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IGNORED

Antrag auf Kurzwaffe


werner brozio

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Geschrieben

Liebe Freunde, wie sieht es denn eigentlich aus? Wenn ich das richtig verstanden habe, stelle ich doch den Antrag nach § 14 über den Verband. Dieser prüft, ob Schießstand ( gemietet oder eigener ) vorhanden ist, ob schon eigene Waffen usw.

Wenn alles klar ist, schickt der Verband seine Befürwortung an die Behörde.

Liege ich da richtig?

Oder prüft die Behörde das gleiche noch einmal? confused.gif

Danke für die Antworten.

.38 werner

Geschrieben

Die Behörde ist danach eigentlich nur noch daran interessiert wieviele Banküberfälle und Alkoholfahrten auf Dein Konto gehen.

Das der Verband ein zugelassener sein muss, also nicht der CIA, YMCA oder ADAC sein kann versteht sich von selbst...

Geschrieben

Antwort auf:

Wenn alles klar ist, schickt der Verband seine Befürwortung an die Behörde.

Liege ich da richtig?


Bei uns in Bayern nicht. Da füllst Du einen 4-Seitigen Antrag aus (plus 1 Seite Anlage; Trainingsnachweis). Der Antrag sammelst die Unterschriften von Verein, Bezirks- Landessportleiter und kommt dann "fertig" zu Dir zurück.

PRÜFEN tut die Behörde allerdings wirklich nur mehr ob alle brav unterschrieben haben plus das was mein Vorredner sagte.

Geschrieben

Antwort auf:

Kann ich mir über meine RK jetzt auch eine Verbandsbescheinigung holen?

Der VdRBw ist doch jetzt auch bald anerkannt.


Weiss ich nicht ob die "Vorläufig" bescheinigen dürfen oder so.

Geschrieben

Antwort auf:

PRÜFEN tut die Behörde allerdings wirklich nur mehr ob alle brav unterschrieben haben plus das was mein Vorredner sagte.


Hallo,

einfach weiter träumen. eek2.gif

Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen. 016.gif

Gruß Brummpa

Geschrieben

Ach Brummpa,

sei froh, dass du nicht in meinem Ort wohnst. frown.gif Und der liegt in NRW. redface1.gif Hier dürfen die SB`s gar keine eigene Entscheidung treffen. gaga.gif Da geht alles über den Tisch des " HERRN " ( Leiters ). Von Schützen-oder Bürgerfreundlichkeit wollen wir erst gar sprechen. Alles über .22 ist dem " HERRN suspekt. cool3.gif " Schützen ", das sind seiner Meinung nach Leute mit grünem Hut, weißer Hose und mit einer Blume am Stock. chrisgrinst.gifgrlaugh.gifchrisgrinst.gif

Also gräm dich nicht. Unser SB hier im Forum hat mir auch Mut gemacht. chrisgrinst.gifwink.gif

.38 werner

Geschrieben

Antwort auf:

einfach weiter träumen.


Nicht träumen, Einkaufen. Ich habe seit dem neuen Waffengesetz bzw. seit Januar schon meine 4. und 5. KW gekauft.

Antwort auf:

Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen.


Und mit welcher Begründung? Wenn die gewünschte Waffe zur Disziplinerweiterung / neuen Disziplin passt, die Bestätigung des Verbandes da ist und das Führungszeugnis "sauber" ist würde micht schon mal interessieren wie eine Ablehnung begründet wurde.

PS: §14 Abs. 1 "die Erlaubnis wird erteilt...

Abs. 2 Bedürfnis ...wird anerkannt...

Abs. 3 Bedürfnis von Sportschützen wird durch Vorlage einer Bescheinigung...

Abs. 4 Sportschützen nach Absatz 2 wird eine unbefristete Erlaubnis....

Also wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das Amt ablehnt würd ich mich nicht scheuen den Klageweg zu bestreiten . Interessant wäre aber erst mal die Begründung zur Ablehnung.

