf: einfach weiter träumen. Nicht träumen, Einkaufen. Ich habe seit dem neuen Waffengesetz bzw. seit Januar schon meine 4. und 5. KW gekauft. Antwort auf: Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. Und mit welcher Begründung? Wenn die gewünschte Waffe zur Disziplinerweiterung / neuen Disziplin passt, die Bestätigung des Verbandes da ist und das Führungszeugnis "sauber" ist würde micht schon mal interessieren wie eine Ablehnung begründet wurde. PS: §14 Abs. 1 "die Erlaubnis wird erteilt... Abs. 2 Bedürfnis ...wird anerkannt... Abs. 3 Bedürfnis von Sportschützen wird durch Vorlage einer Bescheinigung... Abs. 4 Sportschützen nach Absatz 2 wird eine unbefristete Erlaubnis.... Also wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das Amt ablehnt würd ich mich nicht scheuen den Klageweg zu bestreiten . Interessant wäre aber erst mal die Begründung zur Ablehnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted October 8, 2004 Share Posted October 8, 2004 Antwort auf: Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. Und mit welcher Begründung? Brauchen die nicht. Die lehnen einfach ab, egal ob dir das Ding zusteht oder nicht. Wenn man fragt wieso, bekommt man als Antwort: "Sie können ja klagen". Und etwas anders hilft da auch nicht. Ist hier in Köln leider an der Tagesordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted October 11, 2004 Share Posted October 11, 2004 Schon mal vom http://www.fwr.de/ gehört ? Rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen und dann los... Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted October 11, 2004 Share Posted October 11, 2004 Antwort auf: Hallo, einfach weiter träumen. Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. Gruß Brummpa Ein Blick ins Gesetz muß manchmal auch den Sachbearbeitern empfohlen werden. Bei einer Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes hat der Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum, er muß dieses so bescheinigte Bedürfnis anerkennen. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 11, 2004 Share Posted October 11, 2004 Das stimmt. Einige den Waffen generell abgeneigte SB lassen es vermutlich drauf ankommen und vertrauen darauf, dass der Betroffene keine Klage mit ungewissem Ausgang riskiert. Das macht die Fehlentscheidung natürlich nicht richtiger. Bei der Anerkennung der Sachkundebescheinigung läuft zum Teil das gleiche Spielchen... Mein Tipp für die Ängstlichen bei klarer Rechtslage: zumindest mal mit Widerspruch (Klage kommt erst später) drohen, kann manchmal schon helfen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted October 11, 2004 Share Posted October 11, 2004 Antwort auf: zumindest mal mit Widerspruch (Klage kommt erst später) drohen, kann manchmal schon helfen... Obwohl es da auch einige gibt, die den Widerspruch scheinbar einfach weglegen. Ich hab' da jedenfalls zur Zeit auch so einige Kandidaten, bei denen (trotz eindeutiger Rechtslage) wieder die 3-Monats-Frist abläuft. Aussitzen wird in der Verwaltung halt oftmals immer noch für eine probate Problemlösung gehalten. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted October 12, 2004 Share Posted October 12, 2004 Antwort auf: Antwort auf: Hallo, einfach weiter träumen. Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. Gruß Brummpa Ein Blick ins Gesetz muß manchmal auch den Sachbearbeitern empfohlen werden. Bei einer Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes hat der Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum, er muß dieses so bescheinigte Bedürfnis anerkennen. Udo Ups, ich würde sagen, einfach weiter träumen. Der SB muss bzw. hat einen Ermessensspielraum? Davon kann keine Rede sein, trotz einer sauberen Bescheinigung eines LV ist dies einigen SB(in) völlig egal. Antwort des SB: Sie können ja klagen. Gruß Brummpa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted October 12, 2004 Share Posted October 12, 2004 Antwort auf: Antwort des SB: Sie können ja klagen. Was ich in diesem Fall auch machen würde und nach gewonnener Verhandlung bei der örtlichen Presse den Prozess als Steuergeldwerschwendung anprangern. (Und wer jetzt meint das wäre Käse schaut hier http://foren.waffen-online.dehttp://foren....w...part=1&vc=1 Sonst ist´s dem Sachbearbeiter wirklich egal, den Prozess zahlt er ja nicht aus der eigenen Tasche. Aber in der Presse steht er mit seinem Namen Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted October 12, 2004 Share Posted October 12, 2004 Antwort auf: Ups, ich würde sagen, einfach weiter träumen. Der SB muss bzw. hat einen Ermessensspielraum? Davon kann keine Rede sein, trotz einer sauberen Bescheinigung eines LV ist dies einigen SB(in) völlig egal. Antwort des SB: Sie können ja klagen. Gruß Brummpa Das sind Antworten, wie ich sie liebe. Warum gibt es denn Gesetze, wenn doch immer nur die Meinung des jeweiligen Beamten gilt? Aufwachen, wir leben nicht mehr im alten Preussen (obwohl, da wäre das sicherlich nicht passiert). Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted October 12, 2004 Share Posted October 12, 2004 Genau .....ausserdem würde mich immer noch die (schriftliche) Begründung für eine Ablehnung interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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