Geschrieben

Antwort auf:

Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen.


Und mit welcher Begründung?


Brauchen die nicht. Die lehnen einfach ab, egal ob dir das Ding zusteht oder nicht. Wenn man fragt wieso, bekommt man als Antwort: "Sie können ja klagen". Und etwas anders hilft da auch nicht. Ist hier in Köln leider an der Tagesordnung.

Geschrieben

Antwort auf:

Hallo,

einfach weiter träumen.
eek2.gif

Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen.
016.gif

Gruß Brummpa


Ein Blick ins Gesetz muß manchmal auch den Sachbearbeitern empfohlen werden. Bei einer Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes hat der Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum, er muß dieses so bescheinigte Bedürfnis anerkennen.

Udo

Geschrieben

Das stimmt. Einige den Waffen generell abgeneigte SB lassen es vermutlich drauf ankommen und vertrauen darauf, dass der Betroffene keine Klage mit ungewissem Ausgang riskiert. crazy.gif Das macht die Fehlentscheidung natürlich nicht richtiger.

Bei der Anerkennung der Sachkundebescheinigung läuft zum Teil das gleiche Spielchen... icon13.gif

Mein Tipp für die Ängstlichen bei klarer Rechtslage: zumindest mal mit Widerspruch (Klage kommt erst später) drohen, kann manchmal schon helfen... AZZANGEL.gif

Geschrieben

Antwort auf:

zumindest mal mit Widerspruch (Klage kommt erst später) drohen, kann manchmal schon helfen...
AZZANGEL.gif


Obwohl es da auch einige gibt, die den Widerspruch scheinbar einfach weglegen. Ich hab' da jedenfalls zur Zeit auch so einige Kandidaten, bei denen (trotz eindeutiger Rechtslage) wieder die 3-Monats-Frist abläuft. Aussitzen wird in der Verwaltung halt oftmals immer noch für eine probate Problemlösung gehalten.

Udo

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Hallo,

einfach weiter träumen.
eek2.gif

Auch in Bayern gibt es Ordnungsbehörden, die trotzdem keine Erlaubnis erteilen.
016.gif

Gruß Brummpa


Ein Blick ins Gesetz muß manchmal auch den Sachbearbeitern empfohlen werden. Bei einer Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes hat der Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum, er muß dieses so bescheinigte Bedürfnis anerkennen.

Udo


Ups,

ich würde sagen, einfach weiter träumen. eek2.gif

Der SB muss bzw. hat einen Ermessensspielraum? Davon kann keine Rede sein, trotz einer sauberen Bescheinigung eines LV ist dies einigen SB(in) völlig egal. 016.gif

Antwort des SB: Sie können ja klagen.

Gruß Brummpa

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort des SB: Sie können ja klagen.


Was ich in diesem Fall auch machen würde und nach gewonnener Verhandlung bei der örtlichen Presse den Prozess als Steuergeldwerschwendung anprangern.

(Und wer jetzt meint das wäre Käse schaut hier

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....w...part=1&vc=1

Sonst ist´s dem Sachbearbeiter wirklich egal, den Prozess zahlt er ja nicht aus der eigenen Tasche. Aber in der Presse steht er mit seinem Namen chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Ups,

ich würde sagen, einfach weiter träumen.
eek2.gif

Der SB muss bzw. hat einen Ermessensspielraum? Davon kann keine Rede sein, trotz einer sauberen Bescheinigung eines LV ist dies einigen SB(in) völlig egal.
016.gif

Antwort des SB: Sie können ja klagen.

Gruß Brummpa


Das sind Antworten, wie ich sie liebe. Warum gibt es denn Gesetze, wenn doch immer nur die Meinung des jeweiligen Beamten gilt?

Aufwachen, wir leben nicht mehr im alten Preussen (obwohl, da wäre das sicherlich nicht passiert).

Udo

Archiviert

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